Protocol of the Session on May 14, 2009

Eine Nachfrage – Herr Kollege Meyer!

Herr Nußbaum! Sie werden mitbekommen haben, dass ein Stadtrat in Mitte offensichtlich der Auffassung ist, dass Risiken existieren, falls man diese beiden Areale jetzt bebauen würde.

[Dr. Thomas Flierl (Linksfraktion): Richtig!]

Wie stehen Sie dazu?

Herr Senator!

Das ganze Leben besteht aus Risiken.

[Heiterkeit bei der SPD und der Linksfraktion]

Insofern glaube ich, um es offen zu sagen, dass Sie mit Ihrer Frage der Zeit ein Stück voraus sind. Das soll erst beplant und bebaut werden. Da werden alle die Risiken, die damit zusammenhängen, zutage treten. Wir werden sie ordentlich bearbeiten. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Die Fragestunde ist damit beendet. Die heute nicht beantworteten Anfragen werden mit einer von der Geschäftsordnung abweichenden Beantwortungsfrist von bis zu drei Wochen wieder schriftlich beantwortet.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 2:

Fragestunde – Spontane Fragestunde

Das Wort hat nach der Stärke der Fraktionen zuerst die SPD-Fraktion mit Frau Monteiro.

Ich frage die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Frau Dr. Knake-Werner: Welches Verfahren wählt der Senat für die Stellennachbesetzung des Landesbehindertenbeauftragten?

Bitte schön, Frau Senatorin!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Abgeordnete Monteiro! Zunächst ist einmal die Feststellung richtig, dass die Amtszeit des Landesbehindertenbeauftragten Ende Februar 2010 endet. Das heißt, wir werden dort eine Neubesetzung vornehmen müssen. Wir haben als Senat auch keine Alternativen, weil dieses Verfahren im Landesgleichberechtigungsgesetz, das wir 1999 erlassen haben, klar geregelt ist. Dort gibt es eine Stärkung der Rechtsstellung des Landesbehindertenbeauftragten, und dort heißt es, dass der Senat im Einvernehmen mit dem Landesbehindertenbeirat den Landesbehindertenbeauftragten beruft; so ist das Verfahren, und wir werden uns an dieses natürlich halten.

Es gibt eine Nachfrage von Frau Monteiro. – Bitte schön!

Wie stellt der Senat sicher, dass in diesem Verfahren die Bewerbungen von Frauen und Menschen mit Behinderungen gefördert werden?

Bitte sehr, Frau Senatorin!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Monteiro! Natürlich müssen das Landesgleichberechtigungsgesetz und das Landesgleichstellungsgesetz miteinander kompatibel sein. Wir werden in dem Verfahren ganz sicher auch überprüfen, wie die Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes einzuhalten sind.

Vielen Dank!

Für die CDU-Fraktion hat das Wort Frau DemirbükenWegner.

Am 1. April 2009 schrieben Sie, Herr Senator Zöllner, die Bezirksstadträtin für Jugend, Familie und Schule aus Friedrichshain-Kreuzberg mit der Bitte an, dem Fachkräftemangel – sprich: dem Erziehernotstand – entgegenzuwirken, ansonsten würde sich, ich zitiere, eine dramatische Entwicklung für die gesamte Stadt abzeichnen, denn auch andere Bezirke und vor allem Eigenbetriebe wären davon betroffen. Wie wollen Sie dem entgegenwirken, wie wird Ihr aktives Handeln aussehen?

Bitte schön, Herr Senator!

Unter anderem die erfolgreiche Politik des Berliner Senats, betreuungsintensiv junge Menschen im vorschulischen Bereich und im schulischen Bereich zu unterstützen – beispielhaft das Ganztagsschulangebot auszubauen, im vorschulischen Bereich und jetzt auch perspektivisch im Sekundarstufenbereich I –, führt logischerweise dazu, dass es eine erhöhte Nachfrage nach Erzieherinnen und Erziehern gibt. Selbstverständlich wissen Sie, dass dieses nicht durch Abordnungen oder durch Vorschriften geregelt werden kann, vielmehr müssen wir die Grundvoraussetzungen, dass mehr junge Leute diesen Beruf erlernen, stärken. Wir müssen verstärkt Ausbildungskapazitäten in den verschiedenen Bereichen vorsehen, und wir müssen Angebote machen – was wir machen –, um Umschulungen zu ermöglichen, damit letztlich die verstärkte Nachfrage, die auch bundesweit sich bemerkbar zu machen beginnt, befriedigt werden kann.

