vor allen Dingen darauf ankommt, wie die dort ansässige Bevölkerung auf solche Ängste reagiert? Würden Sie in dem Zusammenhang auch unterstützen, dass Berlin alles unternimmt, dass diejenigen – auch von der Bundesebene – weitergefördert werden, die Bevölkerung und Zivilgesellschaft dabei beraten, wie man mit einer solchen Situation, auch mit einer solchen Angstzone umgeht?
Das sind bei allen immer zwei Fragen, habe ich den Eindruck. Aber gut. – Erster Teil: Herr Zillich! Natürlich funktioniert das nur mit der Bevölkerung. Das heißt, wir müssen Bevölkerung in bestimmten Gegenden, wo es etwa ein massiertes Auftreten von Rechtsradikalen gibt, zu Zivilcourage und Gesichtzeigen ermutigen. Das halte ich für richtig und notwendig.
Welche Gruppen oder Leute, die das unterstützen, dann gefördert werden, das kann ich jetzt nicht beantworten. Da kann ich auch keine Zusage machen. Für die Förderung ist die Kollegin Knake-Werner zuständig.
Zweitens: Wie sinnvoll ist denn ein Verkehrsvertrag, in dem Sie einen Monopolisten mit der Nahverkehrsdienstleistung beauftragen, der dann von sich aus sagt, er wolle bestimmte Strecken nicht betreiben, und dem Sie aber zusichern, es komme kein Konkurrent herein, auch wenn es dafür einen Bedarf gibt? Wie sinnvoll ist das, wie verbraucherfreundlich? Meinen Sie nicht, dass an der Stelle ein bisschen mehr Öffnung gefordert ist?
Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete Hämmerling! Zum ersten Teil Ihrer Frage: Ich habe die BVG ausdrücklich gebeten, in einer solchen Situation, wo sie sich mit der Gestaltung, Instandsetzung und Unterhaltung der Strecke auseinander setzt, dazu beizutragen, dass nicht nach außen der Eindruck erweckt wird, als ob es sich um die Vorbereitung einer Streckenstilllegung handelt. Wenn dies der Fall sein sollte, ist dies allerdings ebenfalls darzustellen, und zwar zunächst gegenüber dem Senat. Darauf lege ich Wert, und es ist der BVG bekannt, dass ich darauf Wert lege.
1. Wie bewertet der Senat die Absicht der BVG, die Straßenbahntrassen in Schmöckwitz und Rosenthal stillzulegen?
2. Warum verhindert der Senat, dass diese Trassen im Rahmen von Ausschreibungen an andere Verkehrsdienstleister vergeben werden?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Hämmerling! Die Frage, ob und in welchem Umfang es eine solche Streckenstilllegung geben könnte, war schon Gegenstand einer Kleinen Anfrage an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vor etwa vier Wochen. Wir haben damals diese Kleine Anfrage zum Anlass genommen, uns bei der BVG nach dem möglichen Hintergrund solcher Gerüchte zu erkundigen. Die BVG hat uns mitgeteilt, dass sie zu der Strecke in Schmöckwitz derzeit Untersuchungen anstellt, die den Sanierungs-, möglicherweise nur Instandhaltungs- oder Unterhaltungsbedarf dieser Strecke betreffen, und dass sie zur Klärung dieser Frage, welche Maßnahmen erforderlich sind, entsprechende Wirtschaftlichkeitsberechnungen für die eine oder Variante anstellt. Die BVG hat uns ausdrücklich mitgeteilt, dass daraus keine Absicht zur Stilllegung dieser Straßenbahnstrecke abzuleiten ist.
Zu Ihrer Frage nach Französisch-Buchholz muss ich Ihnen mitteilen, dass es eine solche Information nicht gibt. Aus den Kreisen der BVG ebenfalls nicht an die Senatsverwaltung herangetragen wurde nach meiner Kenntnis die Möglichkeit einer Streckenstillegung in Rosenthal. Wir, das heißt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, sind mit einer solchen Frage nicht befasst worden.
Zu Ihrer zweiten Frage: Sie wissen, dass die BVG einen Unternehmensvertrag hat und dass im Rahmen dieses Unternehmensvertrags bis zum Ende des Jahres 2007 eine solche Ausschreibung schon aus diesem Vertragsverhältnis nicht möglich ist. Darüber hinaus wissen Sie, dass der Senat der BVG zugesichert hat, auch danach im Rahmen der Verhandlungen über einen Verkehrsvertrag ist dies zu konkretisieren, dass sie über 100 % der Anbieterleistungen verfügen soll. Das betrifft selbstverständlich auch die Straßenbahnlinien, so dass eine solche Ausschreibung nicht in Frage kommt.
