Denn wenn Sie nach der Unschuld fragen, fragen Sie nicht ob es sich um Sympathisanten von Al Kaida oder Taliban oder Ähnliches handelt, sondern ob es sich – –
Herr Kollege Mutlu! Man kann auch bei einem Menschen, der unschuldig ist, der bisher keinen Terrorakt gemacht hat, schon sagen, man wolle ihn nicht freiwillig in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Insofern ist die Frage nach der Unschuld schwierig. Sie sind strafrechtlich unschuldig, selbstverständlich.
Ich bin auch absolut dafür, dass dieses Lager Guantanamo so schnell wie möglich aufgelöst wird, weil es völkerrechtswidrig ist.
[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion – Vereinzelter Beifall bei der CDU und der FDP – Zurufe von den Grünen]
ist: Zur Auflösung eines völkerrechtswidrigen Lagers seien die USA nicht selbst in der Lage – die kann ich so nicht nachvollziehen. Meines Erachtens wären die USA dazu selbst in der Lage. Erst dann, wenn sie aus irgendwelchen Gründen dazu nicht in der Lage wären, gäbe es Handlungsbedarf. Ich sehe im Moment keinen Handlungsbedarf.
Danke schön! – Jetzt gibt es eine Nachfrage des Kollegen Braun von der Fraktion der CDU. – Bitte schön, Herr Braun!
Herr Senator Körting! Ich möchte an Ihre letzte Bemerkung anschließen, dass Sie im Moment keinen Handlungsbedarf sehen. Die Frage ist durch Ihren SPD-Kollegen, den Außenminister Steinmeier aufgeworfen worden, der offensichtlich da eine Frage gesehen hat. Deshalb meine Frage auch an Sie: Wo liegt nach der von Ihnen verlesenen rechtlichen Grundlage das besondere Interesse der Bundesrepublik Deutschland, Gefangene aus Guantanamo in Deutschland, möglicherweise gar in Berlin, aufzunehmen, die keine Deutschen sind, aus welchen Grün
Gründen sie immer in Afghanistan waren? Jedenfalls hat das mit Deutschland nichts zu tun. Und drittens:
Warum sollen sie eigentlich nicht in Amerika anderswo untergebracht werden, in einem Land, das – glaube ich – 23 Mal so groß ist wie die Bundesrepublik Deutschland?
Das ist mir nicht ganz klar. Vielleicht können Sie noch einmal sagen, wo da deutsche Belange überhaupt tangiert sein könnten, dass ein deutsches Interesse besteht, dass aufgrund der von Ihnen verlesenen Rechtsgrundlage überhaupt eine Aufnahme in Deutschland in Betracht käme.
Herr Kollege Braun! Ein deutsches Interesse kann es doch nur unter dem Gesichtspunkt geben, dass die Amerikaner auf andere Länder zukommen und sagen: Wir bitten um euere Hilfe bei der Lösung eines Problems, das wir allein nicht lösen können. – Der Bundesaußenminister hat sich offensichtlich auch auf Vorfühlung der USA zu dieser Frage geäußert. Sie wissen, der Kollege Schäuble hat sich dazu anders geäußert, dann ist er wieder ein bisschen zurückgerudert, jetzt hat er sich wieder so geäußert. Ich finde es höchst spannend, wie sich die von der CDU gestellte Bundeskanzlerin zu gegebener Zeit dazu äußert, wenn die Frage von den Amerikanern kommt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Stimmt der Senat mit mir überein, dass eine bauliche Lärmsanierung einer Straße unter § 2 Abs.1 Straßenausbaubeitragsgesetz fällt und entsprechend auf die Anwohner umgelegt werden muss, diese Vorgabe einerseits zu einer finanziellen Mehrbelastung der Grundstückseigentümer und andererseits zu einem zeitlich aufwendigen Verfahren führt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Schmidt! Auch anlässlich Ihres Geburtstags kann ich Ihnen dieses Geschenk nicht machen. Die Lärmsanierung ist in aller Regel eine Sanierung, die sich auf die Oberfläche einer Straße bezieht, die allerdings nicht in der Breite und Tiefe erfolgt wie es bei einer Erneuerung oder einer Verbesserung des Straßenzustands nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz der Fall wäre. Deshalb ist die Lärmsanierung nicht straßenausbaubeitragspflichtig.
[Beifall bei der SPD – Beifall von Jutta Matuschek (Linksfraktion) und Marion Platta (Linksfraktion)]
Vielen Dank, Frau Senatorin! Gilt Ihr Satz auch für all die Maßnahmen, die jetzt im Zuge der Lärmsanierung im Rahmen des Konjunkturpakets II geplant sind, sodass wir wirklich sicher sind, dass nicht letztendlich die Anlieger einen Teil mitbezahlen müssen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Schmidt! Lärmsanierung ist Lärmsanierung und damit nicht straßenausbaubeitragspflichtig.
Danke, Herr Präsident! – Nach diesem Lärmaktionsplan, den der Senat jetzt verabschiedet hat, sollen bis 2012 nur 0,25 Prozent der Hauptverkehrsstraßen – das heißt, weniger als 1 Prozent – vom Lärm entlastet werden. Meinen Sie nicht, dass vor dem Hintergrund dieser dürftigen Lärmentlastung die Bezeichnung „Aktionsplan“ ungerechtfertigt ist?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kubala! Gerade deshalb freuen wir uns darüber, dass die Bundesregierung ausdrücklich die Lärmsanierung für die Straßen in das Konjunkturpaket aufgenommen hat, sodass wir über mehr Geld zur Lärmsanierung verfügen. Lassen Sie uns das doch eher feiern. Es wird mehr sein, als wir bisher zur Verfügung hatten. Das Geld setzen wir auch dafür ein.
1. Wie bewertet der Senat die Berliner Ergebnisse der Studie „Ungenutzte Potenziale“ des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung, insbesondere im Vergleich zu anderen Großstädten in Deutschland?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Saleh! Das ist ja eine sehr umfangreiche und differenzierte Studie. Ich versuche dennoch, in gebotener Kürze Ihre Fragen zu beantworten. – Zunächst ist mir wichtig zu sagen, dass diese Studie noch einmal bestätigt, worüber wir schon mehrfach miteinander diskutiert haben, dass jahrzehntelange Versäumnisse in der bundesdeutschen Gesellschafts- und Integrationspolitik dazu geführt haben, dass ein Großteil der Potenziale der Bevölkerung mit Migrationshintergrund brachliegt und eben nicht eingebracht werden konnte, wie wir es uns alle wünschen. Heute stehen wir vor der Situation, so etwas wie eine nachholende Integration zu machen.
In der von Ihnen erwähnten Studie landet Berlin in einem Ranking im Mittelfeld. Dieser Platz befriedigt uns keineswegs, im Gegenteil, er spornt uns an, weiterzumachen. Aber man kann doch noch einmal deutlich sagen, dass vor dem Hintergrund der extrem schwierigen ökonomischen Situation Berlins, insbesondere nach dem Mauerfall, das Ergebnis Mut macht und uns deutlich zeigt: Wir sind integrationspolitisch auf dem richtigen Weg.