1. Teilt der Senat die Auffassung, dass bei Einmalzahlung für ein ganzes Jahr die Kunden der BVG die Fahrtberechtigung für das betreffende Jahr erworben haben und vor Preisveränderungen innerhalb dieser Frist gefeit sind?
2. Warum verlangt die BVG bei erfolgter Jahreszahlung für Schülertickets trotzdem den Differenzbeitrag, wenn sich zum 1. April 2004 die Fahrpreise erhöhen?
Danke schön! – Die Antwort gibt der Senator für Stadtentwicklung! – Herr Strieder! Bitte, Sie haben das Wort!
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Wir teilen die Auffassung, die Sie in Frage 1 zum Ausdruck bringen.
Zur zweiten Frage muss man allerdings sagen, dass das Tarifwerk der BVG keine Schülerjahreskarte vorsieht. Vorgesehen ist ein Abonnement mit normalerweise monatlicher Abbuchung. Eine Einmalzahlung mit der Folge einer weiteren Rabattierung – also zwölf Monate fahren und nur neuneinhalb Monate zahlen, statt im Abonnement zehn Monate zu zahlen – ist nicht vorgesehen. Deshalb sind die Eltern, die den gesamten Abonnementbetrag im Voraus entrichten, leider nicht davor geschützt, bei etwaigen Tarifmaßnahmen während der Laufzeit des Abonnements unter Umständen Nachzahlungen zu leisten. Ich betone: leider.
Herr Senator! Es geht gar nicht darum, dass bei einer Einmalzahlung ein weiterer Rabatt eingeräumt wird. Ich möchte von Ihnen wissen, wie Sie den Umstand bewerten, dass die BVG einerseits Einmalzahlungen zulässt und andererseits die Kunden nicht darüber informiert, dass ihnen bei eventuellen Tarifänderungen eine Nachbelastung ins Haus steht.
Frau Abgeordnete! Ich weiß nicht, ob es im Tarifwerk der BVG ausdrücklich geregelt ist, wie damit umzugehen ist, wenn man für ein ganzes Jahr gezahlt hat und es in diesem Zeitraum Tariferhöhungen gibt. Ich weiß nicht, ob dort geregelt ist, dass man nachzahlen muss oder aber nicht. Im Interesse des Kunden wäre es, dass derjenige, der bereits gezahlt hat, nicht nachbelastet wird. Es ist auch bei Übergangsregelungen so üblich, dass für einen gewissen Zeitraum nach einer Tariferhöhung noch alte Fahrscheine weiter gelten.
Das Ganze ist eine Frage der Transparenz, des Umgangs mit Kunden und des Verbraucherschutzes. Ich frage Sie, wie Sie es erklären, dass die S-Bahn ihre Kunden aus Kulanz darüber informiert, dass durch Einmalzahlung erworbene Karten ihre Gültigkeit behalten und nicht nachbelastet werden.
Möglicherweise liegt es daran, dass die Kundenorientierung der Deutschen Bahn AG, die inzwischen privatisiert ist, mittlerweile ein Stück weiter reicht als bei der noch öffentlich-rechtlichen BVG.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! Sie haben gerade betont, dass „leider“ trotz einer Jahreszahlung Nachzahlungen von der BVG gefordert werden. Deshalb meine Frage: Werden Sie oder andere Mitglieder des Senats auf die BVG einwirken, damit sich dieser Zustand ändert?
Herr Abgeordneter! Das Tarifwerk der BVG unterliegt nicht einer politischen Entscheidung. Wenn die Tarifbedingungen der BVG so sind, wie wir es hier annehmen, dann wird es eine solche Einflussnahme nicht geben können.
Danke schön! – Dann erhält Frau Matuschek eine weitere Zusatzfrage, weil das eben keine war. – Die Nachfrage ist auch erledigt.
1. Plant der Senat nach dem Widerstand vor allem in der PDS weiterhin die Erhebung von Studiengebühren durch Studienkonten zum Jahr 2005?
2. Wird das Sarrazin-Modell mit ca. 20 Millionen € Einnahmen oder die Flierl-Variante mit ca. 10 Millionen € Einnahmen eingeführt?
