Dieses war notwendig, weil – ohne dies auf die Schulanfangsphase zu begrenzen – die bis zu diesem Zeitpunkt bestehende Formel der Zuweisung von Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden sich allein auf die Anzahl der Schülerinnen und Schüler bezogen hat. Dies führte dazu, dass man ein gutes Betreuungsverhältnis nur erreichte, wenn man möglichst große Klassen gebildet hat, um damit viele Lehrerwochenstunden zu bekommen.
Das System wurde dahin gehend geändert, dass völlig unabhängig von der Klassengröße, das heißt auch unterhalb einer Stärke von 20 Schülerinnen und Schülern, die Schule so viel Lehrerwochenstunden zugewiesen bekommt, wie sie braucht, um den Unterricht abzuhalten,
plus einer Pufferkapazität – ich glaube – von 5 Prozent zusätzlichen Stunden. Dies geschah mit der Intention, kleine Klassen zu ermöglichen und zweitens eine proportionale Abhängigkeit zwischen der Anzahl der Schülerinnen und Schüler und der dann zusätzlich zugewiesenen Schülerwochenstunden zu erhalten.
Dieses System hat sich voll bewährt. Im Ergebnis hat sich im Übergang von 2007 zu 2008 die Schüler-LehrerRelation im Grundschulbereich proportional messbar verbessert. Zweitens hat sich die Verkleinerung der Klassen, die letzten Endes in der Schüler-Lehrer-Relation zum Ausdruck kommt, insbesondere in den Klassen mit einem hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache entscheidend verbessert. Das ist die eine Seite der Vorbemerkungen.
Zweite Vorbemerkung: Im Jahr 2008 ist ein Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts ergangen, dass die bestehende Grundschulverordnung keine Rechtsgrundlage mehr darstellt, über die bestehenden Klassengrößenvorgaben hinausgehende Differenzierungen zu ermöglichen, sodass entweder eine entsprechende neue Grundschulverordnung oder eine entsprechende Verwaltungsvorschrift notwendig ist.
Da das Ergebnis so war, dass die Situation sich nicht verschlechtert, sondern verbessert hat, habe ich, nachdem das Urteil ergangen ist, keinen akuten Handlungsbedarf gesehen, sondern wollte die Sache weiter beobachten. Um Missverständnissen in den Schulen und den Bezirken in Bezug auf die Einrichtung und die mögliche Rechtskraft dieser Grundschulverordnung vorzubeugen, ist ein Schreiben meines Hauses herausgegangen, das darauf hinweist, dass diese irrtümlich noch benutzte weitere Differenzierung in Bezug auf die Schuleingangsphase nicht mehr angewandt werden kann, weil es, wenn es angewandt worden wäre, sicher aufgrund des Gerichtsurteils keine Relevanz gehabt hätte. Hiermit ist Rechtsklarheit hergestellt worden.
Wir werden uns die Situation in diesem Schuljahr genau ansehen. Wenn Entwicklungen im relevanten Ausmaß stattfinden, wie sie in Einzelfällen geschildert werden, werden wir entsprechende Rechtsgrundlagen schaffen, damit auch kleine Klassen gerade im JÜL in Bezirken mit einem hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache ermöglicht werden.
Danke schön! – Herr Senator! Wie bewerten Sie die Aussage einer Schulleiterin, die ich am 12. Mai in einer Zeitung in diesem Zusammenhang gelesen habe – ich zitiere: „Wir sehen uns darin bestätigt, gar nicht erst mit jahrgangsübergreifendem Unterricht anzufangen.“
Ich bin der festen Überzeugung, dass es keine Rahmenbedingung in Berlin rechtfertigt, diese Weiterentwicklung, die pädagogisch große Möglichkeiten eröffnet, nicht zu beginnen – ohne dass ich im Einzelfall die konkrete Situation dieser Schule kenne. Das heißt, die Voraussetzungen, jahrgangsübergreifenden Unterricht zu machen, sind vorhanden, übrigens auch aufgrund einer Entscheidung, die im Zusammenhang mit der neuen Zuweisung gefällt worden ist – wie Sie wissen sind zusätzliche Erzieher- und Lehrerstellen für die Klassen, die JÜL einführen, bewilligt worden. Diese müssen auch in dieser Schule letzten Endes gegriffen haben, sodass ich keinen Grund sehe, dass der jahrgangsübergreifende Unterricht nicht begonnen wird.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator Zöllner! Wie erklären Sie es einem langjährig angestellten Schulleiter, dass er mit ca. 1 800 Euro netto nach Hause gehen muss, während im Gegensatz dazu im August Junglehrer in Berlin mit ca. 2 100 Euro netto beginnen werden?
Ich kann es ihm wahrscheinlich relativ leicht erklären, warum es so ist, aber ich werde nicht in der Lage sein, ihm dies innerlich bejahend zu vermitteln, weil auch ich es nicht innerlich bejahe und wir letzen Endes weiterhin nach Möglichkeiten suchen müssen, um diese Vorschriften, die aus anderen Zusammenhängen entstanden sind und bestehen, zu ändern. Die Situation, wie Sie sie geschildert haben und die ich kenne, halte ich auf Dauer für nicht zu gerechtfertigen.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich begrüße es, dass wir offensichtlich dieselbe Auffassung vertreten, deswegen die Nachfrage: Ist es nicht an der Zeit, gemeinsam mit dem Innensenator flexible und leistungsgerechte Strukturen in der Vergütung zu ermöglichen und insbesondere auch – das wäre wahrscheinlich relativ einfach möglich – Leitungsaufgaben zu honorieren?
