Protocol of the Session on September 11, 2008

Jetzt geht es um die Frage, ob die bestehenden Rahmenbedingungen in den Kitas ausreichen, um die Anforderungen für die gewünschte Qualitätsverbesserung erfüllen zu können. Darin sind wir uns mit den Initiatorinnen und Initiatoren des Volksbegehrens einig. Dieses Kitavolksbegehren wurde aus verfassungsrechtlichen Gründen für unzulässig erklärt. Das hindert den Senat nicht, sich weiterhin mit den notwendigen Voraussetzungen für Qualitätsentwicklung zu befassen, und das unabhängig von den Forderungen des Volksbegehrens. Dabei müssen wir allerdings immer die kostenmäßigen Auswirkungen im Blick behalten und klar sehen, was bis wann tatsächlich realisierbar ist. Wir werden spätestens Anfang des Jahres 2009 mit unseren Vertragspartnern über die Anpassung der Finanzierungsvereinbarung für die Kindertagesstätten sprechen, die 2009 ausläuft. Natürlich sind die personellen Rahmenbedingungen der Kitas ein zentraler Punkt in der Finanzierung dieser Leistungen. Ob dies dann als Folge die Notwendigkeit einer rechtlichen Veränderung des festgelegten Personalschlüssels haben wird, bleibt abzuwarten. Wir haben seit dem Abschluss der Qualitätsvereinbarung Tageseinrichtungen eine ständige Arbeitsgruppe mit unseren Partnern, in der laufend über die Ausgestaltung gesprochen wird. Im Rahmen dieser Abstimmungen gibt es erste vorbereitende Analysen des Aufgabenspektrums der pädagogischen Fachkräfte, insbesondere mit Blick auf die Ausgestaltung der Arbeit mit dem Bildungsprogramm und die Realisierung der damit verbundenen Qualitätsziele. Die Ergebnisse werden die Abstimmungen mit den Vereinbarungspartnern wesentlich mitbestimmen.

Bildungsförderung braucht Zeit. In diesem Punkt sind wir uns mit den Initiatorinnen und Initiatoren des Volksbegehrens einig. Mehr tägliche Bildungszeit in der Kita kann vor allem Kindern helfen, die besonderer Förderung bedürfen. Davon gibt es im Land Berlin immer noch sehr viele. Das zeigen uns auch die laufenden Sprachstandserhebungen. Deshalb gehört es zu den bildungspolitischen Vorhaben der Koalition und des Senats, im Jahr 2009 für alle Kinder im letzten Kitajahr den Rechtsanspruch auf einen Teilzeitplatz einführen. Es bleibt dabei immer zu beachten, dass dies ein Angebot an die Eltern ist, das sie zur besseren Förderung ihrer Kinder wahrnehmen können, aber nicht müssen. Es gehört deshalb zu dem An

gebot längerer Betreuungszeiten weiter die Überzeugungsarbeit, dass dies den Eltern verbesserte Voraussetzungen für einen besseren Bildungsstart für ihre Kinder bringt.

Danke schön, Herr Senator! – Jetzt gibt es eine Nachfrage von Frau Kollegin Jantzen. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich freue mich, dass wir uns doch offensichtlich alle einig sind, dass die Qualität mindestens genauso zu verbessern ist wie die Kostenfreiheit. Ich frage Sie: Ist Ihnen bekannt, dass wir nach den Schuleingangsuntersuchungen hauptsächlich ein Problem damit haben, dass Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund nicht rechtzeitig in die Kita kommen und nur das letzte Jahr besuchen? Wir haben im letzten Jahr eine hohe Quote, aber es hapert an den zwei Jahren davor. Bedarfsprüfung und Antragsverfahren sind eine größere Hürde als die Kostenbeteiligung. Sind Sie bereit, beim Antragsverfahren noch einmal nachzulegen und es entscheidend zu verbessern?

Herr Senator Prof. Zöllner!

