Hochrechnungen haben ergeben, dass auf über 7 300 ha Wie derbewaldungsmaßnahmen erforderlich sind. Die Kostenschät zungen belaufen sich auf rund 23 Millionen Euro. Die bisheri gen forstwirtschaftlichen Förderrichtlinien für EU-Mittel, Mit tel aus der Walderhaltungsabgabe sowie für Zuschüsse nach Waldbränden ermöglichen eine erhebliche finanzielle Unter stützung der Waldbesitzer bei entsprechender Wiederherstel lung des Waldes.
Ich begrüße außerordentlich, dass der Bund über die Gemein schaftsaufgabe zusätzlich unterstützt. Das hat den Vorteil, dass man - neben den EU-Mitteln - auch die Zurverfügungstellung weiterer Unterstützungen prüfen kann.
Ich habe dem Bund den Schadholzanfall - das sind 400 000 m3 Schadholz wegen Borkenkäferbefall und anderer Schädlinge,
1,2 Millionen m3 Schadholz nach den Stürmen 2017 und 2018 und 234 000 m3 Schadholzanfall nach den Waldbränden - ge meldet. Damit will ich die Bundesmittel in Anspruch nehmen, die auch mit Landesmitteln kofinanziert werden müssen. Ge genwärtig erarbeitet meine Fachabteilung die Förderrichtlinie und prüft auch, ob wir neben der bereits bestehenden EU-För derung erweiterte Fördermöglichkeiten zur Verfügung stellen können. Es ist also positiv, dass GA-Mittel zur Verfügung ge stellt werden.
Vielen Dank. - Eine Nachfrage: Wann werden Sie wissen, wie viel Geld für die Kofinanzierung bereitsteht bzw. ab wann ste hen die Gelder vonseiten der EU bereit? Über welchen Zeit raum reden wir da?
Herr Abgeordneter, das wissen Sie doch: Die Landesregierung wird alle EU-Mittel und Bundesmittel kofinanzieren. Die EUMittel stehen jetzt schon zur Verfügung, und bei den GA-Mit teln handelt es sich um bundesweit eingesetzte Mittel. Ich gehe davon aus, dass auf meine Meldung hin Brandenburg einen er heblichen Anteil davon erhält, weil wir mehrere Schadensereig nisse haben. Selbstverständlich werden dann alle Bundesmittel kofinanziert. Wir brauchen aber auch Antragsteller; deshalb muss die Förderrichtlinie attraktiv gestaltet werden.
Vielen Dank. - Wir kommen zur nächsten Fragestellerin. Die Abgeordnete Nonnemacher stellt die Frage 1628 (Freiwillig keit der Rückkehr eines psychisch kranken Geflüchteten nach Syrien).
In einem Bericht der „Lausitzer Rundschau“ vom 28. März wird der Landrat von Oberspreewald-Lausitz dahin gehend zi tiert, dass bei mehrfach straffällig gewordenen Asylbewerbern eine Abschiebung folgerichtig und zwingend sei. Allerdings wurde erst Ende November 2018 der generelle Abschiebestopp ins Bürgerkriegsland Syrien von der Innenministerkonferenz verlängert und gilt auch für Senftenberg. Auf unsere Nachfrage hin wurde mitgeteilt, dass es sich bei der Rückreise nicht um eine Abschiebung, sondern eine freiwillige Rückkehr handele. Der Betroffene habe mehrfach den Wunsch geäußert, nach Sy rien zurückzukehren, und die entsprechenden Formulare unter zeichnet.
Ich frage die Landesregierung: Durch welche Maßnahmen wur de in diesem Fall der offenkundig besonderen Schutzbedürftig keit des Betroffenen als Psychiatriepatient Rechnung getragen, indem insbesondere sichergestellt wurde, ob dessen mutmaßli chem Willen bei der Unterzeichnung der Papiere entsprochen wurde?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Ab geordneten! Liebe Gäste! Verehrte Frau Nonnemacher, Sie ha ben richtig erwähnt, dass Sie zu dem Vorgang bereits nachge fragt haben, und aus der Antwort des MIK richtig zitiert.
