Das können Sie übrigens im jährlichen Bericht über die Bekämpfung der Schwarzarbeit, die von meiner Verwaltung herausgegeben wird, nachlesen. Sie können dabei
Ich werde übrigens das Gespräch mit der Industriegewerkschaft BAU, die an der Einführung einer Chipkarte und einer konstruktiven Gesprächsebene interessiert ist, führen.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! Sie sagten mit Recht, dass die Chipkarte Teil der Koalitionsvereinbarung der großen Koalition ist. Wie weit wird Ihr Widerstand gegen die Chipkarte gehen, wenn die Bundesebene ihren ausdrücklichen politischen Willen zu dieser Initiative bekräftigt? Sind Sie möglicherweise auch einmal bereit, Selbstkritik zu üben?
Es gibt seit langem den Vorschlag der Fachgemeinschaft Bau zur Einführung der Chipkarte. Diese Chipkarte ist im Übrigen eine Einrichtung, die man überall in der Bundesrepublik einführen könnte. Es gibt sie aber nirgendwo. Insofern trifft dieser Vorwurf nicht das Land Berlin allein, sondern z. B. auch CDU-regierte Bundesländer. Nach meiner Kenntnis gibt es in keinem einzigen CDU-regierten Bundesland eine derartige Chipkarte. Wenn man sich mit dem Thema näher befasst – –
[Braun (CDU): Wollen Sie, oder wollen Sie nicht? – Weitere Zurufe der Abgn. Niedergesäß (CDU) und Wansner (CDU)]
Stellt mir die CDU-Fraktion eine Frage, um eine Antwort zu bekommen, oder möchte sie herumbrüllen? – Wenn Sie Letzteres wollen, gebe ich Ihnen gern die Zeit dafür, aber dann bekommen Sie in dieser Zeit keine Antwort.
Karte. Es gab und gibt einen Modellversuch in Mainz für die Einführung einer Sozialkarte. Das ist auch nach wie vor das Instrument, das von der Bundesregierung favorisiert wird. Es gibt hierbei erhebliche Realisierungsprobleme, was den organisatorischen Aufwand angeht. Es gibt erhebliche datenschutzrechtliche Probleme und erhebliche Abstimmungsprobleme mit den einzelnen Versicherungsträgern. Insofern ist das keine Sache, wo wir einfach von Seiten des Landes Berlin beschließen können: Chipkarte – wir machen das!
Es gibt jetzt – und deshalb ist die Diskussion wieder neu aufgetaucht – in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und SPD im Bund einen Passus, der besagt, dass die Bundesregierung den Modellversuch in BerlinBrandenburg unterstützen würde. Wir sind von meiner Verwaltung aus in Kontakt mit der Bundesregierung getreten, um zu klären, was mit dieser Formulierung gemeint und beabsichtigt sei. Es gibt mittlerweile eine Erklärung des Staatssekretärs aus dem Bundesfinanzministerium, wonach die Bundesregierung in Bezug auf den Chipkarten-Modellversuch weiterhin an der Präferenz für die Sozialkarte – Mainzer Versuch – festhalte und keine Möglichkeit sehe, irgendwelche finanziellen Mittel für einen Modellversuch bereitzustellen. Wir sind weiter im Gespräch mit der Bundesregierung.
Ich hatte auch mit der Fachgemeinschaft Bau am Montag dieser Woche einen Gesprächstermin vereinbart, um mit ihr weiter über das Thema Chipkarte zu sprechen. Nachdem ich allerdings aus den Presseäußerungen der Fachgemeinschaft Bau entnommen habe, dass ich nach deren Auffassung erstens der Schutzpatron der Schwarzarbeit im Land Berlin sein soll
und zweitens angeblich kein Interesse an der Einführung habe, sondern diese systematisch blockiere, habe ich der Fachgemeinschaft Bau mitteilen lassen, dass ich aus ihren Äußerungen entnehme, dass kein Interesse an einem konstruktiven Gespräch besteht, und ich insofern an diesem Tag einen Termin mit denjenigen, die ein Interesse an einem konstruktiven Gespräch haben, machen werde.
Sehr geehrter Herr Wansner! Das ist das Problem bei „spontanen Fragen“ und Nachfragen, die man vom Zettel ablesen muss.
Von meiner Seite gibt es keinen hinhaltenden Widerstand. Den einzigen öffentlichen Widerstand gibt es bisher vom Bundesfinanzministerium durch die Auskunft des Staatssekretärs Diller.
Jetzt ist der Kollege Liebich von der Linkspartei.PDS mit einer spontanen Frage an der Reihe. – Bitte schön!
Ich habe eine Frage an Senator Flierl: Mich interessiert, wie der Senat zu dem Vorschlag aus Rheinland-Pfalz und/oder Sachsen steht, zu einem neuen System der Hochschulfinanzierung zu kommen. Wie bewerten Sie das allgemein und konkret mit Blick auf die Einnahmesituation des Landes Berlin?
