1. Haben die Verhandlungen zwischen dem Senat von Berlin und den Verkehrsbetrieben über die Wiedereinführung eines Sozialtickets zum 1. Januar 2005 zu einem Ergebnis geführt, und wenn ja, wie sieht dieses Ergebnis aus?
2. Welcher Preis wird für das wieder einzuführende Sozialticket veranschlagt, welcher Personenkreis wird bezugsberechtigt sein, und welche Kosten entstehen für das Land und die Bezirke?
Zunächst zu Frau Radziwill: Ja, es ist richtig! Es wird zum 1. Januar 2005 ein Sozialticket in Berlin geben. Das ist eine gute Botschaft für die bedürftigen Menschen in Berlin. Ich freue mich sehr, dass die Verkehrsunternehmen damit den bedürftigen Menschen in Berlin ein soziales Angebot machen, wie wir es auch in den letzten Monaten gefordert haben.
Der Senat geht davon aus, dass sich dieses Ticket selbst trägt und deshalb in Zukunft auf einen regelmäßigen Landeszuschuss für ein solches Ticket verzichtet werden kann. Aber – das sage ich auch sehr deutlich – die Verkehrsbetriebe treffen mit diesem Sozialticket, mit diesem Tarifangebot, eine Entscheidung auf die Zukunft.
Die Prognosen, die uns für diese Entscheidung zu Grunde lagen, enthalten viele Unbekannte, weil man nicht genau weiß, wie sich die Nutzerinnen und Nutzer in der Zukunft verhalten werden und ob es gelingen wird, neue Kundinnen und Kunden für die Verkehrsbetriebe zu gewinnen. Deshalb wird es im Laufe des Jahres 2005 eine Marktforschung geben, um herauszufinden, wie sich das Nutzerverhalten im Zusammenhang mit dem Sozialticket entwickelt hat.
Auf dieser Grundlage werden wir dann auch sehr viel gesicherter sagen können, wie die finanziellen Auswir
Frau Senatorin! Sie meinen also, es sei rein zufällig, dass die Verkehrsbetriebe darüber nachdenken, Reduzierungsmaßnahmen bei der Kundenfreundlichkeit durchzuführen – wie wir bei der ersten Anfrage gehört haben – und das Jobticket abzuschaffen?
Herr Hoffmann! Auch wenn Sie es nun dreimal wiederholt haben, wird ihre Aussage nicht richtiger. Die Verkehrsbetriebe beabsichtigen nicht, das Jobticket abzuschaffen, sondern sie diskutieren zurzeit darüber, wie sie zukünftig die Rabattierung der Jobtickets gestalten wollen, weil sie festgestellt haben, dass das Jobticket in der bisher aufgelegten Art offensichtlich defizitär ist.
Die Gründe dafür sind hinreichend bekannt. Das wissen Sie alle. BVG und S-Bahn befanden sich in einer scharfen Konkurrenz – das war eben schon Gegenstand der Diskussion. Im Zuge dieser Auseinandersetzung – als die Einnahmeaufteilung noch nicht klar geregelt war – haben sie sehr gute und für andere Regionen Deutschlands äußerst ungewöhnliche Rabatte gewährt. Darüber wird nun sinnvollerweise diskutiert.
kungen des neuen Tarifangebotes sein werden. Sollte ein Defizit entstehen, wovon der Senat aber nicht ausgeht – das sage ich ganz ausdrücklich –, dann hat sich der Senat bereit erklärt, bis zu einer maximalen Höhe von 4,8 Millionen € ein Defizit haushaltsneutral im Jahr 2005 aus dem Einzelplan 13 auszugleichen. Dieses geschieht in Zusammenhang mit verschiedenen Baustellen, die Wirtschaftsverwaltung und Verkehrsbetriebe gemeinsam haben.
Zum zweiten Komplex, den Herr Hoffmann aufgerufen hat: Herr Hoffmann, der Senat sieht überhaupt keinen Zusammenhang zwischen der Einführung eines Sozialtickets und der Abschaffung – wie Sie es nennen – der Jobtickets. Die Verkehrsbetriebe beabsichtigen nach meiner Kenntnis auch gar nicht, Jobtickets abzuschaffen, sondern sie diskutieren zurzeit in ihren Reihen über eine Veränderung dieser Jobtickets. Insofern ist Ihre zweite Frage auch logisch damit zu beantworten, dass es selbstverständlich nicht die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind, zu deren Lasten dieses Sozialticket eingeführt wird, sondern es sind die Nutzerinnen und Nutzer des Sozialtickets, die dieses Tarifangebot in der Zukunft auch finanzieren werden.
Danke schön, Frau Senatorin! – Jetzt ist der Kollege Hoffmann mit einer Nachfrage an der Reihe. – Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Ist es nicht richtig, dass Sie, dieser rotrote Senat, Ende 2003 das Sozialticket durch eine politische Entscheidung abgeschafft haben, so dass der Applaus, dem Sie vorhin gezollt haben, eher den Verkehrbetrieben gilt?
Zweitens: Wie kann es denn sein, dass diejenigen, die das Sozialticket finanzieren, auch noch dazu beitragen – obwohl der Preis geringer ist –, das Umweltticket zu entlasten? – Die Antwort, die Sie soeben gegeben haben, ist mir nicht ganz schlüssig.
Herr Hoffmann! Ihre Frage, wenn es denn eine war, habe ich ehrlich gesagt überhaupt nicht verstanden.
