Protocol of the Session on November 14, 2002

Allen muss deutlich sein,

so heißt es in ihren Leitlinien –

dass sie bereits im Studium einen Beitrag zur Gestaltung von Gesellschaft und Wissenschaft leisten. Die Studierenden haben daher das Recht und die Pflicht zur Übernahme von Verantwortung nicht nur in der Selbstverwaltung, sondern auch in Forschung und Lehre.

Ein Ort, so meint man, an dem sich kritische Geister in Forschung und Lehre selbstverwaltet und aufklärerisch mit ihrer Umwelt und der Gesellschaft auseinander setzen können und sollen. Tun dies allerdings die verfassten Studentenschaften, werden sie mit schöner Regelmäßigkeit von Mitgliedern des RCDS vor den Kadi gezerrt und dort mit Ordnungsgeldern bis zu 15 000 € abgestraft. Mit Verweis auf ein 30 Jahre altes Konstrukt des Bundesverwaltungsgerichts und die Aufgabendefinition in § 18 des Berliner Hochschulgesetzes in der derzeitigen Fassung verbieten die Gerichte Betätigung studentischer Selbstverwaltungsorgane, die sie für allgemeinpolitisch halten. Die Berliner Verwaltungsgerichte untersagen jede allgemeinpolitische nicht spezifisch und unmittelbar hochschulbezogene Äußerung und die Unterstützung derartiger Tätigkeiten Dritter. Das ist eine schöne Formel, die in der täglichen Arbeit aber erst einmal richtig angewandt werden will. Ist die Veröffentlichung eines Artikels in der Fachschaftszeitung zulässig, der die Rechtmäßigkeit von Bundeswehreinsätzen außerhalb des NATOGebietes thematisiert, und dies nach einer entsprechenden Veranstaltung unter Beteiligung von Gre

mien der Hochschule? Oder wie ist es mit der Unterstützung eines Aufrufs gegen den Aufmarsch von Rechtsradikalen Unter den Linden? Wie verhält es sich, wenn der an einem Samstag, also außerhalb des Hochschulbetriebs, stattfindet? – Die Reihe der zu klärenden Fragen ließe sich beliebig fortsetzen, und wahrscheinlich würden 50 % der hier Anwesenden sie falsch beantworten.

Diese widersprüchliche Situation, die sich aus den selbst gesetzten Leitbildern und der veränderten Rolle von Universitäten einerseits und den gesetzlichen Beschränkungen andererseits ergibt, gilt es aufzulösen. Es ist doch absurd, wenn wir die Berliner und Berlinerinnen offiziell auffordern, an einem Aufstand der Anständigen teilzunehmen, die Asten aber, die die Studierenden zur Teilnahme an solchen Kundgebungen aufrufen, mit Ordnungsgeldern überziehen.

[Beifall bei den Grünen und der PDS]

Die rot-grüne Bundesregierung hat gehandelt und mit der Novelle des Hochschulrahmengesetzes die Grundlage dafür geschaffen, dass die Asten als Organe der Studierendenschaften ihre gesellschaftliche Aufgabe besser wahrnehmen können. Das Hochschulrahmengesetz hat ihre Aufgabe neu definiert, und einer der wesentlichen Bestandteile ist der, dass sie zukünftig für Diskussionen die Veröffentlichung zu allgemeinpolitischen Fragen in ihren Medien ermöglichen sollen. Diese Veränderung muss in Berliner Landesrecht umgesetzt werden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zum BerlHG soll dies geschehen, um möglichst schnell auch für die Berliner Asten die neue Grundlage wirksam werden zu lassen und die widersprüchlichen Beschränkungen zu minimieren.

Die wissensbasierte Gesellschaft ist unsere Zukunft, und die Universitäten sind die zukunftsträchtigsten Potentiale, die wir hier in der Stadt haben. Wenn wir das ernst meinen, dann müssen wir auch den Lernenden die Möglichkeit geben, ihre Selbstverwaltung in Verantwortung für und in Auseinandersetzung mit der Gesellschaft wahrzunehmen. Wir können dies jetzt tun und damit das eine oder andere unsinnige Verfahren beenden. Und es gibt kein Argument, mit der Umsetzung dieses Teils der HRG-Novelle noch länger zu warten.

