Zu 2: Alle Lehrkräfte des Vertretungspools sind vor Beginn des Unterrichts oder am ersten Schultag Schulen zugeordnet worden. Ich gehe davon aus, dass es im Parlament fraktionsübergreifend nicht auf Freude gestoßen wäre, wenn sie den Schulen nicht zugeordnet gewesen wären und damit nicht gearbeitet hätten. Diese Zuordnung er
folgt durch die regionale Schulaufsicht in enger Abstimmung mit den Schulleiterinnen und Schulleitern. Die Schulen haben dann die Möglichkeit, Lehrkräfte des Vertretungspools bei der Schulaufsicht anzufordern. Dieses ist laufendes Geschäft in Verantwortung und Durchführung der Schulaufsicht vor Ort. Es wird nicht online statistisch erfasst, weshalb ich im Augenblick keine konkrete Zahl sagen kann, wie viele im Augenblick abgerufen worden sind. Meinem Haus sind sieben Abordnungen oder Anforderungen bekannt. Die tatsächliche Zahl wird aus dem genannten Grund in Wirklichkeit höher liegen.
Herr Senator! Da Sie nicht wissen, wie viele Schulen in der ersten Schulwoche eine Lehrerversorgung von unter 100 Prozent hatten, wissen Sie, ob es Schulen gibt, die kurzfristig bereits keinen Lehrer aus der Lehrerfeuerwehr mehr erhalten haben, weil sie bereits an anderen Schulen eingesetzt sind? Mussten Schulen schon Absagen erteilt werden, weil sie dauerhaft unter 100 Prozent liegen?
Es tut mir leid, Herr Steuer, ich kann zu diesem Punkt immer nur die eine Aussage wiederholen, dass ich trotz aller Bemühungen, zu erfahren, wo es Schwierigkeiten gibt, auch die von Ihnen genannten, bisher nicht fündig geworden bin. Ich weiß von keinem einzigen Problem in diesem Zusammenhang. Ich weiß, dass die Bemühungen der Medien z. B. eine Schule zu finden, in der es Probleme gibt, offensichtlich bisher nicht vom Erfolg gekrönt waren, sodass auch ein solcher Fall, wie Sie ihn schildern, mir nicht bekannt ist.
Herr Bildungssenator! Mit diesem neuen Schuljahr sollte auch der Mittagessenszuschuss und der Härtefallfonds nach über neun Monaten endlich greifen. Meine Frage: Ist es gewährleistet, dass der Mittagessenszuschuss in Höhe
von 17 Euro pro Kind vor Ort bei den Bedürftigen, bei den Eltern, in den Schulen tatsächlich angekommen ist?
Die Abwicklung dieser beiden Bereiche erfolgt in eigener Verantwortung der Bezirke. Meine Rückfragen haben ergeben, dass nach Aussage der Bezirke die Umsetzung erfolgt ist, wenn auch in den einzelnen Bezirken unterschiedlich. Von der größten Anzahl der Bezirke liegen mir auch die entsprechenden vertraglichen Unterlagen mit Caterern u. ä. vor, um nachzuvollziehen, dass es geregelt ist. Ich gehe davon aus, dass das der Realität entspricht. Das kann aber sehr wohl bedeuten, dass es möglicherweise einzelne Schulen gibt, wo es noch Umsetzungsschwierigkeiten gibt, wegen der nötigen Beteiligung der Schulen oder der Entscheidung, welchen Caterer man unter welchen Bedingungen nimmt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: 1. Entspricht es den Tatsachen, dass die Paul-ZobelSportanlage An der Wuhlheide 250-270, ein attraktives Wassergrundstück in bester Lage, verkauft wurde, ohne dass durch das Berliner Abgeordnetenhaus die entsprechenden planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen wurden und ohne dass das Abgeordnetenhaus einer Aufgabe der Sportfläche gemäß § 7 (2) des Sportförderungsgesetzes zugestimmt hat, und wenn ja, wie bewertet und begründet der Senat diese zum wiederholten Male erfolgte Schaffung von Tatsachen am Parlament vorbei?
2. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass vorliegende Nutzungskonzepte frei gemeinnütziger Träger für Sport- und Freizeitangebote bei der Planung über die Zukunft der Liegenschaft An der Wuhlheide 250-270 nicht einbezogen und ohne Prüfung und ohne Gespräche mit den Initiatorinnen und Initiatoren abgelehnt wurden?
Danke schön, Herr Kollege Doering! – Der Finanzsenator, Herr Dr. Sarrazin, hat das Wort. – Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Kollege Doering! Das Grundstück, um das es geht, ist in der Tat in attraktiver Wasserlage. Das ist richtig. Es ist ein ehemaliger Sportplatz, der seit vielen Jahren schon als solcher nicht mehr genutzt wird. Es ist 66 000 qm groß. Ein einsamer Anglerverein ist dort noch tätig und hält die Fahne des Sports hoch. Sonst ist das Gelände seit vielen Jahren leer und verlassen.
Deshalb hatte sich der Liegenschaftsfonds schon im Jahr 2005 mit Zustimmung des Bezirks für den Verkauf ausgesprochen. Das Verfahren wurde damals eingeleitet. Es wurde auch ein Verfahren nach § 7 Absatz 2 Sportfördergesetz eingeleitet. Dieses Verfahren ruht allerdings seit dem Jahr 2007, weil sich zunächst kein Käufer fand.
Mittlerweile ist nochmals ausgeschrieben worden. Es hat sich jetzt ein Käufer gefunden für einen sehr attraktiven Preis für das Land und den Bezirk. Der Kaufvertrag ist abschlussreif. Er wird am Ende – das ist schon wegen der Wertgrenze so – nur mit Zustimmung des Abgeordnetenhauses gebilligt werden können. Außerdem muss das Abgeordnetenhaus noch einer Nutzungsänderung gemäß § 7 Absatz 2 Sportförderungsgesetz zustimmen. Es sind also im bisherigen Verfahren sowohl der Bezirk als auch alle übrigen Organe umfassend in die Abstimmung einbezogen worden. Es gab nie auch nur den Schatten einer unterschiedlichen Meinung, nur den Drang, diese Lage gut zu verwerten, was für den Bezirk jetzt auch wichtig ist. Das war der Teil 1 der Frage.
Nun zu Teil 2: Seit einigen Tagen oder Wochen – ich habe es in letzter Zeit nicht so beobachtet – geht durch die Zeitungen, dass das BMX- und Skateboardgelände, der Mellowpark, von seinem alten Standort herunter muss, wo er im Augenblick 10 000 m² nutzt. Das ist ohne Frage eine attraktive Sache, gerade für die Jugend. Die suchen jetzt ein anderes Grundstück und kamen auch auf dieses, das ist völlig verständlich. Nun besteht ein gewisses Missverhältnis zwischen einer Nutzung von 10 000 m², was keine Wasserlage sein muss, und einem Grundstück von 66 000 m², das für stattliche Millionen verkauft werden könnte. Der Liegenschaftsfonds sieht das Thema, er hat sich auch erboten, bei der Suche nach einem anderen Grundstück zu helfen. Es wurden bereits mehrere Standorte, die passend gewesen wären, angeboten. Diese wurden bisher vom Verein abgelehnt.
Das Grundstück an der Wuhlheide 250-270 kommt für solch einen Standort, wenn man es in der Gesamtabwägung betrachtet, nicht infrage. Erstens wurde der Verkauf in einem bedingungsfreien Bieterverfahren mit dem Be
Bezirksamt abgestimmt. Zweitens führt der Verkauf zu einer beachtlichen Einnahme für das Land und anteilig für den Bezirk. Drittens wird dort das Areal, das seit vielen Jahren unterwertig oder gar nicht genutzt wird, aufgewertet. Es gibt dort auch sehr interessante Planungen. Der Verein, der auf das Gelände möchte und andere Möglichkeiten bisher abgelehnt hat, käme auf ein Grundstück, das für seinen Zweck mehr als sechsmal zu groß wäre. Nun ist die Aktivität BMX-Fahren, Skateboarden sehr interessant. Sie ist auch mit einem gewissen Lärm verbunden. Das würde alternative Nutzungen wie Wohnen dort beeinträchtigen. Es ist völlig klar, wenn man über Alternativen redet, muss man über alles reden und nicht nur über einen Teil. Es gibt aber keine gesamthafte alternative Nutzung.
