In unserem Antrag sind die Bereiche relevant, die der Kollege Flemming schon dargestellt hat. Dabei wird deutlich, dass wir hier – bezogen auf die Juniorprofessoren – noch zu einer schnellen gesetzlichen Regelung kommen wollen. Es waren eine Reihe von Vorabstimmungen zu machen. Dabei war relativ klar, dass wir uns hier in dem Bereich bewegen, in dem der Bund eine Rahmengesetzgebung vorgegeben hat und die Detailregelungen durch Länder zu machen sind. Da es diese Form von Juniorprofessoren noch nicht gibt und da es auch in dem, was der Bundestag hier diskutiert hat, unterschiedliche Auffassungen gab, zum Beispiel wie man mit dem Instrument der Habilitation umgeht, hat der Bundesgesetzgeber bedauerlicherweise keine Abschaffung der Habilitation vorgenommen. Trotzdem gab es eine Spannbreite, wie die Länder agieren können. Und aus diesem Grund gab es hier eine relativ intensive Vorarbeit wie wir das machen. Wir denken, dass wir eine gute Grundlage für die parlamentarische Befassung gefunden haben und dass wir im Ausschuss zu einem guten Ergebnis kommen werden.
Die Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege ist in der Tat ein Punkt, der seit Jahren vorliegt. Wir hatten zwar im Grundsatz seit über einem Jahr auch im Parlament mittlerweile einstimmig beschlossen, das so zu machen. Das heißt aber nicht, dass bei den zuständigen Verwaltungen die Begeisterung über die einstimmige Beschlusslage des Parlaments so groß war. Aus diesem Grund war eine Reihe intensiver Verwaltungsarbeit erforderlich, um mit den betreffenden Verwaltungen Wissenschaft, Recht und Inneres zu einer Einigung zu kommen – auch Finanzen, bezogen auf die Steueraus- bildung –, so dass wir hier eine Gesetzesvorlage machen, von der wir glauben, dass wir, bezogen auf die FHVR, den besten Weg gefunden haben.
Sehr aktuell ist der Punkt „Umgang mit den Wahlen an der medizinischen Fakultät und dem Klinikum“. Hier reagiert die Koalition auf das Expertenkommissionsgutachten, und wir gehen davon aus, dass wir mit der Aussetzung der Wahlen und dem, was wir uns mit der Expertenkommission und dem Vorschaltgesetz vorgenommen haben, auch umsetzen können. Ich denke, dass wir auch begründet haben, warum dieser Antrag noch in diesem Jahr zu einer Beschlussfassung kommen muss, damit die Projekte, die wir uns vorgenommen haben und die im Parlament überwiegend unstrittig sind, auch umgesetzt werden können.
Ich komme zum zweiten Antrag, zum politischen Mandat, wie er von der Fraktion der Grünen vorgelegt worden ist und auf eine entsprechende Initiative der studentischen Selbstverwaltung Bezug nimmt, nämlich dem politischen Mandatsreferat der Hum
boldt-Universität. Dieser Antrag nimmt sehr wohl und richtig die 6. Hochschulrahmengesetznovelle auf, die die Rechte der Studierendenschaften festlegt. Im Gegensatz zu dem, was Frau Grütters hier ausgeführt hat – damit bin ich bei ihrem zweiten großen Irrtum –, ist es nicht so, dass die Zwangsmitgliedschaft und die Zwangskörperschaft der Studierendenvertretung quasi ein unumstößliches Naturgesetz sei, sondern es hat sich in der Entwicklung der Rechtsprechung um eine politische Rechtsprechung gehandelt, die zu dem Zeitpunkt, als die Studierendenbewegung politisch, links und antiautoritär wurde und auf einmal davon abgesehen hat, den Studierendenvertretungen die Möglichkeit zu geben, sich politisch zu äußern und angefangen hat, die politischen Äußerungen der Studierendenschaften mit Zwangsmaßnahmen zu beantworten, weil sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in das Konzept der staatlich angepassten patriarchalischen AdenauerÄra passten,
