Protocol of the Session on April 10, 2003

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Goetze, wir haben über zwei unterschiedliche Themen gesprochen. Sie sprachen eingangs davon, dass die Qualität der Grünflächen in Berlin nicht zufriedenstellend ist. Dieser Aussage kann ich hundertprozentig zustimmen, aber das war nicht Gegenstand unserer Anträge. Gegenstand dieser Anträge ist die Bewahrung von Grünflächen vor der Bebauung, und zwar nicht von irgendwelchen Flächen, sondern von gewidmeten Grünflächen. Das heißt, wir möchten nicht, dass ersatzlos eine Grünfläche in der Stadt wegfällt. Wir haben viele Grün

Liebe Frau Hämmerling! Ich habe in meiner Rede kurz das Thema Innen- vor Außenentwicklung angesprochen. Das ist das, was Sie in Ihrer Kurzintervention noch einmal berührt haben. Die von Ihnen angeführten Beispiele, die wir auch aus dem Ausschuss kennen, sich ganz überwiegend Beispiele für nicht als Grünanlagen gewidmete Flächen. Das heißt also auch, Ihre Gesetzesänderung würde an dieser Stelle nicht greifen. Es handelt sich ganz überwiegend um Stadtbrachen und sonstige Flächen.

Wenn Sie sich das Amtsblatt ansehen, in dem die Entwidmung von Grünflächen regelmäßig veröffentlicht wird, können Sie nicht behaupten, dass das in einem nennenswerten Umfang erfolgt. Wenn Sie sich die Flächen sowohl von der Größe als auch von der Lage her ansehen, dann ist es Straßenbegleitgrün, es sind Randflächen, jedenfalls keine zusammenhängenden Parkanlagen, wie Sie es möglicherweise im Rahmen der Debatte suggerieren wollen.

Und dann ist die dritte Bemerkung, dass Sie zur Kenntnis nehmen müssen, dass ein Landschaftsplan ein Plan ist, der von einer Mehrheit, sei es in einer BVV oder im Abgeordnetenhaus, zu beschließen ist. Mehrheiten können so oder so sein. Auch da gibt es keinen absoluten Schutz. Das heißt, Sie können mit dieser Gesetzesänderung nicht den Deckel darauf setzen und sagen, ein für alle Mal ist an dieser Stelle Schluss mit der Gefahr der Umwidmung von Grün.

flächen, aber wir finden, wir brauchen sie alle, und wir brauchen sie gerade im Innenstadtbereich.

Das Beispiel Friedrichstraße habe ich deshalb gewählt, weil es am deutlichsten zeigt, wie man mit Grünflächen nicht umgehen darf. Da steht jetzt ein Betonklotz, die Aussicht an dem Bahnhof ist verbaut, und Sie haben keinen Ersatz. Das, was Sie beklagen, die starke Nutzung und die damit verbundene Inanspruchnahme, aber auch Verschmutzung von Grünflächen, steigt an den anderen Orten, wenn eine Grünfläche wegfällt. Wenn eine nach der anderen bebaut wird und wir als Ersatzmaßnahme lediglich etwas Geld sammeln, nutzt das nichts. Das Geld geben wir dann in Karow-Nord aus – das Geld aus Ersatzmaßnahmen von Karow-Nord wurde auch nicht in dem eigenen Wohngebiet ausgegeben, sondern fünf Kilometer weiter. Oder in Buchholz-West ist es eingesammelt worden – wo ist es geblieben? Es ist kein Ersatz erfolgt. Genau das wollen wir nicht. Wir wollen, dass in der Innenstadt nur dann eine Fläche bebaut wird, wenn es zeitnah und in der Nachbarschaft eine Ersatzfläche gibt, möglicherweise ein Haus, das abgerissen wird und wo das Land Berlin als Eigentümer sagt, dass es nicht verkaufen will. Ich will nicht ausschließen, dass es eine solche Möglichkeit gibt. Es soll dazu führen, dass gewidmete bestehende Grünflächen nicht einfach bebaut werden können und da und dort etwas abgezweigt wird. Ein weiteres Beispiel war das Tempodrom. Das möchte ich Ihnen deutlich machen, dass wir über ein ganz anderes Thema gesprochen haben als über das, was Sie, Herr Goetze, eingangs angeschnitten haben.