Angesichts dieser Lage wäre es aus unserer Sicht unverantwortlich, jetzt die Verhandlungen, die – wie gesagt – schon zu einem Erfolg geführt haben, abzubrechen. Wir wollen das weitere Verfahren durchführen. Dann muss der Aufsichtsrat des Liegenschaftsfonds zustimmen, das Abgeordnetenhaus muss dem und gleichzeitig einer Nutzungsänderung nach § 7 Abs. 2 Sportfördergesetz zustimmen. Wer also eine andere Meinung hat, hat noch viele Möglichkeiten, diese in den weiteren Prozess einzubringen und dies einer ordentlichen Abwägung zuzuführen. Unsere Meinung ist, dass wir dieses Verfahren in Ruhe abwarten sollten. Ich persönlich meine: So sehr mir Fahrrad fahren und Skaten sympathisch sind, gerade für die Jugend und für reifere Jugendliche – da sitzt solch ein Hobby-Skater, der kann Ihnen aber auch sagen, dass das gefährlich ist –, können wir gleichwohl nicht eine so attraktive Liegenschaft dafür hingeben. – Danke schön!
Herr Senator! Der Mellowpark ist nicht nur ein Treffpunkt für Skater und BMX-Fahrer, sondern inzwischen auch ein Familien- und Jugendtreff geworden – übrigens ganz in der Nähe der NPD-Zentrale, das ist auch nicht zu unterschätzen; aber gut. – Sie sprachen in Ihrer Beantwortung eben davon, dass der Bezirk, der Liegenschaftsfonds und Sie eine einvernehmliche Position in dieser Sache haben. Wie bewerten Sie angesichts der Tatsache, dass die BVV am 26. Juni und das Bezirksamt Treptow-Köpenick am 15. Juli einstimmig beschlossen haben, das Gelände an der Wuhlheide wieder aus dem Liegenschaftsfonds herauszunehmen und wieder dem zuzuführen, was es eigentlich sein sollte, nämlich eine Freizeit- und Sportstätte, dass der Liegenschaftsfonds dennoch die Verkaufsverhandlungen fortgeführt hat?
Ich habe aus den Medien gelernt, dass der eine oder andere es sich am Ende des Wegs anders überlegt hat. Da muss man aber wissen, was man tut. Es war dem Bezirk unbenommen, in den Jahren 2005, als er das Grundstück ausdrücklich zur Verwertung abgab, 2006 und 2007 alternative Überlegungen einzubringen. Aber nachdem ein Verfahren kurz vor dem Abschluss ist, nicht etwa mit einem Alternativkonzept zu kommen, sondern weil ein bestimmter Verein mit einer bestimmten Aktivität, die die Sache in keiner Weise ausfüllt, gerade dorthin möchte, zu sagen, jetzt wird das ganze Verfahren gestoppt – das sind keine geordneten und verantwortlichen Abläufe. Da muss der Bezirk sich die Dinge rechtzeitig überlegen. Ich kenne aus meiner alten Tätigkeit bei der TLG recht gut die vielen freien Flächen in Treptow-Köpenick. Ich bin ganz sicher, dass man dort noch 10 000 m² für den Verein finden wird. Notfalls helfe ich selbst.
Und darüber entscheidet letztlich das Abgeordnetenhaus. Diese Entscheidung steht nach wie vor aus. Ich kann Ihnen unsere Position dazu sagen, denn dieses Gelände ist für sportliche und Freizeitnutzung höchst wichtig. Deswegen frage ich Sie: Wie verhandeln Sie denn mit Investoren, wohl wissend, dass Sie die Entscheidung des Abgeordnetenhauses gar nicht kennen können, weil sie noch nicht getroffen wurde?
Es war ja so, Frau Abgeordnete, dass sich alle einig waren, dass man entwidmen muss und wird. Man war sich auch mit dem Bezirk einig. Man hat das Verfahren einstimmig im Steuerungsausschuss angestoßen, in dem Abgeordnete und Bezirke vertreten sind. Man hat das Verfahren zur Entwidmung parallel betrieben. Es hat nur geruht, weil kein Käufer in Sicht war. Der Verkauf steht natürlich unter dem Vorbehalt eines adäquaten Baurechts und der Entwidmung. Dies ist aber ein allgemein übliches Verfahren, in diesem Fall sowieso, weil absolute Einigkeit mit dem Bezirk bestand. Das Problem ist, dass der Bezirk – es ist nicht der ganze Bezirk, auch dort gibt es unterschiedliche Meinungen; wer will bei einem solch einstimmigen Beschluss ohne weiteres etwas anderes sa
sagen, man weiß ja, wie solche Prozesse laufen – – Wenn sich ein Beteiligter ganz am Ende überlegt, dass er das nicht will, ohne dass er eine vernünftige Alternative hat, dann muss man das Weitere abwarten. Aber wenn das Abgeordnetenhaus am Ende sagt, es will nicht entwidmen, es wird auf diesen beachtlichen Millionenbetrag verzichten, es will die Fläche dort nicht entwickeln, dann muss man das in Abwägung offen diskutieren. Aber hinten herum auf informellem Weg ohne vernünftige inhaltliche Begründungen ein Verfahren zu begraben, das praktisch abgeschlossen ist und dem Land sehr viel Geld bringt, das ist nicht ordentlich. Das machen wir nicht mit.