Schönen Dank, Frau Präsidentin! – Frau Senatorin! Wie wollen Sie denn sicherstellen, dass die BVG die Bevölkerung künftig nicht wieder mit solchen Falschmeldungen über Netzstilllegungen verunsichert?
Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Es ist allerdings das Wesen des Anbieters von Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr, dass sich eine Gesellschaft mit betriebswirtschaftlich sehr erfolgreichen und ertragreichen Strecken auseinandersetzen muss. Auf der anderen Seite muss in einem großen Streckennetz selbstverständlich die Anbindung von Außenbezirken, aber auch die Bedienung eher weniger regelmäßig zu bedienender Gebiete zu den Aufgaben im Gesamtzusammenhang mit der Erstellung einer Verkehrsleistung für eine große Stadt gehören, so dass es ggf. betriebswirtschaftlich intern erforderlich ist, die Auslastung und Wirtschaftlichkeit von Strecken zu prüfen. Dies darf allerdings nicht dazu führen, dass man sich etwa die Rosinen aus dem großen Kuchen der Leistungen für den öffentlichen Personennahverkehr herauspicken könnte. Das wird im Rahmen eines Verkehrsvertrags selbstverständlich nicht nur Gegenstand von Verhandlungen, sondern mit Sicherheit auch Gegenstand beim Abschluss des Vertrags sein können und sein müssen. Wir werden es sehen.
Vielen Dank! – Frau Senatorin! Können Sie bestätigen, dass die BVG im Rahmen des Unternehmensvertrags jährlich 175 Millionen € für Instandsetzung und Unterhaltung des Schienen
men und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dr. Augstin! In der Tat wird auch uns von Rat suchenden Bürgerinnen und Bürgern sowie von freien Trägern immer wieder mitgeteilt, dass die Umsetzung des Gutscheinverfahrens in einigen Bezirken zum Teil mit erheblichen, oftmals vermeidbaren Belastungen für die Eltern und Träger erfolgt. Ich will an dieser Stelle den Hinweis geben – und das gilt es auch zu berücksichtigen –, dass die augenblickliche Situation durch mehrere wesentliche Umstrukturierungen gekennzeichnet ist, die zeitgleich zum 1. Januar 2006 erfolgt sind und hohe Anforderungen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter stellen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur an die Umstellung auf das System der Gutscheinfinanzierung, an die Übertragung des Angebots auf freie Träger und an die Gründung der Eigenbetriebe. Gerade in dieser Übergangszeit ist eine nicht nur qualifizierte, sondern auch zahlenmäßig ausreichende Personalausstattung notwendig, die im Augenblick offenbar in einigen Jugendämtern nicht für diesen Arbeitsbereich zur Verfügung steht, obwohl für diese Aufgaben in der Zuweisung an die Bezirke ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt worden sind. Zur Sicherstellung einheitlicher Verfahrensweisen werden die Ämter von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hauses im Rahmen von Schulungen fortlaufend über die wichtigsten Veränderungen, Übergangsregelungen und Verfahrensvorgaben informiert und auch darauf hingewiesen, wo möglicherweise im Zusammenhang mit dem entsprechenden Fachverfahren ISBJ-Kita Probleme entstehen.
netzes bekommt und in diesem Sinne auch die jetzt in die Diskussion gebrachte Summe von 600 000 € für die Strecke nach Schmöckwitz schon bezahlt ist und deswegen gar kein Zweifel daran sein kann, dass die Uferbahn weiterfahren muss?
Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete Matuschek! Die BVG erhält, wie Sie wissen, für Investitionen in die Infrastruktur in erheblichem Umfang Mittel aus dem Haushalt des Landes Berlin zur Verfügung gestellt. Allerdings müssen wir auch zur Kenntnis nehmen, dass dies wesentlich Maßnahmen der laufenden Streckenunterhaltung sind, neben den Maßnahmen, die wir als Investitionsmaßnahmen originärer Art bezeichnen. Mir erscheint es in einer Situation, wo eine Strecke mit erheblichem und großem Aufwand nicht nur in Stand gehalten werden muss, sondern wo sie im Rahmen einer Investitionsmaßnahme erst in einen Zustand versetzt worden ist, der eine hohe Qualität gewährleistet, nicht richtig, eine Strecke in Frage zu stellen. Lassen Sie uns dies aber insgesamt im Zusammenhang mit der Refinanzierung von Verkehrsleistungen nicht immer nur grundsätzlich bezogen auf eine Strecke betrachten, sonst kommen wir in die Situation, die ich vorhin anlässlich der Frage von Frau Hämmerling beschrieben habe. Wir können die Finanzierung von Leistungen im Angebot nicht jeweils unmittelbar den Kilometerleistungen von Bus, Bahn und Schiene gegenüberstellen.
1. Trifft es zu, dass es bei der Prüfung, Bewilligung und Vergabe von Kitagutscheinen in einigen Bezirken zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen kommt, mit der Wirkung, dass die rechtlichen Vorgaben hinsichtlich einer zeitnahen Gutscheinerteilung nicht mehr eingehalten werden können?
2. Wie will der Senat die Versorgung von Kindern mit Kitaplätzen zum neuen Schuljahr angesichts der schleppenden Gutscheinvergabe garantieren?
Wir lösen diese Probleme. Wir machen uns an der einen oder anderen Stelle auch darüber Sorgen. Aber wir werden diese Probleme beheben. Wir haben mit den Bezirken auch vereinbart, dass wir regelmäßig zu einem Austausch kommen. Insgesamt ist sichergestellt, dass es deshalb keine entsprechende Verzögerung geben wird und Eltern möglicherweise in eine Situation kommen, dass eine entsprechende Platzversorgung nicht sichergestellt ist. Wir können garantieren, dass die Eltern, die Ansprüche geltend machen, einen adäquaten Platz bekommen. Das ist das Entscheidende. Wir werden alles tun, dass das Gutscheinverfahren zügig umgesetzt wird und in den Ämtern in allen Bezirken auch hoffentlich sichergestellt werden kann.
Ihre allgemeine Erklärung, dass Sie es garantieren, ist für uns sehr fragwürdig. Deshalb frage ich einmal konkret: Hält es der Senat angesichts der Tatsache, dass das Jugendamt Steglitz-Zehlendorf in unbearbeiteten Fällen versinkt – ich rede von über 1 000 nicht bearbeiteten Verfahren –, für sinnvoll, die Ämter beispielsweise von anderen Aufgaben, z. B. von Dienstleistungen für die Eigenbetriebe, zeitweilig zu entlasten, und woran denkt der Senat dabei?
Wir haben vorgesehen, dass es Ausnahmen gibt. Zu den von uns diskutierten Ausnahmen, die im Gesetzgebungsverfahren präzisiert werden müssen, gehört, dass von jenen, die in Deutschland mit Erfolg einen Schulabschluss gemacht haben, weder ein Sprachkurs noch ein Staatsbürgerkurs verlangt wird. Anders ist dies bei Menschen, die hier keinen Schulabschluss erworben haben. Von ihnen kann ich verlangen, dass sie nachweisen, Deutsch zu können und zu wissen, was Wahlen sind.
Meine Frage richtet sich an den Innensenator. – Herr Innensenator! Die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf wird heute auf Antrag der FDP, der Grünen, der SPD und der PDS beschließen, bei Einbürgerungen auf die Regelanfrage beim Verfassungsschutz zu verzichten. Ich frage Sie, wie Sie diesen Vorgang aus rechtlicher Sicht bewerten und was Sie tun werden, um das einheitliche Verfahren in Berlin sicherzustellen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Augstin! Es ist Aufgabe der Bezirke, die ihnen übertragenen Aufgaben sachgerecht zu erfüllen. Ein Bezirk muss in der Lage sein, vor Ort auch durch personelle Maßnahmen die entsprechende Aufgabe zu bewältigen, die er jetzt durchzuführen hat. Nun kann ich nicht für die Bezirke anordnen, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vielleicht von anderen Aufgaben entlastet werden. Aber Sie haben Recht, dass in einer solchen schwierigen Situation jedes Bezirksamt gefordert ist, die notwendigen, auch personellen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Gutscheine im Interesse der Rat suchenden Eltern so schnell wie möglich erteilt werden können, und das muss sichergestellt sein. Ich habe Ihnen gesagt, dass ich in der nächsten Woche mit den Bezirksämtern zusammenkommen und auch über das gesamte Verfahren in das Gespräch eintreten werde. Ich werde Ihre Hinweise auf den Bezirk Steglitz-Zehlendorf aufnehmen und dort noch einmal zur Sprache bringen.
Danke schön! – Weitere Zusatzfragen sind nicht angemeldet. Damit ist die Fragestunde durch Zeitablauf beendet. Die heute nicht beantworteten Fragen werden wie immer schriftlich beantwortet.
Zuerst erfolgen die Wortmeldungen nach der Stärke der Fraktionen. Es beginnt die SPD, und die erste Frage geht an Frau Abgeordnete Radziwill. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senator für Inneres, Herrn Körting: Der Presse konnten wir entnehmen, dass sich die Innenministerkonferenz auf bestimmte Verfahren bei der Einbürgerung von Migrantinnen und Migranten geeinigt hat. Können Sie mir sagen, ob eine verpflichtende Teilnahme an Integrationskursen für alle Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber vorgesehen ist oder sind auch Ausnahmen insbesondere für diejenigen vorgesehen, die hier einen deutschen Schulabschluss erworben haben, zum Beispiel einen Hauptschulabschluss?