Danke, Frau Hämmerling! – Auch Herr Kollege Radebold hat um eine Kurzintervention gebeten. Herr Goetze, möchten Sie vielleicht auf beide gemeinsam antworten? – Ich glaube, das ist dann besser, danke schön!

Herr Präsident! Herr Goetze! Der Zustand, den Sie zu Recht in manchen Grünanlagen beklagen, den bemerke ich auch. Wir sind flott dabei, noch mehr Grünanlagen in Zukunft zu haben. Da frage ich uns alle, Sie und die Fachkollegen und auch unsere Kollegen von der Verwaltungsreform und die Hauptausschusskollegen, ob wir uns vorstellen können, dass wir bei den Globalzuweisungen für die Bezirke eine Zweckbindung zur Verwendung in den Grünanlagen aussprechen. Das wäre auch wieder ein Eingriff in die Autonomie der Bezirke, aber ich glaube, wir sollten das wenigstens sachlich diskutieren. Wir beklagen den jetzigen Zustand, wissen, wir bekommen Flächen dazu, wissen, dass die Bezirke in der Summe nicht mehr bekommen, dann müssen wir so ehrlich sein und sagen, wie wir das fiskalisch sicherstellen wollen. Das müssten wir abwägen, wenn wir es im Ausschuss behandeln, und vielleicht können wir mit unseren Verwaltungsreformleuten darüber reden.

Danke schön! – Jetzt hat Kollege Goetze das Wort zur Replik auf die Kurzinterventionen.

Es geht darum, das Gedankengut für ein vernünftiges Wirtschaften und Haushalten mit den Grünflächen in der Innenstadt sowohl in der Verwaltung als auch bei denjenigen, die letztlich darüber beschließen, zu implementieren. Mit der reinen Gesetzesänderung haben Sie weder eine hundertprozentige Sicherheit, noch können Sie damit bestimmtes Handeln, eventuell durch einen einmaligen Beschluss, in eine bestimmte Richtung bringen. Das ist ein dauerhafter Vorgang. Ich denke auch, dass er in den Bezirken und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung über die Jahre so Raum gegriffen hat.

Insofern gehen Sie an dem Grundproblem ein wenig vorbei und tragen letztlich dazu bei – und damit komme ich auf die Eingangsbemerkung zurück –, dass Sie es verhindern, dass es eine starke Innenentwicklung vor einer Außenentwicklung gibt. Wir haben uns lange darüber unterhalten, und Ihre Fraktion hat eine andere Position dazu. Aber wir haben nun mal die Position, dass es sinnvoll ist, wegen der Reduzierung von Fahrwegen und der Optimierung von Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Unternehmen, auch wegen der guten Durchmischung in dieser Bereichen im Innenstadtbereich zu bauen,

[Frau Hämmerling (Grüne): Aber es ist doch kein Bedarf da!]

zu entwickeln und die Außenbereiche zu schonen. Mit einer konsequenten Verfolgung Ihres Ansatzes würden

und frühzeitiger Beteiligung der Verbände und auch der

Im Antrag I der Grünen wird in § 14 darauf Bezug genommen. Die weiter gehenden Vorschläge zu den flächendeckend zu erstellenden Landschaftsplänen sind im Ausschuss zu diskutieren. Das hat zu den vorangegangenen Diskussionen geführt, aber es ist sicher so nicht umzusetzen. Wir haben auf alle Fälle dann weiter in einem X. Gesetz darüber zu beraten. Ich gehe davon aus, dass die Oppositionsfraktionen unsere Koalitionsvereinbarung gelesen haben. Sie haben darin dann sicher auch gefunden, dass wir uns vorgenommen haben, eine grundlegende Novelle des Berliner Naturschutzgesetzes in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen, und das immer in enger Zusammenarbeit

Verbände und auch der Bezirke; das ist ein wichtiger Aspekt, der aber hier schon angesprochen wurde.