[Beifall bei den Grünen]

Je eher wir dem Spuk ein Ende bereiten, umso besser. Das entlastet die Gerichte und die Haushalte der Universitäten, aus denen die Ordnungsgelder bezahlt werden. Wir tun der Stadt und der Uni einen großen Gefallen. Darauf zu hoffen, dass die CDU ihren klagewütigen Studentenverband davon überzeugt, die politische und nicht die juristische Ausei

nandersetzung zu führen, wird vergeblich sein. Es gilt deshalb, den Antrag möglichst schnell zu verhandeln und die Veränderungen zu beschließen. – Vielen Dank!

[Beifall bei den Grünen]

Danke schön! – Für die SPD-Fraktion hat Dr. Flemming das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute liegen uns zwei Änderungen zum BerlHG vor. Das, was die Koalitionsfraktionen vorgelegt haben, beinhaltet als erstes, dass die ausländischen Grade in Berlin in einem einfachen Verfahren anerkannt werden. Sie wissen, dass in zunehmendem Maße Ausländer nach Berlin kommen und hier auch akademisch arbeiten möchten. Hier bestand ein sehr kompliziertes Verfahren, das wir gern erleichtern möchten.

Als Weiteres möchten wir gern die Juniorprofessur in Berlin einführen. Die Universitäten haben schon angefangen, aber die Rechtsgrundlage dafür ist nicht vorhanden. Im Bund ist sie vorhanden. Wir haben sie auf Berlin übertragen. Wir haben sie sehr einfach gemacht und gleichzeitig auch Regelungen geschaffen, die eine Qualitätskontrolle zulassen.

Des Weiteren möchten wir gern das Promotionsrecht ändern. Darauf möchte ich gern näher eingehen. Sie wissen, die Diskussion über die Business School war sehr heftig. Wir sind der Meinung, dass sie ein Gewinn für Berlin ist. Wenn Sie die Zeitungen, vor allem die von außerhalb Berlins lesen, haben Sie festgestellt, dass dies von außen auch anders gesehen wird, nach dem Motto: Da wird eine Schule gegründet, in der Manager ihre Promotion für Nichts bekommen. – Der Regierende Bürgermeister hatte bei der Gründung gesagt, ein Promotionsrecht werde gesichert. Wir haben gesagt, das kann nicht a priori gehen, sondern nur nach Qualität. Deswegen haben wir uns bemüht, Qualitätskriterien aufzustellen, die auch in anderen Bundesländern gelten, haben sie zusammengestellt und gehen davon aus, dass diese dann an allen Hochschulen gelten, nicht etwa nur an der Business School, dass alle Hochschulen sie befolgen. Wenn die Business School diese erfüllt, bekommt sie das Promotionsrecht, sonst nicht. Damit schützen wir die Business School und die Promovenden, die dort promovieren. Ich hoffe, dass wir hier Gemeinsamkeiten finden.

Des Weiteren möchte ich darauf hinweisen: Sie wissen, dass die Expertenkommission Hochschulmedizin eine Empfehlung abgegeben hat, die auch Veränderungen in der Struktur vorsieht. Anfangs des Jahres stehen Wahlen der Dekane sowohl in der Humboldt-Universität als auch in der Freien Universität an. Aus dem Grund möchte wir das gern aus

setzen, damit nicht voreilig eine Festlegung auf Personen erfolgt, die nachher wieder rückgängig gemacht werden muss.

Dann gibt es in dieser Stadt eine lange Diskussion, dass die FHVR, also die Fachhochschule für Verwaltung und Recht, bei Wissenschaft und nicht mehr bei Inneres angebunden werden soll. Hier gab es eine breite Übereinstimmung. Dies wird in dem Gesetz geregelt.

Sie sehen also, alles Dinge, die zumeist keine Streitigkeiten hervorrufen.