Ich will noch einmal vortragen, was wir aus der Ausländerbe hörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zur Kenntnis bekommen haben: Demnach hat der Betroffene die Ausländer behörde mehrfach, und zwar über seine Vertrauensperson, ge beten, ihm die freiwillige Rückkehr nach Syrien zu ermögli chen. Ich betone an dieser Stelle noch einmal: Wir reden hier über keine Zwangsmaßnahme, sondern eine geförderte freiwil lige Rückkehr.
Der Betroffene hatte einen gerichtlich bestellten Betreuer, der auch Rechtsanwalt ist. Die Betreuung umfasste laut Gerichts beschluss unter anderem ausländerrechtliche Angelegenheiten sowie das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die Ausreise war da her mit dem Betreuer abzustimmen und die Entlassung aus der Klinik für die Ausreise nur auf Veranlassung des Betreuers möglich. Der Betreuer machte deutlich, dass er dem Wunsch seines Mandanten folgt, jedoch die Ausreise seines Mandanten dann beendet, wenn der Mandant es sich anders überlegt. Das Klinikum hat die Reisetauglichkeit bestätigt, und der Betroffe ne wurde vor dem Abflug der Bundespolizei vorgestellt. Auch dort machte er geltend, reisefähig zu sein und ausreisen zu wollen. Auf eigenen Wunsch wurde der Betroffene von seiner Vertrauensperson auf dem Luftweg bis Moskau begleitet. Die Vertrauensperson unterstützte ihn beim Einchecken nach Da maskus und organisierte den Empfang durch den Bruder des Betroffenen in Syrien.
Das, verehrte Frau Nonnemacher, ist der Gang der Dinge, wie er uns von der zuständigen örtlichen Ausländerbehörde über mittelt wurde. Ich habe keinen Anlass, diese Darstellung in ir gendeiner Weise anzuzweifeln oder ihr zu misstrauen.
Selbstverständlich ist eine freiwillige - geförderte oder unge förderte - Ausreise nach Syrien jederzeit möglich; außerdem war diese freiwillige Rückkehr bei Weitem nicht die erste, die von einem syrischen Staatsangehörigen angetreten wurde.
Um Sie vollständig zu unterrichten, will ich erwähnen, dass es sich hier in der Tat um einen vorbestraften Straftäter handelt, der wegen Gewaltdelikten vom Amtsgericht Lübben zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung verur teilt worden war. Das Opfer - eine ihn behandelnde Kranken schwester - leidet noch heute unter dieser Tat.
Ich kann Ihnen versichern, dass die Rückreise des syrischen Bürgers in der Region sehr begrüßt wird, weil er dort kein Un bekannter und auch kein unbeschriebenes Blatt war.
Die eine Frage ist: Hat der Betroffene die Freiwilligkeitserklä rung in der Psychiatrie unterschrieben, und handelte es sich da bei um eine geschlossene Abteilung?
Die zweite: Laut MIK war der rechtliche Betreuer des Betrof fenen offenbar zugleich Rechtsvertreter in aufenthaltsrechtli chen Belangen. Ist das juristisch überhaupt zulässig?
Die dritte Frage ist: Der Landrat wird in der Zeitung dahin gehend zitiert, dass es sich um eine Abschiebung - Abschie bungen in ein Bürgerkriegsland sind im Moment ausgesetzt - handelt. Stünde es dem Innenministerium und Ministerium für Kommunales als Fachaufsicht nicht zu, darauf hinzuwei sen, dass in der Öffentlichkeit ein falscher Eindruck erweckt wird? Müssten Sie nicht den Landrat dahin gehend korrigie ren, dass Abschiebungen nach Syrien momentan nicht mög lich sind?
Frau Nonnemacher, ich beginne mit der letzten Frage: Dann müsste ich jeden Tag von früh bis abends in jeder Zeitung re cherchieren, auf jeder Lokalseite, um Kenntnis zu erlangen, was wer gesagt haben soll. Ich bin mir auch nicht sicher, ob das, was dort in Rede steht, als Zitat gekennzeichnet ist oder in einen Kontext gesetzt wurde. Selbstverständlich weiß der Landrat, dass Abschiebungen nach Syrien - selbst von Straftä tern - gegenwärtig nicht möglich sind, und selbstverständlich weiß er auch, dass es sich in diesem Fall um eine freiwillige Rückreise handelt.
