Protocol of the Session on October 28, 2004

Ich frage den Senat:

1. Treffen Pressemeldungen zu, wonach die BVG beabsichtigt, die Anzahl der Agenturen zum Verkauf von Fahrscheinen, die sich zum Beispiel in Kiosken und Zeitungsläden befinden, in einer relevanten Größenordnung zu verringern?

2. Wie beurteilt der Senat diese Planungen im Hinblick auf Kundenfreundlichkeit, Erreichbarkeit, Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sowie die wirtschaftlichen Folgen für die betroffenen Zeitungsläden und Kioske einerseits und das Verkehrsunternehmen andererseits?

Für den Senat antwortet der Wirtschaftssenator. – Bitte schön, Herr Wolf!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Gaebler! Es ist zutreffend, dass die BVG beabsichtigt, die derzeit ca. 600 Agenturen schrittweise um rund 100 zu reduzieren. BVG und S-Bahn haben ihr bisheriges Angebot von Verkaufsstellen analysiert und dabei festgestellt, dass es an vielen Stellen zu einem Überangebot gekommen ist. In der Regel handelt es sich bei den jetzt in Frage stehenden 15 % der

Verkaufsstellen um umsatzschwache, wenig nachgefragte und für die BVG gleichwohl kostenintensive Verkaufsstellen.

Unter Einbeziehung der S-Bahn-Verkaufsstellen wird trotz der Reduzierung ein fast flächendeckendes Verkaufsstellenangebot gewährleistet sein. Die Kunden haben zusätzlich zu den Verkaufsstellen und -automaten mit vollständigem VBB-Fahrscheinangebot die Möglichkeit, eine Auswahl von Fahrscheinen an den in den Straßenbahnwagen vorhandenen Automaten – das sind 600 Stück – sowie bei den Omnibusfahrern mit ihren 1 500 Buskassen zu erwerben.

Kollege Gaebler hat das Wort zu einer Nachfrage. – Bitte!

Das fand ich jetzt nicht voll überzeugend. Die BVG macht doch offensichtlich bei der bisher verfolgten Konzeption, nämlich den Verkauf von eigenen Verkaufsstellen in private umzulagern, einen Rückzieher, wenn sie sagt: Die privaten Verkaufsstellen wollen wir auch nicht mehr. – Die Konsequenz ist dann, dass die Kunden letztendlich weniger Verkaufsstellen haben. Wollen Sie das wirklich?

[Frau Herrmann (CDU): Sehr bürgerfreundlich!]

Herr Senator Wolf – bitte!

Herr Gaebler! Es ist wohl ziemlich deutlich geworden, dass es tatsächlich weniger Verkaufsstellen gibt. Wenn man eine Reduktion um 100 Stellen vornimmt, sind 100 Verkaufsstellen weniger da.

Bm Wolf

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! Abgesehen von den Kosten, von denen nicht klar ist, in welcher Höhe sie für die BVG entstehen, wenn dort Fahrkarten in Kommission oder in kommissionsähnlicher Weise verkauft werden, möchte ich Sie fragen, ob es nicht im Interesse der Kundenorientierung ist, dass durch einen personengebundenen Fahrscheinverkauf natürlich auch die Möglichkeit einer Kundenberatung besteht, gerade im Hinblick der Orientierung auf mehr Nutzung von Fahrscheinautomaten, wenn diese

zudem monatelang falsche oder irrtümliche Fahrscheine, beispielsweise die Fahrradkarte, anbieten. Durch eine direkte Kundenberatung durch Personal kann auch ein Kundenwerbungsgespräch erfolgen, was im Interesse der Steigerung der Fahrgastzahlen unbedingt auch ein Interesse der BVG sein muss.

