Danke schön, Herr Präsident! – Wissenschaftliche Studien sind wichtig, können aber unterschiedlich interpretiert werden. Deswegen frage ich Sie, Herr Senator: Ist Ihnen der Artikel aus der „Zeit“ vom 22. April 2008, auf den auch schon Herr Zillich rekurrierte, bekannt, der die Ergebnisse anders interpretiert und sagt, die sechsjährige Grundschule würde die Kinder nicht besser, aber auch nicht schlechter fördern als das Gymnasium, aber vor allem keine Vergleiche zu anderen Bundesländern zieht? Welche Konsequenzen ziehen Sie daraus?
Ich teile diese Position. Es ist sehr erfreulich, dass von dritter Seite, hinter der keine politische Verantwortung steht, auf diese Art und Weise die Grundlinie der Berliner Schulpolitik in diesem Bereich nachhaltig gestützt und belegt wird.
Danke schön, Herr Senator! – Jetzt gibt es eine Nachfrage der Frau Kollegin Harant. – Bitte schön, Frau Harant!
Danke schön, Herr Präsident! – Ich möchte gern auf einen anderen Aspekt der Studie eingehen. Diese Studie beleuchtet auch die Chancen der Kinder mit Migrationshintergrund und stellt fest, dass sie bei gleicher Leistung eine genauso große, wenn nicht sogar größere Chance haben, –
Ich muss erst einmal sagen, worum es geht. – ein Gymnasium zu besuchen. Halten Sie die Studie in dieser Hinsicht für richtig und belastbar, oder sehen Sie die Notwendigkeit, auch zu diesem Aspekt noch andere Interpretationen vorzunehmen?
Ich halte dies für einen der Eckpfeiler, der mich dazu gebracht hat, das Ergebnis der Studie – wenn man sie liest, und ich sehe in diesem Fall nur eine Interpretationsmöglichkeit – und die hervorragenden Erfolge der Berliner Schulpolitik im Sinne der Förderung von allen für entscheidend belegt zu bewerten.
1. Welche Schritte unternimmt der Senat, um unter Berücksichtigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs gegen das Land Niedersachsen im Fall „Rüffert“ nunmehr wieder Vergaben in Berlin zu ermöglichen?
2. Wie wird der Senat auf der Bundesebene aktiv, um bundesweite Regelungen zur Festlegung von Mindestentgeltstandards zu erreichen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Liebich! Wie Sie wissen, ist mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs eine Situation eingetreten, nach der bundesweit alle Landesvergabegesetze, soweit sie Tariftreueregelungen beinhaltet haben, nicht anwendbar sind und auch das kürzlich novellierte Berliner Vergabegesetz mit der Tariftreueregelung einschließlich der Mindestentlohnungsregelung nicht anwendbar ist. Es gab allerdings – das habe ich in der letzten Plenarsitzung noch einmal deutlich gemacht – im Land Berlin entgegen anderen Vermutungen nie einen Vergabestopp. Es war immer möglich, weiter zu vergeben, allerdings unter Berücksichtung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, womit es nach dem EuGH-Urteil nicht mehr möglich ist,
Weiterhin zulässig ist, die Tariftreue zu verlangen, wenn es sich um bundesweit allgemein verbindliche Tarifverträge handelt, wie beispielsweise eine Reihe von Mindestlohntarifverträgen im Baubereich, im Bereich der Gebäudereiniger und künftig vermutlich noch der eine oder andere Bereich zusätzlich, wenn auf der Bundesebene die entsprechenden Regelungen kommen. Das bedeutet gleichzeitig – entsprechend hat der Senat in er vergangenen Woche beschlossen –, dass vonseiten der Stadtentwicklungsverwaltung und der Senatsverwaltung für Wirtschaft die Vergabestellen in einem gemeinsamen Rundschreiben über diese Rechtslage informiert werden.
Wir werden es allerdings dabei nicht belassen, sondern werden auch auf Bundesebene aktiv. Am Freitag wird im Bundesrat eine gemeinsame Initiative der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Berlin verhandelt, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, gegenüber der Europäischen Kommission auf eine Änderung des europäischen Rechts hinzuwirken, mit der auch wieder regionale Standards, wie sie beispielsweise in dem Vergabegesetz mit der Tariftreueregelung möglich waren und auch die Mindestentlohnungsregelung möglich ist.
Wir fordern in dieser Bundesratsinitiative auch die Erleichterung, was die Aufnahme des Entsendegesetzes und von Allgemeinverbindlichkeitserklärungen angeht. Wir bekräftigen noch einmal die Forderung, die Berlin und Rheinland-Pfalz im Bundesrat schon einmal erhoben haben, nach der Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns. Durch das EuGH-Urteil ist noch einmal unterstrichen worden, wie notwendig eine solche Regelung geworden ist, auch vor dem Hintergrund dessen, was wir gerade an Tarifauseinandersetzungen im Baubereich haben, wo von der Arbeitgeberseite auch der Mindestlohn am Bau in Frage gestellt wird.
Mich interessiert, ob der Senat an dem Zielkatalog, der zur besseren Berücksichtigung der regionalen Wirtschaft, der Gleichstellung von Mann und Frau sowie des fairen Handels vorgeschlagen wurde, weiterarbeitet oder ob der Zielkatalog wegen des Rüffert-Urteils zu den Akten gelegt wird.
