Monika Thamm

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Last Statements

Ich frage den Senat:
1. Welche Schritte hat der Senator für Inneres eingeleitet, um nach dem Startschuss die neue Imagekampagne für die Ordnungsämter „Gute Regeln machen Sinn – wir kümmern uns darum“ – siehe Presseberichterstattung vom 17. Mai – umzusetzen, und welche Kosten sind dafür bisher entstanden?
2. Welchen Sinn sieht der Senat darin, lieber eine nutzlose Imagekampagne für die staatliche Eingriffsverwaltung zu finanzieren, statt mit diesem Geld z. B. die personelle Misere in den Bürgerämtern zu bekämpfen?
Ich gehe bei dieser Antwort davon aus, dass Sie sehr wohl einen Nutzen sehen. Aber es wird mir nicht klar, welche Prioritäten Sie dabei setzen. Das ist eine allgemeine Erwartungshaltung. Was wollen Sie präzise erreichen? Möchten Sie, dass die Leute mehr auf der Straße sind oder dass die Ordnungsämter mehr Durchsetzungskraft haben? Wollen Sie mehr Bußgeldeinnahmen, oder sollen sich mehr für diesen Posten bewerben? Oder wollen Sie etwas ganz anderes? Aber so allgemein könnte ich jede Frage stellen, und sie würde immer passen.
Sehr geehrtes Präsidium! Meine Damen und Herren! Zunächst danke ich dem Rechnungshof, der in seinem Jahresbericht 2011 leider nur vordergründig auf Einzelfälle hinweist, jedoch in Gesamtwürdigung des Berichts wieder auf die altbekannten systemischen Fehler hinweist. Dieser Jahresbericht ist wieder einmal das gedruckte Manifest des nachlässigen und fahrlässigen Umgangs des Senats mit den finanziellen Ressourcen der Stadt. Dazu passt, dass der Senat bisher keine Veranlassung gesehen hat, die eingeführten neuen Regeln zur Senkung der Staatsverschuldung in die Berliner Verfassung zu übernehmen.
Das Land Berlin hat im Gegenwartszeitraum bei drei von vier Kennziffern zur Bewertung der Finanzsituation und im Finanzplanungszeitraum bei zwei von vier Kennziffern die Stellenwerte überschritten. Im Mai hat der Stabilitätsrat von Bund und Ländern festgestellt, dass im hochverschuldeten Berlin eine Haushaltsnotlage droht. Auch wenn wegen der guten konjunkturellen Entwicklung – der Bundesregierung sei gedankt dafür – zurzeit die geforderten Konsolidierungsszenarien trotz Ihrer lässigen Haushalts- und Finanzpolitik, Herr Wowereit, darstellbar sein mögen, müssen wir bedenken, dass auch wieder schlechtere Zeiten kommen. Und dann gilt die Schuldenbremse. Das heißt, Sie können die Schulden nicht wie in der letzten Wahlperiode einfach um über 20 Milliarden Euro hochfahren, wenn es dann durch die inzwischen eingeführten Sanktionsmechanismen zum Verlust der politischen Handlungsfähigkeit kommen wird.
„Jahresbericht Rechnungshof: Trotz Schulden 95 Millionen verschwendet“ – so titelt der „Tagesspiegel“ in seiner Ausgabe vom 19. Mai. Sicher hätte er noch einen höheren Betrag nennen können, denn in jeder Hauptausschusssitzung werden wir mit Vorlagen des Senats über Gesamtkostensteigerungen oder die Zulassung von Haushaltsüberschreitungen konfrontiert, die, gelinde gesagt, einigermaßen hinterfragbar sind.
Der Rechnungshof kann nur punktuell prüfen. Deshalb bleibt dem Leser nur, vom Einzelfall auf das Ganze zu schließen. Danach sieht es so aus, dass der Senat noch nicht einmal den Anschein erweckt, den Haushalt sparsamer und wirtschaftlicher zu führen. Wie schon im vergangenen Bericht hat der Rechnungshof auch dieses Mal kritisiert, dass der Senat durch die Nichtbeachtung selbst grundlegender betriebswirtschaftlicher Prinzipien dem Land einen finanziellen Schaden in Millionenhöhe zugefügt hat.
Dabei tauchen immer die gleichen Missstände auf. Beispiel Informationstechnik: Schon das Projekt MODESTA war ein 8-Millionen-Flop. Dieser wird jetzt durch die Senatsverwaltungen für Inneres und Sport überboten. Sie war – übrigens trotz wiederholten und langjährigen Drängens der CDU – nicht in der Lage, ein einheitliches Serverkonzept für die Berliner Verwaltung zu erstellen. Das kostet das Land jährlich zwischen 15 und 25 Millionen Euro.
Beispiel Sozialausgaben: Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat mit Wirkung vom 1. März 2009 geänderte Ausführungsvorschriften zur Ermittlung der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung gemäß § 22 Abs. 1 SGB II erlassen, die wiederum in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig sind und weiterhin zu finanziellen Nachteilen für den Landeshaushalt führen. Auch die nur nachlässig betriebenen Prüfungen von Zuwendungen, die im Bereich Soziales zu finanziellen Nachteilen von 25 Millionen Euro führten, tauchen wieder auf.
Beispiel Beteiligungsmanagement: Die Senatsverwaltung für Finanzen hat eine verfrühte Schlussbewertung der Buchwertgarantie verlangt, die zu überhöhten Zahlungen an die Berliner Immobilienholding GmbH geführt hat. Die BIM gewährt allen Beschäftigten außertarifliche Zuwendungen. Außerdem wurde festgestellt, dass es zu ungerechtfertigten Bonuszahlungen gekommen ist. Das heißt zum Beispiel, dass wir Führungskräfte garantierte Festvergütungen im Krankheitsfall von bis zu sechs Monaten, des Weiteren Garantieboni und Bonusvorauszahlungen gewährt worden sind. Herr Nußbaum als Vertreter des Alleingesellschafters Berlin sah sich nicht einmal bemüßigt, hier regulierend einzugreifen und auf die Errichtung eines differenzierten und transparenten Vergütungssystems zu drängen.
Beispiel Baukostenmanagement: Bei der Sanierung des Justizgebäudes Lindenstraße haben Mängel und Versäumnisse zu vermeidbaren Ausgaben von mindestens 2 Millionen Euro geführt.
Dagegen nehmen sich die Sünden der Bezirke, welche sie, getrieben von einer desaströsen Finanzpolitik der Hauptverwaltungen begehen, geradezu bescheiden aus.
