Von Anfang an hatte die Schule ein Stundenvolumen von 552, also weniger als die besagten 598 Stunden, aber mehr als die Pflichtstundentafel, also die Stundenzahl, die normalerweise an Unterricht abzusichern gewesen wäre. Das sind 46 Stunden weniger, als sie aufgrund des Förderunterrichts, der an dieser Schule noch zu erteilen ist, hätte haben sollen.
Am 21. Februar dieses Jahres gelang es, dort eine neue Lehr kraft einzustellen. Dann fehlten also noch 27 Stunden, um auch den zusätzlichen Förderbedarf abzusichern. Mir ist bekannt, dass in diesen Tagen ein Sportkollege von der Schule abgeht, sodass ein neues Loch entsteht. Zur Deckung der fehlenden Lehrerwochenstunden versucht das Staatliche Schulamt wirk lich permanent - ich habe die Ausschreibungen in den letzten Monaten selbst verfolgt -, Lehrkräfte zu gewinnen.
Ich weiß auch, dass die Schulräte immer wieder Kollegen darauf ansprechen, ob sie nicht an dieser Schule arbeiten wollen. Wir haben immer wieder eine ganze Reihe von Bewerbungen vorlie gen und fragen in diesem Zusammenhang, ob nicht die Kollegin oder der Kollege vielleicht nach Eberswalde gehen möchte, um dort zu unterrichten. Bisher war dies jedoch in den seltensten
Fällen erfolgreich, und wenn, dann nur für einige Tage oder Wo chen, und dann waren die Kollegen auch schon wieder weg.
Es gab immer wieder persönliche Gespräche - ich habe sie mit erlebt -, wo Schulräte mit Kollegen gesprochen haben, ob sie nicht in der Grundschule Schwärzesee arbeiten wollten. Das gestaltet sich aber schwierig. Das ist, auch aufgrund der räum lichen Situation, keine ganz einfache Schule; dazu sage ich später noch ein paar Worte. Wir haben jetzt aber Unterstützung von der Märkischen Schule, das ist eine GE-Schule, die ganz in der Nähe gelegen ist, bekommen. Von dort wird eine halbe Lehrerstelle abgegeben; ebenso gehen pädagogische Unter richtshelferstunden hinüber.
Wir verfolgen aber auch noch eine andere Schiene. An der Schwärzesee-Grundschule gibt es 57 Schülerinnen und Schü ler, die nach der Eingliederungsverordnung zu unterrichten sind, also Flüchtlingskinder. Das sind 16 % der Schülerschaft. In Berlin-Neukölln ist das nicht viel, in Brandenburg schon. Wenn im Schnitt 3 % der Schülerschaft Flüchtlingskinder sind und an dieser Schule 16 %, dann ist das schon recht heftig.
Eine Schwerpunktschule ist - das kann man durchaus mal sa gen - ohnehin im Viertel vorhanden. Wir haben uns darum vor genommen, zusammen mit der Stadt und dem Landkreis zu prüfen, ob man die vor Ort wohnenden Schülerinnen und Schüler nicht auch anders verteilen kann, sodass sie nicht alle in diese eine Schule drängen. Mitte Januar dieses Jahres fand zusammen mit dem Schulverwaltungsamt Barnim, aber auch mit den kommunalen Schulverwaltungsämtern eine Runde statt, in der die Frage diskutiert wurde, ob man die Schüler in der Region auch anders verteilen könnte.
In der nächsten Woche soll zusammen mit den Ämtern und den Schulleitern eine weitere Runde stattfinden, bei der konkreter auf diese Fragestellung eingegangen werden soll, sodass die Schülerinnen und Schüler, die nach der Eingliederungsverord nung zu unterrichten sind, nicht alle auf die SchwärzeseeSchule verteilt werden, sondern auch an andere Schulen der Region kommen, um so ein wenig für Entlastung zu sorgen.
Sie dürfen mir glauben, lieber Uwe Liebehenschel, dass die Probleme an der Schule Schwärzesee für uns im Ministerium, vor allem aber für das Schulamt, oberste Priorität haben. Wir tun, was wir können, aber Lehrer backen oder sie verpflichten, dorthin zu gehen, können wir leider auch nicht.
Herr Minister, ich habe eine Nachfrage zur Situation vor Ort. Habe ich das richtig verstanden, dass es im Moment nicht möglich ist, durch Abordnung eines beamteten Lehrers an die ser Schule für eine Entlastung zu sorgen, zumal der Hilferuf kam, dass eine Klasse noch nicht einmal einen Klassenlehrer hat? Das ist gerade in der Grundschule eine ganz schwierige Situation, wenn noch nicht einmal das realisiert werden kann.
