Vielen Dank! – Ich habe auch eine Frage an den Bildungssenator. – Wie bewertet der Senat die gestern zwischen den Koalitionsfraktionen getroffene Übereinkunft, dass im nächsten Jahr für alle Kinder im letzten Kitajahr ein Rechtsanspruch auf eine siebenstündige Förderung pro Tag bestehen soll?
Das steht auf der Tagesordnung, aber es steht nicht so auf der Tagesordnung. Das Argument kennen wir.
Dann steht es noch nicht einmal auf der Tagesordnung, wenn es dringlich ist. – Bitte schön, Herr Senator!
Herr Präsident! Herr Zillich! Es gibt nicht immer erfreuliche Augenblicke im Leben und in der Arbeit eines Bildungssenators und eines für den Jugendbereich zuständigen Senators. Dass die beiden Fraktionsvorsitzenden offensichtlich beabsichtigen, den Vorsprung, den das Land Berlin in der Sicherstellung der Betreuung von Kindern schon jetzt hat, durch diese zusätzlichen Stunden, die zur Verfügung gestellt werden, einen weiteren Punkt hinzuzufügen, sodass der Abstand zu allen anderen Bundesländern fast uneinholbar wird, ist ein erfreuliches Erlebnis.
Ich trage es mit Würde, dass die Initiative von den Fraktionen ausgegangen ist und wir uns leider als Senat diese Feder nicht an den Hut stecken können.
Danke, Herr Präsident! – Ich frage den Regierenden Bürgermeister: Wie passt in Ihre wunderbare Kampagne „Be Berlin“, die kürzlich vorgestellt wurde, die Absage des Zoodirektors Blaszkiewitz für die „Gay Night at the Zoo“ und andere Nachtveranstaltungen, die sehr erfolgreich mit großem Werbeeffekt durchgeführt wurden?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Wie passt das dazu? – Das passt dazu, dass in Berlin – einerseits erfreulich – solche Veranstaltungen im Zoo durchgeführt worden sind wie andere Veranstaltungen auch. Zweitens kann ich nicht beurteilen, welche tatsächlichen Gründe den Zoo dazu bewogen haben, diese Veranstaltungen nicht fortzuführen. Sind es inhaltliche Gründe, die den Zoo zu einer anderen Auffassung haben kommen lassen? Sind es – wie Sie höchstwahrscheinlich vermuten – diskriminierende Gründe? – Das kann ich nicht beurteilen. Ich kann nur davon ausgehen, dass der Zoo seiner Verantwortung gerecht geworden ist und aus rein betriebswirtschaftlichen oder sonstigen Gründen gesagt hat: Diese Veranstaltung lohnt
sich für uns nicht. – Ich hoffe und kann es mir bei Herrn Blaskiewitz und bei den Mitarbeitern des Zoos auch gar nicht vorstellen, dass das nichts damit zu tun hat, dass sie schwul-lesbische Veranstaltungen im Zoo nicht haben wollten, wogegen im Übrigen auch spricht, dass sie die Reihe einmal angefangen haben. Ich bedauere das sehr, dass die Veranstaltung nicht mehr stattfinden kann, kann aber nicht beurteilen, ob die Entscheidung des Zoos richtig, falsch oder willkürlich war.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich habe eine Frage an den Innensenator. – Herr Innensenator! Sie haben sicherlich mit mir in gleicher Freude die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von vor 14 Tagen zur OnlineDurchsuchung zur Kenntnis genommen. Ich frage Sie, ob Sie uns nach dieser Entscheidung zusichern können, dass es in den Berliner Sicherheitsgesetzen keine gesetzlichen Grundlagen geben wird, um zukünftig Online-Durchsuchungen auf Computern zu ermöglichen.
Herr Kollege Ratzmann! Was es in Gesetzen geben wird, entscheidet das Abgeordnetenhaus und nicht der Sport- oder Innensenator. Insofern ist die Frage, welche Rechtsregelungen es später einmal geben wird, von Ihnen selbst zu beantworten. Wir haben in dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz keine Regelung zur Online-Untersuchung. Wir haben im Gesetz über den Berliner Verfassungsschutz keine Regelung zur Online-Untersuchung. Ich halte es aus vielerlei Gründen auch nicht für erforderlich, über eine solche gesetzliche Regelung für das Land Berlin nachzudenken.
Ich gehe davon aus, dass es in absehbarer Zeit, soweit es Strafverfolgungsmaßnahmen betrifft, auf bundesgesetzlicher Basis eine Regelung gegebenenfalls in der StPO geben wird, und wir werden voraussichtlich in das BKAGesetz eine Regelung für präventive Befugnisse des Bundeskriminalamts bei Terrorismus bekommen.
