Protocol of the Session on November 14, 2002

Rücksicht zu nehmen. Es hat auch in den letzten Jahren durchaus Verhandlungen über Absenkungen gegeben – im Unterschied zu dem Stellenplan, der im abschließenden Protokoll Anfang der 90er Jahre verabredet wurde.

Die von Ihnen gestellten Fragen kann ich mit Ja beantworten.

[Heiterkeit bei der PDS]

Ich kann bestätigen, dass es darum geht, ein Modell zu etablieren, das den unterschiedlichen Ansprüchen der verschiedenen Anbieter von werteorientiertem Unterricht gerecht wird und das insbesondere Aufwuchs, aber auch Abwuchs gerecht verteilt. Alle Anbieter haben damit zu kämpfen – ob wir das gut oder schlecht finden. Wir äußern uns dazu nicht, sondern schaffen die Bedingungen, dass dieser werteorientierte Unterricht angeboten werden kann. Es gibt einige, die abnehmen, und andere, die wachsen, und das bringt auf beiden Seiten Probleme. Ich gehe davon aus, dass bis zum Ende dieses Jahres dieses Problem gelöst wird.

Es besteht vor allem das Problem, dass es wegen der unterschiedlichen Anteile von staatlichen Lehrern Unterschiede zwischen den Anbietern gibt und dass die Kirchen unterschiedlich groß sind. Und es gibt auch ein Problem in diesem Parlament: Denn wenn der Kollege Apelt davon spricht, dass der Kultursenator in Berlin das Wahlpflichtfach Religion abschaffen will, so offenbart er seine Unkenntnis über das Berliner Schulgesetz.

[Beifall bei der PDS – Beifall des Abg. Gaebler (SPD)]

Die Fragestunde hat damit ihre Erledigung gefunden. Heute nicht beantwortete Anfragen werden gemäß § 51 Abs. 5 der Geschäftsordnung mit einer Beantwortungsfrist von bis zu drei Wochen wieder wie üblich schriftlich beantwortet.

Ich rufe nun zu einer

Spontanen Fragestunde

auf. Zuerst erfolgen die Wortmeldungen nach der Stärke der Fraktionen mit je einem Mitglied. Zunächst hat für die Fraktion der SPD die Kollegin Grosse das Wort. – Bitte schön, Frau Grosse!

[Liebich (PDS): Der Gong kam nicht!]

Der Gong kommt nachher!

Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Wie sind wir in Berlin auf das

am 1. Januar 2003 in Kraft tretende Gesetz zur bedarfsorientierten Grundsicherung vorbereitet, und zwar erstens in organisatorischer Hinsicht und zweitens in finanzieller Hinsicht?

Frau Grosse, welchen Senator oder welche Senatorin wollen Sie befragen?

Frau Dr. Knake-Werner!

Frau Dr. Knake-Werner – bitte schön!

Frau Abgeordnete Grosse! Zum 1. Januar 2003 tritt das Gesetz zur bedarfsorientierten Grundsicherung im Alter in Kraft. Man geht davon aus, dass davon in Berlin etwa 25 000 bis 30 000 Menschen betroffen sein werden, wobei man, weil es sich im Wesentlichen um Dunkelziffern handelt, keine ganz genaue Zahl angeben kann. Es ist auch Auftrag des Gesetzes, die älteren Menschen einzubeziehen, die sich bisher nicht um Sozialhilfe bemüht haben, obwohl sie einen Anspruch darauf haben.

Zuständig sind in Berlin dafür die Bezirksämter. Sie haben sich auch schon in einer Reihe von Gesprächen organisatorisch auf diese Aufgabe vorbereitet. Ein Teil der Bezirksämter wird die Grundsicherungsämter bei den Wohnungsämtern ansiedeln, einige wenige haben sie bei den Sozialämtern untergebracht, und bei einem Bezirksamt ist das noch ungeklärt.