1. Warum hält der Senat an seiner Linie einer weiteren Kostenfreistellung fest, anstatt die von über 63 000 Eltern geforderte Verbesserung der Qualität zu finanzieren?
2. Was wird der Senat unternehmen, um die auch nach seiner Aussage fachlich richtigen Forderungen des Kitavolksbegehrens – Rechtsanspruch auf Teilzeitplatz, besserer Personalschlüssel – so bald wie möglich zu realisieren?
Herr Präsident! Sehr verehrte Frau Jantzen! Meine Damen und Herren! Die Fragestellung sieht in dem Bereich der Kostenfreistellung und der Qualitätsverbesserungen in den Kitas eine Alternative. Es geht dem Senat aber nicht um ein Entweder-Oder in diesem Bereich. Wir müssen beide Ziele verfolgen, wenn wir allen Kindern im Land Berlin bestmögliche Bildungschancen bieten wollen. Der Senat wird an der Entscheidung zur Kostenfreistellung aller drei Kindergartenjahre festhalten.
Die finanzielle Situation der Familien soll in Zukunft nicht mehr den rechtzeitigen Zugang der Kinder zu Angeboten der frühkindlichen Bildung beeinflussen. Seit 2007
ist der Besuch des letzten Kindergartenjahres beitragsfrei. In den Jahren 2010 und 2011 wird das auch für die anderen beiden Kindergartenjahre umgesetzt. Die Kostenfreiheit der Kita macht aber nur Sinn, wenn die Kinder dort auf qualitativ hohem Niveau gefördert werden. Hierfür wurden in den vergangenen Jahren bereits große Anstrengungen unternommen. Ich verweise hierzu auf das Berliner Bildungsprogramm, die Maßnahmen, die wir mit unserem Vereinbarungspartnern im Rahmen der Qualitätsvereinbarung Tageseinrichtungen verbindlich verabredet haben, das Sprachlerntagebuch und nicht zuletzt die verbindliche einjährige Sprachförderung vor Schuleintritt. Mit diesem Maßnahmenpaket nehmen wir im Bundesvergleich ohne Zweifel eine Spitzenposition ein.
Jetzt geht es um die Frage, ob die bestehenden Rahmenbedingungen in den Kitas ausreichen, um die Anforderungen für die gewünschte Qualitätsverbesserung erfüllen zu können. Darin sind wir uns mit den Initiatorinnen und Initiatoren des Volksbegehrens einig. Dieses Kitavolksbegehren wurde aus verfassungsrechtlichen Gründen für unzulässig erklärt. Das hindert den Senat nicht, sich weiterhin mit den notwendigen Voraussetzungen für Qualitätsentwicklung zu befassen, und das unabhängig von den Forderungen des Volksbegehrens. Dabei müssen wir allerdings immer die kostenmäßigen Auswirkungen im Blick behalten und klar sehen, was bis wann tatsächlich realisierbar ist. Wir werden spätestens Anfang des Jahres 2009 mit unseren Vertragspartnern über die Anpassung der Finanzierungsvereinbarung für die Kindertagesstätten sprechen, die 2009 ausläuft. Natürlich sind die personellen Rahmenbedingungen der Kitas ein zentraler Punkt in der Finanzierung dieser Leistungen. Ob dies dann als Folge die Notwendigkeit einer rechtlichen Veränderung des festgelegten Personalschlüssels haben wird, bleibt abzuwarten. Wir haben seit dem Abschluss der Qualitätsvereinbarung Tageseinrichtungen eine ständige Arbeitsgruppe mit unseren Partnern, in der laufend über die Ausgestaltung gesprochen wird. Im Rahmen dieser Abstimmungen gibt es erste vorbereitende Analysen des Aufgabenspektrums der pädagogischen Fachkräfte, insbesondere mit Blick auf die Ausgestaltung der Arbeit mit dem Bildungsprogramm und die Realisierung der damit verbundenen Qualitätsziele. Die Ergebnisse werden die Abstimmungen mit den Vereinbarungspartnern wesentlich mitbestimmen.