Protocol of the Session on July 5, 2007

Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Abgeordnete! Ihre Frage zielt weniger auf die aktuelle Senatspolitik als auf die Zeitgeschichte. Wir haben aber in unseren Akten nachgeschaut, und ich kann Ihnen berichten, obwohl das Nachschauen in Akten in Berlin angesichts der vielen Umzüge und des weitgehenden Fehlens von Aktenzeichen nicht einfach ist.

Gleichwohl: Wir haben festgestellt, dass der damalige Kaufvertrag aus dem Jahr 1990 das Kudamm-Karree seinerzeit für 30 Millionen DM verkaufte. In diesem Vertrag war festgelegt, dass die mit den Theatern bestehenden Mietverträge nur mit Zustimmung des Landes Berlin aufgekündigt werden konnten und dass 20 Jahre lang das Land Berlin, falls man gegen diese Zustimmung verstieß – ich sehe Sie nicken, Sie haben das alles bereits gelesen und fragen quasi nur noch einmal für die Beurkundung –,

[Volker Ratzmann (Grüne): Sie sind aber kein Notar!]

die Liegenschaften wieder ankaufen muss. So war die Vertragslage bis zum Jahr 1998.

Im Jahr 1998 gab es eine Vertragsänderung. Die Frist, in der man die Mietverträge nicht kündigen durfte, wurde auf 15 Jahre gekürzt. Dafür bekam das Land ein Entgelt von 2 Millionen DM, und es wurde damit auf darüber hinausgehende Nutzungsbindungen verzichtet. Außerdem gab es eine neue Mietvertragsregelung zu den Theatern, nach der diese nach Ablauf des Datums ohne weitere Kündigung auslief. Der Käufer hat sich für den Fall eines Verkaufs der Grundstücke vor dem Jahr 2005 dazu verpflichtet, einen Ausgleich von 6 Millionen DM zu zahlen.

Dies tat er dann auch. Es wurde im November 2002 verkauft, und der Verkäufer hat den damit fälligen Ausgleichsbetrag an das Land gezahlt. An diesem Punkt war ich beteiligt, weil ich mich über die Einnahme von 3 Millionen € freuen konnte, für die ich aber nichts kann, da sie bereits vorher festgelegt worden war. Dies ist der Sachverhalt, wie er sich aus den Akten ergibt.

Danke Schön, Herr Senator! – Eine Nachfrage von Frau Ströver – bitte schön!

Danke schön, Herr Präsident! – Da es doch nicht Geschichte ist, sondern aktuelle Politik, möchte ich Sie, Herr Senator Sarrazin, fragen: Gehe ich recht in der Annahme, dass dieser Quasi-Verkauf der Schutzrechte für die Kudamm-Bühnen der Grund war, warum der jetzige Senat so zögerlich bei der Unterstützung der Theater ist und sich weigert, den Denkmalschutz, dessen Bedeutung für die Theatergebäude inzwischen von Fachleuten mehrfach belegt wurde, auszusprechen, nur um kommerziellen Verwertungsinteressen entgegenzukommen?

[Vereinzelter Beifall bei den Grünen]

Herr Senator Dr. Sarrazin – bitte!

Das habe ich jetzt gar nicht verstanden, Frau Abgeordnete Ströver!

[Heiterkeit]

Es ist nicht unser Grundstück. Wir können auch nichts mehr an dem Sachverhalt ändern, und das war es.

Danke schön! – Jetzt gibt es eine Nachfrage des Kollegen Schruoffeneger. – Bitte schön, Herr Schruoffeneger!

Herr Senator! Wenn ich das richtig verstanden habe, heißt dies, dass seit dem August 2005 die Nutzungsbindung entfallen ist. Können Sie mir erklären, wie man die Auftritte des Regierenden Bürgermeisters und auch des ehemaligen Kultursenators – „Ich stelle mich vor das Theater!“ – anders interpretieren soll als ein großes Theater zur Täuschung der Öffentlichkeit, weil man sich als Land Berlin selber diese Nutzungsbindung hat abkaufen lassen?