Herr Liebich! Die Antwort kann dazu nicht eindeutig sein, sondern nur sowohl ja als auch nein lauten. Teilbereiche sind durch das Rüffert-Urteil mit tangiert. Andere in dem Zielkatalog vorgesehene Bereiche sind davon nicht betroffen. Das betrifft beispielsweise die mittelstandsfreundliche Vergabe durch Änderung der Wertgrenzen. Das ist durch das Rüffert-Urteil eindeutig nicht tangiert. Die Formulierung anderer Mindestbedingungen wird im Einzelnen noch einmal dahin gehend rechtlich zu prüfen sein, inwieweit es Auswirkungen des RüffertUrteils gibt.
Gleichzeitig ist es ein Thema, das auch mit dem Bund diskutiert werden muss, weil gegenwärtig auch die Novellierung des Bundesvergabegesetzes auf der Tagesordnung steht. Vonseiten der Bundesregierung wird gegenwärtig auch geprüft, welche Auswirkungen das Rüffert-Urteil hier auf bestimmte Mindeststandardregelungen hat.
Danke schön, Herr Senator! – Jetzt gibt es eine Nachfrage von Frau Kollegin Paus. – Bitte schön, Frau Paus!
Herzlichen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator Wolf! Ist Ihnen bekannt, dass der Erfolg der Bundesratsinitiative, die von Rheinland-Pfalz angestoßen worden ist und der Sie jetzt beitreten wollen, ganz maßgeblich davon abhängt, dass der Lissaboner Reformvertrag verabschiedet wird, weil nur damit die soziale Dimension, ein soziales Europa, in die Ziele der Europäischen Union aufgenommen wird und die Grundrechtecharta mit den sozialen Grundrechten nur damit rechtsverbindlich wird? Sind Sie deswegen bereit, aus Ihrer konkreten Verantwortung als Wirtschaftssenator für das Land Berlin, zuständig für die wirtschaftliche und soziale Situation dieser Stadt, in der entsprechenden Senatssitzung dafür zu stimmen, dass das Land Berlin für den EU-Reformvertrag stimmt?
Frau Paus! Der von Ihnen dargestellte Zusammenhang besteht in dieser zwingenden Form nicht, weil unabhängig von der Ratifizierung des Lissabon-Vertrags natürlich im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinie rechtliche Klarstellungen über soziale Mindeststandards getroffen werden können. Ansonsten wissen Sie, dass es üblich ist, dass sich der Senat vor Bundesratsentscheidungen über die Positionen zu anstehenden Entscheidungen im Bundesrat verständigt.
1. Warum kann die Stiftung Oper in Berlin immer noch keinen überarbeiteten und beschlossenen Wirtschaftsplan für das laufende Jahr vorlegen, obwohl es einen deutlich höheren Zuschuss des Landes vor allem für die Deutsche Staatsoper Unter den Linden gibt?
2. Wie vereinbart sich dieser Zustand mit der Landeshaushaltsordnung, und warum schafft es der Regierende Bürgermeister in seiner Funktion als Kultursenator und Vorsitzender des Stiftungsrates der Stiftung Oper in Berlin nicht, für Ruhe in der Stiftung zu sorgen und dem Parlament einen abgestimmten Wirtschaftsplan vorzulegen?
Danke schön, Frau Ströver! – Diese Anfrage wird mit der Anfrage des Kollegen Braun von der Fraktion der CDU zu dem Thema
1. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen dem Senat, der Stiftung Oper in Berlin und dem Intendanten der Staatsoper z. B. bei der Erarbeitung des Wirtschaftsplanes 2008 – aber nicht nur da –, nachdem der Intendant der Staatsoper im Zusammenhang mit der Nichtverlängerung seines Vertrages von Mafia-Methoden sprach?
2. Wie lange kann die Staatsoper noch ohne einen Wirtschaftsplan 2008 ordnungsgemäß arbeiten und planen, ohne dass ein Einschreiten aus stiftungsrechtlichen Gründen und aus Gründen des Handelsgesetzbuches erforderlich ist?
Danke schön, Herr Kollege! – Das Wort hat der Regierende Bürgermeister. – Bitte sehr, Herr Wowereit!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ströver! Sie wissen – das haben wir im Kulturausschuss im Rahmen der Anhörung der Intendanten miteinander diskutiert –, dass der Wirtschaftsplan insgesamt für die Opernstiftung noch nicht abgegeben werden konnte, weil der Teilplan der Staatsoper noch nicht abstimmungsreif war. Am 12. März 2008 hat der Stiftungsrat die Teilwirtschaftspläne 2008 und 2009 für die Deutsche Oper, die Komische Oper und das Staatsballett beschlossen. Offen bleibt jetzt noch der Teil für die Staatsoper.
Die nächste Stiftungsratssitzung wird am 7. Mai 2008 stattfinden. Bis dahin muss der Wirtschaftsplan vorliegen. Es gibt jetzt vom Intendanten der Staatsoper einen Entwurf, der aber noch zu diskutieren ist. Das wird der Stiftungsrat tun. Sie können davon ausgehen, dass die Verantwortung des Stiftungsrates und des Vorsitzenden der Stiftung wahrgenommen wird.
Zu der ersten Frage von Herrn Braun: Sie können sicher sein, dass die Staatsoper handlungsfähig ist. – Es ist merkwürdig, die größten Probleme gibt es jetzt, wo mehr Geld da ist, und nicht, als man weniger Geld hatte. – Die Opernstiftung wird gegebenenfalls Änderungen an dem vorgelegten Wirtschaftsplan vornehmen, aber das müssen wir der Beratung anheimstellen. Ich bin sicher, dass wir zu einer Einigung kommen werden.
Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister! – Jetzt ist Frau Ströver mit einer Nachfrage an der Reihe.