Die zweite Änderung, die hier vorgeschlagen wird, ist der Antrag der Grünen. Hier geht es um das so genannte politische Mandat der Studenten. Dieses ist von der rot-grünen Koalition in Berlin als erstem Bundesland 1990 eingeführt worden. Es ist jetzt fortgesetzt und im HRG anders dargestellt worden. Allerdings stoßen wir an ein Problem. Die Studentenschaft ist keine freiwillige Zusammenführung wie eine Partei, sondern die Studenten sind Zwangsmitglieder. Sie zahlen zwangsweise Beitrag. Hier ist das Problem: Wenn jetzt einer dieser zwangshaft verwalteten Studenten der Meinung ist, dass seine Führung mit seinem Geld etwas anderes tut, als was der Studentenschaft zusteht, klagt er. Die Möglichkeiten, das zu verändern, ist sehr schwierig. Deshalb sollten wir diskutieren, ob es Verbesserungen gibt. Wenn ja, werden wir uns diesen nicht verschließen, ganz im Gegenteil. Aber dass wir einen Schaufensterantrag beschließen, der Hoffnungen weckt, anschließend aber keine Änderungen herbeiführt, möchte wir gern verhindern. Aus dem Grund ist es wichtig, dass wir sehr sauber rechtlich diskutieren und Möglichkeiten aufzeigen. Ich bin gespannt, mit welchen Argumenten zum Beispiel der WPD oder andere dazu kommen, dass sie sagen können, dann gibt es keine Klage mehr. Wenn das der Fall ist, sollte man Änderungen zustimmen. Wenn es so ist, dass die Klagen weiterhin kommen, ist die Frage, ob wir tatsächlich Änderungen durchführen oder nicht vielmehr andere Möglichkeiten finden sollten.

Diese große Koalition hat sich vorgenommen, im nächsten Jahr eine große Novelle des BerlHG vorzulegen. Das ergibt sich aus zwei Notwendigkeiten: als erstes aus der, dass die Experimentierklausel ausläuft und wir Regelungen treffen müssen. Wir sind uns einig, dass wir die Regelungsdichte in den Hochschulen abbauen wollen, und zwar sehr massiv, aber umgekehrt eine Regelungsdichte für die Leistungen der Hochschulen aufbauen müssen.

In diesem Zusammenhang ist auch die Stellung der Hochschulen in der Gesellschaft wichtig. Wir sind der Meinung, dass das überhaupt einer der wichtigsten Punkte ist, die wir diskutieren müssen.

Hier spielt die Studentenschaft ebenfalls eine Rolle. Diese Diskussion in den Zusammenhang zu stellen, wäre fruchtbarer und erfolgreicher, als jetzt ganz kurzfristig etwas zu ändern, von dem man nicht weiß, ob so etwas daraus folgt. – Ich danke Ihnen!

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der PDS]

Danke sehr! – Für die CDU-Fraktion hat Frau Abgeordnete Grütters das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum einen muss ich meiner Überraschung Ausdruck geben, dass eine so weitreichende Gesetzesänderung beim Berliner Hochschulgesetz uns als Dringlichkeit vorgelegt wird. Herr Flemming, das finde ich unseriös. Das sind weitreichende Änderungen.

[Beifall bei der CDU, der FDP und den Grünen]

Sie haben jede Zeit der Welt, um so etwas im Ausschuss vorzulegen, wie sich das gehört. Und wir bekommen das hier als Dringlichkeit auf den Tisch. Das ist auch im Hinblick auf die Wissenschaftler unpassend.

Der Zeitdruck, den Sie hier ausmachen, bezieht sich, wenn ich das richtig lese, zunächst einmal auf die FHVR. Den Beschluss, sie in die Zuständigkeit von SenWissKult zu überführen, haben wir vor Monaten getroffen. Dafür hätten wir heute, damit es noch zum 1. Januar 2003 geht, wahrlich nicht mit Dringlichkeit das Gesetz gebraucht. Das hätten Sie bereits vor Monaten machen können.

[Beifall bei der CDU, der FDP und den Grünen]

Das Zweite ist das Thema Juniorprofessuren. Sie sagen zu Recht, Herr Flemming, die gibt es ja längst. Es war damals Wissenschaftssenator Stölzl, der zusammen mit Ihrer Ministerin Bulmahn diese Möglichkeit öffentlich vorgestellt hat, und zwar deshalb, weil die Universitäten Marburg und HumboldtUniversität Berlin die ersten waren, die das eingeführt und umgesetzt haben. Dass jetzt endlich eine rechtliche Regelung getroffen wird, finde ich richtig. Aber auch dafür, Herr Flemming, hätten Sie vorher schon monatelang Zeit gehabt. Auch dazu bedarf es der Dringlichkeit jetzt, so jedenfalls, nicht.

