Das ist so. Ich kann sie aber kurz beantworten, wenn Sie das tröstet. – Frau Kollegin, „Bärenstark“ ist ein sehr interessanter Test. Sie haben richtig erwähnt, es gibt auch Kritik. Mein Haus hat sich nach langem Erörtern für eine andere Methode entschieden, deren Begrifflichkeit mir im Moment nicht genau einfällt. Ich weiß aber, dass sie in anderen Bundesländern, in Niedersachsen, NordrheinWestfalen und Bayern angewendet wird; und wenn wir das anwenden, liegen wir immer auf der sicheren Seite. Das heißt, wir haben ein anderes Testverfahren, haben aber, das will ich ausdrücklich bedeuten, durch „Bärenstark“ eine ganze Menge gelernt und erfahren. Insofern gilt mein Dank auch denjenigen, die „Bärenstark“ konzeptioniert haben.
1. Warum hat der Senat mit der Übertragung der finanziellen Trägerschaft der Akademie der Künste an den Bund nicht zugleich sichergestellt, dass der seit 1948 in Erinnerung an die Märzrevolution von 1848 vom Land Berlin vergebene „Berliner Kunstpreis“ erhalten bleibt?
2. Ist der Senat bereit, diesen wichtigsten in sechs Sparten vergebenen Preis, den eine Vielzahl berühmter Künstlerinnen und Künstler erhalten haben, aus Mitteln des Landes Berlin weiter zu vergeben und nicht am morgigen 18. März sterben zu lassen?
Frau Kisseler! Sind im Haushalt des Bundes oder im Haushalt des Landes Berlin in Kapitel 17 vorsorglich Mittel eingestellt, um den Berliner Kunstpreis weiterhin finanzieren zu können?
Frau Kisseler, Staatssekretärin in der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur: Zurzeit ist die Finanzierung nur für 2004 gesichert. Für 2005 sind im Haushalt der Akademie in der Tat Mittel dafür vorgesehen. Da die Diskussion über die Modalitäten dieses Preises jedoch noch andauert, schließe ich nicht aus, dass wir für 2005 gegebenenfalls Mittel, die im Augenblick nicht zur Verfügung stehen, im Rahmen der Haushaltswirtschaft senatsseitig beziehungsweise durch die Senatskulturverwaltung einplanen müssen. Ich halte das angesichts der Summen, um die es geht, für ein lösbares Problem.
Frau Kisseler! Warum ist dieses lösbare Problem nicht längst gelöst worden, und warum haben Sie die Zeit verstreichen lassen und meine schon vor acht Wochen gestellte Kleine Anfrage zu diesem Thema nicht zum Anlass genommen, um zum morgigen 18. März tatsächlich eine Lösung für dieses kulturpolitisch Signal gebende Thema zu finden?
1. Werden freiberuflich tätige Kursleiterinnen und Kursleiter an Volkshochschulen auch zukünftig Zuschüsse zur Kranken- und Rentenversicherung erhalten, und in welcher Art bzw. in welchem Umfang werden diese Zuschüsse gewährt?
2. Wird es nach Auffassung des Senats darüber hinaus zu Veränderungen bei den Honoraren für freiberuflich tätige Dozentinnen und Dozenten kommen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Dr. Tesch! Der Senat hat als Ersatz für die aufgehobene Regelung zur freiwilligen Zahlung von Zuschüssen zur Renten- und Krankenversicherung der Volkshochschulkursleiterinnen und -kursleiter mit arbeitnehmerähnlichem Status Zuschläge zum Honorar beschlossen. Ich habe diese Verordnung gestern unterzeichnet. Als Zuschläge zum Honorar wird dieser Personenkreis zukünftig 9,6 % bei Nachweis der Rentenversicherung und 6,6 % bei Nachweis der Krankenversicherung bekommen. Das heißt, dass dieser Personenkreis, der arbeitnehmerähnlichen Status hat und der zugleich auch das Rückgrat der Volkshochschularbeit darstellt, im Grunde genommen beim Status quo bleibt, also keine Verschlechterung erfährt, sondern dass diese Sonderstellung auch besonders honoriert wird.
Frau Kisseler, Staatssekretärin in der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur: Wir sind im Augenblick bemüht, die sachlichen Probleme, die wir in der Senatskulturverwaltung haben, eins nach dem anderen zu lösen. Ich bedauere, dass wir dieses Problem, das uns angesichts anderer Dinge nicht vorrangig zu sein schien, in diesem Zeitraum noch nicht gelöst haben. Ich sehe da allerdings keine Gefahr im Verzug.