Nach meiner Kenntnis gibt es ein einziges Bundesland, das bisher leistungsorientierte Besoldungen im Schulbereich eingeführt hat.
Das war Rheinland-Pfalz, unter meiner Verantwortung. Ich war aufgrund einer gewissen Unruhe in der Schule auf Drängen meines damaligen Koalitionspartners FDP gezwungen, diese leistungsorientierte Besoldung wieder zurückzunehmen.
Dieses ist nicht so einfach! Ich habe die Intention, mehr Flexibilität in diesen Bereich zu erreichen – jetzt auch im Rahmen der Schulstrukturreform. Wir werden die ganze Ebene der Funktionsstellen für die neue Sekundarschule neu regeln müssen, weil die Sekundarschulen, die aus den Haupt- und Realschulen erwachsen, in Bezug auf den gesamten Leitungsbereich sicher nicht schlechter gestellt sein dürfen. Wir werden zusammen prüfen, welche Möglichkeiten existieren, leistungsgerecht – auch auf Zeit – und ähnliche Möglichkeiten auszuschöpfen.
Sie wissen auch, dass dieses Problem damit zusammenhängt, dass wir, da wir in den meisten Fällen bei den Leitungspositionen noch Beamte haben, nicht dieses Ausmaß an Flexibilität haben wie bei Angestellten. Sie wissen auch, Frau Senftleben, dass eines der Probleme darin besteht, dass die Attraktivität der Leitungspositionen im Schulbereich leider noch damit zusammenhängt. Viele Kolleginnen und Kollegen sind nur bereit, Leitungspositionen zu übernehmen, wenn sie Beamtenstellen bekommen, wobei wiederum der Möglichkeit der Flexibilität und Zulagen schwierig ist.
Hieraus können Sie ermessen, dass ich zwar mit Ihnen in der Zielvorstellung einig gehe, dass wir diese auf Dauer lösen müssen, dass aber das öffentliche Dienstrecht die schnellen Erfolge verhindert.
Vielen Dank, Herr Senator! – Die erste Runde nach der Stärke der Fraktionen ist damit beendet. Nun können wir die weiteren Meldungen im freien Zugriff berücksichtigen. Ich eröffne diese Runde mit einem Gongzeichen. Schon mit dem Ertönen des Gongs haben Sie die Möglichkeit, sich durch Ihre Ruftaste anzumelden. Alle vorher ergangenen Meldungen werden damit gelöscht. Auf die Plätze, fertig, los!
Danke, Herr Präsident! – Ich frage den Innensenator: Welche Gefährdungseinschätzung sehen Sie für die am 23. Mai angemeldete Antinationale Parade?
Herr Kollege Trapp! Meine Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass bei der angemeldeten Antinationalen Parade, die mit einem ähnlichen Verbalradikalismus angekündigt wird wie andere Veranstaltungen, eine Gefährdungseinschätzung von der Polizei vorgelegt wird, die davon ausgeht, dass zwar nicht mit Sicherheit, aber wahrscheinlich mit gefährdenden Ereignissen während der Demonstration gerechnet werden muss. Die Polizei wird sehen, dass sie den Demonstrationszug, der – wie Sie heute bereits der Presse entnehmen konnten – voraussichtlich zum Mauerpark führen wird, so begleitet, dass eine Beeinträchtigung möglichst vermieden wird.
Herr Senator! Ist der Kräfteeinsatz der Polizei zu dieser Demonstration höher oder geringer als zu der gewalttätigen Demonstration am 1. Mai?
Herr Kollege Trapp! Ich glaube, wir können den Kräfteeinsatz vom 1. Mai nicht unbedingt vergleichen, denn wir hatten am 1. Mai zusätzlich noch NPD-Veranstaltungen,
Ich habe noch keine Meldung des Polizeipräsidenten, mit welchem Kräfteeinsatz er rechnet. Dementsprechend habe ich auch noch keine Meldung, inwieweit wir auf Unterstützungskräfte anderer Länder oder des Bundes zurückgreifen werden. Sie können sicher sein, dass die Polizei alles tun wird, um Ausschreitungen während dieser Demonstration zu verhindern.
Danke, Herr Präsident! – Ich habe noch eine Frage an Herr Senator Nußbaum zur Schuldenbremse: Sind Sie der Auffassung, dass das Land Berlin, wenn in diesem Sommer die entsprechende Grundgesetzänderung beschlossen und durch den Bundesrat gegangen ist, die Schuldenbremse dann auch zu berücksichtigen hat
Herr Präsident! Sehr geehrter Abgeordneter! Die Beantwortung der Frage ist eindeutig: Natürlich haben wir sie, wenn sie Gesetz ist, zu berücksichtigen.
Ich danke Herrn Senator Nußbaum für diese klare und eindeutige Antwort. Vielleicht sollten Sie sich noch einmal mit Ihrer Fraktion rückkoppeln.
Herr Präsident! Ich frage den für das öffentliche Dienstrecht zuständigen Senator, Herrn Dr. Körting: Halten Sie es mit dem Neutralitätsgebot der Senatsverwaltung für vereinbar, wenn Mitarbeiter von Stabsstellen oder der