Protocol of the Session on April 24, 2008

Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister! – Jetzt ist Frau Ströver mit einer Nachfrage an der Reihe.

Danke schön! – Herr Regierender Bürgermeister! Besteht die Chance, dass durch Ihren persönlichen Einsatz – und wie sieht dieser aus? – der Kampf der Herren Mussbach, Barenboim und Vierthaler untereinander so weit befriedet werden kann, dass wenigsten zur nächsten Stiftungsratssitzung ein Wirtschaftsplan – ein Termin ist schon verstrichen; am 15. April hätte ein abgestimmter Wirtschaftsplanentwurf vorliegen sollen – und die Planung für die nächste und übernächste Spielzeit vorgelegt werden können? Von Ruhe in der Stiftung und in der Staatsoper können wir bisher nicht reden.

Herr Regierender Bürgermeister – bitte!

Herr Präsident! Frau Ströver! Die Ruhe wird nicht dadurch hergestellt, dass man in der Öffentlichkeit über Per

sonalien redet. Sie können sicher sein, dass die Senatsverwaltung für Kultur, vertreten durch den zuständigen Staatssekretär, auch unter Beratung mit mir, nicht nur einmal, sondern in vielen Runden interveniert hat und versucht, Tätigkeiten wahrzunehmen, die eigentlich von der Staatsoper selbst übernommen werden sollten. Es ist schwierig, hier persönliche Dinge zu erörtern. Viele Dinge kann man von außen nicht verstehen, man muss sich die Personen angucken und die Situationen, in denen diese sich zurzeit bewegen. Das hat zu Konsequenzen geführt, die der Stiftungsrat gezogen hat. Diese wurden auch schon öffentlich diskutiert.

Herr Braun hat gefragt, wie das Verhältnis eingeschätzt wird. Es ist in der Tat schwierig, das merkt man an allen Ecken und Enden. Wir tun aber alles, damit die Probleme an diesem Haus, das bislang künstlerisch glänzend dastand und auch heute noch dasteht, bewältigt werden. Ich bitte um Verständnis dafür, dass wir den 7. Mai abwarten müssen.

Normalerweise ist es keine große Schwierigkeit, mehr Geld auszugeben, Wenn man alles Persönliche außen vor lässt, merkt man, dass der Hintergrund des Streits die Schwerpunktsetzung ist. Einerseits ist es verständlich, dass der Generalmusikdirektor Ansprüche für die Staatskapelle erhebt, andererseits ist es nachvollziehbar, dass der Intendant seine Belange sieht. Und es ist auch verständlich, dass der Verwaltungsdirektor wieder andere Interessen hat. Alles muss unter einen Hut gebracht werden, und wenn es die Staatsoper nicht allein kann, müssen es der Stiftungsrat und der Vorstand der Stiftung tun.

Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister! – Jetzt gibt es eine Nachfrage des Kollegen Braun. – Bitte schön, Herr Kollege Braun! Sie haben das Wort!

Herr Regierender Bürgermeister! Ich bitte Sie, zunächst noch meine zweite Frage zu beantworten. – Meine Nachfrage: Gab es von Ihnen eine Weisung, dass der Intendant und der Generalmusikdirektor der Staatsoper Ihnen bis Montag Abend einen übereinstimmenden Wirtschaftsplan vorlegen sollten, und ist das inzwischen geschehen?

Herr Regierender Bürgermeister – bitte!

Herr Braun! Zu Ihrer Frage das Handelsgesetzbuch und das Stiftungsgesetz betreffend: Es gibt kein Problem. Die Stiftung hat gesagt, solange kein Wirtschaftsplan vorliege, gelte der Plan, wie er vorgelegt worden sei, ohne die zusätzlichen Millionen €. Der Rest ist gesperrt. Die volle Handlungsfähigkeit kann nur über die zusätzlichen Summen erreicht werden. Das hat aber nichts mit dem Han

delsgesetzbuch zu tun, und mit der Landeshaushaltsordnung steht es auch im Einklang.

Es hat eine Aufforderung gegeben, dass die Staatsoper den abgestimmten Plan zu einem bestimmten Termin abgeben solle. Der Intendant legt Wert darauf, dass den Stiftungsratsmitgliedern seine Version zur Kenntnis gebracht wird. Das werden wir auch tun. Das korrespondiert nicht ganz mit den Interessen von anderen an diesem Hause. Der Stiftungsrat wird das zu bewerten haben.

Danke schön! – Eine weitere Nachfrage des Kollegen Schruoffeneger von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen! – Bitte, Herr Schruoffeneger!

