1. Aufgrund welcher Vergabewidrigkeiten wurde der Baustopp zum Ausbau der jetzigen Südbahn verhängt?
Für den Senat antwortet der Regierende Bürgermeister. – Bitte schön, Herr Regierender Bürgermeister!
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Matuschek! Zu 1: Nach Auffassung der zuständigen Vergabekammer im Brandenburger Wirtschaftsministerium in Potsdam sind Bieter, die zwar juristisch selbständige Unternehmer sind, aber in einem Konzern verbunden mit anderen Bietern oder Unternehmen stehen, die bereits Aufträge beim Flughafenprojekt BBI erhalten haben, von einem Vergabeverfahren auszuschließen.
Die FBS GmbH, anhand deren Mitteilung ich die Anfrage beantworte, hält diese Forderung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH sowie der Oberlandesgerichte vergaberechtlich nicht für berechtigt. Die FBS GmbH geht davon aus, dass die Entscheidung der Vergabekammer Potsdam durch das Oberlandesgericht Brandenburg aufgehoben wird. Insoweit besteht nach Auffassung der FBS GmbH keine vergaberechtswidrige Entscheidung bezüglich der Vergabe der Bauleistungen zum Ausbau der Südbahn.
Zur Frage 2 – welche Konsequenzen hat der Baustopp?: Der Baustopp hat nach Aussage der FBS keine unmittelbaren Auswirkungen auf den geplanten Fertigstellungstermin im Jahr 2011. Etwaige hierdurch entstehende Verzögerungen können durch einen optimierten Bauablauf abgefangen werden.
Vielen Dank! – Herr Regierender Bürgermeister! Können Sie uns auch berichten, wie viele ähnlich gelagerte Vergabebeschwerden es bei der Vergabekammer in Potsdam gibt? Wie viele Einsprüche wurden anerkannt und mündeten in Gerichtsverfahren?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Diese Art von Begründung ist mir das erste Mal bekannt geworden. Das bedeutet aber nicht, dass es dies zuvor noch nie gegeben hat. Hier handelt es sich um eine grundsätzliche Frage, weil es Auswirkungen auf alle Vergabeverfahren hat, falls dies bestätigt werden sollte. Ich halte es für richtig, diese Entscheidung nicht zu akzeptieren und gerichtlich überprüfen zu lassen.
Schönen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Ist Ihnen bekannt, dass es eine Ermittlung der EU wegen eines weiteren Wettbewerbsverfahrens gibt?
Sind Sie zur Stellungnahme aufgefordert worden? Wie ist Ihre Antwort darauf? – Ich bin im Moment ein wenig konfus, weil ich gleich nach oben in das Präsidium muss und auch schon unsicher war, ob ich noch auf den Knopf drücken soll oder nicht. Das zur Erläuterung.
Aber jetzt hat der Regierende Bürgermeister das Wort zur Beantwortung. – Bitte schön, Herr Regierender Bürgermeister!
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Hämmerling! Das kann ich Ihnen jetzt nicht beantworten. Sie müssten mir das noch etwas konkreter sagen, und dann kann ich bei der Flughafengesellschaft nachfragen. Sie könnten dann auch direkt eine Antwort bekommen.
1. Unter welchen – erfüllbaren – Bedingungen sollen langjährig Geduldete nach Auffassung des Senats ein festes Aufenthaltsrecht erhalten?
2. Teilt der Senat unsere Auffassung, dass bisher Geduldete umgehend einen Aufenthaltstitel benötigen, der ihnen einen uneingeschränkten, bundesweiten Arbeitsmarktzugang gewährt, und wie wird er sich bei der Innenministerkonferenz dafür einsetzen?
Ich vermute, der Innensenator beantwortet diese Frage. – Jawohl, Herr Dr. Körting hat das Wort. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Villbrandt! Wir haben auf der Innenministerkonferenz einen Vorschlag vorgebracht, der aber noch nicht abschließend zwischen den Innenministern abgestimmt ist. Dieser Vorschlag sieht vor, dass Menschen mit Kindern, die mindestens in der Schule oder im Kindergarten sind – bei denen wir davon ausgehen, dass wir wegen der Kinder, die hier bei uns integriert sind, ein Bleiberecht gewähren wollen –, ein Bleiberecht erhalten sollen, wenn sie sich seit mindestens sechs Jahren im Bundesgebiet aufhalten. Damit die Voraussetzungen erfüllt sind, müssen auch eine Reihe von Zusatzfragen entsprechend geklärt werden. Sie dürfen sich nicht strafbar gemacht haben – außer in irgendwelchen Minimalfällen mit bis zu 50 Tagessätzen –, und sie müssen über einen angemessenen Wohnraum verfügen bzw. wohnungsmäßig versorgt sein. Sie sollen zudem bestimmte Sprachkenntnisse haben. Wir erwarten von denen, die hier bleiben, dass sie sich integrieren können und sich zumindest in Deutsch mündlich verständigen können. Wir erwarten auch, dass sie sich ihren Lebensunterhalt selber verdienen bzw. selber verdienen können.
