Protocol of the Session on December 13, 2017

Ich frage die Landesregierung: Mit welchen Vorhaben und Ini tiativen in der AMK und der UMK, im Bundesrat und auf ande ren Wegen plant sie, den Ausstieg aus dem Glyphosateinsatz in Brandenburg vorzubereiten und für die Landwirte verträglich zu gestalten?

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Vogelsänger. Bitte.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordne te! Nach monatelangen Diskussionen und Verständigungen auf EU-Ebene ist nun die Entscheidung gefallen: Die EU hat die Zulassung des Wirkstoffs Glyphosat um fünf weitere Jahre kon ditioniert verlängert. Damit ist der Einsatz dieses Wirkstoffs gegenwärtig legal.

Es gab Fürsprecher, es gab Gegner, es gab wissenschaftliche Untersuchungen. Und die Realität ist: In diesen Abwägungs prozess haben sich viele Verantwortliche und Betroffene einge bracht. Auch wir Agrarminister haben dies in mehreren Agrar ministerkonferenzen behandelt.

So wurde die Bundesregierung in Beschlüssen der Agrarminis ter aufgefordert, die Anwendung von Glyphosat in verschiede nen landwirtschaftlichen Bereichen stark einzuschränken. Au ßerdem haben wir uns als Agrarminister für das Verbot des Wirkstoffs Glyphosat im Haus- und Kleingartenbereich ausge sprochen. Es gibt überhaupt keinen Grund, daran etwas zu än dern. Niemand muss privat Glyphosat einsetzen.

Wie schwierig das durchzusetzen ist, zeigt dann wieder die Re alität: Man kann solche Mittel im Internet bestellen. Damit müssen wir uns befassen. Aber wie gesagt: Es gibt keinen Grund, den Beschluss zu ändern.

Zu dem Bereich außerhalb von Haus- und Kleingärten: Wir ge hen in Brandenburg bereits jetzt sehr restriktiv mit der Geneh migung von Glyphosatanwendungen um. Oberste Priorität ist: So viel wie unbedingt nötig und so wenig wie möglich. Das heißt gleichzeitig, gemeinsam den Landwirten Alternativen aufzuzeigen. Ich vertraue hierbei nicht nur den gut ausgebilde ten Landwirten. Diese haben durch Erbringung eines Sachkun denachweises für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auch den Beleg zu erbringen, dass der Einsatz sach- und fachgerecht erfolgt. Ich will es noch einmal sagen: Das ist ein Unterschied zum privaten Bereich. Insofern sehe ich das für den privaten Bereich als sehr kritisch an.

Außerdem berät der Pflanzenschutzdienst des Landesamts die Betriebe intensiv bei der Anwendung von Pflanzenschutzmit teln. Das betrifft ja nicht nur Glyphosat.

Das Thema ist heute ebenfalls Gegenstand im Niedersächsi schen Landtag - völlig klar; das betrifft alle Bundesländer -, und ich habe auch mit der neuen Ministerin in Hannover telefoniert. Mein Ziel ist es, dass wir bei der Anwendung von Glyphosat dafür sorgen, dass bestimmte Bereiche ganz ausgeschlossen werden - ich habe ja hier ein Beispiel genannt - und wir weitere Einschränkungen prüfen.

Für mich ist wichtig - ich war dreimal Vorsitzender einer Minis terkonferenz -, dass wir einen einstimmigen Beschluss fassen, weil ich Interesse daran habe, dass wir für die Anwendung von Glyphosat in Deutschland einheitliche Regelungen haben. Denn solche Dinge machen an den Grenzen der Bundesländer nicht Halt.

Wir haben also vor - auch in Absprache mit weiteren Kollegen -, das auf der Sonderkonferenz im Rahmen der Grünen Woche zu thematisieren. Die Sonderkonferenz hat ein wichtiges Thema: Da geht es um die Zukunft der Agrarpolitik. Nach derzeitigem Stand wird auch Kommissar Hogan daran teilnehmen. Trotz dem werden wir die Konferenz auch nutzen, um uns abzustim men, damit wir möglichst eine einheitliche Verwaltungspraxis in Deutschland hinbekommen.

Das ist ein großes Ziel, aber ich bin optimistisch, dass wir auf der Agrarministerkonferenz einen Kompromiss finden können. - Vielen Dank.

Es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Schröder und dann die Frage des Abgeordneten Raschke, der ja vom Tenor her eine ähnliche Frage formuliert hat.

Jetzt also bitte zunächst Herr Abgeordneter Schröder.

Vielen Dank für Ihre Ausführungen, Herr Minister. Sie haben im Wesentlichen den Umgang mit Glyphosat beschrieben, was aber im Grunde nicht die von mir gestellte Frage beantwortet, die sich darauf bezieht, was die Landesregierung bzw. Ihr Mi nisterium in den unterschiedlichen Gremien konkret tun wird, um den Ausstieg aus der Anwendung von Glyphosat - übrigens europaweit - vorzubereiten, weil darauf geachtet werden muss, dass nicht in den unterschiedlichen Nationalstaaten durch einen Einzelausstieg oder durch Restriktionsmaßnahmen gegen Landwirte in Bezug auf Gyphosat Wettbewerbsnachteile ent stehen. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, ein entsprechen des Szenario zu entwickeln, was denn in den nächsten fünf Jah ren getan werden kann, damit eben keine Wettbewerbsnachteile für die Landwirtschaft entstehen, wenn aus der Glyphosatan wendung ausgestiegen wird. Das hätte ich von Ihnen gerne beantwortet bekommen.

Herr Abgeordneter, Sie scheinen mir nicht vollständig zuzuhö ren.

(Frau Lieske [SPD]: Richtig! - Galau [AfD]: Nein, nein, das hat er schon sehr aufmerksam getan!)

Ich habe mich deutlich zur Agrarministerkonferenz und zu einem einheitlichen Vorgehen geäußert. Das umfasst auch den Schutz vor Wettbewerbsnachteilen bzw. stellt sicher, dass wir einheitliches Verwaltungshandeln haben.

Ich will daran erinnern - ich war ja Vorsitzender der Agrarminis terkonferenz -: Am 5. September 2014 gab es einen umfassen den Bericht des Bundesministeriums über die Einschränkung der Anwendung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln.

Wir beginnen ja nicht bei null. Wir werden diese Dinge fortset zen und dafür sorgen, dass dieses nun einmal zugelassene Mit tel möglichst wenig Anwendung findet. Das ist unsere Verant wortung, die wir hier gemeinsam tragen.

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 1098 (Glyphosateinsatz in Brandenburg reduzieren), gestellt vom Abgeordneten Rasch ke von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte sehr.

Ich habe in der Tat eine ähnliche Frage - nur einen anderen Vortext. Ich spare mir das und komme gleich zu meinen drei Nachfragen, die sich aus der Antwort des Ministers ergeben ha ben. So können wir ein bisschen Zeit sparen.

Herr Minister, Sie haben auch ausgeführt, Sie setzten vor allem auf das Verbot im Privatbereich. Wir hatten ja am Montag schon die Diskussion, wie viel Prozent Glyphosat eigentlich im Privatbereich eingesetzt werden. Ich habe noch einmal nachge guckt. Am Montag hatte ich behauptet, es ist 1 %. Es gibt wel che, die behaupten, es sind bis zu 2,5 %. Aber in jedem Fall kann man sagen, dass das nicht die Lösung ist.

Nun meine Nachfragen: Erstens. Was halten Sie von dem Antrag der Regierung von Thüringen im Bundesrat, den Einsatz von Glyphosat zu reduzieren? Wie werden Sie sich dazu verhalten?

Zweitens. Was halten Sie vom Antrag der SPD-Bundestags fraktion vom Montag? - Das ist die Drucksache 19/232; darin steht: Wir wollen mit einem aufwendigen Maßnahmenbündel aus der Glyphosatnutzung schnellstmöglich aussteigen, indem u. a. ein sanktionsbewehrtes Verbot ausgesprochen wird. - Was halten Sie von dieser Initiative der SPD-Bundestagsfraktion?

Drittens zu der Frage von Herrn Schröder: Haben Sie eigentlich verstanden, warum die AfD jetzt gegen Glyphosat ist? Liegt das daran, dass wir hier Stunk gemacht haben, dass die Bürger das nicht wollen, oder hat die AfD eine inhaltliche Position dazu?

Bitte, Herr Minister Vogelsänger.

Also ich habe alles vor, außer hier jetzt die AfD zu kommentie ren; das halte ich gar nicht für nötig. Das hat heute - so glaube ich - in der Aktuellen Stunde schon jeder gemerkt. Das brau chen wir nicht mehr.

(Lachen des Abgeordneten Schröder [AfD])

Herr Raschke, ich will mit Ihnen überhaupt nicht streiten, ob 1 % oder 7 %. Ich habe aber ganz deutlich gemacht: Ich habe größte Bedenken gegen eine Glyphosatanwendung im privaten Bereich, weil ich dort eben die nötige Sachkunde nicht unter stelle. Ich habe ein gutes Verhältnis zu meinen Kleingärtnern und zum Kleingartenverband. Ich habe auch mit dem Vorsitzen den des Landesverbandes gesprochen, und der sieht das ähnlich wie ich. Insofern ist das schon ein wichtiger Ansatzpunkt.

Die Anträge Thüringens und des Saarlands - das Saarland hat jetzt auch einen Antrag gestellt - werden in den Fachausschuss des Bundesrates überwiesen werden, und da werden wir uns mit den einzelnen Punkten ausführlich beschäftigen. Es geht um fünf Anwendungsbereiche, wenn man die Anträge genau liest. Wir werden uns das genau ansehen. Wichtig ist erst ein mal, dass wir eine Mehrheit dafür bekommen, viel wichtiger jedoch - wie gesagt - wäre ein einstimmiger Beschluss. Wir ha ben ja in den Agrarministerkonferenzen und den Umweltminis terkonferenzen das Einstimmigkeitsprinzip. Ein Mehrheitsbe schluss im Bundesrat ist die eine Seite, aber ein einstimmiger Beschluss einer Agrarministerkonferenz hat natürlich auch ei nen besonderen Wert, weil sich dann alle entsprechend daran halten. Selbstverständlich wird in den Diskussionsprozess auch der Vorschlag der SPD-Bundestagsfraktion einfließen.

Ich möchte dem Fachausschuss einen Vorschlag unterbreiten. Im Januar 2018 findet an dem Donnerstag vor Beginn der Grü nen Woche eine Sonderkonferenz statt. Es gibt die Tradition, den Fachausschuss in die Brandenburg-Halle einzuladen, in die schönste Halle auf der Grünen Woche. Wir können diese Gele genheit dazu nutzen, dass ich Sie über die Ministerkonferenz informiere, die kurz vorher stattgefunden hat. Ich glaube, beide Themen sind interessant: Zukunft der GAP, zusammen mit dem Kommissar, und auch das Thema Glyphosat. Diese Fragen kön nen wir dann am Rande der Grünen Woche mitbehandeln. - Herzlichen Dank.

(Beifall SPD)

Herzlichen Dank. - Jetzt kommen wir zur letzten Fragestellung der heutigen Fragestunde. Frau Abgeordnete Schülzke stellt die Frage 1099 (Rekultivierungen in Mühlberg/E.). Bitte schön.

Wie in der Kleinen Anfrage, Drucksache 6/2441, und hier im Plenum mehrfach berichtet, wurde in Mühlberg/Elbe mit dem Unternehmen Elbekies, der Stadt Mühlberg, den Landwirt schaftsunternehmen, den Bürgerinitiativen und betroffenen Bürgern eine Arbeitsgruppe „Werk Mühlberg“ eingerichtet, um den Fortgang der Abbauarbeiten zu besprechen und Lösungen für Rekultivierungen herbeizuführen. Bei der 5. Sitzung der Ar beitsgruppe am 4. Dezember 2017 stellte sich heraus, dass die nun schon seit Jahren gemeinsam erarbeiteten Ziele der Ar beitsgruppe keine Berücksichtigung in den Abschlussbetriebs planungen für Werk IV finden werden. Beim Werk II - Süder weiterung - entwickeln sich gleichartige Probleme.

Insbesondere werden die für die Bevölkerung entwickelten acht Projekte - so zum Beispiel für den Wassersport - von der Unte ren Naturschutzbehörde sowie vom Landesamt für Umwelt ab gelehnt. Bei der Süderweiterung im Werk II sollen 40 ha Erwei terungsfläche wiederhergestellt werden; die Bäume, die gerodet werden, sollen in Mühlberg wieder aufgepflanzt werden.

Diese von den Mühlbergern beantragte Maßnahme, die beson ders die Erosion und die scharfen Kiesstürme unterbinden soll, darf nach Aussagen der Forstbehörde nicht in Mühlberg umge setzt werden, weil die möglichen zu bepflanzenden Flächen in der Gemarkung zu klein sind. Nicht nur Unverständnis gegen über diesem Sachstand wurde am 4. Dezember 2017 geäußert,

da Herr Staatssekretär Fischer und der Präsident des Bergamtes am 29. November 2017 beim Kiesgipfel in Mühlberg die Be rücksichtigung der Anregungen und Hinweise aus Mühlberg nachdrücklich versicherten und schriftlich dokumentierten.