Mit einer politischen – ich bin gleich fertig, Herr Präsident! –
Führung, die in zehn Jahren diese Missstände hat einreißen lassen, und einer Verwaltung in dem Zustand wie die Berliner Verwaltung –
Ich bin sofort fertig.
in zehn Jahren Rot-Rot werden wir Berlin nicht – –
Das Berliner Immobilienmanagement bleibt weiter hinter den Erwartungen zurück. Nach den vorliegenden IstZahlen zeigen sich die deutlichen Fehlentwicklungen: Die BIM ist seit ihrem Bestehen nicht in der Lage, die geplanten Erträge zu erwirtschaften und hat seit 2004 ein Defizit von ca. 130 Millionen Euro aufgebaut. Das heißt, im Landeshaushalt wurden regelmäßig erhebliche Rückfüh
rungen der BIM aus dem Sondervermögen als Einnahmen veranschlagt, aber nicht in vollem Umfang realisiert. Es stellt sich die Frage, was die BIM mit diesen zusätzlich einbehaltenen Mitteln gemacht hat, und warum ihr für die Immobilien der Hauptverwaltungen 130 Millionen Euro überplanmäßig bereitgestellt wurden? Und das alles vor dem Hintergrund, dass es in den Schulen der Bezirke durch die Dächer der Turnhallen regnet!
Nicht nur dieses undurchsichtige Finanzgebaren, auch das Mieter-Vermieter-Modell sorgt für weitere Undurchschaubarkeit, Ein typisches Beispiel dafür sind die sogenannten „nutzerspezifische Nebenkosten“. SenFin wird nicht müde, gebetsmühlenartig zu wiederholen, was nutzerspezifische Nebenkosten seien. Vergleicht man das mit den Maßnahmeplanungen 2010, dann tauchen da aber auch Maßnahmen auf, die durch die genannte Definition nicht gedeckt sind, zum Beispiel die Instandsetzung einer Auladecke, der Austausch von Sanitärarmaturen und Ähnliches mehr. Es scheint, dass die Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter hier von Fall zu Fall und nach Kassenlage erfolgen – eine auf das jeweilige Mietobjekt bezogene Darstellung, was als Nutzerspezifikum bei den Objekten zu bezeichnen ist, fehlt. Es fehlt ferner an einer transparenten Maßnahmen- und Kostenplanung. Im Gegensatz zu klassischen haushaltsfinanzierten Baumaßnahmen wird hier das Parlament nur informatorisch beteiligt. Eine Kontrolle bei der Durchführung auch großer Investitionsmaßnahmen fehlt ebenfalls. Was sind die Kosten der Erstellung der jeweiligen Maßnahme, welche Wartungskosten ergeben sich daraus? – Die BIM teilt dazu lapidar mit, dass die Höhe der Wartungskosten dem Mieter mitgeteilt wird. Wird die Maßnahme sachgerecht, den Anforderungen entsprechend ausgeführt? Wer kontrolliert das? Kurz, ein vernünftiges Vertragsmanagement dazu fehlt ebenso wie ein fundiertes, kontinuierliches Berichtswesen gegenüber dem Abgeordnetenhaus.
Auch die Abgrenzung des SILB zum Liegenschaftsfonds ist unklar. Zunächst wollen wir mit der Ergänzung des § 4 klarstellen, dass das SILB als abgegrenzter Teil des Landesvermögens in der Vermögensrechnung detailliert nachzuweisen ist. Ferner soll dieser Vermögensteil im Wege der Portfolioanalyse ständig optimiert werden. Nicht mehr benötigte Immobilien sollen aus dem Vermögen des Landes Berlin in das Treuhandvermögen des Liegenschaftsfonds transferiert und von diesem veräußert werden. Damit beschreiben wir die bisher nur bruchstückhaften Teile des Berliner Immobilienmanagements als geschlossenes System mit klaren Prozessen, klarer Struktur und Aufgabenverteilung. Mit unserer Initiative versuchen wir also, die Defizite zu heilen und dem Abgeordnetenhaus wieder die Kontrolle und Gestaltungsmöglichkeiten zu geben, die nur von ihm als Souverän wahrgenommen werden können und sollten. Wir freuen uns auf Ihre Beiträge dazu in den Ausschussberatungen.
Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Landesmittel und Unterstützung des Landes Berlin sollen Zuwendungsempfänger, die im Rahmen politischer Bildungsarbeit tätig werden, nur dann erhalten, wenn sie verfassungstreu sind. Der Antrag der FDP wirft bei näherem Hinsehen mehr Fragen auf, als er klare, eindeutige Formulierungen und Forderungen enthält. Ziel dieses
Antrags ist es, Organisationen der politischen Bildungsarbeit, die nicht verfassungstreu sind, keine öffentlichen Zuwendungen zu gewähren. So weit, so gut! Gibt es aber überhaupt eine Übersicht aller Organisationen, die bundes- oder wenigstens berlinweit politische Bildung betreiben? Und was heißt in diesem Zusammenhang verfassungstreu? Ist es überhaupt möglich, dass verfassungsfeindliche Organisationen als solche bestehen? Ist es nicht das Ziel des wehrhaft demokratisch verfassten Rechtsstaates, verfassungsfeindliche Organisationen gesellschaftlich zu ächten und zu verbieten? Gibt es Fälle, in denen verfassungsfeindliche Organisationen Zuwendungen beantragt und erhalten haben? Unterstellen wir einmal, die Gefahr bestünde. Woran erkennt man, wer verfassungstreu, verfassungsfeindlich oder gar verfassungswidrig ist? Nach welchen Kriterien soll die Verfassungstreue beurteilt werden? – Die FDP hat hierauf eine einfache Antwort: Alle, die in ihrem Antrag auf die Gewährung von Zuwendungen erklären, sie würden die freiheitliche demokratische Grundordnung anerkennen, sind als verfassungstreu erkannt. – Leider stehen Verfassungsfeindlichkeit und Dummheit nicht in unauflösbarem Zusammenhang. Die FDP unterschätzt wohl nicht nur die Intelligenz von – wie sie sie bezeichnet – nicht verfassungstreuen Organisationen, sondern auch die der Mitglieder dieses Hauses, wenn sie meint, sie könne uns weismachen, man könne solche Organisationen mit einem formalen Bekenntnis zum Grundgesetz bannen – etwa so, wie im Film Vampire mit einem Kruzifix ferngehalten werden.
Keine verfassungsfeindliche Organisation – sollte sie überhaupt öffentliche Mittel beantragen wollen – wird gegebenenfalls Probleme damit haben, die von der FDP geforderte Erklärung abzugeben.
Wie ist dieser Antrag zu bewerten? – Gerade jetzt, in Zeiten, in denen der internationale Terrorismus die Schlagzeilen beherrscht, sollte dieses Haus nicht mit undurchdachten Anträge belastet werden. Zu dem, was jetzt vonnöten ist – Diskussion und Ausbau von Sicherheitskonzepten, Stärkung der Polizei und der Verfassungsschutzorgane, effektive und angemessene Kontrolle von öffentlichen Räumen –, hat die FDP leider keine Vorschläge gemacht. – Vielen Dank!