Zur Frage nach dem Klassenlehrer müsste ich mich erkundi gen. Eine Abordnung gibt es jedoch, nämlich die besagte halbe
Stelle und die pädagogischen Unterrichtshelferstunden. Es ist aber generell im grenznahen Bereich für uns richtig schwierig - gerade im Osten und im Norden des Landes -, dort Kollegen zu finden. Dort sind alle Schulen nicht gerade so ausgestattet, dass sie übermäßig viele Kollegen hätten. Ich kann dort nicht an ei ner Schule ein Loch stopfen, ohne an einer anderen eines auf zureißen. Generell ist es aber möglich, eine Abordnung zu ent senden.
Danke, Frau Abgeordnete Dannenberg. Sie können gleich ste henbleiben, denn Sie sind die nächste Fragestellerin mit der Frage 775 (Schulzentren in Brandenburg).
Im Sommer 2016 hat die Landesregierung das Konzept zur Stärkung von Schulzentren beschlossen. Im Herbst 2016 hat der Landtag über dieses Konzept diskutiert und es zur Kenntnis genommen.
Ich frage die Landesregierung: Welche Maßnahmen hat sie seitdem ergriffen, um das Konzept bei den Schulen und den Schulträgern bekannt zu machen und dafür zu werben?
Liebe Frau Kollegin Dannenberg, die Schulzentren sind eine gute Sache. Gerade die Schulämter haben ein großes Interesse daran, das Konzept von Schulzentren auch in ihren Regionen stärker zu verankern. Das lässt sich schlicht und ergreifend leichter planen. Sie hatten vorhin selber ein Beispiel genannt, nämlich wie es denn wäre, wenn ein Lehrer von der einen Schule an die andere Schule ginge. In einem Schulzentrum würde sich eine solche Frage nicht stellen. Man hat dort ein größeres Kollegium; der Ausfall eines Kollegen kann wesent lich leichter kompensiert werden. Somit würde das Ganze für die Unterrichtsgestaltung an dieser Schule sowie für das staat liche Schulamt wesentlich leichter zu realisieren sein.
Die Verantwortung für die Entscheidung aber, ob eine Schule ein Schulzentrum wird, fällt eindeutig in die Hand der Schulträ ger. Sie müssen also selber gestalten, sie müssen selber sagen: Jawohl, wir wollen, dass unsere Schule ein Schulzentrum wird. - Wir haben uns darauf verständigt, dass auch die Schul konferenz zustimmen muss. Da gibt es jedoch die unterschied lichsten Befindlichkeiten. Letzten Endes muss aber der Schulträger das Ganze selbst gestalten. Er muss das dann auch mit den Schulleitungen und Schulkonferenzen konzeptionell ab gleichen, um so dafür zu sorgen, dass aus einer Grundschule mit einer Oberschule oder aus einer Grundschule mit einer Gesamt schule schließlich das Konzept eines Schulzentrums entsteht.
Wir wissen aber auch um den Einfluss, den Schulleiter und Lehrerinnen und Lehrer auf diese Debatte haben. Wenn die Schulleitung sagt, sie wolle das Schulzentrum nicht - ich kenne selbst wenigstens einen Fall, wo der Bürgermeister es wollte, eine der Schulleitungen aber nicht; dabei schaue ich hinüber zu Thomas Günther -, dann ist das gegen den Willen von Lehre rinnen und Lehrern schwierig umzusetzen, die auch die Eltern
Insofern reden wir sehr häufig auch mit den Schulleitern und den Lehrern, um dafür zu werben, dass ein solches Konzept vor Ort umgesetzt werden kann. Die Befindlichkeiten sind mit unter sehr verschieden; das weiß ich auch. Ich hoffe jedoch da rauf, dass es sich langsam herumspricht, dass ein Schulzentrum für die äußere organisatorische Art und Weise von Schule bes ser funktioniert.
Wir haben dieses Thema bereits mehrfach im Landesschulbei rat diskutiert. Ich denke, dass es auch von dort über die Verbän de, über die Eltern und die Lehrer in die Regionen getragen wird. Wir haben das auch den fachlich zuständigen Dezernen ten - es gibt eine Schulverwaltungsdezernentenrunde bei mir im Ministerium - vorgetragen, und ich lasse keine Gelegenheit aus, in den Kreisen dafür zu werben. Im Gespräch mit Schul leitern, aber auch mit Bürgermeistern, wo immer sich die Gele genheit ergibt, frage ich: Wollt ihr hier nicht ein Schulzentrum errichten? - Dabei weise ich natürlich darauf hin, dass damit eine bessere Lehrerausstattung verbunden ist, dass eine Förde rung über das KIP erfolgt usw. Da lassen wir wirklich keine Gelegenheit aus.