Formale Regelungen - so die beiden Schreiben der Behörden - sollen hier erneut gegen die Bürger und Unternehmen, die eine echte Rekultivierung im Sinne der Betroffenen mit Bepflanzun gen, Waldherstellung, Flächenwiederherstellung und Wegege staltung an den Restlöchern anstreben, umgesetzt werden. Der Wille der betroffenen Bürger wird erneut völlig ignoriert. Die Bürger erwarten eine ordnungsgemäße Beteiligung einschließ lich der Umsetzung natürlicher Forderungen der Rekultivie rung. Weitere Konflikte stellen sich durch die unbekannten Pla nungen der Deichbaumaßnahmen im Bereich der Kieswerke an der Elbe ein.

Nach diesem erneuten Misstrauensaufbruch zu den oberen Be hörden bezüglich der Rekultivierung sowie der Deichsanierung ist es erforderlich, Vertrauen wiederherzustellen, auch um die Zeitpläne insgesamt und die Bepflanzungspläne bis Ende März 2018 einhalten zu können.

Ich frage die Landesregierung: Was unternimmt sie, um insbe sondere die Naturschutzbehörden, die Wasserbehörden und die Forstbehörde zu sensibilisieren, die Vorschläge der Bürger schaft und der Unternehmen ernsthaft und fachlich begleitend umzusetzen, damit eine Rekultivierung überhaupt möglich wird?

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Gerber. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordne te! Sehr geehrte Frau Schülzke, den von Ihnen benannten Miss trauensaufbruch im Zusammenhang mit dem seit 2014 laufen den Arbeitskreis zum Kiesabbau in Mühlberg der Elbekies GmbH kann ich nicht nachvollziehen.

Aufgabe und Zweck des Arbeitskreises ist es, die Interessen, Anregungen und Befürchtungen der Betroffenen vor Ort zu er örtern und gegebenenfalls nach Umsetzungsmöglichkeiten zu suchen. Aufgabe des Arbeitskreises kann es jedoch nicht sein, die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung der Träger öffentli cher Belange zu ersetzen.

Ich kann Ihnen versichern, dass die Vorschläge der Bürger schaft ernsthaft und fachbegleitend geprüft werden. Allerdings ist dieser Prozess - das wissen wir alle - ein Abwägungsprozess. Er führt nicht automatisch zur Umsetzung aller unterbreiteten Vorschläge; auch das ist klar.

Ihre Darstellung, dass die in den Arbeitskreisen mit den Kies werken ausgehandelten Kompromisse zur Nachnutzung durch die Bürger - wie Fragen der Naherholung, des Freizeitsports, des Immissionsschutzes oder der Aufforstung - einfach igno riert werden, ist falsch. Der gemeinsam in der Arbeitsgruppe erarbeitete Abschlussbericht für das Werk IV liegt dem Landes amt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe vor und befindet sich im Genehmigungsverfahren.

Viele Abgeordnete - Sie, aber auch die Abgeordnete Hacken schmidt - sind bei diesem Thema sehr aktiv. Dafür möchte ich mich ganz herzlich bedanken. Über die Zulassung des Ab schlussbetriebsplans ist noch nicht entschieden. Erst am 4. De zember dieses Jahres ging im Beteiligungsverfahren die letzte Stellungnahme zu diesem Abschlussbetriebsplan ein, und zwar von der Stadt Mühlberg selbst.

Das verfahrensführende Landesbergamt sichtet gegenwärtig alle Stellungnahmen und wird danach Festlegungen treffen. Die vom Betriebsleiter der Elbekies GmbH in der am 4. Dezember 2017 durchgeführten Arbeitsgruppensitzung vorgetragenen wesentli chen Inhalte des Beteiligungsverfahrens zum Abschlussbetriebs plan hatten und haben einen rein informatorischen Charakter. Deshalb sind Mutmaßungen und Behauptungen zum Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und deren ab schließende Umsetzung im Moment reine Spekulation. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Gibt es Nachfragen? - Frau Abgeordnete, gerne.

Sehr geehrter Herr Minister, ich habe hier die Unterlagen, die von dem Betriebsleiter an jenem Abend vorgelegt wurden. Demnach sind die einzelnen Punkte für die Erweiterung im Werk II und auch für das Werk IV detailliert vorgestellt und erläutert worden. Immer wieder wurde dargestellt, dass beim Kiesabbau keine Beteiligung erfolgt, dass dies ein ganz großer Konflikt ist und dass keinerlei Anregungen, die aus der Bürger schaft kamen, Berücksichtigung fanden.

Ein sehr großes Streitthema waren die 3 ha Wald, die in mehre ren Gesprächen thematisiert und zudem zugesagt wurden, zu mindest überwiegend. Die Kommune hat hierfür Flächen zur Verfügung gestellt. Und dann wird von außerhalb die Festle gung getroffen, dass nicht einmal im Elbe-Elster-Kreis die Aus gleichsmaßnahmen durchgeführt werden.