Danke schön, Herr Dr. Körting! – Es gibt keine weitere Nachfrage des Kollegen Zimmermann, aber des Kollegen Mutlu. – Bitte!
Herr Senator! Ich gehe auch davon aus und hoffe es auch, dass das Zuwanderungsgesetz kommt. Die Frage ist, ob im Zuge des neuen Gesetzes Umstrukturierungen in der Ausländerbehörde geplant sind, zumal die Zustände dort immer schlimmer werden. Aus Erfahrung kann ich sagen, dort ist von Bürgernähe schwer zu sprechen. Werden Sie das neue Gesetz als Anlass nehmen – schließlich werden wir ab dem 1. Januar 2003 auch
ganz offiziell juristisch ein Einwanderungsland –, dort auch für mehr Bürgernähe zu sorgen? Und wenn ja, wie?
Herr Kollege Mutlu! Die Feststellung, die Sie eingangs über die Zustände in der Ausländerbehörde gemacht haben, kann ich so nicht teilen. Es gibt in der Ausländerbehörde Problemtage, wenn es eine Vielzahl von Vorsprechenden gibt. Andererseits hat sich für viele Bereiche dort durchgesetzt, dass man Vorsprachetermine verabreden kann. Die Mitarbeiter der Behörde sind bemüht, das so zu regeln, dass es für die Betroffenen, die dort ankommen, in einer menschenwürdigen und vernünftigen Art und Weise abläuft. Insofern sehe ich im Moment keinen grundlegenden Anlass, die Tätigkeit der Ausländerbehörde umzuändern.
Wir werden aber ein Problem haben, das man nicht verschweigen kann, wenn wir am 1. Januar 2003 ein neues Zuwanderungsrecht mit Änderung der Aufenthaltstitel haben, die wir bisher hatten, und sich die bisherige Vielfalt von Aufenthaltstiteln für die Ausländer ändern wird. Dann ist zu befürchten, dass wir einen Ansturm von Menschen haben werden, die sagen, sie wollen jetzt das, was sie im neuen Gesetz als Aufenthaltstitel haben, auch sofort in die Hand gedrückt bekommen. Deshalb rechnen wir damit, dass wir einige Tausend oder Zehntausend ausländische Mitbürger und Mitbürgerinnen haben werden, die kurz nach dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes versuchen werden, von der Ausländerbehörde neue Entscheidungen zu bekommen.
Deshalb ist bei uns angedacht, im Rahmen dessen, was wir im Überhangmanagement für Personal, das wir nicht mehr brauchen, ohnehin planen, einen Übergangseinsatz für diese Ad-hoc-Situation zu machen, um zusätzliche Mitarbeiter dort einsetzen zu können, um den Erstandrang von Ausländerinnen und Ausländern zu bewältigen. Deshalb wird man da auch Regelungen treffen müssen – und das wird auch gar nicht anders gehen, wenn da 15 000 auf einmal kommen, werden sie 15 000 nicht auf einmal abfertigen können, so einfach ist das –, dass man mit den Menschen, die dort kommen, vereinbart, ihr kommt erst in vier Wochen wieder, und ihr kommt erst in acht Wochen wieder. Sonst ist das für die Beteiligten und für die Mitarbeiter nicht in einer menschenwürdigen Atmosphäre zu regeln. Aber anders wird es auch nicht gehen.
Dann hat der Kollege Apelt für die Fraktion der CDU das Wort im Austausch für den Kollegen Steuer mit der Frage:
1. Welchen Zweck verfolgt der Senat mit der angekündigten unverantwortlichen Kürzung der Mittel für den Religionsunterricht?
2. Ist dem Senat bewusst, dass damit das Angebot des Religionsunterrichts im ehemaligen Ostteil der Stadt flächendeckend zum Erliegen kommen kann?
Welcher Senator, wenn ich fragen darf, möchte antworten? – Herr Senator Dr. Flierl. – Bitte schön, Sie haben das Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kollege Apelt! Wie Ihnen bereits im Hauptausschuss gestern ausführlich dargestellt wurde, beruht Ihre Frage auf falschen Annahmen.
Von einer unverantwortlich hohen Kürzung der Mittel für Religionsunterricht kann keine Rede sein. Die Bemessung der Zuschüsse für den Religionsunterricht erfolgt nach den Haushaltsansätzen des vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Doppelhaushalts 2002/2003. Sie wissen, dass ein neues Finanzierungsmodell hierfür die Grundlage ist, das einheitlich für alle Anbieter werteorientierten Unterrichts von der Zahl der jeweils unterrichteten Teilnehmer ausgeht. Und es wurde dieses Modell – das wissen Sie vielleicht auch – in der Amtszeit von Senator Stölzl erarbeitet.
Im Jahr 2002 wird die Katholische Kirche sogar geringfügig mehr Mittel zur Verfügung haben als 2001. Bei der Evangelischen Kirche ergibt sich ge
genüber dem tatsächlichen Bedarf von 2001 ein Minus von knapp 1,2 Millionen €! Das sind 3,6 %. Das ist ein gewisser Unterschied zu dem, was Sie in Ihrer Presseerklärung mit 25 % in der Stadt verbreitet haben. Ich nutze diese Gelegenheit erneut, das richtigzustellen. Wir haben das bereits mehrfach getan. – Nach dem Modell werden die gleichen Teilnehmerzahlen 2002 wie im Jahr 2001/2002 zugrunde gelegt. Das Modell beruht darauf, dass die Vorjahreszahlen zählen.
Im Übrigen ist auch nicht die Anwendung dieses vom Hauptausschuss in Auftrag gegebenen teilnehmerabhängigen Modells der Grund für die Abweichung, insbesondere bei der Evangelischen Kirche, sondern die einvernehmlich verabredete Berücksichtigung der staatlichen Lehrer, die Religionsunterricht erteilen. Sie wissen, dass staatliche Lehrer von der Schulverwaltung finanziert werden und diese Finanzierung nun bei der Finanzierung der Kirchen berücksichtigt wird. Die Kirchen haben keine Einwände gegen die kostenmäßige Berücksichtigung dieser Lehrer erhoben.
Zu Ihrer zweiten Frage: Es ist dem Senat unerfindlich, inwiefern durch die Bemessung der Zuschüsse nach dem neuen Finanzierungsmodell das Angebot des Religionsunterrichts ausgerechnet im Ostteil der Stadt in irgendeiner Weise beeinträchtigt werden könnte. Die Kirchen entscheiden eigenständig, wo sie ihren Religionsunterricht durchführen. Die finanzielle Förderung hierfür ist von der Teilnehmerzahl abhängig wie in allen anderen Stadtteilen. Auf die Teilnehmerzahlen selbst hat der Senat keinen Einfluss.
Zwei Nachfragen! – Herr Senator! Wir sind beide im Osten zur Schule gegangen. Vieles hat man uns nicht gelehrt – aber Mathematik: Wenn zur Finanzierung des Status quo 34,2 Millionen € von der Kirche benötigt werden – obwohl der Rechtsanspruch deutlich höher ist, wie Sie wissen – und nur 31,7 Millionen € vom Senat zur Verfügung gestellt werden, ergibt sich ein Minus von 2,5 Millionen € in diesem Jahr – sprich: 7,9 %. Wenn im Jahr 2003 35,5 Millionen € zur Status-quo-Finanzierung – wieder unterhalb des Rechtsanspruchs – beantragt werden und der Senat sagt, er stelle aber nur 26,5 Millionen € zur Verfügung – also 9 Millionen € weniger, als benötigt werden –, dann fehlen 25,4 %.
Wenn der Senator darauf antworten kann, kann ich mir die Frage sparen. Also: Können Sie meine Rechnung nachvollziehen, oder glauben Sie, ich hätte mir das ausgedacht?