Frau Nonnemacher, ich gehe davon aus, dass dem Gericht, wenn es einen Betreuer bestellt, die Tätigkeit des Betreuers be kannt ist und es nur jene Personen, die auch tatsächlich als Be treuer bestellt werden können, bestellt. Daher gehe ich also da von aus, dass dies korrekt verlaufen ist.
Wo die Unterschrift geleistet wurde, ob in der psychiatrischen Abteilung - einer geschlossenen, teilgeschlossenen oder offe nen - oder andernorts, entzieht sich meiner Kenntnis.
Mit dem Fahrplanwechsel am 9. Dezember 2018 ist Rheins berg während einer Probephase über den RE 54 schienenmäßig wieder in Richtung Löwenberg bzw. Berlin angebunden. Das ist an sich eine sehr gute Sache, wären nicht täglich sechs Ver bindungen als reine Touristenlinie konzipiert, wovon die erste Abfahrtszeit in Rheinsberg Richtung Löwenberg um 9.27 Uhr zeugt.
Seitens der Stadt Rheinsberg wurde immer eine auch für Be rufspendler geeignete Taktung gewünscht. Dass es auch besser geht, zeigt der Fahrplan des wieder in Betrieb genommenen RE 63 Templin-Eberswalde. Wenn am Ende der Probephase beim RE 54 das Fahrgastaufkommen ausgewertet wird, ist also eine negative Bilanz zu befürchten.
Ich frage die Landesregierung: Warum wurde die Taktung beim RE 54 nicht pendler-, also arbeitnehmergerecht gestaltet?
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Vida, der Fahrplan der Linie RB 54 nach Rheinsberg ist in der Tat, wie Sie richtig gesagt haben, auf den touristischen Verkehr ausge richtet; das entspricht den Erkenntnissen aus der bisherigen Nachfrage.
Wir haben mit dem Landkreis darüber diskutiert, ob wir den bisherigen Saisonbetrieb auf einen Ganzjahresbetrieb ausdeh nen; das haben wir im Zusammenhang mit dem Fontanejahr getan und werden das anschließend prüfen. Wir können derzeit dort keine Frühverbindung realisieren, weil das Fahrzeug mor gens im Berufsverkehr auf der Linie RB 26 eingesetzt wird. Das würde also den Einsatz eines zusätzlichen Fahrzeuges, das wir nicht haben, bedeuten.
Wir haben zudem mit dem Landkreis vereinbart, dass wir uns gerade in diesen Relationen auch mit dem Busverkehr beschäf tigen müssen, weil wir eine gute Abstimmung zwischen den Bus- und Bahnverkehren organisieren bzw. sie zumindest ver bessern müssten.
Frau Ministerin, Sie werden verstehen, dass das nicht ganz be friedigend ist. Sie haben gerade eingeräumt, dass das Thema unter touristischen Gesichtspunkten betrachtet werde, und ge schildert, dass der Bedarf entsprechend gemeldet sei. Der Be darf ist aber unstreitig auch durch die Berufspendler gegeben.
Deswegen meine Frage: Wann können Sie auch diese Bedarfs meldungen - nicht nur die des Kreises, sondern explizit der Stadt und der umliegenden Orte - stärker in Ihre Berücksichti gung einbeziehen, wenn dann vielleicht irgendwann ein weite res Fahrzeug zur Verfügung steht? Das heißt, wann erfolgt eine Betrachtung auch unter dem Gesichtspunkt der Bedarfe von Berufspendlern?
Ich hatte es ausgeführt, Herr Vida: Die Pendlerinnen und Pend ler fahren nicht nur Bahn, sondern auch Bus. Diese Möglich keiten müssen wir natürlich miteinander kombinieren, gerade wenn es darum geht, dass die Anzahl der Pendlerinnen und Pendler nicht so hoch ist. Dazu führen wir Gespräche mit dem Landkreis.
Vielen Dank. - Die Frage 1630 (Zum Stand der fortführenden Finanzierung des Modellprojekts der Berufseinstiegsbeglei
tung mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds) wird von der Abgeordneten Lehmann von der SPD-Fraktion gestellt.
