Protocol of the Session on May 18, 2017

Und weiter:

„Nachhaltig steigende Verbandsumlagen und Benut zungsgebühren bedürfen der Vermittlung an die Betroffe nen. Hinzu kommt ein Weiteres: Mit der Abschaffung der Anschlussbeitragserhebung scheidet das kommunalabga benrechtlich vorgehaltene Vorfinanzierungsinstrument für Investitionen aus [... ]“.

Dieses Zitat stammt aus dem Brüning-Gutachten, Teil 2, Sei te 18.

Eine vollständige Rückzahlung aller jemals erhobenen Beiträ ge, also namentlich auch der bestandskräftigen, ist demnach nicht nur mit erheblichen Risiken für die zukünftige Investiti onskraft der Verbände verbunden. Die von der CDU immer und immer wieder verlangte Rückzahlung aller Beiträge unter der Überschrift „Rechtsfrieden für Altanschließer in Branden burg“ schafft neuen Unfrieden in Brandenburg. Wir werden daher ablehnen, dies auch noch dadurch zu fördern, dass hier für auf jedes Kreditprogramm der ILB zugegriffen werden kann, das wir durch Landesmittel zinslos stellen.

Es bleibt Aufgabe und Recht der Verbandsversammlungen, zu entscheiden, wie sie mit der Frage der Erstattung von Beiträ gen aus noch nicht bestandskräftigen Bescheiden umgehen. Das ist und bleibt kommunale Selbstverwaltung.

Sollten sich die Verbände nach Abwägung der positiven wie aber auch der negativen Folgen dennoch für eine Rückzahlung entscheiden, bleibt es der ILB unbenommen, hierfür günstige Kommunalkredite zu gewähren, natürlich ohne - das betone ich - dass das Land dafür die Zinsen übernimmt.

Den Antrag der CDU werden wir aus den vorgenannten Grün den ablehnen. Ich bitte um Zustimmung zum Entschließungs antrag der Koalition. - Herzlichen Dank.

(Beifall SPD und der Abgeordneten Dannenberg [DIE LINKE])

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Jung fort. Er spricht für die AfD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Her ren! Liebe Gäste! Hier in Brandenburg ist eine völlig absurde

Situation entstanden. Ausgerechnet jene Bürger, die vor den Verwaltungsgerichten geklagt haben, werden jetzt von man chen Abwasserverbänden verstärkt zur Kasse gebeten. Bereits jetzt haben wir hier in Brandenburg bei der Altanschließerpro blematik faktisch mindestens eine Dreiklassengesellschaft: Da sind zum einen die, die vor den Verwaltungsgerichten geklagt haben bzw. deren Bescheide nicht bestandskräftig geworden sind. Die bekommen, zumindest nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Recht und Geld. Zweitens gibt es die Gruppe derjenigen, die nicht unter die erstgenannte fallen, die aber im Grunde genommen diese Möglichkeit, die sich ih nen aufgetan hat - das fortgeltende Staatshaftungsrecht nach dem Einigungsvertrag -, in Anspruch nehmen, innerhalb der Frist die entsprechenden Abwasserverbände angeschrieben ha ben und auf dem Zivilrechtsweg nunmehr diese Chance nutzen und versuchen, an ihr Geld zu kommen. Insofern ist das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) symptomatisch. Wir haben über diese eventuellen Chancen im Vorfeld im Ausschuss ge sprochen, und es ist durch die rot-rote Landesregierung abge tan worden. Alternativszenarien hat man nicht gehört, sondern es war völlig klar, dass es zu diesem Ergebnis nicht kommt. Fakt ist: Es ist ein GAU eingetreten. Drittens gibt es die große Masse der Brandenburger, die auf die Versprechungen der rotroten Landesregierung vertraut haben, völlig enttäuscht wur den und nun in der Luft hängen.

Wenn Sie dies machen - insofern habe ich meine Probleme mit dem Entschließungsantrag der Regierungskoalition -, werden wir erleben, dass auch die Gerichte im Grunde genommen eine riesige Flut an Klagen erhalten werden. Die Frage ist, ob man das will. Wir haben das bei den Altanschließern erlebt. Das Verwaltungsgericht in Cottbus war durch diese Klagen völlig überlastet. Jetzt kommen die Asylklagen dazu. Nunmehr kann es bedeuten, dass unsere Zivilgerichte auch über diese Klagen lahmgelegt werden.

