Wir kommen damit zur nächsten Mündlichen Anfrage. Der Abgeordnete Ratzmann von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat das Wort zu einer Frage über
1. Warum werden den Anlegern der Immobilienfonds der Bankgesellschaft weiterhin Garantiezahlungen gewährt, obwohl dem Finanzsenator seit November 2002 ein anwaltliches Gutachten vorliegt, das die Sittenwidrigkeit und die Nichtigkeit der Garantien rechtlich unterlegt hat?
2. Warum wurden bisher keine Gerichtsverfahren angestrengt, um Garantiezusagen auf ihre Sittenwidrigkeit oder sonstige Unwirksamkeit hin zu überprüfen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Ratzmann! Ein derartiges Gutachten liegt mir nicht vor. Ich habe den Brief einer Anwaltskanzlei vom 19. November 2002, die diese Fragen vorläufig untersucht und zu dem Schluss kommt, dass die Aussichten, auf Sittenwidrigkeit oder Fortfall der Geschäftsgrundlage zu plädieren, sehr gering sind. Diese dort als außerordentlich gering eingeschätzten Aussichten waren für uns Anlass, unsere Controllinggesellschaft damit zu beauftragen, sich des Themas vertieft anzunehmen, was auch gegenwärtig geschieht.
Daraufhin wurde folgendes veranlasst: Wir werden für 29 Fonds, für die wir insgesamt unterschiedliche Garantien haben, ein sogenanntes Risikomodell entwerfen, in dem sämtliche wirtschaftlichen, finanziellen und rechtlichen Risiken abgebildet werden. Das wird gegenwärtig erarbeitet. Wir haben ferner die Bank darüber informiert und sie gebeten, alle Garantieauszahlungen nur unter Vorbehalt vorzunehmen. Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass wir dann, wenn wir endgültig auswerten, immer darauf achten müssen, dass wir als Land insgesamt unseren Vorteil wahren.
Was wir prüfen und was ich nicht ausschließen will: Für den Fall, dass eine garantierte Auszahlung in einem Fall nicht rechtsgültig ist, gilt für das Land, dass unsere gegenüber der Bank ausgesprochene Garantie für die Bilanz und die Kredite immer rechtsgültig bleibt. Wir müssen im Einzelfall immer sehen, was für das Land das beste wirtschaftliche Endergebnis ist. Deshalb können derartige Fragen auch nur im Zusammenhang mit allen Elementen und Garantieelementen, welche einen bestimmten Fonds betreffen, untersucht werden. Wenn es sich in einem solchen Fall als wirtschaftlich zielführend erweist, Garantiezahlungen an die Fondszeichner in Frage zu stellen, und wenn ein derartiges Vorhaben Aussicht auf Erfolg hätte, wird es auch betrieben werden. Das wird gegenwärtig untersucht.
Herr Finanzsenator! Ich verstehe nicht ganz, dass Sie bereits im Februar 2002 oder Mai 2002 an die Senatskanzlei einen Hinweis auf eine entsprechende Nachfrage gegeben haben, dass keine Zahlungen auf der Grundlage sittenwidriger Garantien mehr getätigt werden sollen und dass die Rechtsanwälte der garantiegebenden Gesellschaften gegenüber Garantiezahlungen bereits damals angewiesen waren, den Einwand der Nichtigkeit zu erheben, und warum sie mir heute, nach fast zwei Jahren, immer noch sagen, dass Sie in einem Prüfungsprozess über diesen Umstand sind.
Das war Bewertung und keine Frage, Herr Ratzmann! Ich will gleichwohl antworten. Ich hatte bereits dargestellt, dass wir beim einzelnen Fonds die gesamten finanziellen Zusammenhänge bewerten. Wir müssen zum einen prüfen, ob es für das Land überhaupt günstig ist, wenn wir die Garantiezahlungen nicht bedienen, weil wir dann am Ende aus der Kreditgarantie zahlen müssen. Das muss im Einzelfall geprüft werden. Wir müssen auch im Einzelfall prüfen, ob hier Anhaltspunkte für den Fortfall der Geschäftsgrundlage oder Sittenwidrigkeit gegeben sind. Wenn dies der Fall ist, werden wir auch tätig werden. Das geht aber nur beim einzelnen Fonds unter Abwägung aller dort vorhandenen Elemente und Risiken und kann auch dort nur entschieden
werden. Da wir bis dahin unter Vorbehalt auszahlen, ist es auch nicht so, dass hier für das Land irgendein Schaden eintritt.
Ich frage noch einmal: Warum zahlen Sie noch unter Vorbehalt aus und verweigern nicht die Zahlung, um in einen Zustand zu kommen, der gerichtliche Überprüfungen dieser Garantiezahlungen auf Grund der Verweigerung der Zahlungen erst ermöglichen würde? Wie lange soll das Prüfungsverfahren noch gehen, wenn Sie bereits vor zwei Jahren gesagt haben, Sie würden den Einwand der Nichtigkeit erheben?