Im Antrag II sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gefordert, die aber schon in dem uns schon vorliegenden gesamtstädtischen Ausgleichskonzept von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vorgestellt wurden. Auch hier haben wir kurzfristig einen Beschluss zu fassen. Es wird sicher nicht möglich sein, ortsnah immer den Ausgleich zu finden. Wichtig ist es, dass es einen echten Ausgleich gibt. Wenn der dann im Außenbereich stattfindet, soll uns das auch recht sein. Das müssen wir uns jetzt ganz kurzfristig vornehmen.

Zu der Flächennutzungsplanänderung: Sie wollen da Flächen in eine andere Nutzungsform bringen, weg von dem ausgewiesenen Wohnungsbau und den Gewerbeansiedlungen. Neun Jahre nach dem Beschluss zum Flächennutzungsplan ist es sicher wichtig, neu darüber nachzudenken, wie man mit Berliner Freiflächen umgehen will. Bisher war es so, dass es oftmals nur zur Anpassung der bereits vollzogenen Entwicklung gekommen ist. Man soll aber jetzt genau schauen, was wirklich notwendig, was für eine künftige Entwicklung wichtig ist. Da sollte man einen gewissen Vorbehalt festschreiben, aber in Gänze sollte man den Beschluss von 1994 auf den Prüfstand stellen.

wir zu einer Zersiedlung in den Außenbezirken kommen, zu einem Diffundieren in diese Bereiche. Das wollen wir nicht. Die Konzentration auf die Bereiche, die durch Infrastruktur gut erschlossen sind, muss möglich sein. An die gewidmeten Grünanlagen geht im Innenstadtbereich niemand heran. Dafür gibt es kein signifikantes Beispiel. Im Außenbereich kann man die nicht geschützten Teile dann so behandeln, wie ich es eben gerade geschildert habe.

[Beifall bei der CDU – Zuruf der Frau Abg. Oesterheld (Grüne)]

Danke, Herr Kollege Goetze! – Wir fahren in der Rednerliste mit der PDS fort. Das Wort erhält Frau Hinz. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass für Berlin Grün ein Standortfaktor ist, ist unbestritten. Ich finde es spannend, dass es zu Beginn der Diskussion heute im Parlament zu solchen Äußerungen kommt; das hat man selten beim Einbringen von Gesetzesänderungen. Insofern wird es sicher eine viel intensivere Debatte im Ausschuss für Stadtentwicklung geben. Ich bin sehr gespannt, was wir unter dem Strich beschließen werden.

Das Antragspaket der Grünen ist sehr umfassend. Es enthält Gesetzesänderungen, aber auch Änderungen vorhandener Planungen, die man hier gar nicht in Gänze besprechen kann. Uns liegen seit geraumer Zeit Vorlagen aus der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zur Beschlussfassung vor, die die Sicherung von Grün in der Stadt zum Inhalt haben. Ich erinnere an das IX. Gesetz zur Änderung des Berliner Naturschutzgesetzes vom Dezember 2002 und die Ergänzung zum Landschafts- und Artenschutzprogramm vom Januar 2003, die in Teilen die jetzt vorgeschlagenen Änderungen bereits enthalten. Wir sind aufgefordert, sehr kurzfristig darüber zu beschließen, um die Umsetzung der europäischen FFH- und Zoorichtlinie vorzunehmen sowie den bundesrechtlichen Vorgaben zu Natura 2000 endlich auch für Berlin zur Wirksamkeit zu verhelfen. Wir haben im Mai darüber zu befinden, denn wir dürfen nicht versäumen, uns zu einer Beschlussfassung durchzuringen, um Vertragsverletzungen abzuwenden. Es ist vorgesehen, dass bis zum 8. Mai eine Verpflichtung eingegangen sein soll. Das müssen wir zügig im Ausschuss nachholen.

Sie wissen, die Kleingartenflächen waren schon immer unser Thema. Wir haben schon 1998 den Kleingartenentwicklungsplan gefordert, der jetzt auf den Weg gebracht wird. Wir werden dort sicher erfahren, dass die Schutzfristen doch für weitere Anlagen verlängert werden. Insofern gibt es auch in Zukunft weitere Planungssicherheit für die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner.