Mit diesem Antrag fordert die CDU die Zusammenführung aller Programme des Landes Berlin für die sozialräumliche Entwicklung, wie „Aktive Stadtzentren“ oder das Programm „Soziale Stadt“.
Wir fordern, dass die dafür im Haushalt bereitgestellten Mittel in einem Fonds in der Rechtsform des Sondervermögens zusammengeführt und daraus in Verantwortung der Bezirke die soziostrukturelle Entwicklung gezielt und quartiersgerecht unterstützt wird. Flankiert werden soll dieses neue System durch den Aufbau einer einheitlichen Organisationsstruktur mit einheitlichen Mechanismen, die die Durchführung der einzelnen Maßnahmen unterstützen und die Erfolgskontrolle sicherstellen.
Warum halten wir eine solche umfassende Reorganisation für erforderlich? – Wir reden über ein Programmvolumen von ca. 150 Millionen Euro. Hinzu kommen die bei den
Bezirken veranschlagten Mittel. Der Landesanteil beträgt ca. 90 Millionen Euro, der Rest wird aus Bundesmitteln finanziert. Die Förderlandschaft, die der Senat – insbesondere die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und die für Soziales – aus diesen Steuergeldern kreiert haben, ist inzwischen unüberschaubar geworden.
Allein zum Verteilungsmodus der Fördermittel gibt es viele Fragen, z. B.: Wie viel behalten die Senatsverwaltungen für eigene aufgelegte Programme, wie und nach welchen Kriterien werden die Mittel auf die Bezirke verteilt? Und manchmal könnte man den Eindruck gewinnen, die Gelder würden nach den Vorlieben der Senatorin für Stadtentwicklung vergeben werden.
Dubios und für die Bezirksverwaltungen kaum nachvollziehbar sind nicht nur die Vergabekriterien und die Verteilungsmodi, sondern auch die Organisationsstrukturen, die den Programmen hinterlegt sind. Die Programme überschneiden sich, sie korrespondieren nicht mit den einzelnen Haushaltstiteln, die Empfänger der Fördermittel und deren Finanzierungsquellen sind nur mit langwierigen Recherchen zu ermitteln. Doppelförderungen sind Tür und Tor geöffnet. Aber eine klare inhaltliche und haushälterische Abgrenzung zwischen den Programmen ist nach Auffassung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nicht nötig.
So soll das Programm „Aktive Stadtzentren“ dem „schleichenden sozialen Funktionsverlust und dem Strukturwandel“ entgegenwirken, „den Zustand der umliegenden Wohngebiete“ verbessern. Im Programm „Soziale Stadt“ heißt es: „Defizite des Wohnumfeldes sollen verbessert werden, Leerstand von Gewerbe- und Wohnraum soll behoben werden.“ Erklärtes Ziel beider Programme ist die Identifikationsbildung der Anwohner und Anwohnerinnen mit ihrer Straße, ihrem Kiez. Überhaupt ist „Identitätsbildung“ ein Lieblingswort in diesen Programmen.
So ist es folgerichtig, dass der Landesrechnungshof in der Hauptausschusssitzung am 10. November den Senat kritisierte. Er bemängelte
die unzureichenden Festsetzung und Präzisierung der Programmziele,
deren mangelhafte Nachhaltigkeit,
fehlende Kriterien für die Erfolgsbeurteilung,
Interessenkonflikte bei den Trägern der Projekte,
Doppelfinanzierungen,
die fehlende Ordnungsmäßigkeit der Mittelverwendung.
Nicht unerwähnt bleiben soll, dass der SPD-Bezirksbürgermeister Buschkowsky in dieser Sitzung das Vorgehen des Senats verteidigte; er akzeptierte die willkürliche und unkontrollierte Verteilung der Steuergelder auf Projektteams und behauptete, dass die Berliner Verwaltung mit der Aufgabe eines unbürokratischen Sozialraummanagements ohnehin überfordert sei. Wo er recht, hat er recht.
Wir können ihm nur zustimmen, dieser Umstand ist uns seit Langem bekannt.
Zwar formulierten Bezirksvertreter übereinstimmend, dass die Bildung von Netzwerken in den Kiezen erwünscht sei, aber zwei Drittel aller Quartiersräte sind selber Projektträger oder an Projekten beteiligt. Zum Teil vertreten mehr als die Hälfte der Quartiersräte Institutionen, die von Fördermitteln profitieren. Es haben sich Anbieterkartelle gebildet, die die offene Bürgerbeteiligung dominieren oder gar konterkarieren.
Und was machen die Bezirksvertreter? – Sie sehen hilflos zu, lassen die Akteure bei der Aufteilung der Gelder gewähren. Eine offene Bürgerbeteiligung sieht anders aus.
Die Notwendigkeit von Förderprogrammen stellen wir nicht infrage, wohl aber den Umgang damit – also die Kriterien der Mittelverteilung und die fehlende Nachhaltigkeit der Maßnahmen. Denn es hat sich in den vergangenen Dekaden ein regelrechter Schattenhaushalt entwickelt, der nur noch von wenigen „Auserwählten“ durchschaut wird, und die behandeln ihr Wissen als Herrschaftsinstrument. Gerade die vom Senat so oft beschworene Solidarität, die Integration, die Stabilisierung von Stadtteilen machen es in unseren Augen zwingend erforderlich, die Mittel nachhaltig und dem vorher klar formulierten Zweck entsprechend auszugeben.
Dazu braucht man mehr Transparenz. Die Mittel müssen zusammengeführt werden, Mittelzuweisung und Verwendung müssen klaren Regeln folgen, und der Senat muss sicherstellen, dass die Durchführung dieser Programme rechtsförmig ausgestaltet wird – insbesondere bezüglich der Gewährung und Verwendungsprüfung von Zuwendungen.
Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Frau Präsidentin des Rechnungshofs! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst, Frau Präsidentin, für Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Dank der CDU-Fraktion für Ihren ersten Bericht in Ihrem Amt!
Gestattet sei mir aber eine kleine Kritik. Ich habe in Ihrer Presseerklärung zum Jahresbericht Aussagen zu den Ausführungen zum Missmanagement rund um die Investitionsbank Berlin und in der Steuerverwaltung vermisst, die sowohl finanz- als auch wirtschaftspolitisch von großer Bedeutung sind. Dagegen wurde der relativ unbedeuten
den Kantine der Klassenlotteriestiftung breiter Raum in der Presse eingeräumt.
Zum Bericht selbst: Der Rechnungshof beziffert den Schaden, den die nachlässige Politik des Senats verursacht, mit 37 Millionen Euro. Er sagt aber auch, dass es Bereiche gibt, bei denen er den Schaden nicht einmal schätzen kann, z. B. im Sozialbereich. Insofern sind die 37 Millionen auch diesmal nur die Spitze des Eisbergs. Natürlich kann dieser Bericht nicht das gesamte Spektrum vergeudeter Steuergelder abbilden. Aber er gibt eine ausreichende Vorstellung über die Kraftlosigkeit des Senats und über das Maß an fehlendem politischem Willen, diese Stadt aus ihrer Milliardenschuldenfalle zu führen.
Und hier ist zunächst der Abschnitt 2 des Berichts von Interesse, in dem auf die Finanzlage Berlins eingegangen wird. Allein die Tabelle über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben zeigt, dass die Ausgaben unter der Verantwortung des Regierenden Bürgermeisters Wowereit kontinuierlich stiegen. Eine ausreichende Gegenfinanzierung konnte nur für die Jahre 2007 und 2008 dargestellt werden, und das auch nur durch Verkaufserlöse der Bankgesellschaft und anderer Vermögensbestände. Das heißt, die Politik von SPD und Linken lebt nach wie vor von der Substanz und vom Schuldenmachen.
Der Schuldenberg Berlins wird auf 70 Milliarden Euro wachsen, und die jährlichen Zinszahlungen an die Banken betragen mittlerweile 2,5 Milliarden Euro. Dieser Zustand ist nicht der Politik der Bundesregierung geschuldet. Er ist vielmehr symptomatisch für die jahrelange Schluderei in den Haushalten von Berlin,
wie in etlichen Ressorts das Geld mit vollen Händen ausgegeben wurde und jeder ernsthafte Wille für eine Kontrolle fehlte.
Es dämmert Ihnen, meine Damen und Herren von der Koalition, dass die fetten Grundstückshappen, die man verkaufen konnte, nun weniger werden. Vornehm wird das umschrieben, das Geschäft sei kleinteiliger geworden.
Und was den Bereich Soziales angeht: Der Skandal mit der Treberhilfe ist kein Einzelfall. Treberhilfe ist überall.
In Berlin ist eine regelrechte Sozialindustrie entstanden. Seit Jahren, seit 2002, soll eine berlinweit einheitliche Kalkulation der Kostensätze für jede Hilfebedürftigengruppe auf dem Tisch liegen. Nichts liegt vor. Auch dieser Finanzsenator – wo ist er überhaupt? – ergeht sich wie sein Vorgänger in Ankündigungen und nicht in Taten. Seit einem Jahr sollen die Arbeit und das Finanzgebaren der freien Träger überprüft werden. Passiert ist bislang gar nichts.
Zwei weitere Baustellen: Eine Arbeitsgruppe mit Bezirksvertretern soll die völlig unzureichende, undurchsichtige Finanzierung der Bezirkshaushalte durchleuchten und Wege aus der Finanzmisere der Bezirke aufzeigen. Ergebnis bislang: nichts.
Ein weiteres Beispiel dafür, dass Berlins Schulden in erster Linie ein strukturelles Problem sind, ist der zentrale Stellenpool. Einst eingerichtet als Personalsteuerungsinstrument für die Verwaltung, ist er mittlerweile selbst zu einer Behörde geworden, die in den Pool abgegebenes Personal verwaltet, betreut, weiterbildet, aber kaum auf freie Stellen vermittelt. Dieser Geldschluder ist politisch gewollt. Nicht nur vereinzeltes Fehlverhalten, Schlampereien, leichtfertiger Umgang mit anvertrauten Geldern bei einzelnen Einrichtungen oder Institutionen sind die Ursachen. Nein, es geht hier um Strukturfehler, die aus verfehlter Senatspolitik entstanden sind.
Wir haben viele Verbesserungsvorschläge gemacht bezüglich Planung und Kontrolle, aber ohne jede Resonanz. Vielmehr redet der linke Koalitionspartner einer weiteren höheren Verschuldung das Wort. Herr Nußbaum malt derweil griechische Schreckensbilder an die Wand, weist auf die Steuerausfälle in Höhe von über 190 Millionen für die kommenden Jahre hin. Er mahnt Sparvorschläge an, die vom Regierenden Bürgermeister gleich wieder kassiert werden. Dass der Finanzsenator warnend auf die Schulden hinweist, ist seine Aufgabe. Seine Aufgabe ist es aber auch, dem Senat und der Öffentlichkeit Wege aufzuzeigen, wie der Schuldenberg abgetragen werden kann.
Es bleibt abzuwarten, was aus der Ankündigung wird, bis zur Sommerpause die mittelfristige Finanzplanung 2010 bis 2014 vorzulegen.
Auch wenn wir uns im Haushaltskontrollausschuss mit dem Fehlverhalten der Vergangenheit beschäftigen, sind wir doch sehr gespannt, was für die Finanzpolitik Berlins herauskommt, wenn die Büchse der Pandora erst einmal geöffnet wird. – Ich danke Ihnen!
Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Vorab meinen Dank an den Rechnungshof für den Jahresbericht für das Jahr 2009, auf den ich zunächst eingehen will, bevor ich zur Beschlussempfehlung über die Entlastung komme. Auch wenn die im Bericht 2009 enthaltene Kritik an der Haushaltsführung des Senats naturgemäß nicht umfassend sein kann, wird deutlich, dass die positiven Signale, die der ehemaligen Finanzsenator Sarrazin gesendet hat, von Wunschdenken geprägt waren. Nach Aufstellung des Doppelhaushalts 2008/2009 ließ sich Herr Sarrazin für die vermeintliche Konsolidierung des Haushalts feiern. Er sprach in dem Zusammenhang von einem „historischen Wendepunkt“ in der Haushaltsplanung Berlins.
Der Rechnungshof hingegen beurteilt die Situation für diesen Zeitraum wie folgt. Ich zitiere aus der Pressemitteilung zum Jahresbericht:
Unabhängig von den finanziellen Auswirkungen der Finanzmarktkrise ergeben sich aber auch erhebliche strukturelle Erhöhungen bei den Ausgaben, etwa bei den Personalausgaben (Auslaufen des Anwendungstarifvertrags) oder bei den Ausgaben im Kindertagesstättenbereich (höhere Geburtenraten und neue gesetzliche Regelungen). Auf der Einnahmenseiten fallen derweil stufenweise bis zum Jahr 2020 Bundesergänzungszuweisungen von fast 2 Milliarden Euro weg.