Unter diesen Voraussetzungen würde das Land Berlin einer Regelung auf der Innenministerkonferenz zustimmen. Ansonsten ist die Grundfrage nicht, ob ich allen Geduldeten eine Arbeitserlaubnis gebe, sondern ich möchte, dass diejenigen eine Arbeitserlaubnis haben, bei denen wir davon ausgehen, dass sie hier bleiben. Das heißt, diejenigen, die eine Bleiberecht erhalten sollen, sollen dann auch die Möglichkeit haben, zu arbeiten.
Die technische Frage, wie das geregelt wird, ist wird zurzeit noch zwischen dem Bundesarbeitsministerium und dem Bundesinnenministerium diskutiert. Sicherlich muss über kurz oder lang für diese Personen dann auch ein gesicherter Aufenthaltsstatus da sein, sodass sie auch in der Lage sind, sich Arbeit da zu suchen, wo Arbeit ist.
Herr Senator! Was tun Sie konkret, um zu verhindern, dass eine wirksame Bleiberechtsregelung an der Blockade des SPD-Bundesarbeitsministers Müntefering scheitert, der offenbar keinen uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang will – auch nicht für die, die bleiben sollen?
Frau Kollegin Villbrandt! Sie irren. Die Frage liegt nicht beim Bundesarbeitsminister, sondern die ist zurzeit in einer anderen Konstellation zu klären. Einige CDU-regierte Länder wollen einer Bleiberechtsregelung nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zustimmen – insbesondere einer Verschärfung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Ich habe hierzu für diesen Senat erklärt, dass wir das so nicht mitmachen.
Die Frage der Arbeitserlaubnis muss selbstverständlich auch europarechtskonform geregelt werden. Darauf legt Herr Müntefering als Arbeitsminister der Bundesrepublik Deutschland zu Recht Wert. Es wird im Ergebnis darauf hinauslaufen, dass die Leute, um die es geht, die Möglichkeit bekommen, sich zu bewerben und Arbeit aufzunehmen, ohne dass eine Vorrangprüfung von der Arbeitsagentur stattfindet. Unmittelbar dann, wenn sie Arbeit aufgenommen haben, werden sie auch einen Aufenthaltstitel bekommen. Das ist der derzeitige Stand.
Nun hat Herr Ratzmann das Wort zu einer Nachfrage. Frau Villbrandt hat sich zwar auch gemeldet, aber jetzt wäre Herr Ratzmann an der Reihe – es sei denn, Sie treten ihr Fragerecht zugunsten von Frau Villbrandt ab.
Herr Dr. Körting! Ich entnehme Ihren Worten, dass Sie entgegen Ihrer Aussage, die im Koalitionsvertrag festgeschrieben zu sein scheint, jetzt doch darauf bestehen, dass die Leute erst dann einen Titel bekommen, wenn sie sich tatsächlich um Arbeit bemüht und dabei auch eine Zusage bekommen haben. Habe ich das richtig verstanden?
Herr Kollege Ratzmann! Sie haben das nicht richtig verstanden. Ich halte es für sinnvoll, dass die betreffenden Menschen einen Aufenthaltstitel bekommen und dann nach § 9 der Beschäftigungsverordnung arbeiten können. Das ist die Haltung des Senats, und diese Haltung vertrete ich auch auf der Innenministerkonferenz. Ich habe mich in meinen Ausführungen bemüht, Ihnen deutlich zu machen, wo zurzeit die Bruchlinien mit den anderen Bundesländern und auch mit dem Bund laufen. Das heißt: Wir müssen dort einstimmig beschließen, und in dem Moment, wo sich meine Position nicht durchsetzt, werde ich an dieser Frage nicht die Bleiberechtsregelung insgesamt scheitern lassen. Dazu ist mir das für die Menschen, um die es dabei geht – insbesondere für die Kinder, um die es mir geht –, zu wichtig.
Die Grundposition ist so, wie sie in der noch nicht von den Landesparteitagen beschlossenen Koalitionsvereinbarung niedergelegt ist.
1. Mit welchen Maßnahmen gedenkt der Senat in der 16. Wahlperiode dafür zu sorgen, dass der Primärüberschuss ansteigt, die Netto-Neuverschuldung massiv gesenkt wird und mit dem Abbau des Schuldenberges begonnen werden kann?
schlossenen Maßnahmen geeignet sind und ausreichen, die unter Frage 1 formulierten Ziele zu erreichen?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Meyer! Es ist eigentlich ganz einfach: Unsere Ausgaben werden fallen, und unsere Einnahmen werden steigen. Das zusammen macht den Effekt auf den Haushalt aus.
Ich kann das gern noch etwas näher darlegen: Wir planen, dass die Ausgaben weiter fallen, und zwar um eine halbe Milliarde € bis zum Jahr 2010, und dass wir damit die nach unten gehende Ausgabenlinie der vergangenen fünf Jahre fortsetzen.