Ich sehe auch – wenn Sie es so sehen – den Kernpunkt, dass wir möglicherweise mit dem letzten Jahr nicht rechtzeitig kommen, sondern dass eigentlich die Weichenstellung, die Anreizmechanismen und die Betreuung in den früheren Jahren noch entscheidender sind. Dann sage ich aber auch ehrlich: Dies würde ich nicht auf Kosten der dann sicher guten Voraussetzungen im letzten Kitajahr aufgeben wollen, um das andere zu verbessern,

[Zuruf von Elfi Jantzen (Grüne)]

sondern wir müssen mit aller Energie in den ersten Jahren ansetzen.

Danke schön! – Keine weiteren Nachfragen!

Wir kommen zur Mündlichen Anfrage des Kollegen Czaja von der Fraktion der FDP zum Thema

PwC- Gutachten zur Kooperation Charité-Helios und erforderliche Überprüfungen

Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Welchen Auftrag hat der Senat welchem Bera

tungsunternehmen in der Angelegenheit der notwendigen ergänzenden Überprüfungen erteilt, die im Zusammenhang mit dem Gutachten von PricewaterhouseCoopers zur Kooperation Charité-Helios erforderlich geworden sind?

Danke schön! – Für den Senat antwortet der Bildungssenator. – Bitte schön, Herr Prof. Zöllner!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Czaja! Wenn es nicht der Schulstart ist, gibt man mir immer wieder andere Gelegenheiten.

Zu Ihrer Frage: Wie ich in der letzten Hauptausschusssitzung vor der Sommerpause zugesagt habe, wird dem Hauptausschuss umgehend ein Zwischenbericht zum Stand des weiteren Überprüfungsverfahrens zugehen. Wie ich weiter angekündigt habe, ist zu dem bereits vorliegenden Gutachten zur Kooperation zwischen Charité und Helios ein Folgegutachten ebenfalls an die Beratungsgesellschaft PwC vergeben worden. Damit sollen insbesondere noch offene Punkte einer weiteren Klärung zugeführt und Empfehlungen zur weiteren Kooperation entwickelt werden. Der Zwischenbericht an den Hauptausschuss befindet sich derzeit im Mitzeichnungsverfahren. Der Zusatzauftrag an PwC wird dem vertraulich zu behandelnden Zwischenbericht als Anlage beigefügt. Es wird damit für Sie in Kürze die Möglichkeit bestehen, den Vertrag im Datenraum einzusehen.

Eine Nachfrage? – Bitte schön, Herr Czaja!

Dann gestatten Sie noch eine Frage zur angekündigten Zeitschiene: Bleibt es bei der erklärten Absicht des Senats, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31. Oktober 2008 verbindlich zu berichten und den damals im Hauptausschuss in Aussicht gestellten fertigen Bericht entsprechend vorzulegen?

Herr Senator Prof. Zöllner – bitte schön!

Ich habe jetzt die schriftlichen Unterlagen nicht dabei, sodass ich die Frage aus der Erinnerung beantworten muss. Nach meiner Erinnerung ist es so, dass wir bitten, den Endbericht einen Monat später abgeben zu können, weil sich bei den Gesprächen und bei der Vertragsgestaltung herausgestellt hat, dass es sinnvoll wäre, dem Versuch einer optimalen Erfüllung dieses zusätzlichen Berichts

vonseiten der entsprechend beauftragten Firma durch einen etwas größeren Zeitraum ein größeres Maß an Präzision und Aussagekraft zu verleihen.

Danke schön, Herr Senator! – Eine Nachfrage von Frau Paus! – Bitte schön!