Gegenwärtig gibt es mehrere Initiativen im Land - das ist sehr erfreulich -, wo sich entweder Schulträger oder Schulkonferen zen auf den Weg gemacht haben. Und wenn die beiden zuein anderfinden, dann spricht nichts gegen eine Umsetzung. Das MBJS und die Schulämter wollen diese Initiativen dann auch gern begleiten.
Morgen haben wir ja noch den Tagesordnungspunkt „Ände rung des brandenburgischen Schulgesetzes“; auch das wird noch einmal Werbung für die Schulzentren sein, mit der wir deutlich machen, worum es geht. Ich kann mich gut erinnern, dass es zum Thema Schulzentrum mitunter verschiedene Inter pretationen gab, aber auch das werden wir morgen klarstellen, und ich glaube, dass der Begriff Schulzentrum dann noch ein mal an ganz neuer Stelle zu lesen und zu hören sein wird.
Zum Ersten: Ich habe eine kurze Nachfrage, die das Kommu nale Infrastrukturprogramm betrifft. Laut Richtlinie kann das Kommunale Infrastrukturprogramm leider nur von zukünftigen Schulzentren genutzt werden. Viele fühlen sich benachteiligt, da sie schon seit Jahren Schulzentrum sind und diese Gelder auch gern nutzen würden. Besteht hier unter Umständen die Möglichkeit, die Richtlinie zu ändern?
Zum Zweiten: Wann werden die bestehenden Schulzentren mit den zusätzlichen Stunden zur Stärkung der Schulleitungen rechnen können?
Soweit ich weiß, sind die Stundenzuweisungen raus. Ich könn te mich noch einmal darüber informieren, ob es da noch ir gendwo hakt, aber sie müssten raus sein.
Was das KIP angeht, hatten wir uns darauf verständigt, dass es eine Anreizwirkung auf die Bildung neuer Schulzentren haben soll. Wenn ich das Geld für bestehende Schulzentren hergebe, muss ich wissen, dass das Geld - so viel ist es auch nicht - dann weg ist und keine Anreizwirkung mehr für die Bildung neuer Schulzentren hat. Insofern würde ich zunächst einmal dagegen votieren, denn wir werden eine ganze Reihe von Anträgen von neu zu bildenden Schulzentren bekommen, die auch deswegen Schulzentrum werden wollen, weil es dafür eine Förderung gibt. Die würden wir dann vor den Kopf stoßen und verprellen.
Genau, Sie können sich ja beim Kaffeetrinken weiter unterhal ten. - Letzte Fragestellerin ist die Abgeordnete Lehmann, die die Frage 776 (Chancen und Umsetzung der gemeinsamen Versorgungsplanung der Gesundheitsregion Berlin-Branden burg) stellt. Ich bitte um eine kurze Antwort; das geht von der Mittagspause ab. Es sind keine Regierungserklärungen, also bitte ich auch die Ministerinnen und Minister um kurze Ant worten. - Frau Lehmann, bitte.
Die Berliner rot-rot-grüne Koalition hat sich in ihrem Koaliti onsvertrag zum Ziel gesetzt, die Krankenhausplanung zur sek torenübergreifenden Versorgungsplanung weiterzuentwickeln. Dabei werden geeignete Qualitätsindikatoren herangezogen. Hierbei wird die Koalition in Berlin die Empfehlungen des Ge meinsamen Bundesausschusses für Qualitätsindikatoren im stationären Bereich nutzen. Die Qualitätsindikatoren sollen in die Krankenhausplanung aufgenommen werden. Für die Ge sundheitsregion Berlin-Brandenburg wird langfristig - so die Koalition in Berlin - eine gemeinsame Versorgungsplanung für ambulante und stationäre Angebote entwickelt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Her ren! Liebe Frau Lehmann, zur Frage der Versorgungsplanung enthält der Berliner Koalitionsvertrag zwei wesentliche Ele mente, die auch für Brandenburg von Bedeutung sind. Zum ei nen haben die Berliner Kollegen formuliert, dass sie zukünftig eine Versorgungsplanung für den ambulanten und stationären Bereich auf den Weg bringen wollen. Das ist sehr zu unterstüt zen, wird aber auch schwierig. Ich möchte meine Berliner Kol
legen aber gern dabei unterstützen; denn bisher laufen dort zwei Prozesse parallel: Die Kassenärztliche Vereinigung küm mert sich um die Versorgungsplanung für den ambulanten Be reich, das Land hat die Hoheit über die Versorgungsplanung für den stationären Bereich, also die Krankenhausplanung. Das ist bundesgesetzlich vorgegeben. Das zu überwinden ist ein „di ckes Brett“. Ich glaube, dass Berlin das nicht allein schaffen wird; aber es ist für die zukünftige Versorgung in den beiden Bereichen enorm wichtig. Deshalb begrüße ich dieses Vorha ben und werde es auch mit den mir zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützen.