Herr Senator Dr. Sarrazin – bitte schön!

Das Land Berlin ist keine handelnde Person. Es ist eine Institution, und es handelt mit unterschiedlichen Personen. Die gegenwärtig handelnden Personen waren dafür nicht verantwortlich. Sie können es nur beklagen und bedauern – mal wird es öffentlich beklagt, mal weniger öffentlich. Sie wissen: Klagen ändert nichts, aber es hilft zuweilen!

Danke schön, Herr Senator!

Jetzt geht es weiter mit einer Frage des Kollegen Meyer von der Fraktion der FDP zu dem Thema

Ist der LBB-Verkauf an den Sparkassenverband unbedenklich?

Bitte schön, Herr Meyer!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Wie kann der Senat begründet darlegen, dass die Unbedenklichkeitserklärungen der EU-Kommission, des Bundeskartellamtes und der BaFin bezüglich des LBB-Verkaufs ohne jegliche Einschränkungen zügig vorliegen werden?

2. Wann werden diese Unbedenklichkeitserklärungen nach Auffassung des Senats vorliegen, und welche Schritte wird der Senat wann nach deren Vorliegen einleiten?

Danke schön, Herr Kollege! – Der Finanzsenator Dr. Sarrazin hat das Wort zur Beantwortung. – Bitte!

Ich habe diese Fragen bereits gestern im Unterausschuss Vermögensverwaltung beantwortet. Ich tue es hier noch einmal: Das Land muss als Verkäufer keine weiteren Anträge mehr stellen. Das hat für uns der Käufer, der DSGV, getan. Es handelt sich um drei Anträge, die alle schon gestellt sind: Erstens der Antrag bei der Bankenaufsicht in Luxemburg – wegen der luxemburgischen Tochter der Landesbank –, der keine Probleme machen und voraussichtlich zügig bearbeitet wird, zweitens die Anfrage bei der BaFin, die ebenfalls zügig bearbeitet wird, weil keine Hinderungsgründe erkennbar sind und drittens der Antrag beim Bundeskartellamt, bei dem die Sache auf der Hand liegt, da sich in Berlin durch den Verkauf wettbewerblich nichts geändert hat. Weitere Probleme sind demnach nicht ersichtlich.

Wir haben nachgeforscht, wie lange eine derartige Bearbeitung dauern kann. Der DSGV ist optimistisch, dass diese sehr zeitnah erfolgt. Offiziell hat er uns mitgeteilt, dass er mit einer Bearbeitungszeit bis Ende dieses Monats rechnet.

Danke schön! – Der Kollege Meyer hat keine Nachfrage. Dann ist der Kollege Esser an der Reihe. – Bitte!

Herr Sarrazin! Hat sich bezogen auf die Zustimmung der verschiedenen Aufsichts- und Kartellbehörden, die für das Inkrafttreten des Kaufvertrags erforderlich ist, etwas geändert, was die Aussage des Regierenden Bürgermeisters vom 18. Juni 2007 relativiert, das Parlament könne detailliert prüfen und nach der Sommerpause beschließen?

Bitte, Herr Senator!

Mit dem Verkauf ist es wie mit einem Ball: Der Ball ist nicht mehr im Strafraum der Regierung, und kein Regierungsmitglied hat mehr den Fuß am Ball. Der Vertrag liegt beim Abgeordnetenhaus. Zustimmungen werden nicht von uns eingeholt, sondern vom DSGV. Aus unserer Sicht braucht das Abgeordnetenhaus seine Zeit zur Bearbeitung. Das ist aber nicht die Sache des Senats. Dieser hat alles getan, um die Dinge möglichst zügig über die Bühne zu bringen.

Danke schön, Herr Senator Dr. Sarrazin! – Bitte, Herr Ratzmann, Sie haben eine Nachfrage!