Diese Risiken wurden von Herrn Sarrazin ausgeblendet. Das hat sein Nachfolger beim wirtschaftspolitischen Frühstück der IHK deutlich formuliert. Er sagte, dass die Anpassungen, die nach der Steuerschätzung jetzt notwendig würden, auch Ausdruck eines Defizits der Planung seien, dass sein Vorgänger Lasten in die Zukunft verschoben hätte. In diesem Licht betrachtet, war auch das Bonmot von Herrn Nußbaum, Herr Sarrazin hätte alle drei Grundrechenarten beherrscht, durchaus von Ironie geprägt. Es gibt vier Grundrechenarten, und vielleicht liegt die Ursache für die Situation, in der wir jetzt stehen, darin, dass Herr Sarrazin eine Grundrechenart eben nicht beherrscht.
Ja, das ist die Frage! – Niemand in der Koalition ist in der Lage, nachzurechnen. Bei der Haushaltsführung ist das in der Tat fraglich, welche Rechenart das ist.
Die Annahme, dass ab 2008 kontinuierliche Überschüsse erzielt werden, stellt sich bereits mit Vorlage des ersten Nachtrags als Fantasie heraus. Stattdessen war eine Nettoneuverschuldung am Kreditmarkt von 899,4 Millionen Euro vorgesehen. Mit dem Entwurf des zweiten Nachtrags sind wir bei 1,6 Milliarden Euro gelandet. Unabhängig von der Finanzkrise war vorhersehbar, dass der zyklische Konjunkturabschwung bereits 2010 einsetzen würde. Die CDU hat diese Szenarien bereits im Juni 2007 präsentiert.
Ja, wir können das eben! – Wir können den neuen Finanzsenator nur ermutigen, die Risiken künftig nicht mehr zu verschweigen und diesem Senat endlich mehr unternehmerisches Denken beizubringen. Wir sind daran interessiert, dass die strukturellen Defizite der Verwaltung aufgearbeitet werden, weil bei Durchsicht des Berichts wieder gravierende Mängel in der Haushaltsführung erkennbar werden.
Sowohl auf Bezirks- als auch auf Landesebene werden erhebliche Bearbeitungsrückstände bei den Finanzämtern zum Nachteil des Landes in Millionenhöhe, nachlässige Vergabepraktiken bei vielen Bauvorhaben und nachlässige Kontrollen der Bauleistungen wie auch grundlegende Mängel bei der Initiierung und Kontrolle von Förderprogrammen im Bereich Wirtschaft, Technologie und Frauen kritisiert. Auch bei Integration, Arbeit und Soziales sind dem Land durch verzögerte Abrufe von Bundesmitteln finanzielle Schäden in Millionenhöhe entstanden. Im Bereich Bildung, Wissenschaft und Forschung ist das Beispiel Charité hervorzuheben.
Durch fehlende betriebswirtschaftliche Unterstützung – um es elegant auszudrücken – und Kontrolle der Charité sind bereits Millionenverluste entstanden. Dabei ist in dem Bericht noch nicht einmal der Komplex Spreedreieck enthalten, einer der Höhepunkte der Misswirtschaft des rot-roten Senats.
Ja, ja! Aber wissen Sie, nehmen Sie mal Ihre Verantwortung wahr, dann haben Sie genug zu tun, anstatt hier zu lachen!
Ich komme nun zu Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses vom 13. Mai 2009 zur Beschlussfassung Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Jahr 2006. Wir, die CDU, waren und sind an konstruktiver Arbeit interessiert
und haben uns im Haushaltskontrollausschuss entsprechend eingebracht. Leider wurde unseren Vorschlägen – insgesamt größeren Druck auf den Senat auszuüben, um zu einem wirtschaftlicheren Verwaltungshandeln zu kommen sowie zu einem funktionierenden System von Planung und Kontrolle – nicht Rechnung getragen. Wer den von mir zitierten aktuellen Rechnungshofbericht mit dem vergleicht, der dieser Beschlussempfehlung zugrunde liegt, stellt fest, –
Ja, ich komme zum Schluss! – dass die Berliner Haushalts- und Vermögensrechnung nicht ernsthaft aufgearbeitet wird. In beiden Berichten wird auf gravierende Mängel in den Finanzämtern und bei dem Beteiligungsmanagement hingewiesen.
Die Rechnung ist als unvollständig und fehlerhaft kritisiert worden. Ein Bemühen des Senats, die Probleme zu beseitigen, ist überhaupt nicht zu erkennen.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Frage geht an Frau Senatorin von der Aue: Wie beurteilen Sie die Äußerungen des Datenschutzbeauftragten, Berlin sei eine Hochburg rechtswidrig arbeitender Callcenter, und welche Maßnahmen werden bislang ergriffen, um diese Missstände abzuschaffen?
Dann frage ich weiter: Wie soll das Amt des Datenschutzbeauftragten personell und finanziell ausgestattet werden, damit sich diese Zustände dort ändert?
Danke schön! – Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Wie sieht die haushalterische Absicherung der AV zur Finanzierung der Kindertagespflege für das Jahr 2009 aus, und in welchem Kapitel/Titel und in welcher Höhe wurden die Summen eingestellt?
2. Wie wird die Verteilung des Geldes an die Bezirke sichergestellt und dabei deren unterschiedliche Bedarfe – orientiert an der unterschiedlichen Anzahl und Größe der Pflegestellen – berücksichtigt?
Vielen Dank! – Haben die Pflegeeltern im Januar schon entsprechende Leistungen erhalten, bzw. wann wird das zum ersten Mal geschehen?
Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Jahr 2000 wurde erkannt, dass Berlin aufgrund der herrschenden Zustände in den Justizvollzugsanstalten dringenden Bedarf an einem Anstaltsneubau hat. Folgerichtig wurde im Haushaltsplan 2001 ein entsprechender Titel mit einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 20 Millionen DM eingerichtet. In der Begründung stand:
Die Gesamtkosten der Maßnahme werden auf 111 Millionen DM geschätzt.
Das sind heute ca. 60 Millionen Euro. –
Die Verpflichtungsermächtigungen sind wegen der Dringlichkeit der Maßnahme nach § 24 Abs. 3 der LHO veranschlagt. Es wird erwartet, dass die Bauplanungsunterlagen bis zum 1. Januar 2001 vorliegen.
Damals hat man in dieser Stadt noch versucht, erkannte Problemlagen zeitnah zu beseitigen. Die CDU hat sich vor dem Hintergrund der Erfahrungen in anderen Bundesländern auch immer wieder dafür eingesetzt, das Projekt als Investorenmodell auszuschreiben, das auch unter dem Aspekt, dass Planungs- und Bauzeiten bei privaten Investoren wesentlich kürzer als bei öffentlichen Baumaßnahmen sind.
Nun hatten wir den Regierungswechsel, und die SPD und die Linken halten es eher mit dem Volksmund, der da sagt: „Was lange währt, wird gut!“ – Ein trauriges Beispiel dafür hatten wir heute schon, die Schulmisere. Optimismus zu verbreiten, wäre also völlig verfrüht und fehl am Platz.