Vom Umweltticket habe ich nämlich gar nicht gesprochen. Ich habe vielmehr gesagt, dass es keinen Zusammenhang zwischen der Einführung des Sozialtickets und der Diskussion bei der BVG über die Veränderung der Rabatte beim Jobticket gibt. Danach richtete sich auch Ihre Frage.
In der Tat ist es so, dass der Senat im Jahr 2003 den jährlichen Zuschuss für ein Sozialticket gestrichen hat.
Die BVG hat daraufhin dieses soziale Angebot gestrichen, und wir haben die letzten Monate dazu genutzt, um ein neues soziales Angebot durch die Verkehrsbetrieb auflegen zu können.
Ich kann Ihnen mitteilen – man hat es auch in verschiedenen Zeitungen lesen können –, dass die BVG selbst feststellt, dass es keine Absicht gibt, mögliche Einsparungen beim Jobticket gegen Kosten des Sozialtickets aufzurechnen. Das heißt, die BVG selbst weist diesen Zusammenhang zurück, und ich denke, dass ist dann auch Beleg genug.
Ich freue mich, dass es der Senat endlich geschafft hat, diese Einigung zu erzielen, und ich frage die Senatorin: Ist der diesbezügliche Vertrag mit den Verkehrsbetrieben inzwischen unterschrieben? Wenn nein, wann wird die erzielte Einigung in ein Vertragswerk gegossen und unterschrieben werden?
Die beteiligten Senatsverwaltungen sitzen jetzt auf Arbeitsebene mit den Verkehrsbetrieben an einem Tisch und besprechen die einzel
Vielen Dank! – Frau Senatorin! Können sie mit 100-prozentiger Sicherheit ausschließen, dass das Land über den von Ihnen genannten Betrag hinaus Kosten an die BVG zu erstatten hätte, und aus welchem Titel und Einzelplan soll der von Ihnen genannte Betrag finanziert werden?
Vielen Dank! – Ich habe eben schon deutlich gemacht, dass man mit 100prozentiger Sicherheit zu dieser Frage gar nichts sagen kann, weil wir eine Option in die Zukunft machen. Die Verkehrsbetriebe führen ein neues Tarifangebot ein, das eine Reihe von Unbekannten aufweist. Wir haben sicher auch unterschiedliche Einschätzungen darüber, wie viele der Berechtigten ein solches Ticket auch wirklich nutzen werden. Deshalb machen wir auch eine Begleitforschung und werden dann auf der Grundlage verlässlicher Daten eine Einschätzung darüber abgeben können, welche finanziellen Auswirkungen dieses Angebot haben wird.
Ich habe noch eine kurze Nachfrage. – Sie haben vorhin erwähnt, sie schätzten, dass diese Einigung haushaltsneutral für Berlin zu gestalten sein wird und im ungünstigsten Fall ein Zuschuss von 4,8 Millionen € angedacht ist. Diese Summe ist meiner Annahme nach weitaus geringer als dass, was Berlin in diesem Jahr schon gezahlt hat. Ist diese Aussage richtig?
Außer, dass Sie gesagt haben, dass es einen Zuschuss geben solle, ist alles richtig. Es ist in der Tat so, dass diese Summe deutlich unter dem liegt, was wir nicht nur in den vergangenen Jahren tatsächlich als jährlichen Zuschuss aufgewendet haben – Sie wissen: etwa 17 Millionen –, aber auch die Kosten, die im Jahr 2004 bei den Bezirken anfallen werden, liegen deutlich über diesem Betrag.
Danke schön, Frau Senatorin! – Jetzt gibt es eine Nachfrage von Frau Matuschek, die hiermit das Wort hat.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Können Sie bestätigen, dass diese in Berlin in Aussicht genommene Regelung Beispiel gebend und einmalig in der Bundesrepublik ist
und die Verkehrsbetriebe ihrer sozialen Verantwortung damit sehr wohl nachkommen und außerdem ein bisher ungelöstes Problem, nämlich das der Mobilitätssicherung für die zukünftigen Arbeitslosengeld-II-Empfänger, nunmehr in Berlin geregelt wurde?
Ich stimme Ihnen zu, Frau Matuschek, dass dieses Angebot ganz nachhaltig zur Mobilitätssicherung auch der Arbeitslosengeld-II-Bezieherinnen und -Bezieher führen wird.
Wir haben ein wenig Recherche betrieben. Danach gibt es in einzelnen Großstädten ähnliche Angebote zur Unterstützung der Mobilität der sozial Bedürftigen. Ich glaube aber, es ist ein großes Verdienst der Verkehrsbetriebe in Berlin, dass sie dieses Angebot ab 2005 neu auflegen. Es gebührt ihnen in der Tat ein herzliches Dankeschön.
Danke schön, Frau Senatorin! – Jetzt gibt es eine weitere Nachfrage des Kollegen Schmidt von der Fraktion der FDP – bitte!
Ich habe schon darauf hingewiesen, dass wir uns darauf vorbereiten, ein eventuelles Defizit – wovon wir aber nicht ausgehen – aus dem Einzelplan 13 im Jahr 2005 haushaltsneutral abzudecken. Der Hauptausschuss hat gestern beschlossen, dass es in 14 Tagen dazu eine Vorlage geben soll. Diese werden wir vorlegen, und ich möchte es deshalb heute bei diesen Ausführungen belassen.