Das wäre am Ende auch meine Bitte gewesen, Herr Senator Zöllner, weil uns gesagt wurde: Wir bekommen am 1. Oktober den Zwischenbericht und am 31. Oktober den Endbericht. – Dann hätte der Zwischenbericht nicht wirklich ernsthaft beraten werden können. Deshalb begrüße ich das. – Ich frage Sie trotzdem nach der Begründung für die Verzögerung – denn eigentlich hatten Sie angekündigt, wir machen das direkt nach der Sommerpause und auch im Wissenschaftsausschuss, und der ist ja schon gewesen, und die erste Hauptausschusssitzung hat auch schon stattgefunden. Die gegebene Begründung für die Verzögerung lautete, es liege an der Mitzeichnung. Welche Probleme hat es denn bei der Mitzeichnung gegeben, dass es diese zweiwöchige Verzögerung gegeben hat?

Herr Prof. Zöllner – bitte schön!

Dann habe ich mich wohl ungeschickt ausgedrückt. In der Verwaltung von Berlin soll es schon vorgekommen sein, dass die Mitzeichnungen nicht blitzschnell erfolgt sind. Dieses ist in diesem Fall nicht das Problem. Ich habe nur gesagt: Er befindet sich im Augenblick in der Mitzeichnung. Das hat mit der Verzögerung nichts zu tun, sondern im Sinne einer hundert Prozent offenen und ehrlichen Antwort: Meine innere Bereitschaft, so schnell wie möglich das Abgeordnetenhaus zu informieren, war zu optimistisch gemessen an der nötigen Sorgfalt, die vonseiten derjenigen, die es erstellen müssen, an den Tag gelegt wird.

Im Klartext: Es ist mir überzeugend dargelegt worden, dass es, wenn man es wirklich sorgfältig machen will, noch zusätzliche Unterlagen von der Charité anfordern will und nicht auf die vorhandenen zurückgreift, in dieser Zeit nicht möglich ist. Das ist der Grund. Das heißt, wenn Sie einen Schuldigen suchen, dann bin ich es in diesem Fall, da ich zu optimistisch war.

Danke schön, Herr Prof. Zöllner!

Jetzt geht es weiter mit der Frage Nummer 6 des Kollegen Pauzenberger von der Fraktion der SPD zu dem Thema

Zukünftig keine Polizeipräsenz bei Spielen der 3. und 4. Liga in Berlin?

Bitte schön, Herr Pauzenberger!

Danke, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Treffen Pressemitteilungen zu, dass Dritt- und Viertligaspiele beim Fußball nicht mehr von der Berliner Polizei geschützt werden sollen?

Zur Beantwortung hat Herr Staatssekretär Härtel das Wort. – Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Pauzenberger! Pressemitteilungen, dass Dritt- und Viertligaspiele beim Fußball nicht mehr von der Polizei geschützt werden sollen, treffen nicht zu.

Die Pressemitteilungen beziehen sich auf einen Fachbeitrag einer polizeilichen Fachzeitschrift von zwei Berliner Führungskräften der Berliner Polizei, in dem dargestellt wird, welche Erfahrungen in Berlin hinsichtlich des Phänomens Gewalt im Fußball vorliegen und welches Instrumentarium existiert, um sichere Fußballspiele zu gewährleisten. Die beiden Autoren stellen Möglichkeiten der Polizei bis hin zur Ultima Ratio des Verbots von Spielen dar. Das bedeutet aber nicht, dass diese letzte Option auch genutzt wird.

Die Polizei – das darf ich hier versichern – wird auch in Zukunft bei sogenannten Risikospielen der Dritten und Vierten Liga Maßnahmen ergreifen, um sichere Fußballspiele zu ermöglichen. Dabei setzen wir und die Berliner Polizei auf die Unterstützung der Verbände und Vereine, die bemüht sind, insbesondere im Bereich der Prävention, der Stadionsicherheit, des Ordnereinsatzes, des konsequenten Ausschlusses von Gewalttätern von den Spielen und der engen Kooperation mit der Polizei die bei ihnen vorhandenen Möglichkeiten, Gewalt schon im Vorfeld der Spiele zu verhindern, auszuschöpfen. Ich bin mir sicher, dass die betroffenen Fußballverbände und -vereine gemeinsam mit der Polizei und auch gegebenenfalls mit weiteren Partnern Lösungen finden, damit dass letzte Mittel des Verbots von Spielen gar nicht erst in Betracht kommt.

Ich bin froh, dass sich der Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung unter dem Stichwort „Friedliches Sportvergnügen auf allen Plätzen – Aufgabenverteilung zwischen Polizei und Vereinen“ auch mit einem Thema befassen wird, um hier intensiv darzustellen, wie gut die Kooperation zwischen Polizei und Sportvereinen bereits läuft. Dabei wird sicher auch zu debattieren sein, wo die Zusammenarbeit zwischen Vereinen und Polizei ver

bessert werden kann. Das liegt uns sehr am Herzen. Ansonsten setzen wir in der Tat intensiv auf die Präventionsarbeit aller Beteiligten. – Herzlichen Dank!

Danke schön! – Eine Nachfrage des Kollegen Pauzenberger – bitte schön!

Danke sehr, Herr Staatssekretär! – Sie haben die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Vereinen erwähnt. Können Sie mehr Beispiele geben, dass wir sehen, wie gut die Zusammenarbeit ist?

Herr Staatssekretär Härtel – bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Pauzenberger! Sie wissen – wer zu Fußballspielen geht, nicht nur in der Dritt- und Viertliga, sondern gerade auch in der Ersten und Zweiten Liga –, dass die Polizei sehr eng mit den Vereinen zusammenarbeitet und bei großen Veranstaltungen auch gemeinsam sogenannte Befehlsstände hat, um sicherzustellen, dass die Kommunikation während eines Spieles gewährleistet ist und gemeinsam notwendige Maßnahmen ergriffen werden können.

Wichtig ist auch, dass wir die Zusammenarbeit etwas fester vereinbart haben. Es gibt eine Empfehlung der Innenministerkonferenz, sogenannte örtliche Ausschüsse für Sport und Sicherheit auf der Länderebene einzurichten. Das haben wir in Berlin getan. In diesem örtlichen Ausschuss „Sicherheit/Sport“ arbeiten die Berliner Polizei, die Berliner Behörden und die Verbände und Vereine eng zusammen, um gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen, die Präventionsarbeit zu verbessern und einer erkennbaren Gewaltbereitschaft rechtzeitig entgegenzuwirken.

Ich glaube, das ist eine gute, verlässliche Arbeit, und wir werden zu gegebener Zeit berichten, welche Maßnahmen zusätzlich ergriffen werden können, um die entsprechenden Tätigkeiten so effizient wie möglich gestalten zu können.

Eine Nachfrage des Kollegen Lux – bitte schön, Herr Kollege!

Danke schön, Herr Präsident! – Herr Staatssekretär! Würden Sie nicht auch angesichts der Tatsache, dass die Zahl der Gewalt suchenden Fans gesunken ist und die Strafta

ten wegen des Zeigens verfassungsfeindlicher Symbole spürbar zurückgegangen sind, sagen, dass die Fußballspiele in den Berliner Ligen friedlicher geworden sind?

Herr Staatssekretär Härtel – bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Lux! In der Tat ist es so, dass die Spiele friedlicher geworden sind. Das zeigt auch die gute Zusammenarbeit der Polizei mit den Vereinen. Es gibt eine ganze Reihe von Maßnahmen der Vereine mit den Fanclubs und Fangemeinden, die einen Beitrag leisten wollen, der Gewalt, aber auch rechtsextremistischen Tendenzen Einhalt zu bieten.

Allerdings gibt es leider immer wieder Vorfälle, die wir sehr ernst nehmen müssen. Aus diesem Grund müssen wir „am Ball bleiben“. Wenn Sie Spiele mitbekommen wie unter anderem jetzt bei Türkiyemspor oder Makkabi, dann wissen Sie, welche Auseinandersetzungen es auch immer wieder gibt. Da haben wir weiterhin intensiv darauf zu achten, dass auch dies hoffentlich bald der Vergangenheit angehört.