Im Übrigen ist das, was das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, nicht nur eine deutliche Backpfeife für Herrn Wolf von der FDP in Nordrhein-Westfalen, sondern auch eine für Herrn Schäuble als Bundesinnenminister, weil das Bundesverfassungsgericht gesagt hat: Das
darf nur für ganz bestimmte Rechtsgüter eingesetzt werden und nicht so weit ausufern wie der ursprüngliche Entwurf des BKA für den gesamten § 129a oder Ähnliches. – Ich sehe für das Land Berlin keinen Gesetzgebungsbedarf.
Herr Senator! Vielen Dank für diese Klarstellung! Das haben wir nun im Protokoll verewigt. Ich frage weiter: Wenn ich richtig informiert bin, dürfte das BKA-Gesetz ein zustimmungspflichtiges Gesetz sein. Wird sich das Land Berlin im Bundesrat weiterhin gegen eine Regelung in einem bundesweit geltenden Polizeigesetz einsetzen, dass auf dieser gesetzlichen Grundlage auf Computer zugegriffen werden darf?
Herr Kollege Ratzmann! Das Bundesverfassungsgericht hat zum Ausdruck gebracht, wann zur Abwehr von ganz großen Gefahren für Leib oder Leben, terroristische Angriffe oder etwas Ähnliches Ermittlungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Computern stattfinden können. Das Bundesverfassungsgericht hat, wie Sie sehr genau wissen, sehr genau zwischen verschiedenen Fragestellungen unterschieden. Zum einen hat es gesagt: Soweit der Computer das Telefon und die Kommunikation mit Telefon ersetzt, gibt es die verfassungsrechtlichen Schranken, die wir zusätzlich jetzt schon haben. Soweit es darüber hinaus einen Rückgriff auf gespeicherte Daten auf der Festplatte betrifft, muss es sich um überragend wichtige Gemeinschaftsgüter handeln, die gefährdet sind. Sie können sicher sein, dass das Land Berlin im Bundesrat nur Regelungen passieren lässt, die dieser Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entsprechen.
Meine Frage richtet sich auch an Prof. Dr. Zöllner. – Herr Bildungssenator! Der Integrationsbeauftragte des Landes
Berlin hat zu der jüngsten Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Sachen Beträumlichkeiten oder Betmöglichkeiten ausgesagt, dass es die Bestätigung der Senatsposition sei. Sie dagegen sind wie ich der Meinung, dass die Schule ein weltanschaulich-religiös neutraler Ort sein und bleiben muss. Wie erklären Sie sich diesen Widerspruch? Wann gedenken Sie, gegen diese einstweilige Anordnung Beschwerde einzulegen?
Da mir die Aussage nicht bekannt ist und ich so viel Erfahrung habe, dass man, wenn man andere Aussagen kommentiert, sie genau – –
Ich kenne sie trotzdem nicht. Es ist nicht meine Ausrede, sondern es ist so. – Ich werde mich daher dazu nicht äußern. Ich bin der Auffassung, dass meine Position in aller Klarheit von mir artikuliert wurde.
Zu dem zweiten Teil Ihrer Frage, wann ich gedenke, Beschwerde einzulegen, will ich nur sagen, dass ich dieses, was ich gesagt habe, so ernsthaft meine, dass ich mir überlege, ob ich überhaupt Beschwerde einlege, und dazu neige, keine Beschwerde einzulegen, da meine oberflächlichen Kenntnisse des Rechtswesens beinhalten, dass die Möglichkeit eines zusätzlichen Sachvortrags bei der Beschwerde äußerst eingeschränkt ist, sodass es mir wichtiger ist, dass nicht möglicherweise eine zweite Runde in die andere Richtung läuft und ich die Möglichkeit einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren so schnell wie möglich suchen werde, weil es wichtig ist, auch hier nicht Unsicherheiten zu schaffen.
Herr Senator! Wie sollen die Berliner Schulen zukünftig – sie beschweren sich ohnehin zu Recht über große Raumnot – ihrem Bildungsauftrag gerecht werden und einen Stundenplan erstellen, wenn nahezu 130 der Berliner Religionsgemeinschaften in ähnlicher Weise Gebetsmöglichkeiten wegen der Gleichbehandlung für sich in Anspruch nehmen wollen?
Ich verweise noch einmal darauf, dass es kein Urteil, sondern eine einstweilige Anordnung gibt. Ich verweise erneut darauf, dass es nicht nur sehr gute, sondern aus meiner Sicht zwingende Gründe gibt, dass dieses in Berlin nicht zur Norm wird und damit logischerweise auch keine Quantitätsprobleme auftreten werden. Selbst unter der Voraussetzung, dass dies – was ich nicht glaube – einen Sturm erzeugen würde, so ist in dem Urteil nicht von Räumen, sondern von Möglichkeiten die Rede, so dass es hier einen gewissen Spielraum gibt.