Wir von der AfD wollten von vornherein eine große Lösung, die alle Altanschließer berücksichtigt. Da momentan die Zin sen niedrig sind, wäre eine solche Lösung möglich gewesen. Man hätte einen runden Tisch einrichten und alle Akteure zu sammenbringen können. Das alles ist unterblieben, es ist ein fach de facto nicht erfolgt. Wir wissen alle, was das für den Rechtsfrieden bedeutet und auch wie enttäuscht die Branden burger sind. Wir erinnern uns an gestern, als wir über die Be amtenbezüge und auch über die Entscheidung des Bundesver fassungsgerichts gesprochen haben. Das war genau dieselbe Situation. Wir erleben, dass diejenigen, die Widerspruch einge legt haben, besser behandelt werden als jene, die auf das, was die Landesregierung ihnen sagte, vertraut haben. Fakt ist: Es werden zehn Jahre ins Land gehen, und man will sich seitens der Regierung aus dieser Problematik stehlen. Ich kann also nur appellieren, diesen gewählten Weg - das ist eigentlich eine Handreichung, die Ihnen als Regierung gegeben wird -, anzu nehmen und diesem Antrag, den der Kollege Petke eingebracht hat, zu folgen.

Ich verstehe einfach nicht, wieso man diese große Lösung nicht will. Es würde sich anbieten, damit eines der vielen Prob leme im Land Brandenburg mal mit einem Schlussstrich zu versehen. Es kann durchaus sein, dass dann alle Altanschließer ihr Geld zurückerhalten und dass auf der anderen Seite entspre chend getilgt wird, indem man …

Herr Abgeordneter, Sie müssten zum Schluss kommen.

… dann höhere Wasserbeiträge zu zahlen hat. - Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache fort. Zu uns spricht der Abgeordnete Dr. Scharfenberg für die Fraktion DIE LIN KE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Zeit ver blasst die Erinnerung. Aber so ganz sollten Sie nicht vergessen, Herr Petke, dass Sie die Beschlüsse, mit deren Folgen wir uns jetzt herumschlagen müssen, mit herbeigeführt haben. Aber ich will mich gar nicht mit Ihnen streiten.

(Petke [CDU]: Doch!)

Wir sind ja nicht da, um uns gegenseitig zu verprügeln, son dern wir sind gewählt worden, um Lösungen für die Probleme, die wir hier im Land haben, zu finden.

(Bretz [CDU]: Deshalb reichen wir Ihnen die Hand!)

Und das ist doch eine Basis, die wir gemeinsam akzeptieren können.

Der Landtag hat im Dezember 2016 mit dem Haushaltsbe schluss für 2017/2018 die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Aufgabenträger die durch eine Entscheidung des Bun desverfassungsgerichts veranlasste Rückzahlung von Beiträ gen aus nicht rechtskräftigen Beitragsbescheiden leisten kön nen. Dafür ist ein Darlehensprogramm bei der ILB vorgesehen, auf das alle Verbände Zugriff haben sollen. Zugleich sollen die Verbände Unterstützung des Landes bei der Finanzierung der nicht unerheblichen Verwaltungskosten erhalten, die in diesem Zusammenhang entstehen bzw. schon entstanden sind. Darüber ist vergangenes Jahr lange diskutiert worden, und wir haben, wie gesagt, die Ausgangspunkte dafür geschaffen.

Damit wird grundsätzlich gesichert, dass alle Verbände bei der Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hand lungsfähig sind. In den Verbänden gibt es viel Bewegung; das können Sie vor Ort feststellen. Einige Verbände haben schon klare Entscheidungen getroffen, wie sie mit der Situation um gehen wollen, andere sind noch in der Diskussion darüber, ob sie komplett zurückzahlen und auf das Gebührenmodell um stellen oder gesplittete Gebühren, wie es jetzt im Verband Tel tow vorgeschlagen worden ist, einführen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir konnten zur Kenntnis nehmen, dass die Richtlinien für das Verfahren zur Ausrei chung der Landesmittel wegen beihilferechtlicher Fragen unter den Vorbehalt einer Abstimmung mit der EU gestellt wurden.

