Berlins Rolle als mit Abstand größter Unternehmer der Stadt ist schnellstmöglich zu beenden. Die Landespolitik ist dies den Steuerzahlern und den Verbrauchern gleichermaßen schuldig.
Erstens: Die Monopolstellung der BSR im Straßenreinigungsgesetz muss aufgebrochen werden, damit auch Dritte mit Straßenreinigungsleistungen beauftragt werden können. Nur so kann bei der Straßenreinigung überhaupt Wettbewerb entstehen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung beider Gesetze an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch.
Dazu ist keine Beratung vorgesehen. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung federführend an den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung sowie mitberatend an den Ausschuss für Wirtschaft, Betriebe und Technologie. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch.
Ich eröffne die I. Lesung hinsichtlich des zuerst genannten Antrags. Den Fraktionen steht eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die antragstellende Fraktion der FDP. – Herr von Lüdeke hat das Wort. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Staat ist zumeist ein schlechter Unternehmer, und staatliche Monopolunternehmen beschränken sich häufig auf das Abkassieren ihrer Bürger. Dafür sind ihre Vorstände beliebte Auffangbecken für Politik und Gewerkschaft. Berlin ist ein schlagender Beweis für diese Lehrsätze, wie die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt leidvoll erfahren müssen.
Hier bekommen die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt die überhöhten Rechnungen für diese Politik präsentiert, was im Fall der Berliner Stadtreinigungsbetriebe bekanntlich ganz wörtlich zu nehmen ist.
Die FDP-Fraktion wird sich mit aller Kraft für dieses Ziel einsetzen. Hierzu dienen u. a. auch die vorliegenden Anträge zur Reform der Straßenreinigung. Lassen Sie mich zur Begründung auf wesentliche Punkte der beiden Anträge eingehen!
Zweitens: Die Vergabe von Straßenreinigungsleistungen muss auf der Grundlage öffentlicher Ausschreibungen erfolgen. Dies bedarf bestimmter Voraussetzungen wie z. B. der Einteilung des Stadtgebietes in Straßenreinigungsgebiete, denn wir wollen nicht das öffentliche Monopol der BSR durch ein privates Monopol ersetzen.
Drittens: Beginn und Umfang der Ausschreibung müssen im Gesetz verankert werden, damit sich alle Beteiligten auf die neuen Bedingungen einstellen können.
Viertens: Die öffentliche Hand muss stärker an den Kosten der Straßenreinigung beteiligt werden. Dies ist kein Geschenk an die Grundstückseigentümer, sondern ein Druckmittel im Sinne der Durchsetzung kostenbewussten Handelns der öffentlichen Hand.
Fünftens: Schließlich sollten bereits in der Übergangszeit bis zur Privatisierung der Berliner Straßenreinigungsbetriebe Luxuskonditionen in den Leistungsbedingungen der BSR zu Lasten ihrer Kunden so nicht mehr hingenommen werden.
Ich gebe hierzu ein Beispiel: So bleibt die Zahlungsverpflichtung des so genannten Entgeltschuldners – damit ist der BSR-Kunde gemeint – unter bestimmten Voraussetzungen trotz nachweislich nicht erbrachter Reinigungsleistung bestehen. Der Petitionsausschuss kann sicher eine Vielzahl von Beschwerden zu diesem Thema beitragen.
Zusammenfassend darf ich hierzu den Bundeskanzler sinngemäß zitieren: Über die Details dieser Anträge kön
Ich gehe Ihren Antrag einmal durch. Sie sagen zunächst, der BSR solle die Straßenreinigung weggenommen werden, und zwar in drei Schritten: In 2005 wollen Sie 30 % wegnehmen, 2007 60 % und dann 2009 alles. Sie wollen das in Bezirke aufteilen und das verschieden ausschreiben. – Das hört sich zunächst einmal ganz nett an. Wir haben aber – und das erwähnen Sie nicht einmal, weder im Gesetzesantrag noch in der Begründung – die Zielvereinbarung. Es gibt diesen Unternehmensvertrag mit der BSR, der im Jahr 2000 geschlossen wurde und bis zum Jahr 2015 läuft. Dass Sie diesen Unternehmensvertrag ständig bei allen Anträgen zur Abfallwirtschaft und zur Straßenreinigung ignorieren, lässt mich fragen: Wo leben Sie, dass Sie ständig solche Vorschläge machen und nicht die bestehenden Grundlagen beachten?
Ich bitte Sie, doch das, was da ist, zu berücksichtigen und dazu einmal etwas zu sagen. Auch am Montag in der Fachdiskussion im Wirtschaftsausschuss haben Sie das leider nicht getan. Sie erinnern sich. Ich habe das dort schon einmal gegeißelt.
nen wir reden, über die Linie reden wir nicht mehr. – Die FDP-Fraktion will die Entstaatlichung der so genannten öffentlichen Dienstleistungen, da sie ein unverzichtbarer Bestandteil durchgreifender Reformen im Land Berlin ist. An dieser Linie ist mit uns nicht zu rütteln.
Wie im öffentlichen Personennahverkehr und in anderen Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge muss gelten: Der Staat kauft auf dem Markt unter Kontrolle der Volksvertretung politisch gewünschte Dienstleistungen ein, und zwar unter Wettbewerbsbedingungen. Unternehmensverträgen, Betriebszuschüssen und ähnlichem Unfug eines staatsmonopolistisch-halbsozialistischen Wirtschaftens müssen und werden wir den Garaus machen.
Sie, meine Damen und Herren, haben nur noch die Wahl zwischen „Reform spät“ oder „Reform zu spät“. Der Finanzsenator macht es deutlich – er ist gar nicht mehr da: Für den Unterschied haben die Bürgerinnen und Bürger aufzukommen. – Ich sage daher: Reformen jetzt, und zwar durchgreifende! – Vielen Dank!
Herr von Lüdeke! Sie haben es schon gemerkt: Der Applaus war ziemlich dünn – selbst in Ihrer eigenen Fraktion. Nun ist es nicht gerade so voll besetzt, aber für diese – ich sage es mal so – abstrusen Thesen, die Sie immer wieder gern vorbringen, gab es wenig Beifall. Dabei hören sich diese Thesen so, wie Sie sie vorstellen, sicherlich noch ganz nett an, aber Sie haben es selbst gesagt: Über die Details reden wir in den Ausschüssen. – Wenn Sie einmal Ihren eigenen Gesetzesantrag – ich betone: Wir reden über einen Gesetzesantrag, Herr von Lüdeke – genau gelesen hätten, hätten Sie auch bemerkt, dass er leider wesentlich mehr Fragen als Antworten bietet. Darauf möchte ich jetzt gern genauer eingehen.
Vorhin hieß es „Märchenstunde bei Herrn Lindner“, und ich habe den Eindruck, auch Sie haben sich mal wieder alles von der neoliberalen Seele weg aufgeschrieben: Wir machen alles mit einem großen Wisch! Wir machen Stunde Null, und dann wird alles ganz toll! – Aber so einfach ist es in der Praxis leider nicht, Herr von Lüdeke.
Wir haben eben ein städtisches Unternehmen BSR so, wie es gerade ist, und das müssen Sie vielleicht auch irgendwann einmal zur Kenntnis nehmen.
Bei Vorlagen des Senats müssen entsprechend einer Vorgabe stets zwei kleine Kapitel enthalten sein. Das eine heißt: „Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und Wirtschaftsunternehmen“, und das andere heißt: „Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzpla