Nein, meine Damen und Herren! Ich befürchte, dazu reicht die Fantasie und Gestaltungskraft unserer Landesregierung tatsächlich nicht aus.
Hier wird zwar gern das Wort Enkelgerechtigkeit benutzt - Herr Bretz hatte es gerade im Mund -, aber in Wirklichkeit hat man nur die nächsten Wahlen vor Augen. Solide Haushaltsführung - wozu? Seid umschlungen, Millionen, ihr wollt medienwirksam ausgegeben werden! Aber selbst Herr Adenauer wusste schon:
„Alles, was die Sozialisten vom Geld verstehen, ist die Tatsache, dass sie es von anderen haben wollen.“
Die psychologische Signalwirkung dieser harmlos erscheinenden Gesetzesänderung ist fatal für die staatlichen Leistungsträger in unserem Land. Kein Beamter kann sich mehr darauf verlassen, dass seine Pension zukünftig sicher ist. Über die Höhe entscheidet dann die Haushaltslage. Aber dafür sind die heutigen Entscheider dann schon lange nicht mehr zur Verantwortung zu ziehen.
Meine Damen und Herren, wir lehnen diese Vorlage als unverantwortlich gegenüber den kommenden Steuerzahlergenerationen ab. Ich kann gar nicht genug ausdrücken, wie erbost ich
über diese Steinbruchpolitik bezüglich der Rentenrücklagen für unsere Beamtinnen und Beamten bin. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, es wird Sie wenig überraschen, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN den Gesetzentwurf der Landesregierung ausdrücklich begrüßt; denn er macht deutlich, dass die Erkenntnis, dass die Zeit für kapitalgedeckte Altersvorsorgesysteme zu Ende geht, sich bei der Landesregierung durchzusetzen beginnt.
Während die ostdeutschen Empfänger aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2016 eine Erhöhung von 5,95 % verzeichnen, blicken Inhaber von Lebensversicherungen und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke - dazu gehören übrigens auch wir Abgeordnete - sehr wohl mit Bangen in die Zukunft; denn aufgrund der aktuellen Entwicklung am Kapitalmarkt erzielen kapitalbasierte Vorsorgesysteme kaum noch nennenswerte Renditen; die sicher geglaubte Altersvorsorge gerät ins Wanken. Aber im Gegensatz zu Ärzten und Architekten - auch zu uns Abgeordneten übrigens, die in ihrer Altersversorgung vom Pensionsfonds abhängig sind -, laufen Beamte keine Gefahr, ihre Pensionszahlungen zu verlieren.
Denn am Ende muss immer noch der Staat für die gesetzlich verbürgte Altersversorgung einstehen. Es ist daher Ihrer blühenden Fantasie geschuldet, Herr Galau, wenn Sie hier den Teufel an die Wand malen und sagen,
wenn Einzahlungen in den Pensionsfonds nicht stattfänden, seien die Pensionen nicht gesichert. Es hat definitiv keine Auswirkungen auf die zukünftigen Pensionszahlungen, egal ob wir jetzt Gelder zur Verfügung stellen oder nicht.
Unbestritten ist, dass die Zahl der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Landes Brandenburg zukünftig stark steigen, dass die Belastung für zukünftige Landeshaushalte enorm anwachsen wird. Das wird auch jedes Jahr aufs Neue in den Versorgungsberichten und in den Anlagen zum Haushaltsgesetz dokumentiert. Dass die Landesregierung - das ist auch legitim - sich dafür ein Konzept zurechtgelegt hat, das auf der Versorgungsrücklage und dem Versorgungsfonds basiert, ist völlig in Ordnung. Nur, denke ich, hat man vielleicht übersehen, dass es nicht unbedingt das Gelbe vom Ei ist, auf solche kapitalgedeckten Versorgungsysteme zurückzugreifen. Aber jetzt geschieht Folgendes: Neben der Zusammenlegung dieser beiden Versorgungssysteme, die auch aufgrund gesetzlich auslaufender Bundesgesetzgebung mehr oder weniger erforderlich ist, will man sich jetzt also auch von den Einzahlungen in den Versorgungsfonds verabschieden, wie wir es seit Jahren immer wieder vorgeschlagen haben.