Die Darstellung der Kostenentwicklung von 2001 bis 2007 auf 118,5 Millionen Euro ist ein deutliches Indiz für unprofessionelle Planung. Ein weiteres Indiz sind die Ungereimtheiten in der Darstellung der Kostengruppen, die erst nach zähen Diskussionen ausgeräumt wurden. Erst auf Anforderung stellte die Senatsverwaltung den Abgeordneten ein Gutachten vom Dezember 2007 über Ver- und Entsorgungskonzepte zur Verfügung. Die Expertise macht deutlich, wie unprofessionell die bisherige Planung war. In ihr wird nämlich aufgeführt, dass die externen Erschließungskosten mit einer Summe in Höhe von maximal 2 645 000 Euro zu Buche schlagen. Die entsprechende Planung der Verwaltung sieht bislang dafür
6 800 000 Euro vor. Das heißt, für die Verkehrserschließung, die Abfallentsorgung, die öffentliche und nichtöffentliche Erschließung stehen über 4 Millionen Euro zur Verfügung, also fast doppelt so viel wie für die externe Erschließung. Das ist zumindest erklärungsbedürftig.
Nun sind die Investitionskosten nur die Spitze des Eisbergs. Die eigentlichen Haushaltsbelastungen stellen die Bewirtschaftungskosten über die Gesamtdauer der Nutzung dar. Auch dazu ein Beispiel für die unprofessionelle Planungsweise der Senatsverwaltung. Die Gutachter machen deutlich, dass eine Klimatisierung nicht vorgesehen ist, ein Aspekt, der für die künftigen Energiekosten wesentlich wäre, zumal der Bau über viele große Glasflächen verfügen wird, ein Umstand übrigens, der die Justizsenatorin zu der Äußerung veranlasste, ein Grund dafür sei, dass in der Anstalt Gebäudereiniger ausgebildet werden sollen. So weit zum Inhalt.
Meine Damen und Herren von der SPD und der Linkspartei! Unser Antrag datiert vom Februar 2008 und wurde vor dem Hintergrund eines Erfahrungshorizontes mit dem Projekt von über sieben Jahren gestellt. Wir haben in dieser Zeit immer wieder mit unseren Vorstößen erreichen wollen, dass sich die teilweise unwürdigen Lebensverhältnisse der Gefangenen und die Arbeitsbedingungen des Personals endlich verbessern. Auch die bisherige Behandlung des Projekts Heidering durch die Senatsverwaltung lässt nur den Schluss zu, dass hier bislang nicht mit der erforderlichen Professionalität herangegangen wurde. Es steht zu befürchten, dass das Projekt zu einem Millionengrab wird. Unser Antrag wäre eine letzte Möglichkeit, wenigstens das zu verhindern. Deshalb bitten wir um ihre Zustimmung. – Vielen Dank!
Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Uns liegt die Beschlussempfehlung zu unserem Antrag: „Mehr Professionalität bei ‚Berlin im Städtevergleich’“ vor. Hätten Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und von der Linken, unseren Antrag abgelehnt, wäre eine Kommentierung hier im Plenum entbehrlich. Das, was Sie aus unserem Antrag gemacht haben, bedarf jedoch des Kommentars.
Gegenstand unseres Antrags war der Bericht „Berlin im Städtevergleich“ des Senators für Finanzen aus dem Jahr 2007. Herr Dr. Sarrazin hat damals Finanzdaten deutscher Städte aus dem Jahr 2003 mit den Zahlen der Berliner
Bezirke aus dem Jahr 2006 verglichen und behauptet, die Bezirke arbeiteten unwirtschaftlich und könnten mehr sparen. Nun kann man alles mit allem vergleichen, aber wenn man aus seinen Vergleichen Schlüsse ziehen will, muss man wissen, wozu solche Vergleiche geeignet sind. Wenn Herr Sarrazin Zahlen aus dem Jahr 2003 mit denen von 2006 vergleicht, ist das an sich in Ordnung. Wenn er aber den Schluss zieht, die Bezirke seien unwirtschaftlich, befindet er sich in einer Schieflage. Der einzige Schluss, der daraus zu ziehen wäre, ist der, dass früher alles billiger war. Herr Finanzsenator! Für diese Erkenntnis hätte es keines Städtevergleichs bedurft. Das kann jeder aus den Veröffentlichungen der Statistischen Ämter ablesen.
Sie haben für Ihr Informationsbedürfnis die falsche Methode gewählt oder aus der von Ihnen gewählten Methode die falschen Schlüsse gezogen – auf jeden Fall eine bemerkenswerte Fehlleistung. Die CDU-Fraktion ist dankbar, dass die Bezirke diesen polemischen Vergleich konstruktiv genutzt haben und entsprechende, methodisch fundierte Vergleiche organisierten, um ihre Leistungsfähigkeit zu hinterfragen und gegebenenfalls zu verbessern.
Das war Gegenstand unserer Kritik und für uns Anlass, mit unserem Antrag Ihren im Grundsatz richtigen Gedanken in eine qualifizierte Form zu bringen. Es geht uns darum, dass sich der Senat endlich der konstruktiven Kritik des Rates der Bürgermeister stellt und dessen Forderungen Rechnung trägt, damit die unsachgemäße, undurchsichtige und fehlerhafte Handhabung bei der Erstellung der Bezirkshaushalte ein Ende hat, damit den Bezirken nicht mehr willkürlich Gelder vorenthalten werden, die sie dringend benötigen, und die Bevölkerung nicht unter mangelhafter Gesundheitsfürsorge oder mangelhafter Vorsorge für Kleinkinder, unzumutbaren baulichen Zuständen in Schulen und im Straßennetz, überlangen Bearbeitungszeiten bei den Ämtern und Ähnlichem zu leiden hat.
Ihre Beschlussempfehlung, die Sie uns vorsetzen, wird diesem Ansinnen nicht mehr gerecht. Berlin hat mit seiner Verwaltungsreform Mitte der 90er-Jahre einen mutigen Gedanken entwickelt, der noch immer beispielhaft ist und der die Möglichkeit gibt, diese Stadt zu führen und zu einer Stadt zu machen, in der sich Bürgerinnen und Bürger angenommen und wohlfühlen. Dies ist der Gedanke der Outputorientierung: Nicht mehr das Geld, sondern die Leistung Berlins für die Bürgerinnen und Bürger sollte in den Mittelpunkt politischen Handelns gerückt werden. Der Finanzpolitik sollte in diesem Sinne eine dienende Funktion zugeordnet werden. Sie kleben an einem überkommenen kameralen Finanzsystem, in dem immer nur alle auf das Geld sehen und nicht auf das, wofür dieses Geld dienen sollen.
Ihre Begriffsstutzigkeit findet inzwischen auch ihren Niederschlag in der Fachöffentlichkeit. Ich zitiere aus dem Artikel: „Sarrazins Rechnung geht nicht auf“ von Prof. Budäus aus dem „Neuen Kämmerer“ vom Juli 2008:
Zwar mag es noch einzelne Politiker und Verwaltungsmanager geben, die über die Fähigkeit und das Verantwortungsbewusstsein verfügen, auch auf Basis der Kameralistik ein Gemeinwesen in Ordnung zu halten. Nur kann es nicht im Ermessen Einzelner liegen, ob und wann sie trotz der unzulänglichen Kameralistik verantwortungsvoll handeln.
Und weiter:
In einer virtuellen kameralen Welt scheinen sich nach wie vor Teile von Politik und Verwaltung wohler zu fühlen, da wesentliche Folgewirkungen ihrer Entscheidungen unberücksichtigt bleiben.
Prof. Budäus plädiert in diesem Sinne nicht nur für die Einführung des betrieblichen Rechnungswesens, sondern er sieht auch die unbedingte Notwendigkeit einer institutionellen Verpflichtung, ein derart strukturiertes System zu nutzen. Das war Gegenstand unseres Antrags, was Sie in Ihrer eingeschränkten Sicht nicht erkennen wollen. Deshalb müssen wir Sie mit Ihrer Beschlussempfehlung, die mit unserem Antrag nichts mehr gemeinsam hat, und mit Ihrer Begriffsstutzigkeit allein lassen. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Meine Frage gilt dem Herrn Senator Sarrazin. – Wie beurteilt der Senat die Forderung des Investors für das Aussichtsrad am Zoo, das Land müsse sich an den Kosten der Altlastenbeseitigung beteiligen?
Ja. – Wie beurteilen Sie es dann? Es hieß, dass der Senat der Meinung sei, erst von einer gewissen Schadenshöhe an in Anspruch genommen werden zu können. Von welcher Höhe sähe sich das Land denn in die Pflicht genommen?
Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Welchen Zweck hatten die Umstrukturierungen bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, und welche Verbesserungen verspricht sich der Senator davon?
2. Wie viele Höhergruppierungen und Neuschaffungen von Positionen des gehobenen und höheren Dienstes hat es aufgrund der Umstrukturierungen gegeben?
Warum ist ein professionelles Forderungsmanagement erforderlich? – Im Haushaltsjahr 2005 gingen dem Land Berlin circa 490 Millionen € Einnahmen verloren. Enthalten in dieser Summe sind sowohl entgangene Steuereinnahmen als auch Rückforderungen von Sozialhilfeleistungen, Unterhaltsforderungen in Höhe von circa 50 Millionen €, Bußgelder in Höhe von circa 137 000 €, Verwarnungs- und Zwangsgelder, Gebühren und Entgelte. Das ist bei 60 Milliarden € Schulden ein fiskalpolitischer Offenbarungseid – aber auch ordnungspolitisch verheerend, denn von einem solchen Sachverhalt geht die Botschaft aus: „Wer seine Abgaben ordnungsgemäß entrichtet, ist der Dumme – wer sich seinen Pflichten entzieht, der profitiert!“ Dabei ließen sich grundsätzlich die meisten Außenstände bei entsprechender gesetzlicher Regelung durch einen professionellen Dienstleister managen.
Professionelles Forderungsmanagement umfasst nicht allein das Eintreiben der Forderungen – im Gegenteil, Verwaltungshandeln soll minimiert werden. Es gilt, im Vorfeld tätig zu werden, denn ist der Gerichtsvollzieher erst einmal in Gang gesetzt, sind aus 100 € schnell 300 € geworden.
Die Einführung eines Forderungsmanagements ist auch kein Neuland. Beispiele sind das Inkasso der Autobahnmaut, der Zoll, die BVG, auch Gemeinden im Umland Berlins nehmen diese Dienste in Anspruch. BadenWürttemberg befasst sich mit der Einführung, und der Städte- und Gemeindeverbund Nordrhein-Westfalens steht dem positiv gegenüber.
Ich möchte an dieser Stelle die entgangenen Steuereinnahmen von den übrigen Forderungen trennen, weil sich an den Letzteren die Problematik des derzeitigen Beitreibungsverfahrens gut darstellen lässt.
Ein zentraler Punkt ist die Einrichtung einer Schuldnerdatei, deren Kosten von circa 1 Million € sich schnell amor
tisieren würden. Denn zurzeit sind die Forderungen an den jeweiligen Einnahmetatbestand geknüpft und nicht an die Person.
Bedenken des Datenschutzes können ausgeräumt werden. Das Filtern von Informationen, Anonymisierungsverfahren und die Trennung von Einforderungs- und Recherchearbeit sind möglich und müssen beachtet werden.
Ich bin sicher, dass ein professioneller Forderungsmanager im Interesse eines reibungslosen Ablaufs den Datenschutz gewissenhafter umsetzen wird, als so manche Behörde oder Verwaltung dies bei der Abfassung eines Gesetzes oder einer Verordnung tut.
Als Beispiel sei der typische Verlauf einer Forderung aus einer Fachverwaltung eines Bezirks beschrieben: Über ein mehrstufiges zeitaufwendiges Mahnverfahren geht die Forderung schließlich an das Finanzamt zur Vollstreckung. Bei Erfolglosigkeit geht der Vorgang zurück zum Fachamt – dort dämmert er seinem Ende entgegen. Von den circa 135 000 monatlich an das Finanzamt geschickten Anträgen sind schätzungsweise 35 000 erfolgreich. Realität ist, dass viele der Forderungen erst gar nicht erhoben, sondern erlassen, gestundet oder unbefristet niedergeschlagen werden, da eine Einziehung zu teuer bzw. erfolglos erscheint. Auf der anderen Seite kann nicht ausgeschlossen werden, dass Schuldner Berlins ohne Aufrechnung Geldleistungen vom Land erhalten, weil die eine Dienststelle nichts von den Ansprüchen der anderen weiß.
Natürlich sieht die LHO ausdrücklich eine Aufrechnung zur Durchsetzung staatlicher Ansprüche vor. Ich darf zitieren aus einem Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen/Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg:
... das Verfahren wird insgesamt als veraltet sowie unflexibel eingeschätzt.... Dies führt dazu, dass die Bezirke nahezu alle dezentral agieren.
Dieses Agieren führt aber zu weiterer Ineffektivität!
Fazit: Die Verfahren zur Einziehung der Geldforderungen Berlins müssen endlich professionalisiert werden. Insbesondere müssen mehrere Ansprüche gegen einen Schuldner addiert werden, so dass Beitreibungen wirtschaftlich werden und ferner die Möglichkeit der Verrechnung von Forderungen und Ansprüchen geschaffen wird. Grundlage dessen ist der Aufbau einer entsprechenden Datenbank, in der die relevanten – dem Land Berlin ohnehin bekannten – Informationen zentral verwaltet werden können. Dieses neue Forderungsmanagement sollte unter Nutzung des Angebotes privater Dienstleister konzipiert, ausgeschrieben und auf das öffentlich-rechtliche Vollstreckungsverfahren abgestimmt werden.