Danke schön, Frau Staatssekretärin! – Der Kollege Hoff von der Fraktion der PDS hat eine Zusatzfrage. – Bitte schön, Herr Hoff!
Frau Staatssekretärin! Würden Sie mir zustimmen, dass es in Haushaltsberatungen das übliche Verfahren ist, dass eine Fraktion Änderungsanträge zum Haushalt als Anträge und nicht als Kleine Anfragen formuliert, und ist Ihnen ein entsprechender Antrag der Grünen entweder im Kultur- oder im Hauptausschuss bekannt?
Frau Kisseler, Staatssekretärin in der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur: Ein solcher Antrag ist uns nicht bekannt.
Können Sie uns in der Auffassung folgen, Frau Staatssekretärin Kisseler, dass es im Gegensatz zu den Äußerungen des Abgeordneten Hoff nur vernünftig gewesen wäre, wenn der Bund durch Komplettübernahme der Verantwortung für die Akademie der Künste auch ein Signal gegeben hätte, den Berliner Kunstpreis zu übernehmen, und warum hat der Senats das nicht mit zu seiner Kernverhandlungsgrundlage gemacht?
Frau Kisseler, Staatssekretärin in der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur: Ich kann nur noch einmal betonen, Frau Abgeordnete, dass wir diesen Kunstpreis sehr, sehr ernst nehmen. Wir nehmen ihn auch landesseitig sehr ernst. Bedauerlicherweise ist die finanzielle Absicherung zum jetzigen Zeitpunkt landesseitig nicht geglückt. Wir werden allerdings – und da bin ich ganz zuversichtlich – dafür eine Lösung finden, die dem Renommee dieses Preises als Preis des Landes Berlin angemessen ist.
Der zweite Punkt ist, dass dieser Kreis und die Dozentinnen und Dozenten an den Volkshochschulen zuletzt 1993, also vor mehr als zehn Jahren, eine Einkommensentwicklung, das heißt, Honorarverbesserungen, auf dem Stand von 1991 für den öffentlichen Dienst erfuhren. Wegen der bekannten finanziell schwierigen Lage des Landes Berlin sind seither keine Anpassungen an die allgemeine Preis- und Einkommensentwicklung mehr vorgenommen worden. Der Senat sieht die Möglichkeit zu einer Honoraranhebung allerdings nur dann, wenn die Volkshochschulen bessere Bedingungen für wirtschaftliches Handeln, insbesondere auch für die Nutzung höherer Erträge, haben.
Wir sollten den Dozentinnen und Dozenten der Volkshochschulen aus mehrfachen Gründen dankbar sein. Erstens ist die Volkshochschularbeit eine sehr wichtige und verdienstvolle Arbeit, und zum Zweiten hat dieser Personenkreis über Jahrzehnte Solidarbeiträge geleistet,
Herr Präsident! Herr Kaczmarek! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei uns liegen Anträge auf Erweiterung der Abfertigungskapazitäten am Flughafen Tegel nicht vor. Wir sind auch der Auffassung, dass wir im Zusammenhang mit dem überdurchschnittlichen Wachstum des Passagieraufkommens am Flughafen Schönefeld und damit der Gesamtnachfrage nach dem Flughafenangebot in Berlin bis zur Inbetriebnahme des Flughafens BBI auf 20 Millionen Fluggäste kommen. Deshalb gibt es Überlegungen der Flughafengesellschaft, gegebenenfalls in Schönefeld übergangsweise zusätzliche Abfertigungskapazitäten zu schaffen.
Die von Ihnen behaupteten Engpässe sind nicht relevant. Auf dem Flughafen Berlin-Tegel besteht zudem die Möglichkeit, vorhandene zusätzliche Abstellplätze zu reaktivieren. Das Bundesministerium für Bauen, Wohnen und Verkehr hat auf Empfehlung des Koordinierungsausschusses für die Berliner Flughäfen am 25. September 2003 auf der Grundlage eines Kapazitätsgutachtens den Kapazitätseckwert für den Flughafen Berlin-Tegel auf 20 Abflüge und 21 Ankünfte je gleitende 60 Minuten festgelegt. Jeder darüber hinaus gehende Bedarf an Abfertigungskapazität soll am Flughafen Berlin-Schönefeld gedeckt werden.
Der dritte Punkt: Es ist gut, dass es dem Senat gemeinsam gelungen ist, diese Zuschüsse für diesen speziellen Personenkreis zu erhalten, so dass sie keinen finanziellen Nachteil haben.
Danke schön, Herr Senator! – Frau Dr. Tesch mit einer Nachfrage? – Nein, aber Herr Mutlu hat eine Nachfrage. – Bitte schön, Herr Mutlu!