Herr Senator! Daran anschließend folgende Frage: Ist im Auftrage Ihres Hauses, in Ihrem Haus selber oder z. B. bei der Oberfinanzdirektion einmal geprüft worden, in welchen Fällen – sei es bei den abgeschirmten Fondskrediten, sei es bei den so genannten Prominentenfonds, die nicht abgeschirmt sind – die Steuervorteile möglicherweise nicht mehr gewährt werden brauchen, weil hinter der Anlageform null Risiko steckt, und zwar aufgrund der Vielzahl und der Summe der Garantien, die in diesem Fonds etabliert worden sind?
Es hat in allen Fällen im Vorfeld einen verbindlichen Bescheid gegeben, ob diese Art von Modell tragfähig ist. Das ist damals so gewesen. Nur dann, wenn es jetzt im Nachhinein wesentliche Gestaltungsänderungen gegeben hätte, wäre Derartiges möglich. Ob es im Nachinein Gestaltungsänderungen gab und ob die nachgeprüft wurden, kann ich im Augenblick nicht beantworten.
Herr Sarrazin! Sie haben ja seinerzeit bei der Risikoabschirmung die Creme de la Creme von Anwaltsbüros beauftragt, um uns mit juristischen Gutachten diesen Weg hier schmackhaft zu machen, um es mal so zu sagen. Warum hat man nicht ähnliche Kapazitäten darauf verwandt, wirklich mal zu überprüfen, ob diese Fonds bedient werden müssen? – Da kann man doch nicht sagen, das sollen die jetzt in jedem Einzelfall mal tun, sondern es sind doch generelle Vertragsgestaltungen gewesen, die allesamt den Nachteil haben, dass sie das Land Berlin unverhältnismäßig belasten, so, wie es sonst kein Fonds republikweit getan hat. Deswegen meine ich, ist die Frage noch nicht beantwortet. Warum lassen Sie dies nicht vorrangig prüfen, ob das Bedienen der Fonds mit diesen Garantien überhaupt rechtlich notwendig ist?
Ob die Bedienung rechtlich notwendig ist, wurde im Vorfeld intensiv geprüft. Leider ist die Beantwortung ja so eindeutig und einfach, dass wir dafür keine Scharen von Anwälten brauchten, weil dies auf der Hand lag. Bei der Nachfrage, die ich eben beantwortet habe, ging es um eine andere Frage, nämlich, ob dann, wenn sich im Nachhinein etwas geändert hat in einem Fonds, man nicht noch einmal nachhakt, und das – habe ich gesagt – kann ich jetzt nicht überschauen. Generell ist natürlich von uns wie auch von der Bankgesellschaft geprüft worden, ob man dort in irgendeiner Weise herauskommt. Und das ist nicht der Fall. Das muss ich leider so sagen. interjection: [Frau Oesterheld (Grüne): Kann man die Prüfung erfahren?]
Dann rufe ich die 6. Frage auf. Die Frau Radziwill von der Fraktion der SPD hat das Wort zu einer Anfrage über
Wie ist der Stand der Verhandlungen mit der Liga der Freien Wohlfahrtsverbände über die entgeltfinanzierten Betreuungsleistungen, insbesondere die Eingliederungshilfen für Behinderte gemäß § 93 Bundessozialhilfegesetz (BSHG)?
Vielen Dank, Herr Präsident! Meinen Damen und Herren, Frau Kollegin Radziwill! Den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege wurde am 9. Juli 2002 in der bestehenden zentralen Vertragskommission die Absicht des Landes Berlin mitgeteilt, im Rahmen der Umsetzung des vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Doppelhaushalts 2002/2003 Einsparungen vornehmen zu wollen. Das Vertragsvolumen mit den Einrichtungen des Sozialwesens beträgt derzeit 400 Millionen $ jährlich. Wir haben die Vorstellung den Wohlfahrtsverbänden gegenüber unterbreitet, dass wir 20 Millionen $ im Jahr an Einsparungen gern mit ihnen gemeinsam durchsetzen wollen. Das sind 5 % – das sage ich jetzt ganz ausdrücklich – des gesamten Betragsvolumens. Die Einsparungen betreffen Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie den Personenkreis gemäß § 72 BSHG, also Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten. Pflegeeinrichtungen sind ausgenommen, da infolge des Pflegequalitätssicherungsgesetzes und der ohnehin unterhalb des Bundesdurchschnitts liegenden Personal- und sonstigen Ausstattung eine Absenkung in diesem Bereich uns nicht gegeben erscheint.