Die Lage stellt sich folgendermaßen dar: Die generellen Aussichten, auf der Basis der Sittenwidrigkeit oder einer anderen Basis Garantiezahlungen zu verweigern, sind extrem gering. Das hatte ich bereits ausgeführt. Wenn wir in einem derartigen Fall generell Zahlungen einstellen, richten wir möglicherweise für das Land mehr Schaden an, als wenn wir es nicht täten. Deshalb müssen wir erst prüfen, ob wir auf Grund der Umstände eines einzelnen Fonds bessere Aussichten haben. Wenn wir in einem Einzelfall Aussichten haben, welche einen Prozess letztlich als aussichtsreich erscheinen lassen, und wir auch sonst daraus keine anderweitigen wirtschaftlichen Nachteile erleiden, ist die Einstellung der Zahlungen gerechtfertigt. Anderenfalls würden wir für das Land mehr finanziellen Schaden anrichten, als wir es im anderen Fall täten.
Wir nehmen diese Prüfungen allesamt vor, weil wir dies tun müssen. Das wird auch von mir unterstützt. Es wird intensiv betrieben. Ich will Ihnen gleichwohl meine Einschätzung nicht vorenthalten, dass zwischen einem Vollkaufmann wie der Bank und einem Fondszeichner bei einem Geschäft niemals der Vollkaufmann dem Fondszeichner gegenüber oder umgekehrt Sittenwidrigkeit geltend machen können. Das wird man aber sehen. Vielleicht ist es im Einzelfall auch anders.
Herr Sarrazin! Ich frage einmal anders: Es gibt Anträge, die Sie nicht bewilligt haben. Sind bei diesen Nichtbewilligungen tatsächlich Nichtbewilligungen auf Grund der Sittenwidrigkeit oder des Wegfalls der Geschäftsgrundlage vorgenommen worden?
Es gibt in der Tat Fälle, in denen wir nicht bewilligt haben. Es waren meistens Fälle, in denen der Rechtsanspruch nicht eindeutig
nachgewiesen werden konnte. In den meisten Fällen handelt es sich dort um unterschiedliche Einschätzungen zwischen uns und der Bank, was den notwendigen Umfang von Unterlagen und beweiskräftigen Sachverhalten angeht.
1. Wie wird in Berlin die Einhaltung des § 6 Gaststättengesetz kontrolliert, wonach mindestens ein alkoholfreies Getränk angeboten werden muss, das nicht teurer ist als das günstigste alkoholische Getränk?
2. Wie viele Verstöße gegen die oben genannte Vorschrift sind dem Senat in den letzten beiden Jahren bekannt geworden, und welche Maßnahmen bzw. Strafen hatte dies zur Folge?
Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Zu Ihrer Frage 1 antworte ich wie folgt: Die Einhaltung des § 6 Gaststättengesetz wird im Berlin im Rahmen der Überwachung von Gaststätten durch das dafür zuständige Landeskriminalamt, den Gewerbeaußendienst dort, überprüft.
Zu Ihrer Frage 2: Nach Mitteilung des Landeskriminalamtes, Gewerbeaußendienst, werden Verstöße, die im Rahmen der Gewerbeüberwachung festgestellt werden, nicht in detaillierten Einzelerhebungen festgehalten.
Soweit dem Senat durch kurzfristige Abfrage bei den für Ordnungsaufgaben nach dem Gaststättengesetz zuständigen Wirtschaftsämtern der Bezirke von Berlin bekannt geworden ist, könnten in Einzelfällen festgestellte Verstöße gegen § 6 Gaststättengesetz im Wege der Beratung und Belehrung des Gewerbetreibenden bereinigt werden.
Mich interessiert in diesem Zusammenhang, wie groß das Risiko ist, bei diesen Kontrollen erwischt zu werden. In welchen Abständen wird kontrolliert? Wie viele Gaststätten werden von diesen Kontrollen erfasst?
Zu dieser Frage haben wir vom Landeskriminalamt keine Auskunft bekommen können. Ich kann keine Auskunft über die Häufigkeit und den Umfang der Kontrollen geben. Wir können aber versuchen, Ihnen die Beantwortung noch einmal nachzuliefern und weiter zu recherchieren.
In diesem Zusammenhang interessiert mich auch, ob es irgendeine Zusammenarbeit mit den Behörden der Jugendhilfe gibt, denn bei Alkoholausschank ist das Jugendschutzgesetz sehr stark tangiert.
Ich gehe davon aus, dass innerhalb der Bezirke eine entsprechende Kommunikation existiert und die Jugendhilfe in Kenntnis gesetzt wird, wenn Verstöße vorliegen, beziehungsweise auch umgekehrt Informationen geliefert werden.
Eine Nachfrage des Kollegen Steuer. – Es ist Unruhe im Saal. Darf ich darum bitten, dass die Gespräche grundsätzlich hinter den Reihen geführt werden und die in den Reihen etwas leiser vonstatten gehen. Die Sicht auf den Kollegen Steuer ist auch nicht voll gewährleistet. – Bitte schön, Kollege Steuer, Sie haben nun das Wort.
Vielen Dank für die freie Sicht, Herr Präsident! – Welche Maßnahmen hat der Senat im Bereich der Jugendpolitik eingeleitet, um dem zunehmenden Alkoholmissbrauch durch Kinder und Jugendliche entgegenzuwirken?
Es ist, denke ich, allgemein bekannt, dass der Senat ein waches Auge auf die Erscheinungen von Alkoholmissbrauch hat, die es bei den Jugendlichen gibt. Das ist sowohl eine Aufgabe der Gesundheits- als auch der Jugendverwaltung, entsprechende Aufklärung zu betreiben.