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Liebich! Ich begrüße diese Initiative außerordentlich. Der Kollege Zöllner hat zusammen mit der Kollegin aus Sachsen jetzt einen Vorschlag vorgestellt und durchgerechnet, der ungefähr seit zwei Jahren in einer Arbeitsgruppe der KMK diskutiert wird.
Ich habe das noch nicht errechnet. Das ist auch nicht meine Aufgabe oder die des Senats, sondern es ist Aufgabe des Betreibers. Er wird nachweisen müssen, dass die Maßnahme sich insgesamt rechnet, denn sonst bekäme er kein Engagement der Banken.
300 Millionen € Schulden bedeuten bei 5 % Zinsen eine jährliche Zinsbelastung von 15 Millionen €. Das erscheint mir bei 20 Millionen zahlenden Besuchern tragbar.
Danke schön, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an den Innensenator: Wie bewertet der Senat Pressemitteilungen, wonach der Innensenator noch seltener den Empfehlungen der Härtefallkommission folgt, seitdem das Bundesinnenministerium eine angeblich zu lasche Abschiebepraxis in Berlin kritisiert?
Dieser Vorschlag ist für Berlin besonders günstig, weil von den 141 000 hier Studierenden mehr als 60 % keine Abiturientinnen und Abiturienten aus Berlin sind. Deswegen könnte Berlin sehr von der Einführung eines solchen Systems profitieren. Der Grundgedanke ist – ähnlich wie beim Kantonsmodell der Schweiz –, dass sich die Länder gegenseitig die realen Hochschulkosten – nicht nur die Gebühren – erstatten und die Hochschulausbildungskosten für ihre Abiturientinnen und Abiturienten tragen. Es gibt Berechnungen des Kollegen Zöllner, wonach Berlin mit überdurchschnittlich vielen, nicht aus Berlin stammenden Studierenden durch diesen speziellen Länderfinanzausgleich 52 Millionen € erhalten würde. Das ist ein bemerkenswerter Ansatz. Er könnte dazu dienen, die – vor unserer Regierungszeit – dramatisch gesunkene Zahl der ausfinanzierten Studienplätze in Berlin wieder anzuheben und gleichzeitig die Studienbedingungen zu verbessern.
Interessant und äußert aktuell ist bei dieser Debatte um den Vorteilsausgleich, dass Baden-Württemberg derzeit bilateral mit Sachsen über eine Art Vertrag verhandelt, wonach baden-württembergische Abiturientinnen und Abiturienten in Sachsen studieren könnten, denn es ist für Baden-Württemberg kostengünstiger, die Ausbildungskosten in Sachsen zu finanzieren, als im eigenen Land Kapazitäten auszubauen. Dieser bilaterale Gedanke ist der Systemdurchbruch, den wir für die Bundesrepublik insgesamt wollen. Der Senat bewertet – ich bin mir dahin gehend mit dem Finanzsenator einig – diese Initiative sehr hoch. Wir bemühen uns, diesen Ansatz in den Debatten der KMK voranzubringen.
Nun ist die Kollegin Hämmerling von der Fraktion der Grünen an der Reihe und erhält das Wort. – Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Finanzsenator: Trauen Sie einem Investor die Errichtung und den Betrieb eines Riesenrads zu, der nach Auskunft von Kreditreform nur für 5 000 € kreditwürdig ist?
Frau Hämmerling! Ich traue das dem Investor zu, der uns vor einer Vereinbarung nachweist, dass er es kann.
In London hat das Riesenrad bei 20 Millionen Fahrgästen einen Schuldenberg von 312 Millionen $ aufgehäuft. Mit welchen Fahrgastzahlen rechnen Sie in Berlin?
Wir hatten in Berlin im letzten Jahr 187 Härtefälle mit 684 Personen. D. h., dass wir 684 Personen ein Bleiberecht in Berlin gegeben haben, obwohl sie Berlin nach der gesetzlichen Grundlage eindeutig hätten verlassen müssen. Meist waren diese Fälle durch die Gerichte schon ausprozessiert. Das sind zwei Drittel aller Fälle, die wir in der Härtefallkommission behandelt haben.
In einem Drittel der Fälle habe ich mich zu einer solchen Maßnahme nicht entscheiden können. Das hängt mit der gesetzlichen Konstruktion zusammen, die ich übrigens auch für richtig halte. Die Bundesrepublik Deutschland will Zuwanderer haben, die auf eigenen Füßen stehen, ihren Lebensunterhalt dauerhaft verdienen und bereit sind, etwas in diese Gesellschaft einzubringen. Diese Voraussetzung sehe ich bei Leuten, die wahrscheinlich über längere Zeit von Transferleistungen des Staates leben müssen, nicht. Ich mache Ausnahmen, wenn es besondere soziale, humanitäre Gründe – beispielsweise bei eine schweren Behinderung, die nur in Berlin behandelt werden kann – oder familiäre Situationen gibt. Ich sehe die Voraussetzung, dass die Menschen integriert sein sollen, insbesondere dann nicht als gegeben an, wenn Straffälligkeiten vorliegen. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht akzeptiert wird.