Herr Präsident! Sehr verehrter Herr Abgeordneter Schmidt! Ja, der Senat plant die Einführung eines Studienkontenmodells mit einer Gebührenkomponente für das Wintersemester 2004/05. Für die Einführung eines Studienkontenmodells ist allerdings eine Gesetzesänderung erforderlich. Deshalb kommt der Meinungs- und Standpunktbildung in den Regierungsfraktionen und -parteien große Bedeutung zu. Die SPD hat ihre Position während der Leipziger Fraktionsklausur bestimmt, für die PDS steht dies noch aus. Eine Entscheidung, ob ein Studienkontenmodell und mit welcher Gebührenkomponente eingeführt wird, trifft das Parlament.
Die jetzt dem Hauptausschuss zugeleitete Kalkulationsgrundlage gibt den gegenwärtigen Diskussionsstand im Senat wieder. Sie werden ihr entnehmen, dass es zwei Varianten gibt.
Herr Senator! Sie haben gerade deutlich gemacht, dass es die Gesetzesgrundlage noch nicht gibt. Deshalb frage ich den Senat: Was gedenkt der Senat zu unternehmen, um den Verstoß gegen § 11 LHO sowie die von der Finanzverwaltung erlassenen Ausführungsvorschriften hierzu – in denen es heißt, dass die Einnahmen mit größtmöglicher Genauigkeit geschätzt werden müssen – zu ahnden, der durch die Einstellung von 10 Millionen € an erwarteten Einnahmen im Jahr 2005 aus den Studienkonten entstanden ist?
Die eben angesprochene Vorlage an den Hauptausschuss wird genau diese Kalkulationsgrundlagen enthalten. Sie werden ihr entnehmen, dass man mit verschiedenen Modellen Einnahmen nahe an 10 Millionen € erzielt, mit anderen sogar noch darüber hinaus. Damit ist das, was Sie eben mit § 11 LHO zitiert haben, gegeben. Die Umsetzung erfolgt dann per Gesetzgebung.
Da die Einnahmen bereits für das Jahr 2005 eingestellt sind, interessiert mich, was geschieht, wenn die 10 Millionen € nicht fließen. Wird dann der Wissenschaftshaushalt dafür herhalten müssen, diese Mindereinnahmen auszugleichen?
Das ist eine Frage, die das Budgetrecht des Parlaments insgesamt betrifft. Wir werden die Kalkulationsgrundlagen vorstellen, und für die Haushaltsdurchführung des Jahres 2005 ist dann entscheidend, ob es dieses Gesetz gibt oder nicht. Eine Vorhersage, aus welchem Titel man diese Summe bei einem Verzicht auf Studienkonten kompensiert, kann ich nicht treffen. Ich werde mich für das Studienkontenmodell und damit auch die Erbringung der entsprechenden Einnahmen einsetzen.
Danke schön, Herr Senator! – Jetzt ist der Kollege Hoff mit seiner Frage an der Reihe. – Sie verzichten? – Dann erhält das Wort der Kollege Schruoffeneger. – Bitte schön, Herr Schruoffeneger!
Herr Senator! Habe ich Sie eben richtig verstanden, dass Sie keine Zusage des Finanzsenators haben, eine eventuell ausbleibende Einnahme zu ersetzen, und dass damit dann vermutlich das übliche Verfahren gilt und die Mittel zusätzlich in Ihrem Etat, also bei den Hochschulen und Universitäten, eingespart werden müssen?
Eine solche Abstimmung hat bislang nicht stattgefunden. Deshalb teile ich diese pessimistische Annahme für den Wissenschaftsetat nicht. Das ist reine Spekulation, und ich kann Auseinandersetzungen im Senat nicht vorgreifen.
Ich frage den Finanzsenator: Herr Sarrazin! Besteht in der Finanzverwaltung die Bereitschaft, dieses Risiko der Wissenschaftsverwaltung zu übernehmen, oder bestehen Sie als Finanzverwaltung darauf, dass die Wissenschaftsverwaltung die Summe selbst erbringt?
Insofern haben wir keinen Anlass, etwas anders zu machen. Ich gehe sogar davon aus, dass es deutlich mehr als 10 Millionen € werden, wenn wir es richtig machen. Ich bin in der Sache sehr optimistisch, gemeinsam mit dem Kollegen Flierl!
Wir kommen damit zur nächsten Mündlichen Anfrage. Der Abgeordnete Ratzmann von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat das Wort zu einer Frage über