Diese Prüfung hat erhebliche Zeit in Anspruch genommen, und wir haben im April mit Erleichterung die Information des In nenministers zur Kenntnis genommen, dass sich dieser Vorbe halt nicht bestätigt hat. Umso wichtiger ist es, dass nun zügig die Voraussetzungen geschaffen werden, damit die von uns be schlossenen Haushaltsmittel endlich fließen können.

(Beifall der Abgeordneten Domres [DIE LINKE], Leh mann und Kurth [SPD])

Ich habe kein Verständnis dafür, dass die Richtlinien, auf deren Grundlage die Verbände endlich ihre Anträge stellen können, noch nicht in Kraft sind. Deshalb haben wir zum Antrag der CDU-Fraktion, der Gegenstand dieser Diskussion ist, einen Entschließungsantrag formuliert. Darin fordern wir die Lan desregierung auf, bis zum 30. Juni dieses Jahres die notwendi gen Voraussetzungen für die Beantragung und nachfolgende zügige Ausreichung der Landesmittel und des Darlehenspro gramms der ILB zu schaffen. Je früher das geschieht, desto besser; denn jeder Tag zählt.

Wir finden es gut und unterstützen, dass die ILB unter günsti gen Kommunalkreditbedingungen Darlehen auch für die Rück zahlung von Beiträgen aus bestandskräftigen Bescheiden zu gänglich machen will. Das ist ein Angebot an die Verbände, die nach gründlicher Prüfung ihrer Möglichkeiten den großen Schritt der Rückzahlung von Beiträgen aus bestandskräftigen Bescheiden gehen wollen. Das ist auch Teil der kommunalen Selbstverwaltung. Damit greifen wir die Intention des Punk tes 1 des CDU-Antrags im Grundsatz auf. Das gilt nicht für den zweiten Punkt des vorliegenden Antrags, mit dem die CDU erneut versucht, die Diskussion zum Kommunalabgabengesetz aufzumachen. Alles zu seiner Zeit, meine Damen und Herren. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD)

Danke schön. - Wir setzen die Aussprache fort. Zu uns spricht die Abgeordnete Nonnemacher für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Prof. Brüning hat uns letztes Jahr prophezeit, es werde reichlich Klagen geben, egal, was man mache. Er hat leider Recht behalten. Nachdem sich bisher Verwaltungsgerichte, das Landesverfassungsgericht und das Bundesverfassungsgericht mit dem Themenkomplex der Beitragszahlungen für den An schluss an Anlagen zur Versorgung mit Wasser oder zur Ent sorgung von Abwasser beschäftigt hatten, liegt uns seit weni gen Tagen auch ein Landgerichtsurteil in dieser Sache vor. Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat einem Kläger nach dem in Brandenburg fortgeltenden Staatshaftungsrecht der DDR Recht gegeben, dass der Zweckverband ihm den erhobenen Beitrag zurückzahlen muss.

Ich habe letztes Jahr bei diesem Themenkomplex von einer ge wissen Tragik des Rechtsstaates gesprochen; denn sowohl die Aufgabenträger in den Zweckverbänden und Kommunen als auch auf Landesebene konnten bis zum Bundesverfassungsge

richtsurteil darauf verweisen, dass sie sich in ihrem Handeln treu an die höchstrichterlichen Vorgaben gehalten haben.

Mit dem vorliegenden Urteil des Landgerichtes Frankfurt (Oder) und den angekündigten Klagen der Zweckverbände ge gen das Land Brandenburg nach Staatshaftungsgesetz der DDR nimmt diese Tragik neue Formen an. In der Zwickmühle schei nen jetzt auch die Zweckverbände zu stecken, die einerseits diese Beiträge zurückzahlen müssen, während andererseits die Beiträge für die Verwaltungsgerichte weiterhin vorhanden sind und gebührenmindernd aufgelöst werden müssen. Mir scheint, wir laufen hier auf ein bedrohliches Szenario zu, bei dem nur sicher ist, dass die Gerichte und Rechtsanwälte weiterhin gut zu tun haben werden. Am Ende wird sicherlich wieder das Bundesverfassungsgericht zur Frage der Staatshaftung ent scheiden müssen.

In dieser Situation legt nun die CDU-Fraktion einen Antrag vor, der mit seinem Titel suggeriert, Rechtsfrieden schaffen zu können, aber auch keine nachhaltigen Lösungen bieten kann. Im ersten Beschlusspunkt fordert die CDU, das Darlehenspro gramm auch auf bestandskräftige, rechtswidrige Beitragsbe scheide auszuweiten. In der Folge würden damit den betroffe nen Aufgabenträgern weitere Belastungen entstehen, ohne dass klar ist, wie diese refinanziert werden können. Nach Lage der Dinge erscheint eine Refinanzierung dieser Beiträge durch Ge bühren nicht möglich. Dann müsste die Darlehensrückzahlung folglich durch die Kommunen selbst erfolgen und würde deren Haushalte belasten. Hier droht in Zukunft also eine deutliche Erhöhung der kommunalen Schulden.

Der zweite Beschlusspunkt hat für die Schaffung von Rechts frieden gar keine Bedeutung. Zum wiederholten Male wird der CDU-Vorschlag zur Einführung von Musterverfahren im Kom munalabgabenrecht aus der Schublade geholt. Dazu hat sich unsere ablehnende Haltung nicht geändert; denn ein befrieden der Effekt durch Musterklagen ist nicht zu erwarten, da bei ver lorenen Musterverfahren individuell weitergeklagt werden kann und wird.

Den weiteren Punkt des CDU-Antrags, das Kommunalabga bengesetz zu überprüfen, halten auch wir für dringend erforder lich und zweckmäßig. Dieser Antrag schließt sich damit auch an den gestern diskutierten Antrag der Koalitionsfraktionen zur Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge an. Ich betone hier gerne noch einmal, dass unser Gesetzentwurf für eine planbare und bürgerfreundliche Gestaltung von Kommunalabgaben im mer noch im Ausschuss für Inneres und Kommunales liegt und schon im nächsten Plenum beschlossen werden könnte.

Bemerkenswert ist der last minute vorgelegte Entschließungs antrag der Koalitionsfraktionen. Der Unterschied zum Punkt 1 des CDU-Antrags ist marginal, konterkariert die Schlüsse, die wir aus dem Brüning-Gutachten gezogen haben, und ver schiebt Probleme auch wieder in die Zukunft. Die Frage, wie die Refinanzierung der Einrichtungen der Daseinsvorsorge rechtssicher stabilisiert werden kann, bleibt damit weiterhin unbeantwortet. Natürlich müssen die Hilfsprogramme zügig ausgezahlt werden; dafür sind wir selbstverständlich auch. Aber der Stein der Weisen ist dieser Antrag wahrlich nicht. Wir werden uns enthalten. - Vielen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE)

Vielen Dank. - Wir kommen zur nächsten Rednerin. Zu uns spricht die Abgeordnete - der Abgeordnete Schulze für die Gruppe BVB/FREIE WÄHLER.

(Schulze [BVB/FREIE WÄHLER Gruppe]: Ich habe nichts gegen Transgender!)

- Dann leg mal los.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Trink- und Abwasserfrage stellt zweifellos für Hunderttausende von Brandenburger Haushalten eine der wichtigsten aktuellen Pro blemlagen in ihrem Leben dar. Sie ist mit Sicherheit wichtiger als die Kreisgebietsreform oder andere Dinge, die hier so ge hypt werden. Meine Erfahrung ist: Die Leute wollen eine Lö sung in der Trink- und Abwasserfrage, wollen endlich Ruhe haben, weil sie in dieser Sache seit mehr als zehn Jahren im wahrsten Sinne des Wortes verfolgt werden.

Rechtsfrieden verspricht der Antrag, Rechtsfrieden kann er aber nicht bringen; das leistet der Antrag einfach nicht. Er ist vielleicht ein Schritt in die richtige Richtung, aber nicht die Lösung des Problems. Vor allem wäre er, wenn er denn be schlossen werden würde, auch nur eine vorerst verabreichte Beruhigungspille.

Meine Damen und Herren, es kann auch nicht nur um Rechts frieden, sondern muss auch um Gerechtigkeit gehen. Das ha ben einige Vorredner schon angesprochen. Im Prinzip ist man in einer Zwickmühle: Man kann sich drehen, wie man will, man hinterlässt immer jemanden, der ungerecht behandelt wird oder sich ungerecht behandelt fühlt. Deswegen braucht es ein Gesamtkonzept und auch mal neue Ideen und sollte man sich nicht nur in den ausgetretenen Pfaden bewegen, die bisher im mer gegangen wurden. Da trifft man nur auf sich selbst, und das ist ein Teil des Problems.