Warum will man das? Warum ist das sinnvoll? Die Rendite des Versorgungsfonds betrug 2014 3,2 % - das ist angesprochen worden - und beträgt inzwischen lediglich noch 2,1 %. Zahlen wir 100 Millionen Euro ein, erwirtschaften wir gerade einmal 2 Millionen Euro „Gewinn“. Die bescheidenen Überschüsse - von Gewinn kann man da eigentlich gar nicht reden - drohen dann in den Folgejahren durch Inflation - kommt vielleicht auch mal wieder -, Sollzinsen - denn das Geld dafür ist, solange das Land Schulden hat, auch nur geliehen -, Unterwertverkäufe - die finden statt - und Verwaltungskosten in nicht unbeträchtlichem Maße aufgezehrt zu werden.
Unserem Ansatz, den der gesetzlichen Rentenversicherung zugrunde liegenden Generationenvertrag auch für die Beamtenversorgung weiterhin konsequent zur Anwendung zu bringen und die für den Versorgungsfonds vorgesehenen Mittel zur Schuldentilgung oder zur Finanzierung aktiven Personals zu verwenden, wollten in den letzten Jahren weder der Landtag noch der Landesrechnungshof folgen. Inzwischen hat man sich besonnen. Den Vorschlag des Präsidenten des Landesrechnungshofs, statt in den Versorgungsfonds zu investieren die eingesparten Mittel für die Schuldentilgung zu verwenden, halten wir grundsätzlich für richtig. Auch das wäre Vorsorge und hilft, die Pensionszahlungen zukünftig besser zu decken. Allerdings zeigt ein Blick in den Haushaltsentwurf, dass bereits alle ursprünglich für den Pensionsfonds vorgesehenen Mittel zur Deckung der Ausgaben herangezogen wurden - der Finanzminister hat es erklärt -, und nicht nur ich würde mich überfordert sehen, ad hoc Kürzungsvorschläge für über 100 Millionen Euro pro Jahr zu unterbreiten.
Ich möchte - ein Wermutstropfen, da hat Herr Bretz Recht - auch sagen: Es wird keine Einzahlung bei höheren Zinssätzen mehr geben, egal was die Landesregierung hier verkündet. Denn es sind solche Dimensionen, dass es nicht vorstellbar ist, dass man plötzlich irgendwo 100 bis 250 Millionen Euro pro Jahr findet, um sie in den Pensionsfonds einzuzahlen.
Mit dem Verzicht auf neue Einzahlungen in den Versorgungsfonds ist aber noch nicht geklärt, was mit den rund 800 Millionen Euro Vermögen, das inzwischen gebildet wurde, geschehen soll. Wir wollen nicht, dass bereits jetzt frei werdende Gelder zur Deckung der laufenden Haushalte dem Fonds entnommen werden - das war nie unsere Absicht. Wir wollen stattdessen, dass die Gelder ökologisch und sozial vorteilhaft, kurz: nachhaltig angelegt werden. Unser Antrag, die Anlagerichtlinie für den Versorgungsfonds entsprechend zu ändern, liegt seit einem halben Jahr im Finanzausschuss. Ein erster vielversprechender Entwurf des Finanzministers orientierte sich am Norwegischen Staatsfonds. Auf dieser Grundlage können wir uns eine neue Anlagestrategie sehr gut vorstellen, aber bislang hat sich das Kabinett wohl noch nicht zu einer einheitlichen Meinung durchringen können. Wir hoffen, dass die Landesregierung hier bald zum Abschluss kommt und nicht darauf setzt, dass alle freiwerdenden Mittel in den Haushalt überführt werden und wir deswegen keine Anlagestrategie mehr brauchen.
Wir freuen uns jedenfalls auf die Beratung im Ausschuss und werden uns dort gern konstruktiv einbringen. Wir stimmen der Überweisung zu. - Recht herzlichen Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin Herrn Vogel dankbar für den sachlichen Beitrag, mit dem er schon ein paar Dinge geradegerückt hat. Ich denke, der Finanzminister wird das ebenfalls gleich noch tun. Ich würde dem jedoch gern vorgreifen, denn hier wurden einige Dinge behauptet, die nicht im Raum stehenbleiben dürfen. Dazu zählt zum einen - da schließe ich mich Herrn Vogel komplett an - die Behauptung von Herrn Galau, dass Pensionen nicht sicher seien. Sie sind gesetzlich verbrieft und damit sicher. Da gibt es überhaupt kein Zucken und keine Gefahr. Hier Angst zu schüren und eine solche Behauptung in die Welt zu setzen, die bei Menschen möglicherweise den Glauben erzeugt, dass ihre Altersvorsorge nicht sicher sei, ist wirklich fahrlässig und gehört sich in diesem Parlament nicht.
