Protocol of the Session on March 13, 2003

1. Wie bewertet der Senat die der Öffentlichkeit am 12. März 2003 präsentierten Ergebnisse der vom Wissenschaftssenator eingesetzten Expertenkommission Kunsthochschulen?

2. In welcher Weise sollen diese Ergebnisse diskutiert und umgesetzt werden?

Der Vorsitzende der Expertenkommission, der Generalsekretär der Kultusministerkonferenz, hat mir nun diesen Bericht vorgestern übergeben. Gestern wurde er der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Kommission hat insgesamt 11 Empfehlungen als Summe der Erörterungen formuliert. Diese betreffen zum einen die Fragen der Selbständigkeit der Kunsthochschulen. Hier kommt die Kommission auf Grund ihrer Einschätzung der künstlerischen Leistungsfähigkeit der Hochschulen und ihrer jeweiligen besonderen Profile zu der Empfehlung, die vier Hochschulen als selbständige Hochschulen weiterzuführen. Obwohl diese Frage gewiss noch der Erörterung mit den künstlerischen Hochschulen sowie im politischen Raum bedarf, kann ich doch heute soviel sagen, dass ich diese Aussage der Kommission außerordentlich begrüße.

Die Kommission hat sich weiterhin mit der Frage einer künftig verbesserten Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen, hier insbesondere mit der Frage der Bildung gemeinsamer Zentren, befasst. Die Empfehlung zur Bildung gemeinsamer Zentren wird von mir besonders im Hinblick auf die Bündelung von Ressourcen und die Konkurrenzen der Berliner Kunsthochschulen, national und international, begrüßt. Diese Empfehlung stellt einen wertvollen Beitrag dar für die hochschulpolitische Diskussion in Berlin und dürfte auch über die Kunsthochschulen hinaus Bedeutung haben.

ren. Ich gehe davon aus, dass sich der Hochschulplafond

Eine weitere Nachfrage des Kollegen Hoff – bitte schön!

Sie haben sich jetzt auf die Personalkosten bezogen. Die Frage will ich noch mal zuspitzen, über die fachlichen Dinge können wir im Ausschuss inhaltlicher reden. Aus den Vorschlägen, die die Kommission für die Studiengänge und die hochschulübergreifenden Zentren und die Verwaltungskooperation, die es bei den kleinen Kunsthochschulen schon gibt, gemacht hat, lassen sich daraus über die Personalkosteneinsparungen hinaus, die mit dem letzten Doppelhaushalt vorgelegt worden waren, Effektivitätspotentiale erzielen? Hat sich dazu die Expertenkommission geäußert?

So detailliert konnte die Kommission ihre Arbeit in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht leisten. Wir werden das jetzt von Seiten der Verwaltung auswerten und prüfen, welche Konsolidierungspotentiale in diesen Strukturvorschlägen liegen. Ich gehe aber davon aus, dass man berücksichtigen muss, in welch extremer Lage die kleineren Kunsthochschulen bereits in den letzten Jahren, ja im ganzen letzten Jahrzehnt, ihre Leistungsfähigkeit und ihre Arbeitsfähigkeit behauptet haben. Insofern sehe ich da keinen sehr großen Spielraum. Dennoch sind die Kunsthochschulen auch mit diesen Empfehlungen gehalten, ihren Beitrag zu leisten. Es werden aber angesichts der Kleinheit der Strukturen keine bemerkenswerten Beiträge zu erwarten sein.

Weiterhin hat sich die Kommission mit der inneren Struktur der drei kleineren Kunsthochschulen im Hinblick auf ihre Vertragsfähigkeit befasst und hier durch Mustersatzungen Vorschläge für neue interne Entscheidungsstrukturen gemacht, die diese Hochschulen, die bislang „Landeshochschulen“ sind, in die Lage versetzen sollen, ihren Aufgaben als Vertragshochschulen wahrzunehmen. Auch für diese Empfehlungen bin ich dankbar und habe die Hoffnung, dass es gelingen möge, bei den vier künstlerischen Hochschulen zu kompatiblen internen Strukturen zu kommen, die die von der Kommission empfohlenen gemeinsamen Vorhaben, wie die Bildung von Zentren, und eine künftige institutionalisierte Zusammenarbeit erleichtern.