Die Rechnung mag richtig sein, aber die Zahlen sind falsch, weil Sie nicht die Zahlen des Vorjahres genommen haben, sondern die Anmeldungen, die die Kirchen nach dem abschließenden Protokoll bzw. dem Stellenplan der Vorjahre beanspruchen. Wenn man den entsprechenden Jahressatz des Vorjahres annimmt und die jetzt zugewiesenen Summen, dann wird es genau diese Prozentabsenkungen geben, von denen ich gesprochen habe, die hauptsächlich durch die Anrechnung der Lehrer begründet ist und keineswegs durch die Anwendung des Finanzierungsmodells selber.
Das ist eine sehr sensible Thematik, in der wir einen intensiven Austausch mit den Kirchen suchen und führen. Es macht wenig Sinn, dieses hier in der Fragestunde zu behandeln. Ich bin gern bereit, Ihnen detailliert die Rechnung der Verwaltung darzustellen, sofern Sie das nicht gestern im Hauptausschuss schon verfolgen konnten.
Herr Senator! Ist Ihnen die Dramatik nicht bewusst, wenn infolge dieser Kürzungen bis zu 1 900 Lerngruppen mit bis zu 20 000 Teilnehmern eingestellt werden müssten? – Sie können ja immer noch sagen, das wäre nicht so und die Kirchen hätten das einvernehmlich mit Ihnen geregelt. Dann müssen Sie aber auch erklären, warum die Kirche jetzt eine Klage dagegen vorbereitet.
Die Vorbereitung der Klage ist Teil des Verhandlungsprozesses, denn wir führen tatsächlich einen Dialog über die neue Einführung eines Finanzierungsmodells. Diese Gespräche laufen. Es ist völlig unbenommen, dass die beiden beteiligten Seiten
auch ihre Rechtspositionen geltend machen. Das macht man üblicherweise auch mit der Vorbereitung einer Klage. Das bleibt jedem völlig unbenommen. Das widerspiegelt aber nicht den Geist und die Atmosphäre der Verhandlungen.
Wenn Sie davon ausgehen, dass die Kirche argumentiert, dass 1 900 Lerngruppen nicht mehr finanziert werden können, so sind das die Hochrechnungen vor dem Hintergrund angekündigter weiterer Absenkungen. Über den Ausschluss dieser weiteren Absenkungen reden wir. Das, wonach Sie gefragt haben, bezieht sich auf das jetzt angewendete Modell – das Stölzl-Papier, später GoehlerPapier, vom Hauptausschuss damals zur Kenntnis genommen –, von uns jetzt angewendete und mit den Kirchen noch zu verabredende Modell der Gruppengröße 15/10. Mit diesem Modell wird keineswegs der dramatische Abbau, den Sie jetzt unterstellen, verbunden sein. In der Tat wird es eine Reduzierung der Zuschüsse geben, aber die Ausfinanzierung orientiert sich an den Teilnehmerzahlen des Vorjahres, wie es der Hauptausschuss mit seinem Auftrag, ein solches Modell zu etablieren, uns auch vorgegeben hat.
Herr Senator! – Zu diesem Punkt: Können Sie nach dem, was Sie hier dargestellt haben, bestätigen, dass es sich hierbei nicht um einen Streit zwischen dem Staat und den Kirchen handelt, sondern dass es hier um eine Position der Evangelischen Kirche geht, die in einem bestimmten Punkt eine Absenkung erfährt, weil der Humanistische Verband und die Katholische Kirche bei dem derzeit angewendeten Berechnungsmodell einen Aufwuchs durch die Einbeziehung der Schulverwaltungsstellen realisieren?
Können Sie auch bestätigen, dass es zu dem dargestellten Sachverhalt zum Ende dieses Jahres einen Bericht an den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses geben wird, anhand dessen sich der Hauptausschuss und damit auch das Parlament mit all diesen Fragen, die hier sehr populistisch dargestellt wurden, umfangreich und ausführlich befassen wird, um zu einer Regelung zu kommen, die zukunftsfähig ist – ohne Streit?
Herr Abgeordneter! Ich anerkenne zunächst einmal die Bereitschaft der Kirchen auch in den vergangenen Jahren, auf die Haushaltssituation des Landes