Weil Sie Berlin zitiert haben - das ist spannend -, möchte ich Ihnen sagen: Ja, Berlin macht damit weiter - das habe ich in meiner Rede gesagt -, räumt aber ein, dass man zum Teil auf sehr spekulativen Wegen Rendite zu erzielen versucht. Das könnten wir auch tun. Wir entscheiden uns aber für einen anderen Weg, weil wir glauben: Mit Steuergeld muss man so verantwortlich umgehen, dass wir nicht Gefahr laufen, am Ende durch spekulative Geschäfte am Kapitalmarkt Minus zu machen.
Auch darin unterscheiden wir uns anscheinend sehr deutlich. Wenn Sie hier etwas von Sicherheit für die Beamtinnen und Beamten vorgaukeln, dann sagen Sie das besser auch noch dazu.
Dritter Punkt: Die Unterstellung, dass es ab jetzt keine Zuführung zum Pensionsfonds mehr geben werde, weil mit diesem Gesetzentwurf eine Flexibilisierung möglich ist, weise ich zurück. Das ist eine Unterstellung in Bezug auf die Zukunft. Wir werden sehen, wie es sich in Zukunft entwickelt. Wenn sich das Zinsniveau anders entwickelt, wenn sich das Kapitalmarktumfeld anders entwickelt, dann, glaube ich, müssen wir neu und anders entscheiden und werden dazu gegebenenfalls bereit sein.
Viertens: Herr Bretz, Sie haben von Enkelgerechtigkeit gesprochen. Ich frage mich: Was ist daran enkelgerecht, jetzt Geld in die Hand zu nehmen, es mit Zinssätzen unterhalb der Inflationsrate anzulegen und damit aus dem Fenster zu werfen? Ich weiß nicht, ob das tatsächlich der bessere Weg ist, als dieses Geld in Bildung, in Kitas, in Infrastruktur und Wirtschaft zu investieren. Das halte ich für den deutlich besseren Weg als - andersherum - unterhalb der Inflationsrate in hochspekulative Anlagen zu gehen.
Fünftens möchte ich anmerken, dass Sie allesamt keine Deckungsvorschläge für die von Ihnen geäußerten Wünsche an
gegeben haben. Das ist eine sehr spannende Frage. Ich höre auf der einen Seite, dass Sie dem Pensionsfonds weitere Mittel zuführen und die Schuldentilgung weiter vorantreiben wollen. Sie sagen, Sie wollen keine neuen Kredite aufnehmen, Sie wollen für die Straßenbahnen 40 Millionen Euro, für den Breitbandausbau 35 Millionen Euro verausgaben. Sie haben genauso das Altanschließerproblem, das wir jetzt zu lösen haben - ca. 50 Millionen Euro werden wir da hineingeben -, und ebenso die Leerstandskosten der Flüchtlingsunterkünfte. Es ist spannend, wie diese Rechnung am Ende aufgehen soll. Die Antwort, woher das Geld kommen soll, bleiben Sie schuldig. Wir bleiben sie nicht schuldig, und das unterscheidet uns. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich freue mich auf die Vorschläge und vor allem die Debatte zum Haushalt. Wenn das ganze Orchester von Ihnen bestellt worden ist, werden wir sehen, wem die Rechnung in den Briefkasten geworfen wird.
Herr Bretz, noch einmal: Ja, es ist richtig, unser Koalitionsvertrag ist mit folgenden Worten überschrieben: „Sicher, selbstbewusst und solidarisch: Brandenburgs Aufbruch vollenden.“ Meine Damen und Herren, zumindest was das Thema Vorsorge für Beamte betrifft, war es die rot-rote Regierung, die überhaupt den Weg des Einstiegs in die Vorsorge genommen hat.
Das haben Sie als damaliger Koalitionspartner - jetzt die Gründe zu diskutieren ist müßig - nicht geschafft. Insofern will ich Ihnen sagen: Wir haben Vorsorge getroffen. 830 Millionen Euro sind für die Vorsorge in den verschiedenen Instrumenten des Versorgungsfonds und der Versorgungsrücklage vorhanden. Wir zehren nicht auf. Wir zehren auch unsere Rücklage nicht auf. Wir haben einen Bestand von über 800 Millionen Euro. Das ist eine Schwankungsrücklage, die uns Sicherheit verschafft.