Ich darf darüber hinaus ergänzen, dass die Empfehlungen auch Strukturentscheidungen enthalten, d. h. die Aufgabe von Studienrichtungen im Hinblick auf die Stärkung von Profilen der einzelnen Hochschulen, so dass hier ein sehr anspruchsvolles Programm zur Modernisierung der Berliner Kunsthochschullandschaft vorgelegt wurde. Ich gehe davon aus, dass die Empfehlungen der Expertenkommission Eingang in die Vertragsverhandlungen finden werden und natürlich auch möglichst zeitnah im Wissenschaftsausschuss debattiert werden.

[Beifall bei der PDS]

Danke schön, Herr Senator. – Nun gibt es eine Nachfrage des Kollegen Hoff. Der Kollege Hoff hat das Wort!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich habe zwei Nachfragen Die erste will ich dem Haushalt widmen. – Jede Expertenkommission, die eingesetzt wird, steht auch unter einem gewissen Druck, der Haushaltskonsolidierung Rechnung zu tragen. Inwiefern spiegeln sich denn die Haushaltskonsolidierungsanforderungen in diesem Gutachten wider, und was können Sie dazu sagen?

Herr Senator Dr. Flierl, bitte!

Durch die Behandlung als nachgeordnete Einrichtungen sind die kleinen Hochschulen im Ostteil der Stadt im Unterschied zur Universität der Künste bereits mit den Entscheidungen des Senats über die Personalkostenentwicklung in den Hauptverwaltungen und ihren nachgeordneten Einrichtungen belastet worden. Sie werden sich vielleicht an die Lösung dieses Problems im Doppelhaushalt 2002/2003 erinnern. Diese Konsolidierungslinie, es geht um die Einsparung des nächsten Doppelhaushalts, ist als Konsolidierungslast weiter den Hochschulen auferlegt. Dennoch wird man im Einzelnen prüfen müssen, welche Möglichkeiten für die Hochschulen bestehen, mit der Berücksichtigung der vorgeschlagenen Strukturmaßnahmen, also auch der Aufgabe von Studiengängen, diese Last zu tragen. Ansonsten wird es Gegenstand der Vertragsverhandlungen sein, diese auskömmlich zu finanzie

für die Kunsthochschulen im Rahmen der Vorgaben des Senats bewegen wird.

Senator Dr. Flierl, bitte!

Danke schön, Herr Senator! – Eine weitere Nachfrage des Kollegen Hoff!

Bis wann glauben Sie denn, dass die Expertenkommissionsvorschläge mit der hinreichenden Beratung im Parlament und auch im Senat umgesetzt werden können?

Herr Senator Dr. Flierl!

Ich habe veranlasst, dass gestern parallel mit der öffentlichen Vorstellung des Gutachtens sowohl die Kunsthochschulen als auch die wissenschaftspolitischen Sprecherinnen und Sprecher des Parlaments in den Besitz dieser Empfehlungen kommen. Wir sollten deswegen sehr schnell auch zu einer parlamentarischen Beratung schreiten; da wir das Ziel verfolgen, zum 1. Januar 2004 die entsprechenden Verträge zu schließen, müssten die entsprechenden Haushaltsansätze auch in den Haushaltsentwurf 2004/2005 eingearbeitet werden. Insofern haben wir ein sehr kleines Zeitfenster, um diese Diskussion zu führen.

Der Senat ist sich darüber im Klaren, dass die Aufgabe der Lernmittelfreiheit Veränderungen nach sich zieht. Wenn es richtig ist, Herr Abgeordneter, dass zukünftig in Berlin und in der Bundesrepublik generell vielfältig Maßnahmen des gewährleistenden Staates überprüft werden müssen, ob sie noch in der bisherigen Form zu finanzieren sind, ist unser Handeln auch ein Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit im neuen Verständnis: Es kann sehr vernünftig sein, wenn die Kinder eines Senators oder die Kinder eines Chefredakteurs nicht die gesamten Bücher vom Staat finanziert bekommen, sondern nur noch diejenigen, bei deren Eltern man annehmen kann, dass die Leistung für sie auf Grund ihrer finanziellen Situation nicht tragbar ist. Das ist die strukturelle Überlegung, die dahinter steckt.