Die Sache zur Promotionsordnung müssen Sie mir im Ausschuss noch etwas genauer begründen. Das fand ich jetzt auch zu dünn, als dass ich aus dem Stand sagen würde: Na, prima! – Wir sehen die Business School auch als ein zusätzliches und gutes Angebot für Berlin an. Aber ich glaube, gerade was das Thema Promotionsrecht angeht, EAP

bezogen, haben wir seit Jahren eine Debatte darüber und würde sich eine gründlichere Diskussion lohnen.

Jetzt aber zum Gesetz der Grünen, das etwas eher vorlag. Wir kennen das Thema natürlich, es ist ein alter Hut. Dieses allgemein-politische Mandat der ASten befindet sich seit Jahren in der Debatte. Herr Ratzmann, Sie sagen mit Recht, es wird immer wieder vor den Gerichten verhandelt. Ich habe hier eine lange Liste aller möglichen Gerichtsbeschlüsse von 1981 bis 2002. Warum ignorieren Sie diese? Es ist ja nicht so, als ob Sie sagen würden, nur weil einmal ein RCDS-Mann – übrigens nicht nur – geklagt hat, finden Sie das lästig, und deshalb stellen Sie das Thema erneut in Gesetzesform auf den Tisch. Damit tun Sie den Betroffenen an den Universitäten keinen Gefallen. Einfach Gerichtsbeschlüsse zu ignorieren, nur weil sie Ihnen politisch nicht passen, ist eine merkwürdige Rechtsauffassung.

[Zuruf des Abg. Ratzmann (Grüne)]

Nein, Sie kennen ja die Diskussion. Es geht um das Konstrukt der Zwangskörperschaft, damit wird es begründet. Nach der herrschenden Rechtsprechung gehören Studierende der Studentenschaft nicht wegen des freiwilligen Beitritts, sondern qua Immatrikulation an. Deshalb dürfen die dort sitzenden Vertreter mit den Geldern dieser zwangsweisen Mitglieder nicht machen, was sie wollen, sondern müssen sich um die studentischen Belange kümmern. Wenn sie das ausführlich täten, brauchten wir nicht einmal darüber zu diskutieren, was sie noch machen könnten. Aber dass sie mit den Geldern dieser Zwangsmitglieder nur eine kleine politische Minderheitenmeinung im allgemeinpolitischen Sinne vertreten – ich kann verstehen, dass viele sich darüber beklagen und die Gerichte diesen Klägern Recht geben. Schauen Sie sich mal die Realität an. Dank der Universitätsverfassung sind in Berlin alle Gruppen – Profs, Mittelbau, Studierende und sonstige Beschäftigte – auf allen Ebenen in den Diskussionen und Entscheidungen bei universitären und auch strukturellen Fragen beteiligt. Darüber hinaus gibt es unzählige Gremien, vom Fachbereichsrat bis zum höchsten Organ, nämlich dem Kuratorium, in dem die Studenten vertreten sind. Nur die verfasste Studentenschaft hat ausschließlich studentische Belange in Hochschule und Gesellschaft wahrzunehmen und die Verwirklichung der Ziele und Aufgaben der Hochschule zu fördern. Deshalb formuliert das HRG übrigens zwar eine Erweiterung der bis dahin geltenden Rechtsprechung, aber formuliert genauso gut auch Grenzen. Über diese Grenzen geht Ihr § 2 Abs. 4 eindeutig hinaus, und deshalb ist das schlichtweg rechtswidrig.

Ich muss zum Ende kommen. Aber ich möchte noch sagen: Für alle diejenigen Studenten, die sich allgemeinpolitisch betätigen und äußern wollen, gibt es eine Plattform, und zwar die Studentenparlamente. Wenn dort mit 75 % Beteiligung tatsächlich gewählt würde, könnte ich mir eine tolle Debatte unter Studierenden – das ist immerhin die geistige Elite des Landes, das sagen Sie zu Recht – vorstellen. Aber wissen Sie, wie die Beteiligung hier in Berlin ist? – Sie liegt bei kläglichen 6 bis 11 %. Und wenn Sie dann nebenbei berücksichtigen, dass zuletzt der Rechnungshof das verfassungswidrige Verhalten und den Umgang mit den Finanzen beim AStA angeklagt hat, dann sollten Sie darüber nachdenken, ob das der richtige Weg ist, diese Gelder, die zur Wahrnehmung allgemeinpolitischer Mandate noch nicht einmal jetzt richtig verwaltet werden, für eine solche winzige Minderheit einzusetzen. Jedenfalls können wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Und bei dem Entwurf von SPD und PDS hoffe ich, dass darüber ausführlich im Ausschuss beraten wird. – Schönen Dank!