Zum Spittelmarkt schenke ich mir weitere Ausführungen. Darüber können wir im Ausschuss reden. Ich bin gespannt, ob wir in Sachen Grün nicht weiter eine Sicherung vornehmen können. Das alles können wir im Ausschuss beraten. – Ich danke!

[Beifall bei der PDS und der SPD]

Vielen Dank, Frau Kollegin Hinz! – Als letzter auf der Redeliste kommt der Herr Kollege Schmidt und erhält das Wort für die FDP. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Frau Hämmerling, Sie werden ein bisschen enttäuscht sein, dass hier nicht Herr von Lüdeke steht, aber ich kann Ihnen versichern, er hätte auch nichts anderes gesagt als ich.

[Frau Hämmerling (Grüne): Was?]

Sie sagten am Anfang, Grün sei bedeutend, auch für den Grundstückswert, und könne diesen durchaus auch steigern. Da gebe ich Ihnen Recht. Das Aber liefere ich gleich nach: Wenn Sie durch zu große Planungsfestlegung den Gebrauch der Grundstücke einschränken, dann fällt

Des Weiteren – und das finde ich fast noch schlimmer – wird die Gleichstellung von Bauleit- und Landschaftsplanung zusätzlich die Stadtplanung chaotisieren. Da würden zwei Abteilungen auf einmal auf gleicher Ebene gegeneinander planen. Keiner wüsste, wer letztendlich das Sagen hätte. Ergebnis wäre noch mehr Verwaltungsaufwand und Blockade.

Wenn man sich insgesamt Ihre Vorschläge anschaut, wird der Gesetzestext viel länger, komplizierter. Die Umweltverwaltung soll noch mehr Aufgaben erhalten, dabei wäre hier gerade das Gegenteil erforderlich gewesen, damit wir in Berlin endlich die Staatsaufgabenkritik wenigstens ein bisschen vorwärtsschieben. Der Antrag I ist somit äußerst bedenklich, gerade vor dem aktuellen Hintergrund und der fast nicht mehr zu beherrschenden Verschuldung der Stadt, die im Kern ein Bürokratieproblem ist, wenn hier ein Antrag vorgelegt wird, der auf die weitere Bürokratisierung des Berliner Stadtplanungssystems hinausläuft.

der Grundstückswert auf der anderen Seite wieder herunter. Also hat alles zwei Seiten.

[Beifall bei der FDP – Zuruf der Frau Abg. Oesterheld (Grüne)]

Mir macht es den Eindruck, als versuchten Sie, genau dieses hier mit Ihren Anträgen zu erreichen. Ich werde mich auf die ersten beiden konzentrieren.

Im ersten Antrag ist das Hauptthema die Gleichstellung von Landschaftsplanung und Bauleitplanung. Damit soll bezweckt werden, dass das in Berlin rein aus umweltpolitischer Sicht aufgestellte Landschaftsprogramm direkt in den Flächennutzungsplan und Bebauungsplan kommen kann. Ich habe mir, wie Sie das in Ihrer Begründung empfohlen haben, dazu das entsprechende Bundesnaturschutzgesetz und auch das Baugesetzbuch durchgelesen. Das war sehr aufschlussreich. Es ist durchaus richtig, dass bei der Novelle im Gesetz geschrieben steht, dass die Gemeinden die Verbindlichkeit der Landschaftspläne regeln können. Von Gleichwertigkeit habe ich da nichts gelesen, denn wenn man ins Baugesetzbuch schaut – und das würde ich Ihnen auch raten –, findet man, dass die Bauleitplanung das Ergebnis einer langen Abwägung ist, wo verschiedene Interessen untereinander abgewogen werden. Darunter ist z. B. auch die Landschaftsplanung, die eine reine Fachplanung aus umweltpolitscher Sicht ist. Die Bauleitplanung ist eine integrale Planung, die ganz verschiedene Interessen berücksichtigen muss. Das sind mehr als zehn, darunter auch die Landschaftsplanung.

