Verehrter Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Mit der Novellierung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes führte Brandenburg 1999 als erstes Land der Bundesrepublik Deutschland einen Landeshochschulrat ein. Im Mai 2010 wur de eine Geschäftsstelle im MWFK eingerichtet, Regelungen zum Landeshochschulrat finden sich im Brandenburgischen Hochschulgesetz vom 28. April 2014 - also noch gar nicht so lange her -, im Abschnitt 11 - Landeshochschulrat, Zentrale Hochschulorgane -, § 77. Derzeit gehören dem Landeshoch schulrat 11 ausgewiesene Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Politik und Wirtschaft an. Der Landeshochschulrat ist in seiner Funktion ein unabhängiges Beratungsgremium, ein Mittler zwischen Hochschulen und Landesregierung.
Der Antrag der CDU-Fraktion zielt darauf ab, den Hochschu len vermeintlich mehr Freiheit als bisher zu geben. Der erste Punkt: Sie erwarten Einzelabstimmungen der Ausschussmit glieder zu den Persönlichkeiten, die vorgeschlagen worden sind. Ich finde, so wie es jetzt ist, ist es besser.
„Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident be stimmt auf Vorschlag des für die Hochschulen zuständi gen Mitglieds der Landesregierung“
„nach Anhörung der Hochschulen und im Benehmen mit dem zuständigen Ausschuss des Landtages die Mitglieder des Landeshochschulrats.“
Im zweiten Punkt möchten Sie, dass zu allen Gesetzentwürfen entsprechend angehört wird. Die Anhörungen gibt es. Es gibt den Landeshochschulrat, der die Landesregierung berät und angehört wird. Und wenn ein Ausschuss anhören möchte, be stimmt er selbst, wen er anhört.
Der dritte Punkt, die Forderung den Globalhaushalt vorzube reiten: Die Hochschulverwaltungen sind an einen durch das Haushaltsgesetz beschlossenen Haushalt gebunden. Der Globalhaushalt stellt pauschal Mittel bereit, die die Hochschu len weitgehend unabhängig und eigenständig verteilen.
Die vierte Forderung: Der Vorsitzende möge alle zwei Jahre über die Lage der Hochschulen berichten - und das gleich im Landtag. Das dafür zuständige Ministerium berichtet über die Lage der Hochschulen im Ausschuss. Gleichzeitig kann der Ausschuss im Rahmen der Selbstbefassung jederzeit Vertreter der einzelnen Hochschulen in den Ausschuss einladen, und das tut er auch. Der Landeshochschulrat berichtet der Landesregie rung regelmäßig über seine Tätigkeit mittels eines Tätigkeits berichtes.
Zum fünften Punkt: Die Ausstattung der Geschäftsstelle ist im brandenburgischen Haushalt budgetiert.
Fazit: Autonomie der Hochschulen ist ein dringendes Anliegen meiner Fraktion. Aber das sind andere Stellschrauben. - Vielen Dank, wir lehnen den Antrag ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Landeshochschulrat erfüllt eine wichtige Funktion, was die Hochschullandschaft in Brandenburg betrifft. Seine Haupt aufgabe ist es, die Hochschulen des Landes sowie die Landes regierung zu beraten. Dabei hat er den Vorzug, nicht in der operativen Ebene eingeengt zu sein, sondern sich ganz auf die grundsätzlichen strategischen Fragen konzentrieren zu können. Hinzu kommt der Umstand, dass die Mitglieder des Landes hochschulrates nicht in den Mühlen des brandenburgischen Hochschulalltages gefangen sind. Stattdessen kann sich aus der Mischung der Ratsmitglieder eine produktive Außenperspek tive ergeben.
Alles in allem kann man feststellen, dass der Landeshochschul rat zusätzlich zur Landesregierung und den Hochschulleitun gen eine ergänzende Sicht einnehmen kann. In diesem Sinne begrüßen wir ausdrücklich den Antrag, den Landeshochschul rat aufzuwerten. Denn wenn man es ernst meint mit der Arbeit des Landeshochschulrates, sollten auch die entsprechenden Rahmenbedingungen für diese Arbeit geschaffen werden. In diesem Sinne ergibt sich die Anhörungspflicht bei Gesetzen, die Hochschulen betreffen. Sinngleiches gilt für den Hoch schulbericht des Landeshochschulrates, der aufgewertet wer den soll. Auch die Aufwertung des zuständigen Ausschusses, der mehr als bisher in die Stellenbesetzung einbezogen werden soll, ist aus unserer Sicht positiv.