Eine Nachfrage von Frau Demirbüken-Wegner – bitte schön!

Das Problem ist seit über zwei Jahren bekannt, Herr Prof. Zöllner, deshalb ist das nicht nur ein Ergebnis Ihrer erfolgreichen Arbeit gewesen. Sie haben auf die Fachkräfte hingewiesen – in der letzten Plenarsitzung hat Ihre Staatssekretärin gesagt, es bestehe keinen Notstand an qualifiziertem Personal, und sie hat Zahlen genannt, die in einem totalen Widerspruch zu denen stehen, die die Bezirksstadträtin Frau Herrmann in dem Brief vom 1. September genannt hat, dass nämlich den ca. 600 gemeldeten Fachkräften bereits 1 000 freie Stellen gegenüberstünden. Wie geht man mit diesen trügerischen Zahlen um, um überhaupt Ergebnisse zu erzielen? Die Qualitätsvereinbarung in Bezug auf die Qualitätskriterien sind ja noch im

mer ausgesetzt, da laufen die Verhandlungen ja auch nicht. Was verbessern Sie überhaupt in welchem Bereich?

Bitte sehr, Herr Senator, Sie haben das Wort auf diese lange Nachfrage!

Ich will versuchen, die lange Nachfrage nach bestem Wissen und Gewissen dahin gehend zu beantworten, dass ich sehr wohl einen Unterschied zwischen der Situation von vor zwei Jahren und dem jetzigen Zeitpunkt sehe, weil ich der festen Überzeugung bin, dass – wenn es schon vor zwei Jahren eine ähnliche Situation wie heute gegeben hätte – dieses zwei Jahre lang ein permanenter Diskussionspunkt in diesem Hause gewesen wäre, was es nachweislich nicht ist.

Ich sehe in dieser Situation keinen Notstand, wohl aber eine angespannte Lage, denn rein nummerisch – wenn man die ausgeschriebenen Stellen und die potenziell zur Verfügung stehenden Bewerberinnen und Bewerber sieht – ist dieses nicht mit einem Notstand zu beschreiben. Allerdings bin ich realistisch genug, dass die rein nummerische Situation darüber noch nicht direkt etwas aussagt, ob eine echte Besetzbarkeit von Stellen mit den entsprechenden Anforderungsprofilen gegeben ist. Ich sehe auch keine trügerische Zahlensituation; ich weiß aus dem Stand heraus nicht, welche Zahlen direkt genannt wurden und in welchem Zusammenhang meine Staatssekretärin diese genannt hat, ich gehe davon aus und bin fest davon überzeugt, dass das die korrekt uns vorliegenden Zahlen in der präzisen Beantwortung Ihrer rage sind. F Bezogen auf die Aktivitäten, die man unternehmen kann, bleibt letztlich nur, die Angebotsseite – d. h. die zur Verfügung stehenden Menschen, die bereit und in der Lage sind, einen solchen Beruf auszuüben – zu erhöhen. Das ist mittel- und langfristig eine verstärkte Ausbildungskapazität im klassischen Sinne und im anderen Falle Fort- und Weiterbildungen, um „Quereinstiege“ zu ermöglichen.

Vielen Dank, das war auch eine lange Antwort.

Das Wort für die Fraktion der Grünen hat die Kollegin Pop.

Herr Präsident! – Ich frage Herrn Finanzsenator Nußbaum: Wie beurteilen Sie die geplante Schuldenbremse, und auf welchem Wege gedenken Sie, diese in Berlin umzusetzen.

Bitte schön, Herr Senator!

Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Die Schuldenbremse steht in einer grundsätzlichen Diskussion, und es gibt genügend Staatsrechtler, die die Schuldenbremse als ein innovatives Instrument und als eine Notwendigkeit ansehen, der Staatsverschuldung in Bund, Ländern und Gemeinden bis zum Jahre 2020 entgegenzutreten. Es gibt andere Staatsrechtler, die das in Frage stellen und in den Zusammenhang stellen mit der Frage der noch verbleibenden Restautonomie der Länder in einem Bundesstaat.

Ich selbst sehe es insofern differenziert, dass eine Schuldenbremse, so sie wirklich in der Lage sein sollte, das Aufwachsen des Staatsverschulden in Deutschland insgesamt zurückzudrängen und damit auch ein Stück Generationengerechtigkeit hineinzubringen, von Vorteil ist. Andererseits setzt eine Schuldenbremse sicherlich auch voraus, dass wir von gleichen Bedingungen ausgehen und wir noch Mechanismen finden, die dafür Sorge tragen, dass die Länder diese Schuldenbremse auch einhalten können. Man muss bedenken, dass der Grundgedanke, der letztlich aus Artikel 104 des EG-Vertrags übernommen wurde – mit den Maastrichtkriterien – und der dann seine innerstaatliche Anwendung gefunden hat, nicht eins zu eins zu übertragen war. Die Komplexität der Regelungen, die ins zu ändernde Grundgesetz aufzunehmen sind, zeigt sich daran, dass selbst die Experten über ihre Regelungen stolpern, da es an Transparenz und Klarheit mangelt, was man bei einer grundgesetzlichen Formulierung eigentlich zu erwarten hat. – Vielen Dank!

Es gibt eine Nachfrage von Frau Pop. – Bitte schön!

Wenn Sie in dieser Frage noch nicht entschieden sind, wie ich es heraushöre, dann wüsste ich gerne, warum Sie gestern nicht an der Sitzung des Hauptausschusses teilgenommen haben, in der genau diese Frage mit namhaften Experten diskutiert wurde.

Bitte schön, Herr Senator!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Natürlich werde ich jederzeit gerne an der Sitzung des Hauptausschusses teilnehmen.

[Mieke Senftleben (FDP): Das ist Ihre Pflicht, Herr Senator!]

Ich weiß, dass das mit Sicherheit das bedeutendste Gremium – neben dem Parlament, dem Plenum – ist, und das werde ich respektieren und zukünftig mit Freude daran teilnehmen.

[Volker Ratzmann (Grüne): Warum waren Sie denn nicht da?]

Vielen Dank!

Das Wort für die Linksfraktion hat die Abgeordnete Frau Dr. Barth. – Bitte schön, Frau Dr. Barth!

Danke schön, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an den Bildungssenator: Entspricht es den Tatsachen, dass die Bildungsverwaltung eine bestehende Regelung über die Festlegung der Klassengrößen in Klassen der Schulanfangsphase in sozialen Brennpunkten aktuell verändert hat? Wenn ja, welche Klassenfrequenz gilt aktuell für die Schulanfangsphase in der Grundschule in sozialen Brennpunkten?

Bitte sehr, Herr Senator!

Die korrekte Antwort auf diese Frage erfordert eine Vorbemerkung. Erstens: Die Zumessung von Lehrerinnen und Lehrern im Bereich der Grundschule wurde im Jahre 2007 beginnend mit dem Schuljahr 2008/2009 geändert, mit der Intention, in Schulen und Klassen mit einem besonders hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache auch bei kleinen Klassen eine gute Versorgung mit Lehrerinnen und Lehrern zu ermöglichen und damit letztlich auch gerade in der Schulanfangsphase arbeits- und betreuungsintensive Möglichkeiten zu beschaffen.

Dieses war notwendig, weil – ohne dies auf die Schulanfangsphase zu begrenzen – die bis zu diesem Zeitpunkt bestehende Formel der Zuweisung von Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden sich allein auf die Anzahl der Schülerinnen und Schüler bezogen hat. Dies führte dazu, dass man ein gutes Betreuungsverhältnis nur erreichte, wenn man möglichst große Klassen gebildet hat, um damit viele Lehrerwochenstunden zu bekommen.