Herr Wowereit! Sie haben eben noch einmal die Rechtslage bei einem noch nicht verabschiedeten Wirtschaftsplan dargestellt. Wie wird der Senat jetzt handeln angesichts der Tatsache, dass sowohl die Deutsche Oper als auch die Komische Oper anscheinend schon auf der Basis eines noch nicht verabschiedeten neuen Wirtschaftsplans arbeiten, also monatlich Geld ausgeben, das ihnen noch gar nicht zur Verfügung steht?

Herr Regierender Bürgermeister – bitte!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Ich habe gesagt, dass die Teilwirtschaftspläne verabschiedet worden sind. Die Opern sind im Rahmen dieser Teilwirtschaftspläne handlungsfähig. Auch der andere Wirtschaftsplan wurde schon einmal genehmigt. Jetzt geht es um die Ergänzung der Gelder im Umfang von 41 Millionen €, die zusätzlich an die Staatsoper gezahlt werden, und nicht um den Betrag, der ursprünglich für das Wirtschaftsjahr 2008 vorgesehen war. Insofern sehe ich keine Probleme bei der Handlungsfähigkeit.

Danke schön! – Eine Nachfrage der Kollegin Dr. Hiller von der Fraktion Die Linke! – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Wowereit! Erkennen Sie das Problem der deutlich sinkenden öffentlichen Akzeptanz, die das Genre Oper in dieser Stadt, aber auch die Opernstiftung in Berlin erfahren, und wie gehen Sie damit um?

Herr Regierender Bürgermeister – bitte schön!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Diese These kann ich nicht nachvollziehen. Die Akzeptanz dokumentiert sich dadurch, dass die Besucherzahlen im ersten Quartal gestiegen sind. Das ist der untrüglichste Beweis dafür, dass Ihre These falsch ist. Es gibt zwar die Diskussion über Wirtschaftspläne – mir wäre es auch lieb, wenn wir sie nicht in der Öffentlichkeit führen würden, sondern in den Gremien –, aber der Operbesucher und die Opernbesucherin lassen sich offensichtlich nicht davon beeinflussen. Ich hoffe, dass die Deutsche Oper am Sonntag mit „Jeanne d’Arc“ unter der Regie von Schlingensief wieder einen großen Erfolg haben wird.

[Beifall von Daniel Buchholz (SPD)]

Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister!

Jetzt geht es weiter mit einer Frage des Kollegen Kai Gersch von der Fraktion der FDP. Das ist die Frage Nr. 5 über

Umsatzeinbrüche in Berliner Einraumkneipen

Bitte schön, Herr Gersch!

Herzlichen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Wie wird der Senat die im Zusammenhang mit der beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Beschwerde bezüglich des Berliner Nichtraucherschutzgesetzes erforderlichen Daten für die angeforderte Stellungnahme erheben, um ein aussagekräftiges Ergebnis vorzulegen?

Danke schön! – Für den Senat antwortet Frau Senatorin Lompscher, die Senatorin für Verbraucherschutz. – Bitte schön!

Herr Präsident! Herr Gersch! Meine Damen und Herren! Derzeit erarbeitet die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz eine Stellungnahme sowohl zu dem Beschwerdesatz als auch zu den Fragen des Gerichts. Dabei sind Erhebungen nicht vorgesehen, weil sie nicht erforderlich sind. Den Nachweis, ob das Nichtraucherschutzgesetz ursächlich für Umsatzeinbußen ist, hat der Beschwerdeführer zu erbringen, nicht wir.

Danke schön! – Eine Nachfrage des Kollegen Gersch – bitte schön!

Diese Aussage finde ich sehr interessant. Inwieweit wird die Umfrage der DEHOGA, die festgestellt hat, dass 60 Prozent der Einraumkneipen Umsatzeinbußen haben, in diese Bewertung einfließen? Oder interessiert Sie das nicht?

[Stefan Liebich (Linksfraktion): Das muss doch der Beschwerdeführer entscheiden!]

Frau Senatorin Lompscher – bitte schön!

Herr Gersch! Da die Arbeit an der Stellungnahme noch nicht abgeschlossen ist, kann ich auch keine Aussage darüber treffen, inwieweit das darin Eingang finden wird.

Danke schön, Frau Lompscher!

Dann kommen wir zu der Frage Nr. 6 des Kollegen Fritz Felgentreu von der Fraktion der SPD zu dem Thema

Schnelle Reaktion auf Kindesverwahrlosung in Berlin

Bitte schön, Herr Dr. Felgentreu!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Wie bewertet der Senat die erweiterten Reaktionsmöglichkeiten von Familiengerichten und Jugendämtern auf Fälle von Kinderverwahrlosung durch die Änderung des Familienrechts auf Bundesebene?