Der Haushalt sieht bei den Bezirken für das Jahr 2002 25 Millionen $ Einsparungen vor und für 2003 erneut 25 Millionen $. Das heißt also, dass die vorgesehenen Einparungen, die wir jetzt mit den Wohlfahrsverbänden verhandeln, nur einen Beitrag zu dem Gesamteinsparvolumen leisten. Sie werden dadurch nicht vollständig realisiert. Es sind in dem Zusammenhang der von uns angekündigten Einsparabsichten verschiedene politische Aktionen gegen diese Einsparungen angekündigt worden, u. a. für den 19. September von dem behindertenpolitischen Aktionsbündnis „Das blaue Kamel“ unter Mitwirkung des Landesbeirats für Behinderte. Ich sage ausdrücklich, dass ich sehr viel Verständnis für die Sorgen und Befürchtungen der Betroffenen habe und die angekündigten Protestaktionen in diesem Zusammenhang durchaus nachvollziehen kann. Ich sage aber genau so deutlich, dass ich eines schon sehr befremdlich finde, wenn nämlich das Aktionsbündnis „Das blaue Kamel“ sich in einem Brief an verschiedene Abgeordnete gewandt hat und dort dargestellt hat, dass der Senat Einsparungen von insgesamt 148 Millionen $ angekündigt habe. Das seien Kürzungen von 44 % im Personalbereich heute. Diese Darstellung ist schlicht falsch.
Und gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang eine ganz persönliche Anmerkung. In demselben Schreiben vergleicht der Autor den Sparkurs des Senats mit der Politik der Naziherrschaft. Diesen Vergleich halte ich für völlig unakzeptabel, und ich finde, er überschreitet deutlich die Auseinandersetzung in der Sache und hat diese in der Sache zu führende Auseinandersetzung deutlich überschritten. Das kann ich wirklich überhaupt nicht akzeptieren.
Frau Senatorin! Sie haben eben davon gesprochen, dass das Absenkungsvolumen im Bereich der entgeltfinanzierten Betreuungsleistungen etwa 20 Millionen $ betragen soll. Die Absenkung im T-Teil der Bezirkshaushalte ist allerdings beträchtlich höher. Gibt es bereits Vorstellungen darüber, wie diese Einsparungen erbracht werden sollen?
Vielen Dank, Herr Präsident! Frau Abgeordnete Radziwill! Also zunächst ist es jetzt natürlich der Part der Bezirke, hier bezirkliche Steuerungsmöglichkeiten für das wei
tere Einsparpotential zu finden. Aber natürlich ist auch das Land gefordert, Aktivitäten zu entwickeln und die Bezirke bei ihren Sparabsichten oder -möglichkeiten zu begleiten. Das tun wir auch. Wir haben deshalb schon im Sommer einen Workshop in meinem Haus durchgeführt mit allen Bezirken zusammen. Dort sind über 100 Vorschläge zusammengetragen worden, die einen möglichen Maßnahmenkatalog darstellen können, um das Einsparpotential zu realisieren. Wir werden diese Maßnahmen natürlich alle genau prüfen und den Bezirken gegenüber Vorschläge machen. Wir kriegen auch immer wieder die Hinweise von den Bezirken, dass sie sagen, wir als Senatsverwaltung hinderten sie am Sparkurs. Wenn wir dann nachfragen: Ja, dann sagt uns doch mal konkret, welche Hindernisse oder Hemmnisse seht ihr in den Bezirken, und was können wir dazu beitragen, sie zu beseitigen? Dann kriegen wir keine konkreten Antworten. Aber auf der anderen Seite schreiben uns Bezirke, dass wir uns zurückhalten sollen und nicht auf die Idee kommen sollen, die sozialen Standards abzusenken. Insofern ist auch unsere Einmischung in die Entscheidung der Bezirke begrenzt. Aber da, wo wir es sinnvoll unterstützen können, werden wir es selbstverständlich tun.
Danke schön, Frau Senatorin! – Eine weitere Nachfrage der Frau Abgeordneten Radziwill – bitte schön!
Die Senatsverwaltung ist mit den Verbänden der Wohlfahrtspflege in weitere Gespräche eingetreten. Die Wohlfahrtsverbände sagen, dass sie eigentlich einen für sie verbindlichen Vertrag nur unter zwei Optionen abschließen können. Als erste Option wollen Sie von uns wissen, welche Entscheidungen im Zusammenhang mit den Solidarpaktverhandlungen getroffen werden. Sie sagen, dass das im Solidarpakt Verhandelte selbstverständlich Auswirkungen auf ihre Personalkosten hat. Erst dann hätten sie gesicherte Angaben auch über die eigenen Ausgaben.
Als zweite Option fordern sie schon eine gewisse Planungssicherheit von uns ab. Sie sagen, es könne nicht sein, jetzt über ein Einsparvolumen von 20 Millionen miteinander zu verhandeln und dieses in den Folgejahren weiterzuführen. Sie erwarten von uns, dass wir mindestens bis zum Jahr 2004 Planungssicherheit garantieren.
