Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Begründung mit der Mehrheit der Richter gesagt, es hätte noch nicht einmal nachgefragt werden dürfen.
Das war nicht die Praxis des Bundesrates, und dies war auch in dem Vermerk und in der Erörterung mit dem Bundesratsdirektor gegenteilig entschieden worden. Danach bestand sogar ausdrücklich die Verpflichtung, nachzufragen. Das Land soll nicht an der Stimmabgabe gehindert werden, sondern das Land soll eine Stimme abgeben. Wenn es einen Fehler bei der Stimmabgabe macht, dann muss man noch einmal nachfragen.
Hinsichtlich der Frage, wie das Verhalten Ihres ehemaligen Kollegen Schönbohm mit seiner Formulierung: „Herr Präsident, Sie kennen ja meine Auffassung!“ zu werten ist, habe ich in der Tat eine andere Rechtsauffassung – ob das als Nein zu werten ist oder nicht.
Natürlich habe ich da eine andere Rechtsauffassung! – Das ist eine Entscheidung, die der Bundesratspräsident aus der Sitzungsleitung heraus zu treffen hatte. Die Rechtsprechung, die es bis dorthin auf Grund eines Falles im Jahr 1949 gegeben hat – der sich genauso abgespielt hat wie die Situation jetzt im Bundesrat –, hatte die Schlussfolgerung gezogen, dass die Entscheidung des Landes dann nach dem Entscheid des Ministerpräsidenten
Herr Regierender Bürgermeister! Stand denn in dem Leitfaden des Direktors Oschatz auch, dass man dann, wenn zwei Mitglieder des Bundesrates – im vorliegenden Fall die Minister Ziel und Schönbohm – abweichende Stellungnahmen abgeben, bei einem Dritten – einem angeblichen Stimmführer – nachfragt, oder stand darin nicht vielmehr, dass man die Nachfrage an die Personen, die die unterschiedliche Antwort gegeben haben, richtet? – Warum habe Sie das – gegebenenfalls – nicht
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Lindner! In dem Vermerk stand nicht, wen man zu fragen hat. Das war in dem Vermerk nicht enthalten. Aber die Grundfrage, was geschieht, wenn unterschiedliche Voten abgegeben werden, und das damit zusammenhängende Problem waren der Grund dafür, warum man sich darüber überhaupt im Vorfeld unterhalten musste. Damit kommt man dann auch zu der Wertung.
Also noch einmal: Nachfrage – absolut d’accord mit dem Bundesratsdirektor; da gibt es überhaupt keinen Dissens bei mir. Dass bei einer uneinheitlichen Abstimmung eines Landes diese Stimme ungültig ist, daran habe ich von Anfang an keinen Zweifel gelassen. Die unterschiedliche Betrachtung bezieht sich auf die Frage, ob beim zweiten Nachfragen Herrn Schönbohms Bemerkung: „Sie kennen meine Auffassung!“ noch einmal eine Bestätigung seiner uneinheitlichen Abstimmung war. Ich habe das aus der Situation heraus und auf Grund der Tatsachen anders gewertet. Wenn Herr Schönbohm klipp und klar Nein gesagt hätte, bin ich nicht jemand – diese Rechtsauffassung, Herr Lindner, gibt es auch – –
gewertet wird – wie es durch den damaligen Bundesratspräsidenten geschehen ist. Insofern besteht hier also eine Analogie.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden und eine deutliche Auffassung vertreten. Es gab auch ein eindeutiges Minderheitsvotum, das meine Position gerechtfertigt hat. Daraus entnehmen Sie, dass die Frage juristisch umstritten war. Sie ist jetzt vom Bundesverfassungsgericht entschieden, und jeder amtierende Bundesratspräsident wird sich entsprechend dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entscheiden, und das ist dann eine Klarstellung, die zum damaligen Zeitpunkt vom Bundesverfassungsgericht und auch von der Kommentierung der Rechtslage differenziert betrachtet werden konnte. Das soll öfters einmal vorkommen. Dafür haben wir auch ein Bundesverfassungsgericht, das gegebenenfalls solche Streitigkeiten entscheidet.
In Ihrer ersten Antwort haben Sie auch verneint, dass es Absprachen im Vorfeld über Ihre Vorgehensweise bei der Sitzungsleitung gegeben hat. Bleiben Sie dabei, dass es keine Runde im Vorfeld dieser besagten Bundesratssitzung gab, an der Sie teilgenommen haben und in der abgesprochen wurde, dieses Risiko eines Verfassungsbruchs – was Sie durch das Gutachten von Herrn Oschatz durchaus kannten – einzugehen?
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Wambach! Ich habe nicht gesagt, dass ich nicht an Runden zur Vorbereitung der Bundesratssitzung teilnehme. Das findet jedes Mal statt. Das ist die Runde der A-Länder. Ich kann Ihnen allerdings versichern, dass ich bei der Absprache der CDU-Kollegen – wo Herr Müller für das Staatstheater Saarbrücken öffentlich gemacht hat, wie sie ihr Verhalten einstudiert haben – nicht teilgenommen habe.
Aber das ist doch kein Grund zur Aufregung. Sie wollen etwas wissen – über den Bundesrat, über das Gremium, das hier nebenan tagt und das mit diesem hier nichts zu tun hat –, und ich versuche, Ihnen das zu erklären.