Frau Matuschek! Bei den Verkaufsstellen, die jetzt teilweise von der BVG nicht mehr beliefert werden, die als Verkaufsstellen eingestellt werden, handelt es sich in der Regel um Zeitungskioske oder Tabakläden, die den Verkauf nebenher betrieben haben. Deshalb glaube ich nicht, dass dies der geeignete Ort ist, um eine effektive Kundenberatung durchzuführen. Sie können dort vielleicht Auskunft über eine Zigarettenmarke oder über Zigarren erhalten. Eine gute Beratung über den öffentlichen Personennahverkehr ist dort sicher weniger gewährleistet.

Natürlich ist es richtig, dass bei personenbedingten Verkaufsstellen das grundsätzlich möglich ist. Dann muss aber auch die entsprechende Kompetenz vorhanden sein. Es geht hier um eine Reduzierung der Verkaufsstellen, die sich in Kiosken und ähnlichen Einrichtungen als Nebengeschäft befinden, die für die BVG unrentabel sind. Die BVG, so lautet die Auskunft des Unternehmens, zahlt pro Agentur für Belieferung und Wartung der technischen Einrichtung – es gibt eine vertraglich vereinbarte Kostenpauschale für Strom und anderes – einen Betrag, der in keinem Verhältnis zu den Einnahmen steht.

[Zuruf des Abg. Friederici (CDU)]

Ich habe aber auch deutlich gesagt, dass der Umsatz in diesen Verkaufsstellen deutlich zurückgegangen ist und dass diese Verkaufsstellen für BVG und S-Bahn nicht rentabel sind, sondern dass es ein Zuschussgeschäft ist. Vor diesem Hintergrund ist eine solche Entscheidung bei einem Unternehmen, bei dem wir an allen Stellen um Kostenreduzierung bei Wahrung der Kundenfreundlichkeit bemüht sind, nach den mir vorliegenden Informationen aus dem Unternehmen BVG vertretbar.

Es gibt eine weitere Nachfrage des Kollegen Gaebler. – Bitte sehr!

Es ist sicher wichtig, auf die Kosten zu achten. Zum einen haben Sie jedoch die Summe nicht genannt. Zum anderen ist zu fragen, ob der Werbeeffekt, der durch die Verkaufsstellen und dort angebrachte entsprechende Signets die von Ihnen nicht bezifferten Kosten nicht bei weitem ausgleicht. Die BVG hat an anderer Stelle sehr hohe Werbeausgaben.

Herr Senator Wolf – bitte!

Herr Gaebler! Nach Auskunft der BVG geht der Umsatz und damit die Frequentierung dieser Verkaufsagenturen zurück. Immer weniger Fahrgäste kaufen ihre Fahrscheine in diesen Agenturen. Gleichzeitig gibt es den entsprechenden Kostenaufwand, den ich nicht beziffert habe. Mir liegen dazu auch derzeit die konkreten Zahlen der BVG nicht vor. Es wird nur gesagt, dass sie um einen wesentlichen Faktor über dem Effekt liegen. Bei zurückgehenden Verkaufszahlen in diesen Agenturen hält sich auch der Werbeeffekt durch entsprechende Embleme an den Verkaufsstellen in Grenzen. Es ist daher sinnvoll, an dieser Stelle eine Kostenreduzierung vorzunehmen.

Anders wäre es, wenn es eine Entwicklung gäbe, wonach diese Verkaufsstellen stärker frequentiert würden und somit eine positive Entwicklung zu verzeichnen wäre. Es ist aber genau das Gegenteil der Fall. Es werden auch nicht alle Verkaufsstellen abgeschafft, sondern diejenigen, die nachgewiesenermaßen hochgradig unrentabel sind.

Danke schön, Herr Wolf! – Es gibt eine Nachfrage von Frau Kollegin Matuschek. – Bitte schön, Frau Matuschek!

Herr Senator Wolf!

Danke schön, Herr Senator! – Nunmehr hat der Kollege Over eine Nachfrage und erhält das Wort.

Herr Senator Wolf! Können Sie bestätigen, dass die hohe Anzahl der BVG-Verkaufsstellen in den vergangenen Jahren weniger – –

Entschuldigen Sie bitte! – Einen kleinen Moment, bitte. Wir versuchen die technische Panne zu beheben.