In Brandenburg versuchen wir im gesetzlich vorgegebenen Rahmen schon alles zu tun, was möglich ist, zum Beispiel mit unserem §-90a-Gremium, in dem wir versuchen, innovative Projekte zu fördern und anzuschieben, die genau das wollen: eine Verbindung zwischen ambulantem und stationärem Be reich herstellen, wie beim aktuellen Umbau des Krankenhau ses in Templin, wofür wir auch die Bundesprogramme nutzen. Insofern sehe ich auch eine gewisse Bereitschaft des Bundes gesetzgebers, daran mitzuwirken.
Die zweite wichtige und richtige Zielsetzung der Berliner ist eine gemeinsame Versorgungsplanung für den Gesundheitsbe reich Berlin-Brandenburg. Ich freue mich sehr darüber, dass es nicht nur um die Überwindung von Grenzen zwischen ambu lant und stationär, sondern auch um die Überwindung von Lan desgrenzen geht. Ich freue mich darüber, dass auch die neue Koalition dieses erklärte Ziel wiederum bestätigt hat. Die An fänge sind gemacht; die gemeinsame Zukunftswerkstatt läuft. Wir wollen eine gemeinsame Krankenhausplanung auf den Weg bringen, und daran will auch die neue Regierung in Berlin festhalten. Darüber freue ich mich sehr.
Erst einmal vielen Dank für die Beantwortung der Frage zur gemeinsamen Krankenhausplanung. Bei aller Freude, Frau Mi nisterin: Befürchten Sie da nicht möglicherweise auch Nachtei le für die Krankenhausstandorte in Brandenburg, wenn man bedenkt, dass im Koalitionsvertrag formuliert ist, dass man auch die Qualitätsindikatoren, die der GB-A vereinbart, be rücksichtigen möchte und wir für Brandenburg möglicherwei se eine andere Sicht oder Prioritätensetzung hinsichtlich der Qualitätsindikatoren haben? Damit will ich natürlich nicht sa gen, dass wir nicht für Qualität stehen - dass das nicht falsch verstanden wird.
Zu dem Thema werden wir uns im Rahmen der Plenarsitzung am Freitag noch austauschen können. Weil ich keine Regie rungserklärung abgeben möchte, nur eine kurze Antwort auf Ihre Frage: Es wird trotzdem Länderhoheit bleiben. Kranken hausplanung ist Länderhoheit, und daran wird sich in Zukunft nichts ändern. Aber wir wollen dem, was praktisch schon läuft, nämlich dass die Patientinnen und Patienten keinen Halt vor Landesgrenzen machen und sich ihren ambulanten Arzt oder
ihre Behandlung im Krankenhaus dort suchen, wo sie glauben, gut behandelt zu werden, wo sie einen Termin bekommen, im Rahmen einer gemeinsamen Planung auch nachkommen. Die Idee ist, dass man ein gemeinsames Dach errichtet, sich auf ge meinsame Grundsätze verständigt, dass man Absprachen zum Beispiel bei Investitionsplanungen trifft, dass man überlegt: Macht es Sinn, an einem Standort und fünf Kilometer weiter in dem anderen Bundesland an einem anderen Standort die glei che fachmedizinische Investition zu tätigen? Über solche Din ge soll ein Austausch stattfinden. Unter diesem gemeinsamen Dach wird es also eigenständige Krankenhausplanungen der jeweiligen Bundesländer geben, die ja auch die jeweiligen Landesparlamente passieren müssen. Insofern sehe ich da kei nen Nachteil für Brandenburg.
Vielen Dank an alle für die kurzen und prägnanten Antwor ten. - Damit entlasse ich Sie in die Mittagspause. Wir treffen uns um 13 Uhr zur Fortsetzung der Sitzung wieder.