sondern auf einmal eine andere Position formuliert hat. Hier sind wir mit einer politischen Beschlussfassung konfrontiert, genau wie wir es auch bezogen auf die Professorenmehrheit an den Hochschulen sind, als die Professoren, der Hochschullehrerverband dagegen geklagt hatte, als Ende der 60er Jahre demokratische Hochschulgesetze eingeführt wurden, die eine Gruppenparität vorsahen. Auch hier kann es Änderungen geben. Der Bundesgesetzgeber hat 1998 festgelegt, dass die Professorenmehrheit nicht mehr in allen Gremien vorhanden sein muss. Und so – beispielsweise wie bei der Arbeiterkammer Bremen und der Arbeiterkammer des Saarlandes –, wie es verfassungsgerichtlich andere Entscheidungen zum politischen Mandat von Zwangskörperschaften geben kann, kann es auch in diesem Bereich möglich sein. Wir versuchen, uns im Land Berlin seit Jahren an eine Rechtsprechung heranzutasten, die auch ein offensichtlich konservatives Verwaltungsgericht in Berlin nun endlich anerkennt. Denn der Punkt ist doch – hier habe ich eine leichte Dissonanz zu einigen Äußerungen, die zu diesem Thema in der Vergangenheit gemacht wurden: Wir haben in diesem Parlament seit Jahren – bezogen auf die bisherige Grundlage im Hochschulgesetz – gesagt: Der Gesetzgeber sagt: „Diese Gesetzgebung soll das politische Mandat der Studierendenschaften beinhalten.“ – Wir hatten hier mal eine absurde Sitzung, wo sich zu Zeiten der großen Koalition ein rot-grüner Gesetzgeber 1989 wieder konstituierte und sagte, dass er damals, 1989/1990, mit diesem Gesetz das politische Mandat gewollt hat. Dieses Gesetz sollte einfließen in die entsprechende Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts, die nicht nur politisch nach Lust und Laune, sondern nach dem Willen des Gesetzgebers entscheiden sollte. Das hat das Verwaltungsgericht bislang völlig igno
riert. Wir sagen aber, es gibt eine Beschlussfassung des Parlaments, die nun offensichtlich verändert werden muss, da das Verwaltungsgericht nicht Einsicht zeigt bei dem, was der Gesetzgeber will. Aus diesem Grunde sollte hier eine neue rechtliche Regelung probiert werden. Die Grundlage, die die Grünen vorgelegt haben, ist eine Grundlage, über die wir diskutieren wollen. Wir wollen das politische Mandat, wir wollen, dass es hier schnell zu einer Regelung kommt und deshalb muss dieser Antrag auch im Parlament diskutiert werden.
In einer Situation, in der ein Verwaltungsgericht in Berlin eine Studierendenschaft dafür verurteilt, dass sie eine Veranstaltung durchführt, wie mit Rassismus an der Hochschule umgegangen wird, zeigt, wie abenteuerlich die Konstruktion des sogenannten politischen Mandats ist. Wir sagen, die Studierendenschaften haben das politische Mandat, es wird ihnen nur von Verwaltungsgerichten vorenthalten. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Kollege Hoff! – Für die FDP erhält das Wort der Herr Kollege Schmidt – bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hier liegen nun zwei Anträge vor, einmal von den beiden Koalitionsfraktionen und jener von Bündnis 90/Die Grünen, die beide gern die Achte Novelle des Berliner Hochschulgesetzes sein wollen.
Der Antrag der Koalition kommt wirklich ein wenig spät. Wir haben schon vor der Sommerpause den Entwurf der Senatsverwaltung dazu gesehen. Man muss im Detail dann schauen, inwieweit sich der jetzt davon unterscheidet. Es ist aber doch sehr bedauerlich, dass bis zum Jahresende nur noch ein Schweinsgalopp durch den Ausschuss und das Parlament möglich ist, um ihn noch vor dem Jahresende beschließen zu können. Nichtsdestotrotz werden aber hier einige Punkte geregelt, die vernünftig sind.
So zum einen die Rechtsgrundlage zu schaffen für die Berufung von Juniorprofessoren. Das ist nun wirklich sinnvoll, den rechtlichen Rahmen zu schaffen, um z. B. der Humboldt-Universität, die da schon relativ weit fortgeschritten ist, Sicherheit zu geben.