Die Frage ist: Wie gelingt es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit dieser Aufgabe fertig zu werden? – Es gibt bereits Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um sie für diese Aufgabe zu qualifizieren. Selbstverständlich wird diese Aufgabe auch einen höheren Personalaufwand beanspruchen. Es ist Folgendes angedacht: Da durch den Wegfall der Fehlbelegungsabgabe Aufgaben in den Bezirken wegfallen, hat der Finanzsenator zugesagt, dass die Personalstellen aus dem Überhang für die Grundsicherungsämter zur Verfügung gestellt werden.

Der Bund finanziert mit einer Pauschale die soziale Grundsicherung. Insgesamt sind es 407 Millionen €. Das Land Berlin wird 40 Millionen € als Pauschalsumme bekommen. Wir gehen davon aus, dass mit diesem Geld ausgekommen wird. Insofern bin ich der Auffassung, dass Berlin wohlgerüstet ist für die Einführung der sozialen Grundsicherung.

Frau Grosse, keine Nachfrage?

Dann ist der Kollege Ueckert von der Fraktion der CDU dran und hat das Wort.

Schönen Dank, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an Herrn Senator Strieder. Herr Strieder, da Sie mir am vergangenen Mittwoch in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr schnippisch eine falsche Auskunft zur Frage der Veranlassung der Tempo-30-Beschilderung auf der B 101, und zwar im Abschnitt von Ahrensdorfer Straße bis Stadtgrenze, gegeben haben, frage ich Sie: Welche Hoffnungen auf ausreichend zeitnahe und vor allen Dingen korrekte Antworten können sich auskunftssuchende andere Verwaltungen, die Presse oder ganz normale Bürger eigentlich machen, wenn Sie als zuständiger Senator es innerhalb einer Stunde nicht schaffen zu erfahren, dass Ihre Verwaltung eine wichtige Ausfallstraße nach Brandenburg, auf der zwei Buslinien verkehren, durch Tempo-30-Beschränkung unter Umgehung von Rechtsvorschriften in ihrer Leistungsfähigkeit weiter schwächt und der Staubildung Vorschub leistet?

Herr Senator Strieder!

Herr Abgeordneter Ueckert! Ich bedauere außerordentlich, dass ich Ihnen jetzt keine Antwort vorlesen kann. Sonst hätte ich Ihnen zeigen können, dass ich lesen kann. Mir ist von meiner Verwaltung mitgeteilt worden, dass von Ihrem Bezirksstadtrat wegen Mängeln auf der Straße das Tempo-30-Schild aufgestellt worden ist. Ich habe bis heute keine anderen Informationen.

[Zuruf von der SPD: Aha!]

Herr Kollege Ueckert, eine Nachfrage? – Bitte!

Herr Strieder! Wie kommt es dann, dass Ihre Referentin bei unserem wissenschaftlichen Mitarbeiter angerufen und sich dafür entschuldigt hat, dass Sie am Mittwoch eine falsche Auskunft gegeben haben, und diese am Donnerstag dann richtiggestellt hat, dass diese Schilder doch von Ihrer Verwaltung aufgestellt worden sind?

Herr Senator Strieder!

Ich habe eine Auskunft meines Referatsleiters, der hat diese Auskunft mir gegenüber bis heute nicht revidiert.

Dann hat Herr Udo Wolf das Wort. – Bitte!

Danke schön, Herr Präsident! – Ich frage den Innensenator, Herrn Dr. Körting: Was unternimmt der Senat, um sich dem Beschluss dieses Hauses gemäß auf Bundesebene für ein Bleiberecht langjährig hier lebender Roma einzusetzen?

Herr Senator Dr. Körting!