Ich gehöre nicht zu den Regierungschefs, die der Meinung sind – vielleicht, weil ich selber keine Richtlinienkompetenz habe, aber das soll sich ja ändern –,
dass der Ministerpräsident den Stichentscheid zu geben hat. Dieser Auffassung bin ich nicht. Aber die Nachfrage an den Ministerpräsidenten, wie das Land Brandenburg entscheidet, halte ich für zulässig.
Wie bewertet der Senat das so genannte Staatstheater durch Koch, Müller, Schönbohm und weitere, das auch Sie erwähnt haben? – Diese haben mit dazu beigetragen, dass diese ernsthafte Diskussion, die Deutschland endlich abschließend muss, im Bundesrat derart behandelt wurde, wie es die CDU vorgeführt hat?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich fange an mit dem Ende der Frage. Ich habe nur gesagt, was wir mehr ausgeben, das Wort „zu viel“ stammt von anderen, aber man kann auch darüber natürlich reden. Ich habe ausdrücklich, wie ich das immer tue bei meinen Einlassungen, jegliche Wertungen vermieden. Ich will aber kurz einige Daten nennen. Wir haben in der Tat verglichen, Frau Abgeordnete, Mainz, Berlin, München und Hamburg. Wir haben die beiden größten Städte genommen und eine reiche westdeutsche Mittelstadt, die seit vielen Jahrzehnten sozialdemokratisch regiert ist. Und das gibt folgende Daten: Bezogen auf die Zahl der Kinder zwischen 0 und 10 Jahren – ich komme dann noch auf die Einzelheiten – hat Berlin Mehrausgaben, umgerechnet auf die Zahl der Kinder, von im Verhältnis zu München 173 Millionen €, im Verhältnis zu Mainz 339 Millionen € und im Verhältnis zu Hamburg 366 Millionen €. Dies teilt sich auf unterschiedliche Sachverhalte auf. Zunächst einmal, im Bereich der Krippen hat Berlin ein Angebot von 33,7 % in der Altersgruppe, München 15,6 %, Hamburg 10,9 % und Mainz ca. 1 %. Im Bereich Kitas im engeren Sinne ist der Datenvergleich wie folgt: Berlin hat einen Ausstattungsgrad von 89,2 %, Mainz 100 %, München 87,5 %, Hamburg 67,3 %. Im Bereich der Horte ergeben sich die Zahlen wie folgt: Berlin 34,6 %, dann Hamburg 19,4 %, München 19,1 %, Mainz 9,2 %. Sie können also sehen, dass Berlin in allen Bereichen weit über den Standards anderer liegt, was die Menge betrifft.
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Mutlu! Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie die Thematik weg von den Formalien und hin zu den Inhalten bringen. Es ist leider in Vergessenheit geraten, dass das ein äußerst wichtiges und notwendiges Gesetz für Deutschland ist, das die Zuwanderung vernünftig regeln – nicht erleichtern – soll, und zwar nach arbeitsmarktpolitischen Gegebenheiten, aber auch nach Gesichtspunkten wie dem Integrationswillen und dem Erwerb der Sprachkompetenz.
Es hat in der Bundesrepublik Deutschland zu dem Thema – Gott sei Dank! – einen breiten Konsens gegeben – zwischen Kirchen, Verbänden, Unternehmern, Arbeitnehmervertretern, Gewerkschaften und Organisationen, die sich mit der Thematik beschäftigen. Alle Parteien mit Ausnahme der CDU/CSU haben diesem Kompromiss zugestimmt, der im Übrigen hinter dem zurückblieb, was die Süßmuth-Kommission – in Klammern: Frau Süßmuth, CDU – in hervorragender Art und Weise ausgearbeitet hatte. Ich finde es bedauerlich, dass über diesen formalen Streit die inhaltliche Debatte in den Hintergrund geraten ist. Ich hoffe, dass dann, wenn die Wahlkämpfe – auch der 2. Februar 2003 – vorbei sind, wieder eine Versachlichung der Debatte kommt und dann auch die CDU/CSU ihren nicht begründbaren inhaltlichen Widerstand gegen dieses vernünftige Gesetz aufgibt.
1. Auf welchen konkreten Berechnungen beruhen die Aussagen des Finanzsenators, wenn er in der Öffentlichkeit erklärt, dass Berlin für die Tagesbetreuung 300 Millionen € mehr ausgebe als Hamburg, München oder Frankfurt/Main?
2. Ist dem Finanzsenator bekannt, dass der Mindestbeitrag, den Hamburger Eltern für den Kitabesuch zu zahlen haben, deutlich unter dem Berliner Mindestbeitrag liegt, dass in Hamburg die Personalausstattung besser ist und auch die Kosten pro Platz höher liegen, und kann der Senator bestätigen, dass er bei seinem Kostenvergleich mit Hamburg die Aufwendungen Hamburgs „vergessen“ hat, die die Stadt für die dort bereits eingeführte verlässliche Halbtagsgrundschule, mehr Tagespflegeplätze und einen höheren Anteil an Vorklassenplätzen aufzubringen hat, und wenn ja, wie bewertet er angesichts dessen seine
Berlin liegt in den Kosten pro Platz auch über den anderen. Die Kosten pro Platz sind in Berlin pro Jahr 5 400 €, in München ebenfalls 5 400 €, in Mainz 4 100 € und in Hamburg 4 600 €.