– dem Interesse geschuldet war, hier einen besonderen Service für die Fahrgäste zu bieten als aus Gründen der Einnahmeaufteilung möglichst im Umfeld von S-Bahnverkaufsstellen viele eigene BVGVerkaufsstellen aufzubauen und dass diese Fehlentwicklung nun zurückgedreht wird?

Herr Senator Wolf, bitte!

Herr Over! Das kann ich bestätigen. In der Vergangenheit, bevor wir die Regelung über die Einnahmeaufteilung hatten, gab es bekanntlich den Wettbewerb zwischen den beiden Verkehrsunternehmen haupt

)

Bm Wolf

Danke schön, Frau Radziwill! – Nunmehr hat die Frau Senatorin für Soziales, Frau Dr. Knake-Werner, das Wort. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, dass ich zunächst auf die Fragen von Frau Radziwill antworte und im Anschluss daran auf Herrn Hoffmann eingehe.

Diese Menschen können künftig zum halben Preis der Umweltkarte die öffentlichen Verkehrsmittel in Berlin nutzen. Das ist schon eine Gewähr, ihre Mobilitätsmöglichkeiten zu erhöhen.

(D

Man darf das ruhig so kommentieren! – Dass wir nach sehr langwierigen Verhandlungen – das haben alle auch ein wenig begleitet – dieses Ergebnis mit den Verkehrsbetrieben erzielt haben, ist ein Erfolg. Im Einzelnen bedeutet es, dass das Sozialticket 32 € kosten wird. Berechtigt, dieses Sozialticket zu nutzen, werden diejenigen sein, die Arbeitslosengeld II erhalten, diejenigen, die Sozialhilfe beziehen, diejenigen, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und die Grundsicherungsrentner. Das sind ungefähr 400 000 Menschen in Berlin, und ich wünsche mir sehr, dass viele von ihnen dieses Angebot in Zukunft auch nutze

sächlich um die Frage, wer an welcher Stelle die Fahrscheine verkauft, weil das Auswirkungen auf die Einnahmeaufteilung hatte. Insofern war es in der Vergangenheit für die BVG durchaus rentabel, Verkaufsstellen zu haben, die defizitär waren, was aber dazu geführt hat, dass bei dem Unternehmen im Rahmen der Einnahmeaufteilung entsprechend höhere Volumina eingenommen werden konnten.

Diese Situation, dass die Verkehrsunternehmen nicht mehr um Verkehrsleistungen und Qualität konkurrieren, sondern um die Frage, wer am besten an seiner eigenen Verkaufsstelle verkauft, hat sich glücklicherweise durch den Vertrag über die Einnahmeaufteilung erledigt. Jetzt kann ohne einen Schaden für die BVG das Verkaufsstellenangebot der S-Bahn auch für Fahrscheine, die dann bei der BVG verwendet werden, genutzt werden. Insofern handelt es sich um ein System, das zu einem Zeitpunkt aufgebaut wurde, als eine besondere Situation in der Einnahmeaufteilung bestanden hat. Diese Konkurrenzsituation können wir nun beenden. Ich halte die Maßnahmen daher für vernünftig.

Wir kommen nun zur Frage über

Wie sozial ist das Sozialticket?

des Kollegen Hoffmann von der Fraktion der CDU. – Bitte schön, Herr Hoffmann!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Welcher Zusammenhang besteht zwischen der Wiedereinführung des Sozialtickets und der Abschaffung des bisherigen Job-Tickets?

2. Wie beurteilt der Senat die Tatsache, dass die Wiedereinführung des Sozialtickets ausschließlich zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfolgen oll? s

Jetzt ist die Kollegin Frau Radziwill mit der Frage Nr. 6 an der Reihe zum Thema

Wiedereinführung des Sozialtickets

Bitte schön, Frau Radziwill!

Ich frage den Senat: