Der Flächennutzungsplan soll so geändert werden, dass Freiflächen, die als Bauland ausgewiesen, derzeit aber noch als Grünflächen vorhanden sind, langfristig der Bevölkerung als Erholungs- und Grünflächen zur Verfügung gestellt werden. Eine Bebauung dieser Flächen ist auf Grund der negativen Bevölkerungsentwicklung überflüssig, und wenn es wieder Bedarf an neuen Bauflächen gibt, dann sollte dieser in den Gebieten umgesetzt werden, in denen Konversionsflächen zur Verfügung stehen. Das hat zudem einen städtebaulichen Vorteil. So werden die alten Schandflecke, die alten LPG-Höfe und die ehemaligen Kasernenstandorte im Osten von der Landkarte verschwinden.
Den Flächennutzungsplan wollen wir so ändern, dass alle Kleingartenflächen, die als Gewerbe- und Wohnungsbauflächen ausgewiesen sind, noch mindestens bis zum Jahr 2014 planungsrechtlich gesichert sind. D. h. sie sollen alle nicht bebaut werden.
Ich eröffne die I. Lesungen. Für die Beratung steht den Fraktionen nach der Geschäftsordnung eine Redezeit von fünf Minuten zur Verfügung. Die antragstellende Fraktion der Grünen beginnt. Bei Überschreitung der Redezeit werden wir dies seitens des Präsidiums großzügig sein. Das wurde im Ältestenrat so besprochen. – Frau Hämmerling, Sie haben das Wort!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben heute sieben Anträge eingebracht. Alle tragen die Überschrift „Standortfaktor Grün stärken“. Keine Sorge, Herr von Lüdeke – leider ist er nicht anwesend –: Es sind keine Anträge, die die Situation auf dem Immobilienmarkt verschlechtern. Das Gegenteil ist der Fall: In einem Symposium der IHK wurde die Frage der Bedeutung von Grünflächen für den Wert von Immobilien ganz eindeutig beantwortet, und zwar dahin gehend, dass Grünflächen eine große und entscheidende Bedeutung für den Wert von Immobilien besitzen. Herr von Lüdeke, ich möchte Ihnen die Angst nehmen. Ich weiß nicht, was Sie aus dem Saal getrieben hat, aber vielleicht können Ihre Kollegen das ausrichten.
Das innerstädtische Grün ist auch ein wichtiger wirtschaftlicher Standortfaktor. Leider wird das im politischen Alltag oft vernachlässigt. Berlin ist im internationalen Städtevergleich eine sehr grüne Stadt. Wir stehen dazu: Berlin muss das öffentliche Grün auch in seiner Qualität erhalten. Durch unsere Anträge, durch die Änderung des Berliner Naturschutzgesetzes, des Grünanlagengesetzes, des Flächennutzungsplans und der Bebauungsplanung am Spittelmarkt sollen öffentlich gewidmete Grünanlagen und Kleingärten besser geschützt werden.
Eins wird Sie vielleicht erstaunen: Obwohl Berlin im internationalen Städtevergleich eine sehr grüne Stadt ist, sind ungefähr 1,3 Millionen Berlinerinnen und Berliner mit Grünflächen unterversorgt. Das trifft besonders die Menschen in den Innenstadtbezirken, aber auch diejenigen, die in den Plattenbaugebieten leben. Diese Zahlen stammen aus dem Landschaftsprogramm, das wir hier selbst vor einigen Jahren beschlossen haben.
Zu unseren Anträgen: Das Berliner Naturschutzgesetz soll so geändert werden, dass die Landschaftsplanung und die Bauleitplanung gleichgestellt werden. Die Beteiligung von Umwelt- und Naturschutzverbänden soll gestärkt werden, und die Alleen sollen geschützt werden. Das ist höchste Zeit, denn so viele Alleen haben wir nicht mehr. Deren Schutz ist überfällig.
Wir haben einen konkreten Vorschlag unter dem Titel „Standortfaktor Grün bewahren“ vorgelegt. Dabei geht es um den Spittelmarkt. Es ist unsinnig, mit viel Geld die Straßen zu verschwenken, den Mietern und Mieterinnen Baublöcke vor die Tür zu setzen und einen wichtigen Innenstadtgrünzug zu verbauen. Wir schlagen stattdessen vor, den Straßen- und den Grünzug zu erhalten. Wir möchten, dass der Spittelmarkt nach einem städtebaulichen Wettbewerb neu gestaltet wird und besonders der Platz am Spindlerbrunnen mehr Aufenthaltsqualität bekommt und aufgewertet wird. Wir können uns natürlich auch einige maßvolle Neubauten vorstellen, die das Ganze abrunden. Entlang der Leipziger Straße soll aber eine Fußgängerpromenade erhalten bleiben. Das ist eine Maßnahme, die den Mieterinnen und Mietern nutzt und Investoren nicht abschreckt. Das bringt finanzpolitisch keine negativen Entwicklungen mit sich, sondern wirkt sich positiv aus.
Insgesamt wollen wir eine Stadt zum Wohlfühlen, und zwar für die Berlinerinnen und Berliner, für Touristen und Investoren. Dazu gehört das städtische Grün. Deswegen hoffe ich, dass Sie in den Beratungen unseren Anträgen zustimmen oder sie mit kleinen Veränderungen verabschieden.
Vielen Dank, Frau Kollegin Hämmerling! – Für die SPD-Fraktion erhält der Kollege Radebold das Wort. – Bitte schön!
nein, nein, Frau Hämmerling, Sie wollen, dass der Senat einbezogen wird. Sie gehen sogar so weit, dass Sie an einer bestimmten Stelle die Entscheidung des Abgeordnetenhauses einfordern. Da vermischen Sie Exekutive und Legislative. Ich möchte einmal begründet haben, warum eine Entscheidung über eine Grünfläche in Alt-Treptow anders zu entscheiden sein soll als zu einem x-beliebigen Standort innerhalb des Hundekopfes.
Sie werden uns in der Beratung deutlich machen müssen, was eine „naturgemäße Gestaltung“ ist. Das ist eigentlich ein Widerspruch an sich. Naturgemäß oder gestalten, was wollen Sie? – Aus meiner Sicht sind die Grünflächen Kulturlandschaften und sollen es auch bleiben. Ich will daraus auch keine flächendeckenden Brennnesselwiesen machen. Es wird Orte geben, die wir sich selbst überlassen können. Aber ich denke, die Berliner wollen ihre Liegewiesen haben, sie möchten im Frühjahr – das sagte ich bereits – die Frühjahrsblüher sehen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie unterschiedlich sind doch unsere Wahrnehmungen. Ich fühle mich wohl in diesem Berlin und in unseren Grünanlagen und würde, wenn ich an dem Gesetz etwas ändern wollte, nicht den Titel „Rettet unsere Grünanlagen!“ wählen.
Ihr erster Vorschlag zur Novellierung des Gesetzes wird mit der in der Bundesrepublik gültigen Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes verbunden, das im Wesentlichen auf das Handeln von Gemeinden zielt. Hier setzen Sie die Stadt Berlin mit einer Gemeinde gleich. Entweder wissen Sie es nicht besser oder verschweigen in der Debatte bewusst, dass bei der Novellierung des Gesetzes für Berlin und die Stadtstaaten eine Sonderregelung vorgesehen ist – und das zu Recht, da wir andere Räume zu ordnen haben als Flächenländer, Frau Hämmerling. Dem werden wir bei der Gesetzesberatung folgen. Es ist unsinnig, in Berlin jetzt flächendeckend, zügig Landschaftspläne aufzustellen. Wer soll sie bezahlen? Wissen wir langfristig um die Definition dieser Gebiete? Wie sichern wir das personell? – Wir müssen das auf das Maß abspecken, das sinnvoll ist.
Das werden wir im Ausschuss beraten. Wir müssen zunächst die neunte Novelle über die Bühne bringen. Das sollten wir zügig tun. Dann werden wir uns im Einzelnen mit Ihren Vorschlägen zur zehnten Novelle auseinander setzen.
Für mich sind unserer Grünanlagen grün. Sie blühen im Frühjahr. Das empfinde ich als positiv. Es gibt dort Frühlingsblüher. – Das ist etwas anderes, als der Antrag, der in seinen Regelungen weiter geht, impliziert. – Sie bieten uns Entspannung, eine Liegewiese und keine Brennnesselwiese. Das ist für die Zukunft wichtig. Ich möchte, dass die Bezirke künftig an den Randlagen von Grünflächen ihre Volksfeste vollziehen können. Das ist ein Erlebniswert, den ich nicht durch neue Regelungen zu Fall bringen will.