[Beifall bei der CDU]

Vielen Dank, Frau Kollegin Grütters. – Der Kollege Ratzmann hat eine Kurzintervention angemeldet und tritt jetzt ans Pult. – Bitte schön!

Frau Grütters, Sie sagen zu Recht, dass ich die Rechtssprechung, die sich um das so genannte allgemeinpolitische Mandat rankt, kenne. Und weil ich sie kenne, weiß ich auch, dass es genau dieses Konstrukt der Zwangsmitgliedschaft ein 30 Jahre altes ist und sich allein auf diese Konstruktion der so genannten Zwangsmitgliedschaft in den Studierendenschaften beschränkt. In allen anderen Bereichen gibt es die eindeutige Rechtsprechung, dass die Zurechenbarkeit aus der Verwendung von Mitteln und aus der Betätigung von Organen eines solchen Zwangskörpers fehlt. Diese fehlende Zurechenbarkeit, die es den einzelnen Mitgliedern gerade nicht erlaubt, in dieser Weise gegen die politische Betätigung der Zwangskörperschaften vorzugehen. Es nimmt einen doch dann schon wunder, wenn es ausgerechnet in diesem Bereich – und dann auch noch mit einer bestimmten politischen Konstellation – zu immer genau diesen Beschränkungen kommt.

[Beifall bei den Grünen – Beifall des Abg. Hoff (PDS)]

Die Schwierigkeit, die ich versucht habe zu beschreiben, besteht genau darin, die Rechtsgrundlage des Handelns klarer zu schaffen und sie der veränderten Situation von Universitäten und Studierendenschaften in der heutigen Zeit anzupassen.

Darum geht es! Sie können kaum noch handeln, weil die Beispiele, die in den Rechtsprechungen immer wieder zu Grunde liegen, widersprüchlich behandelt werden. Sie dürfen, wenn es politisch passt, sich gegen einen NPD-Aufruf wehren oder zu einer Kundgebung aufrufen. Aber wenn es gerade nicht passt und nicht opportun ist, dann können sie das nicht tun. Und das klarer zu fassen, darum geht es genau in diesem Gesetzantrag, der nichts anderes macht als die Vorschriften, die in der HRGNovelle zusammengefasst sind und verändert worden sind, jetzt auf Berliner Landesrecht umzusetzen. Nichts anderes macht genau dieser Gesetzentwurf!

Und es ist notwendig, weil die Studierendenschaften nicht die Möglichkeit haben, auf Grund fehlender Grundrechtsbeteiligung in einer umfassenden Art und Weise, wie sie es brauchten, gegen dieses Konstrukt des Bundesverwaltungsgerichts, das 30 Jahre alt ist und in keinem anderen Bereich angewandt wird, vorzugehen. Deshalb ist es notwendig, genau diese gesetzlichen Änderungen herbeizuführen, sie klarer zu fassen und den Studierendenschaften zu ermöglichen, zu handeln und sich nicht ständig mit juristischen Verfahren auseinanderzusetzen.

[Beifall bei den Grünen – Vereinzelter Beifall bei der PDS]

Vielen Dank, Herr Ratzmann! – Frau Kollegin Grütters! Besteht der Wunsch, auf die Intervention zu antworten? – Das ist nicht der Fall. – Wir kommen nun zur Wortmeldung der PDS. Das Wort hat der Kollege Hoff. – Bitte sehr!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Es ist bereits dargestellt worden, dass wir heute zwei BerlHG-Änderungen vorliegen haben. Ich komme zu zwei irrigen Annahmen, denen Frau Grütters unterlag.

Die erste irrige Annahme in ihrem Redebeitrag war, dass, wenn ein Antrag richtig eingebracht wird, es dann keine Diskussion mehr im Ausschuss dazu gäbe. Die parlamentarische Tradition sagt nicht, dass, wenn wir heute einen Antrag dringlich einbringen, wir damit auch die Sofortabstimmung verlangen und somit das Ding vom Tisch wäre, sondern dass wir es in den Ausschuss überweisen und dort diskutieren. Aus diesem Grund wird es – wie bei jedem Gesetzesänderungsantrag – dazu eine parlamentarische Befassung mit einer Anhörung im Ausschuss geben.