Schlussendlich bliebe noch darauf hinzuweisen, dass es bei der Änderung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes sinnvoll und wichtig wäre, sowohl Vertreter des Landeshochschulrates als auch der brandenburgischen Hochschulen anzuhören.
Deren Erfahrungen mit der bisherigen Arbeitsweise und Zu sammenarbeit zwischen den verschiedenen Gremien müssten unbedingt in die Gesetzesänderung einfließen. Wir stimmen dem aus unserer Sicht sehr sinnvollen Antrag gerne zu. - Vielen Dank.
Herr Vizepräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach wie vor ist Brandenburg das einzige Bundesland, in dem es einen Landeshochschulrat gibt. Die anderen Bundesländer setzen darauf, Hochschulräte unmittelbar an den Hochschulen zu berufen. Auch wenn sich die Kompetenzen unterschiedlich verteilen, fügt sich der Landeshochschulrat nichtsdestotrotz in die bundesweit geführte Debatte um Hochschulräte und ihre Konstellation im Verhältnis zu den Hochschulen ein.
Die Debatte wurde zuletzt 2012 vom DGB aufgeworfen und auch öffentlich geführt. Der DGB kritisierte, dass die Einfüh rung von Hochschulräten sich in das Konzept der unternehme rischen Hochschulen einfügt, das vorsieht, die Hochschulen in Form von Unternehmen umzustrukturieren und der Angliede rung an wirtschaftliche Interessen einen größeren Stellenwert zu geben. Gleichzeitig kritisierte der DGB, dass mit der Ein führung von Hochschulräten ein Abbau der Demokratie einher gehen würde, und zwar sowohl hochschulintern in Bezug auf Kontrollfunktionen oder aber akademische Selbstverwaltungs kompetenzen, die die Hochschulen haben, als auch gegenüber dem Parlament und der Exekutive aufgrund dessen, dass bei Hochschulräten häufig die Kompetenz der Rechtsaufsicht genau auf jene Räte übertragen wird. Gleichzeitig kritisierte der DGB die fehlende Pluralität in den häufig aus bis zu 12 oder mehr Personen bestehenden Hochschulräten aufgrund dessen, dass in diesen häufig nur Personen aus der Wirtschaft oder aber aus Forschungsinstituten zu finden sind. Er kritisierte darüber hinaus die Transparenz, die mit dieser prozesshaften Gestaltung der Beratung und Unterstützung der Hochschulen einhergehen würde.
Nun ist diese nicht eins zu eins auf Brandenburg zu übertragen, weil - wie bereits ausgeführt - wir hier einen Landeshochschul rat haben und wir im Land Brandenburg auch keine unmittel bare Kontrollfunktion geregelt haben, sondern das Branden burgische Hochschulgesetz lediglich eine Beratungsfunktion vorsieht. Wir finden, dass das der richtige Weg ist, der hier mit dem Landeshochschulrat gegangen wird. Deswegen lehnen wir eine Ausweitung der Kompetenzen grundsätzlich ab, insbeson dere dann, wenn es um die Ausweitung der Haushaltsinitiative auf den Landeshochschulrat geht, so wie es von der CDU vor geschlagen wird.
In einem Punkt möchte ich Ihnen aber Recht geben, und zwar in Ihrer Intention, den wissenschaftspolitischen Debatten in unserem Land prinzipiell einen größeren Stellenwert einzuräu men. Das bedeutet aber nicht, dass man das alleine anhand eines Hochschulrates machen kann, wo wir gerne darüber dis kutieren können, ob und inwiefern der Landtag der Berufung zustimmt.
Wir haben noch viele andere Punkte, zu denen eine wissen schaftspolitische Debatte zwingend notwendig ist: Wir sollten uns zum Beispiel darüber verständigen, eine echte Demokrati sierung an den Hochschulen - intern wie extern - und die Zustimmung im Parlament zu den Hochschulverträgen zu generieren, und vielleicht auch darüber diskutieren, dass wir in diesem Parlament die Verträge und Pakte, die auf Bundesebene geregelt werden, nicht nur zur Kenntnis nehmen.
Deswegen ist mein Plädoyer: Lassen Sie uns über eine echte Demokratisierung an den Hochschulen sprechen. Ich befürchte nur, in dieser Legislaturperiode gelingt uns das nicht mehr. Wir sind auf jeden Fall über diese Legislaturperiode hinaus dafür offen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kolle gen! Von diesem großen Vorhaben - Novelle des Hochschulge setzes -, das die CDU-Fraktion im Februar noch mit Fanfaren getöse angekündigt hatte, ist nun nicht mehr viel übrig. Und wahnsinnig großes Interesse scheint es in Ihrer Fraktion auch nicht zu finden.