Im Bereich des Promotionsrechts erkennen wir auch an, dass hier was zu tun ist. Wir begrüßen, dass die European School of Management and Technology nach Berlin kommt und dass sie auch die Möglichkeit erhalten muss, Promotionen zu verleihen. Hier ist aber noch zu besprechen, welche Stellung die Fachhochschulen und ihre Absolventen im Bereich Promotion erhalten sollen. Es ist natürlich auch sinnvoll, für die Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege eine Regelung zu schaffen, da sie zum Jahresende die zuständige Senatsverwaltung wechseln soll. Über Einzelheiten ist noch im Ausschuss zu sprechen.
Ein Punkt, den ich bei der Novelle der Koalition vermisst habe – den haben dann die Grünen natürlich geliefert –, ist das Thema: Rechte der Studierendenschaft. Wie schon angesprochen ist dies ein heiß umstrittenes Thema. Der Antrag der Grünen gibt in der Begründung vor, dass es sich um eine Anpassung an das Hochschulrahmengesetz des Bundes handelt, das allgemeinpolitische Mandat in das Berliner Hochschulgesetz einzufügen. In der Begründung ist zu lesen, der Aufgabenrahmen der Studierendenschaft muss erweitert werden, sie sollen aktiver Teil des gesamtgesellschaftlichen Meinungsbildungsprozesses werden, und dass die Grünen und natürlich auch die Asten und Ref-Räte die restriktive Auslegung der Gerichte in Berlin stört. Ich denke, es ist schon ein bisschen ungehörig, hier die Richter zu schelten, dass sie falsch entschieden. Damit müssen wir uns nun mal auseinander setzen und abfinden.
Das ist also der Ausgangspunkt, die Kompetenzen für die Studierendenschaften zu erweitern. Ich hätte Ihnen geraten, Sie hätten sich vom Bundesministerium dieses Heftchen besorgt, in dem die Fünfte und Sechste Novelle des Hochschulrahmengesetzes erklärt wird. Da ist z. B. der Satz zu finden:
Bei der Novelle geht es nicht um die Wiederbelebung ideologischer Grabenkämpfe, um die Zulässigkeit eines allgemeinpolitischen Mandats, das ausdrücklich nicht eingeführt wird.
Dementsprechend ist der Antrag eigentlich substanzlos. Hätten Sie dieses Heftchen gelesen, wäre Ihnen aufgefallen, dass nicht, wie in Ihrem Antrag geschrieben, die Sechste Novelle am 15. Juli, sondern am 15. August 2002 in Kraft getreten ist. Das ist auch ein Indiz dafür, mit welcher Ernsthaftigkeit hier gearbeitet wurde.
Nimmt man das Hochschulrahmengesetz genau, geht es bei der Studierendenschaft um die Vertretung der studentischen Belange innerhalb der Universität und da in allen Bereichen. Außerhalb der Universität ist natürlich nur der hochschulpolitische und wissenschaftspolitische Anspruch gegeben und keine weiteren Äußerungen. Wenn man sich anschaut, womit sich Studierendenschaften auseinandersetzen – das kenne ich aus meiner eigenen Studienzeit –, dann sind das Reisen ins sozialistische Ausland und Unterstützung von Globalisierungsgegnern.
Das ist ein Skandal, und hier muss die Politik natürlich reagieren, dass solche Missbräuche mit Zwangsgeldern, die Studierende zahlen müssen, wenn sie sich an der Universität einschreiben, nicht mehr vorkommen. Diesen Missbrauch gilt es einzudämmen.
Hier sollten Sie mit Vorschlägen aktiv werden. Die Studierendenschaft sollte die Hochschulpolitik des Landes und uns Wissenschaftspolitiker begleiten. Bis jetzt habe ich davon wenig bis gar nichts vernommen. Würde das von den Studierendenvertretern in den ASten gewährleistet, dann wäre natürlich auch das Interesse der Studenten an der Beteiligung innerhalb dieser Gremien viel größer. Ihr Antrag bringt uns da auf keinen Fall weiter und wird deshalb von uns abgelehnt. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Kollege Schmidt. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Ältestenrat empfiehlt zur Drucksache 15/929 die Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung. Dies gilt dann auch für den dringlichen Antrag mit der Drucksachennummer 15/970. Die CDU hat gewünscht, dass zusätzlich beide Gesetze in den Rechtsausschuss überwiesen werden. Ich sehe dazu Zustimmung, keinen Widerspruch, dann ist dies so beschlossen, und es wird so verfahren.