Die konkrete Umsetzung wird folgende Grundzüge beinhalten: Zum Ersten werden wir diese Sparmaßnahme nicht dadurch konterkarieren, dass wir eine neue Bürokratie aufbauen. Wenn das geschähe, wäre es völlig unverständlich. Zum Zweiten muss man bei der Abschaffung beziehungsweise Eingrenzung der Lernmittelfreiheit darauf achten, dass dies nicht ein Ausschließungskriterium für Eltern ist, die dies aus ihren finanziellen Gründen nicht leisten können. Das wird auch sicherzustellen sein. Schließlich ist Drittens darauf zu achten, dass diejenigen Kinder, die das in Anspruch nehmen, nicht sozial stigmatisiert werden.

Danke schön, Herr Senator! – Eine Nachfrage des Kollegen Kaczmarek – bitte schön!

Herr Senator! Sie haben jetzt von der parlamentarischen Beratung gesprochen. Ich denke, Sie müssten zuallererst ein Einvernehmen mit dem Finanzsenator herstellen, ob dieses Ziel, die Hochschulen selbständig zu belassen, auch von ihm geteilt wird. Wie weit sind Sie denn an der Stelle gelangt?

Herr Senator Dr. Flierl, bitte!

Wir befinden uns in intensiven Debatten über den Hochschulplafond für die kommenden Jahre. Insofern denke ich, dass die Frage der Berücksichtigung der Einarbeitung der Aspekte der Kunsthochschulen von der Größe und der Schwierigkeit der Aufgabe her eher nachrangig ist. Sie haben gehört, dass das Gutachten gestern vorgestellt wurde, Ihnen auch zugeleitet wurde. Genauso geht es dem Finanzsenator. Wir werden also in der angegebenen Frist eine sehr intensive Diskussion haben. Natürlich wird sich die Frage an der Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2004/2005 für Sie spätestens zeigen.

Danke schön, Herr Senator!

Nun kommt die Anfrage des Kollegen Mutlu zum Thema

Lernmittelfreiheit – quo vadis?!

Bitte schön, Herr Kollege!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Wie gedenkt der Senat der Verunsicherung von Eltern und Schülern in der Frage der Lernmittelfreiheit ein Ende zu bereiten, und welche konzeptionellen Maßnahmen stecken hinter der Absicht des Senats, die Lernmittelfreiheit im Rahmen des Nachtragshaushalts in Höhe von insgesamt 8 Millionen € zu kürzen?

2. Wann werden endlich Konzepte zur Beratung vorgelegt, und wann sollen die hierfür notwendigen Gesetzesänderungen beraten werden? Ist dem Senat in diesem Zusammenhang bekannt, dass einige Bezirke bereits jetzt, d. h. ohne gesetzliche Grundlage, den Schulen die Lernmittel streichen, und wie geht der Senat damit um?

Danke schön! – Der Bildungssenator, Senator Böger – bitte!

Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Mutlu! Der Senat hat sich – angestoßen durch die finanziellen Schwierigkeiten des Landes Berlin – entschieden, die Lernmittelfreiheit, wie sie bisher in Berlin gegolten hat, aufzugeben. Das heißt, der Senat wird vorschlagen, den bisher geltenden Artikel 18 a des Berliner Schulgesetzes zu ändern.

Was eine mögliche Verunsicherung der Eltern betrifft, so sehe ich diese nicht. Richtig ist, dass viele fordern, dieses oder jenes dürfe nicht mehr geleistet werden, aber in dem Moment, in dem man selbst betroffen ist, ist man von einer solchen Maßnahme nicht unbedingt begeistert. Das kann ich sehr gut verstehen. Es handelt sich eben um die Rücknahme einer bislang gewährten staatlichen Leistung. Daran kann man nicht vorbeireden, und es ist eine Individualisierung von Bildungskosten.

Was den zweiten Teil Ihrer Frage – das Verhalten der Bezirke – betrifft, so haben wir in der Tat Kenntnis von einem irritierenden Schreiben in einem Bezirk erhalten. Hier sind in vorausgehendem Verwaltungshandeln sogleich Schreiben an die Schulen geschickt worden. Nachdem wir davon erfahren haben, haben wir das korrigiert. Der Bezirk selbst hat das Schreiben dann auch zurückgenommen. Insofern bleibt es bislang beim bisherigen Verfahren im Rahmen der Haushaltswirtschaft.