Was wir bisher erlebt haben, war Flickschusterei an allen Fron ten. Immer wieder gab es Versprechen, die nicht gehalten wur den und zu neuer Enttäuschung geführt haben. Und eines muss man ganz deutlich sagen: Seit acht Jahren regiert Rot-Rot, und man sollte nicht immer nur sagen, was damals die Regierung aus CDU und SPD verabsäumt hat. Seit acht Jahren ist Rot-Rot an der Macht. Ich erinnere an das Wahlversprechen im Wahl programm der Linkspartei im Jahr 2009: Wir sorgen dafür, dass die Gebühren stabil bleiben, dass Altanschließer nicht zur Verantwortung gezogen werden. - Genau das Gegenteil ist pas siert. Deswegen würde ich vorschlagen, dass wir einfach mal die Frage, wer das alles verursacht hat, hintanstehen lassen und uns um die Lösung kümmern. Das heißt aber, dass alle Betei ligten offen dafür sein müssen, auch mal unkonventionelle Schritte zu gehen, damit wir uns nicht verhaken. Denn im Grunde genommen zerstört dieses Abwasserproblem auch das Vertrauen in den Rechtsstaat und die Demokratie.

Es hat schon so viel Schaden an den Seelen der Bürger, an ih rem Vertrauen in Politik angerichtet. Deswegen müsste man endlich davon wegkommen, ständig nur Getriebener zu sein, und das Heft des Handels in die Hand nehmen. Das leistet aber weder der Antrag der CDU-Fraktion noch der Entschließungs antrag der Koalitionsfraktionen.

Prof. Brüning hat - die paar Abgeordneten, die dabei waren, werden sich vielleicht erinnern - auch über die Schwierigkei ten gesplitteter Gebühren gesprochen. Er hat vorausgesagt, dass das nicht tragen wird, weil man dann 10 bis 30 Konstella tionen hat. Das wird unüberschaubar, niemand kann das wirk lich berechnen. Das ist mit hundertprozentiger Sicherheit nicht klagesicher und wird auch nicht in die Zukunft führen. Er sprach davon, dass ein weißer Ritter kommen und Geld bringen müssen wird. Das ist die spannende Frage, um die es jetzt geht: Können Kredite, wie sie sowohl von der CDUFraktion als auch von den Regierungsfraktionen angesprochen worden sind, die Lösung sein? - Da muss man ganz klar sa gen: Kredite sind niemals die Lösung eines Problems, sondern nur die Verschiebung in die Zukunft. Denn irgendjemand wird diese Kredite irgendwann zurückzahlen müssen, und dann ist die spannende Frage: Wer? „Kredit“ und „Kommunaldarle hen“ sind letztendlich nur andere Wörter für: „Wir lassen mal die Bürger bezahlen, nur später - vielleicht merken sie es ja nicht“. Oder man sagt: Die Gemeinden, die Eigentümer der Zweckverbände, sollen es aus ihrer kommunalen Kasse zah len. - Aber machen wir uns nichts vor: Das landet letztendlich ganz klar wieder beim Bürger, bei Otto Normalverbraucher - entweder durch erhöhte Grundsteuern oder durch Einsparun gen von Leistungen bei Kita, Schule, was auch immer. Das kann es nicht sein.

Das Problem wird zugegebenermaßen durch die Situation seit dem 05.05.2017 verschärft - Stichwort: Staatshaftung. Aber, meine Damen und Herren, auch das haben wir vorausgesagt. Wir sind damals für unsere Redebeiträge, als wir „So geht’s nicht“ gesagt und auf den § 51 Verwaltungsverfahrensgesetz hingewiesen haben, belächelt und auch beschimpft worden - nun gut. Aber es war und ist so, und wir fühlen uns da bestätigt. Ob das Bestand haben wird, wird man sehen - wir glauben, schon. Aber auch das ist eine Frage der Zukunft. Gleichwohl bliebe die Möglichkeit, dass wir uns gemeinsam aufraffen, um an einer Gesamtlösung zu arbeiten.