Ich weiß nicht, welche konkreten Defizite Sie beim Vollzug des Grünanlagengesetzes bemerkt haben: Sind es inhaltliche? Setzen unsere Bezirke etwas nicht ausreichend um?
Diesen Verdacht muss ich haben, wenn Sie hier begleitendes Handeln von Verbänden fordern. Ich sehe das nicht so. Die Verbände sind uns wichtig. Sie werden beteiligt und bringen sich ein. Aber ich sehe überhaupt nicht, weshalb wir das an dieser Stelle regeln sollten.
Eines tun Sie natürlich ganz deutlich, Frau Hämmerling, Sie greifen wieder zentralistisch in die Befugnisse
der Bezirke ein. Ich will das nicht, das sage ich ganz deutlich. Wir können immer wieder diskutieren
Ich sehe dafür weder von unserer Qualität zur Entscheidung noch von der Ökologie her eine Notwendigkeit. Ich glaube, das ist wieder einmal eindeutig überzogen.
Wenn wir Ihre anderen Anträge betrachten, Frau Hämmerling, dann gibt es nur eine Grünentwicklung, aber keine Stadtentwicklung. Sie wollen an zehn Stellen auf Grün zurückstufen. So lässt sich aus meiner Sicht Stadtentwicklung ausgewogen nicht darstellen. Berlin bleibt grün, die Grünanlagen bleiben auch grün, und müssen nicht gerettet werden. – Schönen Dank!
Danke schön, Herr Kollege Radebold! – Für die CDU-Fraktion erhält das Wort Herr Kollege Uwe Goetze – bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Grünanlagen in Berlin brauchen in der Tat eine Rettung, aber Sie müssen gerettet werden – genau, das Zeichen für Geld kommt aus dem Plenum – dadurch, dass zumindest ansatzweise die Mittel zur Verfügung gestellt werden, die die Qualität für Naherholung, Kinderspiel und Freizeitaktivitäten ermöglicht. Die Berliner Grünanlagen sind weitestgehend heruntergewirtschaftet. Die Substanz ist überwiegend zerstört. Die rund 2 500 Grünanlagen mit einer Gesamtfläche von ungefähr 5 500 ha sind tatsächlich am Rand ihrer Leistungsfähigkeit, was die Erholungs- und Freizeitfunktion für die Bürgerinnen und Bürger betrifft. Das ist das Grundproblem in der Stadt. Das kann jeder begutachten, wenn er im nächstgelegenen Park spazieren geht, dass kann jeder feststellen, wenn er mit seinen Kindern auf den Spielplätzen unterwegs ist – die gehören auch zu dem Bereich
Es soll die Ausgleichsabgabe wegfallen. Als ich das in Ihrem Gesetzestext gelesen habe, hat es mir fast die Sprache verschlagen. Dieses Instrument hat dazu geführt, dass die Verteilung von Grün- und Erholungsflächen im Stadtgebiet tatsächlich zugunsten der benachteiligten Bezirke erfolgen kann. Wenn nämlich in einem so genannten grünen Bezirk ein Eingriff erfolgt und dieser nicht ausgeglichen werden kann, nimmt man das Geld und nutzt es für eine Grünanlage, eine Schulhof- oder Sportplatzsanierung in der Innenstadt. Das wollen Sie abschaffen! Das bedeutet, dass das Gesetz auf Grund Ihrer Änderungsvorschläge qualitativ schlechter würde. Ich glaube nicht, dass wir dabei mitmachen können, ich halte es für ausgeschlossen. Der Senat hat – dankenswerterweise noch auf Initiative der großen Koalition – gerade noch eine Konzeption für die Verwendung dieser Ausgleichsabgaben vorgestellt Diese Konzeption ist in Ordnung und ist auch nicht gegen Ihre Stimmen beschlossen worden. Daran sollten wir unbedingt festhalten.
Die Änderungen im Grünanlagenschutzgesetz gehen, um es sehr deutlich zu sagen, an den Interessen der Nutzerinnen und Nutzer vorbei. Wir haben von einer verstärkten Verbandsbeteiligung ebenso wie von Parkpflegewerken überhaupt nichts für die qualitative Entwicklung unserer Grünflächen. Stellen Sie sich vor – damit komme ich zum Schluss –, die Grünflächenämter, die mit ihrem Personal ohnehin schon knausern und knapsen, werden jetzt noch gezwungen, Parkpflegewerke, also theoretische Erörterungen darüber aufzustellen, wie man denn optimal pflegen könnte, haben aber weder das Personal noch die Sachmittel dafür. Sie wissen auch, dass sie beides in den nächsten zehn Jahren nicht bekommen werden. Das geht wirklich an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger in Berlin vorbei. Dabei können wir nicht mitmachen. Es hilft den Grünanlagen nicht, es hilft der Lebensqualität nicht, und deshalb ist es weitestgehend abzulehnen.