Herr Abgeordneter Wolf! Ich habe den Tagesordnungspunkt Altfallregelung für Roma, Sinti und Aschkali für die Innenministerkonferenz am 5./6. Dezember in Bremen angemeldet. Und zwar beabsichtige ich, dort die Zustimmung der Innenminister der anderen Bundesländer zu einer Regelung zu bekommen, mit der hier integrierte Familien gleichgestellt werden hier schon vorher in Altfallregelungen einbezogenen Familien aus Jugoslawien. Das bedeutet, wenn das durchkommt – das ist aber erst noch eine Frage, die auf der Innenministerkonferenz zu bereden ist -, dass dann Familien, deren Kinder hier integriert sind und zur Schule gehen, die Möglichkeit hätten, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, wenn sie vor 1996 eingereist sind und die übrigen Voraussetzungen wie bei allen Altfallregelungen erfüllen. Die übrigen Voraussetzungen sind: Es muss gesichert sein, dass sie in der Lage sind, ihren eigenen Lebensunterhalt zu verdienen, und es müssen bestimmte Regelungen eingehalten werden – dass die Betroffenen nicht straffällig geworden sind. Das bedeutet also nach den gesetzlichen Regelungen: Keiner von denen, die eine Altfallregelung in Anspruch nehmen wollen, darf zu mehr als 50 Tagessätzen verurteilt worden sein wegen einer Straftat während des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland.

Die Chancen für eine solche Altfallregelung sind schwierig, das sage ich hier gleich, weil das in den Bundesländern sehr unterschiedlich gesehen wird. Gleichwohl halte ich eine solche Altfallregelung auch für die Roma, Sinti und Aschkali für gerecht und werde mich in diesem Sinne bei den anderen Länderinnenministern dafür einsetzen.

Herr Kollege Udo Wolf, eine Nachfrage? – Bitte!

Herr Dr. Körting! Wie schätzen Sie denn die Bereitschaft des Bundesinnenministers und der Länderkollegen ein, auch insbesondere auf Grund der historischen Begründungen, sich für eine solche Bleiberechtsregelung für die Nachfahren der unter dem Nationalsozialismus verfolgten Roma und Sinti einzusetzen?

Herr Senator Dr. Körting, bitte!

Herr Wolf! Das gehört zu den Überlegungen, die ich dabei habe, weshalb ich so eine Regelung vorschlage: weil wir in unserer Vergangenheit in der Zeit bis 1945 gerade Angehörige der Roma und Sinti verfolgt haben, bis hin zu den Konzentrationslagern, und ich der Meinung bin, dass wir dann eine besondere historische Verantwortung haben gegenüber denjenigen Roma und Sinti, die jetzt seit längerer Zeit wieder bei uns wohnen. Um die soll es bei der Altfallregelung gehen.

Danke schön, Herr Senator!

Dann hat für die Fraktion der FDP der Kollege von Lüdeke das Wort zu einer spontanen Frage. – Bitte!

Eine Frage an Herrn Senator Strieder: Herr Senator, bezieht sich die gestalterische Wirkung der kürzlich in Betrieb genommenen Scheinwerferanlage auf dem Leipziger Platz auf die Fußgänger- oder auf die Ballonfahrerperspektive?

[Gelächter bei der PDS und den Grünen]

Herr Senator Strieder, bitte!

Herr Abgeordneter von Lüdeke! Ich muss zugeben, die Beleuchtung auf dem Leipziger Platz kann man wirklich nur richtig würdigen, wenn man eine gewisse Größe hat.

[Beifall und Heiterkeit bei der SPD, der PDS und den Grünen]

Es ist der Versuch, auf dem Leipziger Platz die Illumination der Grünfläche zu gestalten als Ergänzung des hell beleuchteten Potsdamer Platzes. Das ist städtebaulich und von der Stadtwirkung her durchaus ein Problem, wenn man aus einem so hellen Gebiet durch diese Grünanlage fährt und den Eindruck eines dunklen Lochs hat. Das ist die Konzeption gewesen mit den Lichtern auf dem Leipziger Platz. Ich will aber gern einräumen, dass ich mir vorgestellt hatte, es könnte etwas heller sein.

Danke schön! – Eine Nachfrage des Kollegen von Lüdeke. – Bitte!

Dann teilen Sie also die Auffassung, dass eine Platzgestaltung, deren Wir