Gespräche, Besuche, Mails und Briefe verdeutlichen, dass sich das Modellprojekt der Berufseinstiegsbegleitung im Land Bran denburg bewährt hat. Mithilfe des Projektes erhalten so unter anderem Oberschülerinnen und Oberschüler der Luckauer Ober schule „An der Schanze“ im Rahmen der Berufseinstiegsbe gleitung seit dem Jahr 2009 eine äußerst nützliche Unterstüt zung. Träger des Projektes ist die Fortbildungsakademie der Wirtschaft gGmbH mit Sitz in Cottbus, und es gibt eine Mitfi nanzierung der Agentur für Arbeit sowie über den Europäi schen Sozialfonds. Im Zusammenhang mit der Fortführung und der Zukunft dieser Berufsbegleitung herrscht aber auch ei ne Verunsicherung an der Oberschule durch Meldungen, wo nach die Kofinanzierung durch den Europäischen Sozialfonds auslaufen könnte.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die Möglich keiten der Fortführung des Modellprojektes der Berufseinstiegs begleitung mithilfe finanzieller Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Abge ordnete Lehmann, wesentliche Voraussetzung für den guten Start ins Berufsleben ist ein erfolgreicher Schulabschluss, dem ein guter Übergang von der Schule in den Beruf folgt. Dafür hat die Landesregierung vor allem auf Basis des Konzepts „Über gang Schule - Beruf“ seit 2015 rechtliche und strukturelle Wei chen gestellt, um Jugendlichen diesen Übergang gut zu ermögli chen und sie dabei zu unterstützen. Beispielhaft nenne ich die Verankerung der Berufs- und Studienorientierung im Rahmen lehrplan, aber auch die INISEK-Programme „Schule/Jugendhil fe 2020“ und das Programm „Türöffner: Zukunft Beruf“. Inso fern ist landesweit ein dichtes Netz von Maßnahmen entstanden.
Vor diesem Hintergrund war zu prüfen, ob nach dem Ende der Bundesförderung und der Förderung mit ESF-Mitteln Bedarf besteht, das Instrument Berufsbegleitung fortzuführen, und ob eine Finanzierung dafür gefunden werden kann. Es ist wichtig zu wissen, dass man sich mit dem Bund auf ein Evaluationsver fahren geeinigt hatte, die Ergebnisse des Evaluationsberichts nicht den Erwartungen entsprachen und insofern kein Automa tismus in den Bundesländern entstanden ist, dieses Projekt fortzuführen. In den meisten Bundesländern läuft das Pro gramm daher aus. Die Länder sind aber mit dem Bund nach wie vor im Gespräch darüber, ob es die Möglichkeit gibt, ein modifiziertes und damit erfolgreicheres Programm auf den Weg zu bringen, und ob sich der Bund daran finanziell beteili gen wird. Das ist der Sachstand.
Vielen Dank. - Die Frage 1631 (Eingemeindung der Gemeinde Schöneberg in die Stadt Schwedt/Oder) wird vom Abgeordne ten Lakenmacher von der CDU-Fraktion gestellt.
Wie der Innenminister am 30. Januar 2019 schriftlich mitteilte, wird das Ministerium des Innern und für Kommunales ein Ge nehmigungsverfahren über die Eingemeindung der amtsange hörigen Gemeinde Schöneberg einleiten, wenn der Beschluss von Schöneberg über den Gebietsänderungsvertrag im MIK eingegangen ist. Seitens der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwedt/Oder liegt dieser Beschluss seit dem 13.09.2018 vor. Gleichzeitig ist festzustellen, dass sich die weiteren amts angehörigen Gemeinden des Amtes Oder-Welse gegen die Ein gemeindung von Schöneberg in die Stadt Schwedt/Oder und für den Verbleib im Amt Oder-Welse ausgesprochen haben.
Ich frage die Landesregierung: Wie wird das Ministerium des Innern und für Kommunales die Entscheidung der übrigen amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Oder-Welse im Ge nehmigungsverfahren über die Eingemeindung der amtsange hörigen Gemeinde Schöneberg berücksichtigen, die sich für den Verbleib der Gemeinde Schöneberg aussprechen?