Sie wollen den Landeshochschulrat auf eine neue Stufe stellen. Das braucht er aus unserer Sicht nicht. Die Funktion ist klar geregelt. Und aufgewertet wird er mit diesen Vorschlägen mit nichten.
Ja, ein Bericht alle zwei Jahre im Plenum, ein Anhörungsrecht und mehr Personal könnten wir uns auch gut vorstellen. Aber wir sind gegen eine Einzelabstimmung über jedes Mitglied im Ausschuss und entschieden dagegen, den Landeshochschulrat die Globalhaushalte der Hochschulen vorbereiten zu lassen. Zum einen griffe das viel zu stark in das Budgetrecht des Land tages ein, und zum anderen fehlen dem Hochschulrat auch schlicht die Innensichten und die Kompetenzen für die Aufstel lung der Wirtschaftspläne für die einzelnen Hochschulen. Von dem, was die CDU-Fraktion eigentlich versprochen hatte, nämlich mehr Freiheit für die Hochschulen, würde dann genau das Gegenteil erreicht.
Wir Bündnisgrüne standen der freien Hochschule nach dem Vorbild des Pinkwart’schen Hochschulfreiheitsgesetzes immer skeptisch gegenüber: Hochschulräte, in denen externe Perso nen maßgeblich über die Ausrichtung, die Finanzierung und die innere Verfasstheit einer Hochschule entscheiden können, entsprechen nicht unserem Bild einer demokratischen Hoch schule. Dort sind es die Hochschulmitglieder selbst, die ihre Belange demokratisch regeln und durch einen Landeshoch schulrat oder Hochschulräte Impulse und Beratung von außen erhalten.
So, wie der Landeshochschulrat in Brandenburg im Hoch schulgesetz verankert ist, nämlich als überwiegend beratendes
Gremium, bedarf es aus unserer Sicht keiner Veränderung. Die Rolle, die der Landeshochschulrat zum Beispiel bei der Fusion der Hochschulen in der Lausitz eingenommen hat, zeigt doch, wie wichtig er ist.
Auch arbeiten seine Mitglieder ehrenamtlich. Von ihnen, die meist auch in anderen Gremien oder Hochschulräten sitzen, gar zu verlangen, Budgetpläne aufzustellen, halte ich für eine grandiose Überforderung.
Alles in allem hätte dieser Antrag durchaus hilfreich sein kön nen, um hier mal wieder über Hochschulpolitik oder den Landeshochschulrat zu debattieren. Aber: Um ernst genommen zu werden, hätte er leider früher in der Legislaturperiode ein gereicht werden müssen. So ist er sowohl ungeeignet, den Stellenwert der Hochschulpolitik zu erhöhen, noch gäbe er den Hochschulen mehr Freiheit.
Tja, liebe Frau von Halem, ich muss jetzt wirklich darüber nachdenken, ob das jetzt eine Warnung war oder …
- Gut. - Meine Damen und Herren! Die Einrichtung eines zent ralen Landeshochschulrates, der für alle Hochschulen zustän dig ist, hat sich im Nachhinein für die junge Hochschulland schaft in Brandenburg als goldrichtig erwiesen. Der Landes hochschulrat hat sich für die Landesregierung und die Hoch schulen zu einem unverzichtbaren, hocheffizienten Beratungs gremium entwickelt.
Und, Herr Schierack, Sie mussten auch mit sichtbar schmerzli chem Gesichtsausdruck zugeben, dass es doch das eine oder andere Erfolgserlebnis zu berichten gibt.
Dabei verrichtet der Landeshochschulrat seine Arbeit meist völlig unspektakulär, im Hintergrund. Ich nenne nur ein paar Themen, mit denen sich der Landeshochschulrat neben seinen gesetzlichen Aufgaben intensiv befasst hat: das duale Studium, die Präsenzstellen, das EU-Kompetenznetzwerk, das Mittel
verteilmodell, die Rahmenvereinbarung und die Hochschulver träge, das Netzwerk sqb und die Transferstrategie und - diese Aufgabe nimmt der Landeshochschulrat sehr gewissenhaft wahr - nicht zu vergessen: insgesamt sieben Präsidentschafts wahlen plus die Begutachtung des FH-Programms. Das ist ein stolzes Pensum, und ich spreche erst einmal den Mitgliedern des Landeshochschulrats meinen ganz herzlichen Dank aus.