Herr Sarrazin! Ist das Land Berlin als Verkäufer nicht vertraglich verpflichtet, das ihm Obliegende zum Einholen der Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Zustimmungserklärungen zu tun? War das zum Zeitpunkt, als sich der Regierenden Bürgermeister zur Prüfung des Parlaments äußerte, nicht bekannt? Er kannte seinerzeit doch bereits den Vertrag.

Bitte, Herr Senator!

Alle notwendigen Zustimmungen werden vom DSGV eingeholt, weil wir das so vereinbart haben.

[Volker Ratzmann (Grüne): Das Parlament hat keinen Antrag vom DSGV!]

Das Parlament braucht auch keinen Antrag vom DSGV. Der DSGV holt die Zustimmungen bei der BaFin, der Bankenaufsicht in Luxemburg und dem Kartellamt ein. Das ist Aufgabe des DSGV. Das Abgeordnetenhaus entscheidet über die Zustimmung. Das sind vier voneinander unabhängige Bedingungen.

[Beifall bei der SPD]

Danke schön, Herr Senator Dr. Sarrazin!

Jetzt geht es mit der nächsten Frage weiter, und zwar von Frau Dr. Tesch von der SPD-Fraktion zum Thema

Erfahrung mit Abschlussprüfungen in der Schule

Bitte schön!

Danke schön, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:

1. Welche Erfahrungen wurden aus Sicht des Senats bislang mit den neu eingeführten Schulabschlussprüfungen – mittlerer Schulabschluss, Zentralabitur – gemacht, und welche Auswirkungen haben nach Kenntnis des Senats diese Prüfungen auf die Benotung der Schülerinnen und Schüler?

2. Wie wird mit den schlechten Ergebnissen der Schulabschlussprüfungen umgegangen, und will der Senat hier Beispielen aus anderen Bundesländern folgen?

Danke schön, Frau Dr. Tesch! – Herr Prof. Zöllner hat das Wort zur Beantwortung. – Bitte!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Tesch! Zu Ihrer ersten Frage: Hinsichtlich des mittleren Schulabschlusses kann auf zwei Durchgänge dieser Prüfungsform zurückgeblickt werden. Obwohl die spezielle Auswertung des Jahres 2007 noch nicht vorliegt, kann ich sagen, dass die Bedeutung eines generellen, standardisierten Abschlusses in allen Schulformen anerkannt wird, dass die Anfangsprobleme in der Niveaufindung beseitigt sind und die Durchführung des mittleren Schulabschlusses in beiden Jahren reibungslos verlief.

30 604 Prüflinge haben sich im Jahr 2006 den Prüfungen in Haupt- und Realschulen, in Gesamtschulen, Fachoberschulen und Gymnasien gestellt. Für die Realschüler, die Gymnasiasten und die gleichgestellten Gesamtschüler war die Teilnahme Pflicht. Für die Hauptschüler und die entsprechenden Gesamtschüler war sie freiwillig. Vor diesem Hintergrund haben schon die Prüfungsergebnisse des Jahres 2006 gezeigt, dass die Absolvierung für die Gymnasien die erwartet hohen, aber auch nicht immer zufriedenstellenden Bestehensquoten, nämlich 96 Prozent, erbracht hat und dass beim Ergebnis für die Real- und Gesamtschulen angesichts einer Bestehensquote von 81 bzw. 70 Prozent vor allem im Fach Mathematik noch Nachholbedarf besteht. Das erfreuliche Gesamtergebnis ist auch

auf die motivierende und erfolgreiche Durchführung der Präsentationsprüfungen zurückzuführen.

Dass dieses Ergebnis keine Selbstverständlichkeit ist, zeigen Erfahrungen in anderen Bundesländern. So kam es in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, wo CDU und SPD gemeinsam regieren, zu erheblichen Problemen. In Nordrhein-Westfalen gab es Fehler bei den zentralen Aufgaben, bei der Mathematikarbeit. In Niedersachsen musste mein geschätzter Kollege Busemann persönlich alle Noten in der Mathematikarbeit zum Regelabschluss um eine Note verbessern. Grund dafür war, dass die Aufgaben zu schwer gestellt wurden.