Der Senat wird zur II. Lesung des Nachtragshaushalts seine gesetzgeberischen Initiativen auf den Weg gebracht haben, sodass ich fest davon ausgehe, dass dann sowohl Rechtsklarheit besteht, als auch das Parlament rechtzeitig zur parlamentarischen Beratung dieser Gesetzesänderung kommen wird.

[Eßer (Grüne): Wie soll das denn aussehen?]

Danke schön! – Eine Nachfrage des Kollegen Mutlu!

Herr Präsident! Die Frage lautet: Wie kann das mit Ihren vollmundigen Versprechen vor der

Wahl in Einklang gebracht werden: Priorität bei der Bildung. Schließlich haben dies beide Regierungsparteien auf jeder Veranstaltung immer wieder betont. Vor einem Jahr war die Haushaltssituation ungefähr bekannt, also wie kann man diese Aussage mit dem jetzigen Handeln in Einklang bringen?

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Mutlu! Ich muss noch einmal zurückweisen, dass der Senat kein Konzept hätte. Der Senat hat ein politisches Vorhaben, er hat eine politische Entscheidung gefällt, und er hat selbstverständlich ein Konzept. Nur Sie haben es noch nicht in den Händen. Das ist ein kleiner Unterschied, den ich zu beachten bitte.

Was die Aussage, Bildung habe Priorität, anbelangt, so sehe ich dabei in der Frage der Lernmittelfreiheit keinen Widerspruch. Ich glaube, es ist sehr wichtig, dass Bildung Priorität hat. Ich sehe das auch in den Haushaltsentscheidungen des Senats. Ich gehöre allerdings nicht zu denjenigen Politikern, die beständig verschweigen, dass das Land Berlin in einer existenziellen Krise ist und dass alle Bereiche Beiträge zur Konsolidierung leisten müssen. Das betrifft leider auch den Bildungsbereich. Aber im Vergleich zu anderen Bereichen halte ich dies Einschnitte für ausgewogen und vertretbar.

Herr Senator! Mein Kollege hat es schon in den Raum gerufen – keine neue Bürokratie und soziale Gerechtigkeit soll Ihre Formel lauten: Sie haben eine feste Einsparsumme von 8 Millionen € vorgesehen. Sagen Sie uns doch bitte, was mit den restlichen Geldern passiert. Wie wollen Sie bei dem Sozialhilfeindex in der Stadt und bei der bestehenden Arbeitslosigkeit mit dieser Einsparung die genannten Ziele, die wir im Übrigen auch richtig finden, erreichen? Wie soll Ihr Modell konkret aussehen?

Herr Senator Böger!

Herr Mutlu! Im Parlament sollte nicht – jedenfalls seitens des Senats – über Modellkonstruktionen, sondern über konkrete Gesetzesvorhaben gesprochen werden. Ich hatte Ihnen bereits gesagt, dass sich der Senat entschieden hat, die Lernmittelfreiheit aufzugeben, und dass der Senat dabei ist, eine konkrete Regelung vorzuschlagen. Sie liegt noch nicht vor. Um unnötige Diskussionen und Aufregung zu vermeiden, werde ich Ihnen dazu jetzt keine näheren Einzelheiten mitteilen. Sie werden noch rechtzeitig Gelegenheit haben, das zu diskutieren.

Im Übrigen will ich das, was Sie angesprochen haben, hier gern sagen: Es ist klar, dass bei der Regelung des Senats Kinder von Sozialhilfeempfängern keine Beiträge leisten sollen. Nach Erfassung des Mikrozensus handelt es sich dabei um etwa 40 000 Kinder in Berlin. Des Weiteren prüft der Senat, ob Kindern, deren Eltern Wohngeld beziehen, auch frei gestellt werden. Das sind nach unseren Schätzungen auch etwa 40 000 Kinder. Genauere Zahlen haben wir nicht, sodass wir davon ausgehen – –

[Eßer (Grüne): Dann können Sie ja 8 Millionen sparen!]

Herr Kollege Eßer, ich diskutiere gern mit Ihnen, aber Ihr Beitrag kommt bei mir als Geblöke an. Ich hätte gern eine konkrete Fragestellung, dann kann ich auch eine Antwort geben, ansonsten ist es etwas schwierig. –