Grünanlagenpflege. Deswegen tut es hier Not, Mittel zu akquirieren, es tut Not, vernünftige Finanzzuweisungen an die Bezirke zu erreichen, es tut Not, Sponsoren zu finden, es tut Not, bestimmte Nutzungen zu optimieren, so dass die Inanspruchnahme des gepflegten Naherholungsgrüns nicht so intensiv ist und ein vernünftiger, wenn auch nur durchschnittlicher Pflegezustand wiederhergestellt wird. Dazu, werte Frau Hämmerling, brauchen wir keine Gesetzesänderung. Wir müssen vor Ort etwas für die Qualität tun. All die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen, sei es im Naturschutz, sei es im Grünanlagengesetz, bringen uns dem, was ich hier als Hauptaufgabe skizziert habe, nicht einen Schritt weiter.
Bei den Änderungsvorschlägen für das Naturschutzgesetz sollen offensichtlich im Verhältnis zu den sehr intensiv genutzten Grünanlagen schon wieder privilegierte Naturschutzareale weiter begünstigt, noch stärker unter Schutz gestellt werden. – Wobei das fast gar nicht mehr möglich ist. – Vernachlässigt wird dabei das, was von den Bürgerinnen und Bürgern in den Grünanlagen tatsächlich genutzt wird. Wir haben es hier zu tun mit der gesetzesmäßigen Ausgestaltung eines Ansatzes, der typisch ist für die Grünen, nämlich die völlige Unterschutzstellung von Biotopen, ohne Nutzung durch den Menschen und auf der anderen Seite, davon abgekoppelt, das für die Bevölkerung frei zugängliche Gebiet, was dann noch für Erholungsnutzung zur Verfügung steht. Das ist nicht unser Ansatz. Dies entspricht unserer Ansicht nach auch nicht den Grundgedanken des Bundesnaturschutzgesetzes. Deswegen gehen die vorgelegten Anträge tatsächlich in die falsche Richtung.
Was wird gefordert? – Es wird gefordert, dass es eine flächendeckende, grundstücksscharfe Ausweisung von Landschaftsplänen geben soll, gleichrangig zu Bebauungsplänen. Wer sich ein wenig im Planungsrecht auskennt, weiß, dass es nur das eine oder andere geben kann. Gleichberechtigte Aussagen, möglicherweise auch noch widersprüchliche – hier liegt das Problem –, sind nicht möglich. Sie bringen uns im Recht nicht weiter. Deswegen kann es nur ein Oben und ein Unten geben. Die derzeitige Reihenfolge ist aus meiner Sicht in Ordnung.
Es soll die Leistung und Funktion von in Anspruch genommenen Naturflächen wiederhergestellt werden, am Ort des so genannten Eingriffs. Stellen wir uns eine Bebauung vor. Es wird ein Gebäude errichtet. Wie soll im Bereich dieses Bauvorhabens die Naturfunktion wiederhergestellt werden? – Sie wird in Anspruch genommen an dieser Stelle, und dafür wird an anderer Stelle wieder ausgeglichen. Damit wird das eigentliche Prinzip, das wir nach wie vor für sinnvoll halten, nämlich auch in der Innenstadt zu bauen und im Außenbereich die Grünflä
Vielen Dank, Herr Kollege Goetze! – Die Frau Kollegin Hämmerling hat eine Kurzintervention beantragt – und erhält das Wort!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Goetze, wir haben über zwei unterschiedliche Themen gesprochen. Sie sprachen eingangs davon, dass die Qualität der Grünflächen in Berlin nicht zufriedenstellend ist. Dieser Aussage kann ich hundertprozentig zustimmen, aber das war nicht Gegenstand unserer Anträge. Gegenstand dieser Anträge ist die Bewahrung von Grünflächen vor der Bebauung, und zwar nicht von irgendwelchen Flächen, sondern von gewidmeten Grünflächen. Das heißt, wir möchten nicht, dass ersatzlos eine Grünfläche in der Stadt wegfällt. Wir haben viele Grün