Was steht überhaupt im Gesetzentwurf? Ich hatte bei Ihrer Rede den Eindruck, dass Sie sich nur bedingt bemüht haben, den Kern zu treffen. Wir frieren unter den Bedingungen der Niedrigzinsphase die Zuweisungen erst einmal ein. Das heißt, wir ändern den Automatismus, dass zugeführt werden muss. Ihnen als Haushaltsgesetzgeber steht es frei, dem Fonds, wenn Risiko und Renditeerwartung wieder in einem besseren Verhältnis zueinander stehen, Geld zuzuführen. Ich teile die Auffassung des Abgeordneten Vogel, dass wir in den nächsten zwei, drei Jahren bei dieser Niedrigzinsentwicklung über diese Frage wahrscheinlich nicht so vortrefflich streiten werden wie jetzt.
Meine Damen und Herren, was passierte, angenommen, wir würden das Gesetz nicht ändern? Es gäbe in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 Zuweisungen von ca. 130 Millionen Euro. Dann müsste nach der Richtlinie eine Rückzahlung des einge
zahlten Kapitals plus eine 2%ige Rendite auf die aktuelle Inflationsrate gewährleistet werden. Das wäre meine Verpflichtung. Deshalb haben wir uns in der Landesregierung die Karten gelegt, und ich glaube, wir haben sie uns richtig gelegt. Sie als haushaltspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion wären möglicherweise der Erste, der rufen würde: Was macht denn der Finanzminister da auf den Finanzmärkten? Wo legt er denn an? - Denn die Möglichkeiten, gerade in dieser Niedrigzinsphase nicht in hochspekulative Anlagen zu gehen, sind aus meiner Sicht überschaubar. Ich kann mir schon vorstellen, wie das aussähe. Ich glaube, das hatten wir sogar schon einmal in einer Debatte, als der damalige Finanzminister Markov für seine Anlagepolitik von der CDU-Fraktion als „Zocker“ bezeichnet wurde. Wir hätten dann wieder eine Diskussion, die ich nicht will. Es gibt übrigens, meine Damen und Herren von der CDU, Länder - auch CDU-regierte -, die überhaupt keinen Pensionsfonds haben. Insofern ist es, glaube ich, eine gute Entscheidung, diesbezüglich ein flexibles Instrument zu haben.
Ich bedanke mich bei der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, auch bei den Linken und den Sozialdemokraten, die das inhaltlich mittragen. Zur Klarstellung: Die Pensionen der Beamtinnen und Beamten sind verfassungsrechtlich gesichert. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister, wissen Sie, es geht gar nicht um die technische Frage, ob man die Vorsorgerücklage in den Versorgungsfonds integriert. Und natürlich zehren Sie dieses Vermögen auf; denn genau von 2019 bis 2027 werden Sie dieser Versorgungsrücklage 213 Millionen Euro entnehmen und dem Landeshaushalt zuführen. Das steht auch in Ihrer Vorlage. Sie frieren also gar nichts ein.
Zweitens möchte ich Ihnen sagen: Was ist das eigentlich für eine politische Botschaft? Was ist das für ein politisches Signal? Wir versuchen den Menschen draußen zu erklären: Nehmt die Möglichkeiten wahr, betriebliche oder private Altersvorsorge zu betreiben! - Wir wollen ihnen das als Information mitgeben, damit sie eine ergänzende Altersvorsorge betreiben.
Und wir als Land sagen: Wir machen das nicht so. - Als Argument führen wir an, dass Sie - in einer Phase sehr hoher Einnahmen - nicht sicherstellen können, ausreichend Geld aufzubringen, um diesen Fonds zu bestücken. Die durchschnittliche Rendite, sehr geehrter Herr Finanzminister, die dieser Fonds erwirtschaftet hat, lag bei über 3 %. Der Fonds hat also die erforderliche Rendite - jedenfalls ausweislich der mir vorliegenden Unterlagen - erwirtschaftet.
Es ist ein Irrglaube, zu meinen, dass die wirtschaftliche Entwicklung und die Steuereinnahmen für alle Zeiten auf diesem