Angesichts des Umfangs der eingangs genannten Forderungen des Landes steht nicht nur ein hoher zweistelliger Millionenbetrag als jährliche Mehreinnahme zu erwarten, ein professionelles Forderungsmanagement trägt auch zu mehr Abgabengerechtigkeit bei und unterstützt damit die
Glaubwürdigkeit von Politik und Verwaltung, und diese Chance, meine Damen und Herren von SPD und PDS, sollten Sie sich nicht entgehen lassen!
Das Thema „Verkauf des Wasserhotels Blossin“ plätschert bereits seit geraumer Zeit vor sich hin – und es ist zu befürchten, dass sich der Senat am Ende
muß, dass sein Beteiligungsmanagement noch nicht einmal dazu taugt, den Verkauf einer verlustbringenden Immobilie zu veranlassen
Im Rahmen der Entlastung für 2003 lautete der Auflagenbeschluss dieses Hauses, die Berliner Wasserbetriebe sollen das Hotel so bald als möglich veräußern und dem Abgeordnetenhaus zum 30. Juni 2006 berichten.
Was war der Stein des Anstoßes? – Das Hotel verursachte als hoch defizitäres Objekt jahrelang hohe Kosten, die über die Gewinn- und Verlustrechnung auf die Kunden abgewälzt wurden. Der damalige Senator für Wirtschaft, Herr Wolf, verkündete eilig, dass das Defizit zum Ende 2005 um 20 Prozent gesunken und die Auslastung um 10 Prozent verbessert sei. Der Bericht blieb im nebulösen Relativen und vermied absolute Zahlen. Klar war aber, dass das Hotel aus den roten Zahlen nicht herauskam.
Wie sehen denn die absoluten Zahlen aus? – Das denkmalgeschützte ehemalige Schlösschen wurde für 4,5, Millionen € modernisiert und als Seminarhotel in Betrieb genommen. Zielvorgabe war: eine Unterdeckung von 204 000 € pro Jahr. Diese Vorgabe war nicht zu halten. Im Gegenteil! Sie stieg auf 423 000 €, und 2005 betrug der Gesamtverlust 5 Millionen €! Aber hartnäckig beharrten die Wasserbetriebe auf ihrem Schmuckstück. Man gönnt sich ja sonst nichts!
Herr Wolf, was ist die Aufgabe der Wasserbetriebe? Denkmalschutzpflege oder die Bereitstellung günstiger Tarife für die Kunden? In seiner Eigenschaft als Aufsichtsratsvorsitzender kündigte Herr Wolf an, die Wasserbetriebe würden unter Berücksichtigung der Zielvorgabe – als des Verkaufs – die wirtschaftliche Lage des Hotels darstellen. Dafür erhielt er ein weiteres halbes Jahr Frist: bis Ende Dezember 2006. Im Dezember wurde wasserklar: Mit dem Schlussbericht war nicht zu rechnen!
Statt über die Zielvorgabe zu diskutieren, kam der Aufsichtsrat zum Resultat, ein Verkauf würde das Ergebnis – gemeint ist wohl das Betriebsergebnis – nicht verbessern. Eine interessante Schlussfolgerung: Der Verkauf eines defizitären Objekts verbessert nicht das Betriebsergebnis!
Selbst der Verkauf für einen symbolischen Euro wäre immer noch wirtschaftlicher; denn in den kommenden 8 Jahren wird der Verlust derart gestiegen sein, dass er dem derzeitigen Buchwert entspricht. Stand dieser Rechnung ist übrigens 2005! Neuere Zahlen standen mir leider nicht zur Verfügung.
Herr Wolf, als PDS-Senator müsste es Sie doch besonders schmerzen, dass unter Ihrer Ägide Kapital im Gegenwert von 100 Arbeitsplätzen für ein Jahr verbrannt wurde!
Dieser Vorgang ist für uns exemplarisch für den unprofessionellen Umgang mit Landesbeteiligungen. Deshalb hat die CDU gefordert, der Senator möge unter Angabe des zeitlichen Ablaufs über alle Aktivitäten zum Verkauf
eingestehen muß, dass sein Beteiligungsmanagement
des Schlösschens zur Junisitzung des Unterausschusses Haushaltskontrolle berichten. Alle anderen Fraktionen sind dem übrigens gefolgt!
Dass ein Parlament sich mit einem solchen Einzelfall beschäftigen muss, ist ein Armutszeugnis für die Arbeit des Senats. Herr Wolf war nicht in der Lage, den Casus „Wasserschloss“ im Vorfeld zu klären, und machte ihn so zu einem Beleg für die Defizite in seiner Arbeit im Besonderen und der Regierungsarbeit des Senats im Allgemeinen.
Die CDU wird dem Antrag der FDP zustimmen.
Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Warum schließt der Senat die Aidsberatungsstelle in Schöneberg, obwohl nicht nur allein wegen des größten Berliner Schwulenkiezes, sondern auch wegen der Drogen- und Prostituiertenszene ein hoher Beratungsbedarf besteht?
2. Welche Bedarfsanalyse oder sonstigen Untersuchungen wurden der Entscheidung, die Beratungsstelle für Aids und sexuell übertragbare Krankheiten zu schließen, zugrunde gelegt?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Nachfrage: Wird der Senat sich um zusätzliche Mittel aus dem Bundesprogramm, das gerade auf 400 Millionen € aufgestockt worden ist, bemühen, und wann beabsichtigt der Senat, das Abgeordnetenhaus förmlich über seine diesbezüglichen Maßnahmen zu unterrichten, oder hält er die Unterrichtung durch die Presse für hinreichend?
Wann beabsichtigt der Senat, das Abgeordnetenhaus förmlich über seine diesbezüglichen Maßnahmen zu unterrichten oder hält er die Unterrichtung durch die Presse für hinreichend?
Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe eine Frage an Herrn Wowereit: Wer trägt die Anwalts- und Prozesskosten für eine Klage auf Gegendarstellung in einer Berliner Zeitung, in der Sie des Wortbruchs bezichtigt werden – aus welchen Gründen? –, die Sie zurückgezogen haben?
Jetzt rede ich!
Warum werden die Anwalts- und Prozesskosten von der öffentlichen Hand übernommen, zumal Herr Wowereit die oben genannten Äußerungen nicht in seiner Eigenschaft als Regierender Bürgermeister, sondern als Spitzenkandidat der SPD, somit als Privatperson, gemacht hat?