2. Wie wird der Senat die geplanten Gesetzesänderungen in Berlin umsetzen?

Danke schön! – Für den Senat antwortet die Justizsenatorin. – Bitte schön, Frau von der Aue, Sie haben das Wort!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Dr. Felgentreu! Ich beantworte Ihre Mündliche Anfrage wie folgt: Die auf Bundesebene vorgesehenen Änderungen durch das Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls begrüße ich uneingeschränkt. Kernstücke des Entwurfs sind Vereinfachungen

und Klarstellungen in § 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches und die Einführung eines Vorrang- und Beschleunigungsgebots und einer besonderen Anhörung zur Erörterung der Kindeswohlgefährdung im Verfahrensrecht.

Die Gesetzesänderungen sollen in Fällen, in denen Kindesgefährdung droht, dazu beitragen, dass Familiengerichte von den Jugendämtern früher angerufen werden, damit Familienrichter und Fachkräfte der Jugendämter frühzeitig mit Eltern und in den geeigneten Fällen auch mit den Kindern erörtern können, wie einer Kindeswohlgefährdung wirksam entgegengewirkt werden kann. So sollen die in den Familien vorhandenen Ressourcen zur Abwendung der Gefährdung ermittelt und mit Hilfe der Autorität der Familiengerichte durch geeignete Maßnahmen unterstützt werden.

Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Beschleunigungen des Verfahrens in Fällen von Kindeswohlgefährdung, aber auch in Fällen, die das Umgangsrecht betreffen, wird in Berlin bereits umgesetzt. Die Senatsverwaltung für Justiz und die Senatsverwaltung für Jugend haben gemeinsam mit der Rechtsanwaltskammer ein Netzwerk von örtlichen Arbeitskreisen aufgebaut, in denen Familienrichter, Fachkräfte der Jugendämter, Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Beratungsstellen und Sachverständige über den Einzelfall hinaus zusammenarbeiten. Die Arbeitskreise haben bereits im Vorgriff zu den zu erwartenden Gesetzesänderungen Grundsätze für das beschleunigte Familienverfahren erarbeitet, die in einer wachsenden Zahl von Verfahren vor den Familiengerichten bereits angewandt werden. Die jetzige Gesetzesänderung ist ein wichtiger Beitrag zur Durchsetzung dieser Verfahrensweise. Auch hierdurch wird der Schutz des Kindeswohls im Verfahren weiter gestärkt.

Zu Ihrer zweiten Frage: Die gerade dargelegten und durch die sich aus dem Gesetz ergebenden Zuständigkeitsänderungen führen zu einer weiteren Aufgabenverlagerung an die Familiengerichte. Daher wurde eine Arbeitsgruppe unter der Leitung der Präsidentin des Kammergerichts eingesetzt, die den aktuellen Veränderungsbedarf in der ordentlichen Gerichtsbarkeit klären soll. Es ist zunächst die notwendige Erhöhung der Zahl der Familienrichter zu ermitteln, die sich aus der Aufgabenverlagerung ergibt. Absehbar ist bereits jetzt, dass wenigstens ein weiteres Familiengericht einzurichten sein wird. Der Auftrag der Arbeitsgruppe beschränkt sich aber nicht nur darauf, die genannten Gesetzesänderungen reibungslos umzusetzen, die mit den Gesetzänderungen verbundene Herausforderung für die Berliner Justiz wird gleichzeitig auch als Chance begriffen, durch Anpassung der Gerichtsstrukturen eine weitere Optimierung der Berliner amtsgerichtlichen Strukturen auch jenseits des familiengerichtlichen Bereichs vorzunehmen. Ich gehe davon aus, dass die Arbeitsgruppe bis zur Sommerpause einen Bericht vorlegen wird.

Danke schön, Frau Senatorin! – Jetzt gibt es eine Nachfrage des Kollegen Felgentreu. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Sehen Sie mit mir in bestimmten Verhaltensauffälligkeiten von Kindern, zum Beispiel kriminellem Verhalten oder Schulverweigerung, Indizien für eine Kindeswohlgefährdung, die aus dem Umfeld hervorgeht? Sehen Sie die Gesetzesänderungen als geeignet an, dieser Art der Kindeswohlgefährdung auch mit den Mitteln der Familiengerichtsbarkeit effektiver zu begegnen?

Frau Senatorin von der Aue!

Ich sehe das wie Sie, Herr Abgeordneter Dr. Felgentreu. Ich sehe insbesondere durch die Änderung von § 1666 BGB die Chance, durch die Vereinfachungen und Erleichterungen, frühzeitig einzugreifen, wenn ein Gefährdungspotenzial bei einem Kind sichtbar wird. Hier können den Eltern bereits im Vorfeld Auflagen erteilt werden. Bei großer Gefahr kann dann, da dies heute voraussichtlich im Bundestag beschlossen wird, ein Kind auch aus der Familie herausgenommen werden, ohne dass den Eltern ein Erziehungsversagen nachgewiesen werden muss.