Darüber verhandeln wir zurzeit. Wir hoffen, dass wir auf einen vernünftigen Weg kommen und uns einigen. Alles andere wäre schon ziemlich unglücklich. Es gibt eine Fülle von Einrichtungen, die in dieses Vertragsvolumen eingeschlossen sind. Es liegt in unserer beider Verantwortung, hier ein Ergebnis zu erzielen.
Frau Senatorin! Sie haben darauf verwiesen, dass die Bezirke auch Vorschläge unterbreiten sollen. Nun war das Ganze mit der finanziellen Vorgabe ein Senatsbeschluss. Welche Vorschläge halten Sie für umsetzbar, ohne dass es zu einer Reduzierung der Lebensqualität der Betroffenen, insbesondere der behinderten Menschen kommt? Wie sollen die Bezirke diese Vorgaben noch in diesem Jahr erreichen, wenn Sie sagen, dass Sie jetzt prüfen und mit der Liga verhandeln, wo das Jahr doch schon fast vorbei ist?
Zunächst komme ich zu dem, was die Bezirke tun können. Ich habe gerade noch einmal einen Brief an den Finanzsenator geschrieben, der uns die Aufgabe gestellt hat, den Bezirken Möglichkeiten zum Sparen zu geben. Wir haben in diesem Brief vorgeschlagen, dass wir uns durchaus mit der Ausstattung dieses Bereichs mit anderen Großstädten vergleichen wollen. Wir sind jetzt dabei, den Städtevergleich mit Hamburg und Bremen vorzunehmen. Es sind keine Städte, in denen man von einer sozialpolitischen Wüste sprechen kann. Sie bewegen sich vielmehr im gehobenen bundesrepublikanischen Durchschnitt. Wir könnten uns vorstellen, dass dieser Städtevergleich durchaus ein bedeutendes Einsparpotential auch für die Bezirke bedeuten kann. Das wäre ein ganz wichtiger Einstieg.
Wir wollen natürlich auch noch einmal darüber verhandeln, ob das Gesamteinsparvolumen möglicherweise in den Zeitscheiben auch noch einmal anders zuzuschneiden ist.
Der Kollege Hoffmann von der Fraktion der CDU hat eine Nachfrage und erhält hiermit das Wort! – Bitte!
Vielen Dank! – Frau Senatorin! Nun ist es so, dass die 39%ige Kürzung in diesem Bereich dort weitaus überdurchschnittlich ist. Es ist eine Frage der Verantwortung, wem sie zugeschrieben wird, wenn die Kürzungsvorschläge entsprechend umgesetzt werden. Welche Zeitschiene gibt es für die vorhin erwähnte Abstimmung mit den Bezirken? Sie sagten, dass es Gespräche gibt. Bis zu welchem Zeitpunkt sollen diese abgeschlossen sein? Welche Verantwortung werden Sie in diesem Fall wahrnehmen, was entsprechende Entscheidungen zur Umsetzung der Kürzungsvorschläge anbelangt. Es kann nicht sein, dass hier im Senat eine Kürzung in überdurchschnittlichem Maß beschlossen wird und bei den Bezirken entsprechend gekürzt wird.
Herr Kollege Hoffmann! Eine Frage ist zulässig. Das waren schon drei Fragen. Ich bitte um Verständnis! – Bitte schön, Frau Dr. Knake-Werner!
Herr Kollege Hoffmann! Jetzt haben Sie auch wieder etwas ausgerechnet und kommen auf 39 % Einsparungen. Es ist mir völlig unklar, wie Sie zu dieser Zahl kommen. „Das blaue Kamel“ hatte 44 % ausgerechnet. Ich habe Ihnen nachdrücklich hier gesagt, dass es sich um 5 % Einsparvolumen handelt, über das wir zurzeit mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege verhandeln.
Wir haben die Absicht, am 9. Oktober zu einem Abschluss mit den Wohlfahrtsverbänden zu kommen. Wir hoffen, dass wir dieses erreichen und wieder einen Vertrag bekommen, der einerseits in der Lage ist, vernünftige und leistungsfähige Strukturen dieser Stadt zu erhalten und gleichzeitig ein Einsparvolumen erbringt.
Damit ist die Fragestunde beendet. Die heute nicht beantworteten Anfragen werden gemäß § 51 Abs. 5 GO Abghs mit einer Beantwortungsfrist bis zu 3 Wochen wieder schriftlich beantwortet.
Bevor ich gleich zur Spontanen Fragestunde aufrufe, möchte ich die Gelegenheit nutzen, den bekannten Abgeordneten Liebich in seiner neuen Eigenschaft als Fraktionsvorsitzender der