[Zuruf der Frau Abg. Oesterheld (Grüne)]

Es ist hier vollkommen falsch, den Eindruck zu erwecken, die Landschaftsplanung würde vollkommen wegfallen, wenn wir einen Bebauungsplan oder eine Änderung des Flächennutzungsplans machen. Damit ist die Bauleitplanung in gewisser Weise formal höherrangig gegenüber der Landschaftsplanung und kann damit, wie Sie es hier vorhaben, gar nicht gleich gewichtet werden. Denn es gibt bei dem Abwägungsprozess ganz andere Interessen, die uns auch sehr wichtig sind, wie z. B. Interessen der Wirtschaft und des Städtebaus. Die kann man nicht einfach wegfallen oder ganz unwichtig werden lassen.

[Beifall bei der FDP – Zuruf der Frau Abg. Oesterheld (Grüne)]

Denn eine solch einseitige Bauleitplanung halten wir nicht für erstrebenswert. Ich weiß zwar nicht, wie die Vorstellungen der Grünen im Einzelnen sind, aber wenn wir das alles umsetzen, was Sie hier planen, habe ich den Eindruck, Berlin kriegt einen großen Zaun um die Stadt herum, wird ein Naturreservat, wo es nichts gibt außer Grünflächen.

[Zuruf des Abg. Krüger (PDS)]

Dann kann man Safaritouren machen, aber sonst gar nichts. Aber es ist nicht die florierende Metropole, die alle anderen wollen. Vielleicht sollten Sie darüber noch einmal nachdenken und den Antrag abändern.

[Beifall bei der FDP]

[Frau Oesterheld (Grüne): Wer hat das gesagt?]

[Beifall bei der FDP]

Zum zweiten Antrag, zu den Grünanlagen: Sie haben zwar gesagt, dass Ihr Antrag mit der Qualität der Grünanlagen gar nichts zu tun habe, aber darin kommt die naturgemäße Pflege vor, die Sie erst einmal erklären müssten. Es hat also doch etwas mit Qualität zu tun. Ich gebe Ihnen Recht, dass die Grünanlagen in der Stadt zu einem Teil tatsächlich nicht so gepflegt sind, wie man es erwarten würde. Ein Problem ist, dass das Geld fehlt, und es fehlt, weil die Bürokratie – und auch die Bürokratie, die es im Naturschutz leider gibt – das Geld verschlingt und es dann nicht für die Pflege da ist. In dem Antrag schlagen Sie vor, der Umweltverwaltung umfassende Kompetenzen einzuräumen, was zusätzliche Arbeit für diese bringt. Das hat der Kollege Radebold schon gesagt: Soll das Abgeordnetenhaus auch noch über Grünanlagen entscheiden? – Da frage ich mich: Wohin soll das führen? – Ich denke, Ihr Antrag geht völlig an der Realität vorbei. Wir brauchen nicht noch mehr Gesetze, sondern eher weniger. Das Problem der Grünanlagen in der Stadt, die nicht gepflegt sind, ist nicht, dass es zu wenig Gesetze gibt, sondern eher zu wenig Geld.

[Beifall bei der FDP – Beifall der Frau Abg. Kubala (Grüne)]

Genau diese finanziellen Spielräume schaffen wir doch nur, wenn wir hier herangehen, die Bürokratie abbauen. Dann können wir den Berlinerinnen und Berlinern auch wieder gute Grünanlagen bieten.

Ich gebe Ihnen Recht, eine Novelle des Naturschutzgesetzes Berlin ist notwendig. Wir werden auch einen eigenen Vorschlag in die Diskussion bringen. Und lassen Sie mich zum Schluss noch eines sagen: Naturschutz, der uns auch am Herzen liegt, ist nicht nur eine Frage der Anzahl der Gesetze, da können Sie Gesetze beschließen, so viel Sie wollen, nachher hat es keine Auswirkungen, wenn das nötige Geld fehlt. Man kann bedauern, dass Naturschutz auch eine Frage des Geldes ist, aber man muss es auch zur Kenntnis nehmen. Dementsprechend

Die Politik der großen Koalition hat mit ideeller Unterstützung der Grünen und der PDS wider alle haushalts- und wirtschaftspolitische Vernunft hierbei wahrhaft Grundlagenarbeit geleistet, indem sie nämlich vor Jahren die wichtigsten landeseigenen Unternehmen per Betriebe