Protocol of the Session on July 15, 2016

(Beifall DIE LINKE, SPD und B90/GRÜNE)

Vielen Dank. - Das Wort erhält noch einmal die Abgeordnete Müller für die SPD-Fraktion. - Sie verzichtet. Dann schließe ich die Aussprache und stelle den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 6/4499, Krankenhausstrukturfonds für Brandenburg zum zukunftsfesten Umbau der Krankenhäuser nutzen und vollständig kofinanzieren, zur Abstimmung. Ich darf Sie fragen: Wer stimmt diesem Antrag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist dieser An trag einstimmig angenommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 5 und rufe Tagesordnungs punkt 6 auf:

Drittes Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vor schriften

Gesetzentwurf

der Landesregierung

Drucksache 6/4520

1. Lesung

Die Aussprache wird von der Landesregierung eröffnet. Herr Minister Vogelsänger, bitte schön.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Koalition hat sich zum Beginn dieser Legislaturperiode da rauf verständigt, die Umlage der Kosten der Gewässerunterhal tung gerechter zu gestalten und regionale Besonderheiten und das Verursacher- und Vorteilsprinzip in Zusammenhang mit den wasserrechtlichen Vorschriften stärker zu berücksichtigen. Das Ergebnis der Prüfung ist der vorliegende Entwurf.

Worum geht es konkret? Brandenburg verfügt über 33 000 km oberirdische Fließgewässer. Diese müssen durch regelmäßige Pflege erhalten und im Sinne der Europäischen Wasserrahmen richtlinie entwickelt werden. Die 25 Gewässerunterhaltungs verbände in Brandenburg unterhalten davon 30 000 km Ge wässer 2. Ordnung und investieren dabei jedes Jahr rund 25 Millionen Euro. Diese Summe legen die Gewässerunterhal tungsverbände auf ihre Mitglieder Bund, Land, Landkreise und Gemeinden durch Beiträge nach dem Verhältnis der Eigen tumsflächen um. Eine weitere Differenzierung findet derzeit nicht statt. Dieser Beitragsmaßstab wird dem Gleichbehand lungsgebot nach Artikel 3 Grundgesetz gerecht - so die zahlrei chen höchstrichterlichen Entscheidungen in dieser Sache. - So weit, so gut.

Viele Grundstückseigentümer, auf die die meisten Gemeinden die Beitragslast nach demselben Maßstab umlegen, fordern gleichwohl eine stärkere Differenzierung nach Verursachung, Beschaffenheit und Nutzungsart des jeweiligen Grundstücks. Im Hinblick darauf, dass sich die jährlich rund 25 Millionen Euro Unterhaltungskosten auf fast 3 Millionen Hektar vertei len, bedeutet eine solche Forderung aber auch, dass jede Diffe renzierung mit einem erheblichen zusätzlichen Verwaltungs aufwand und damit mit einer Erhöhung des Beitrages verbun den ist. Außerdem bedarf es verbindlicher sachlicher Abgren zungskriterien, die eine Gleichbehandlung sicherstellen.

Dieses Dilemma lässt sich nur durch eine Differenzierung nach pauschalisierten Vorteilsgruppen lösen. Die Landesregierung hat hierzu ein Rechtsgutachten erstellen lassen und Lösungsan sätze, deren Umsetzung plausibel erscheint, einem Praxistest durch Gemeinden und Gewässerunterhaltungsverbände unter zogen. Die Ergebnisse sind im Internet veröffentlicht.

Fazit: Die mit vertretbarem Aufwand ermittelten Nutzungsar ten der einzelnen Grundstücke lassen nur eine Differenzierung zwischen Waldflächen und sonstigen Grundstücksflächen zu. Die Waldflächen sind in einem landesweiten Waldverzeichnis nachweisbar. Die Katasterunterlagen der Grundstücksämter sind hingegen als Nachweis bestimmter Nutzungsarten nicht geeignet.

Die Entlastung der Waldflächen in Höhe von 20 % ist im Hin blick auf das verminderte Abflussverhalten auch sachlich be gründbar. Grundsätzlich bleibt aber auch für diese Flächen ein solidarischer Beitragsanteil in Form eines Grundbetrages er halten. - Das hört sich alles spröde an, wird aber nicht nur im Fachausschuss zu munteren Diskussionen führen.

Die von einigen Interessenverbänden alternativ vorgeschlage ne Differenzierung nach Grundsteuer A und B ist hingegen nach Ansicht der Landesregierung nicht umsetzbar. Die Vor aussetzungen und die Kriterien für die Erhebung von Grund steuer und Verbandsbeiträgen sind nicht vergleichbar.

Eine angemessene Beteiligung der Verursacher von Mehrauf wand bei der Gewässerunterhaltung an den Unterhaltungskos ten soll durch die Qualifizierung der bereits bestehenden An spruchsgrundlage erreicht werden. Sieht der Gewässerunter haltungsverband von der Erhebung ab, hat er dies jedoch zu begründen. Die Vorschrift zu einer Entlastung bei der Beitrags pflicht ist für die Mitglieder darzustellen.

Zwei weitere Änderungen sollen die Arbeit der Gewässerunter haltungsverbände im Interesse der Mitglieder und kosten pflichtigen Grundstückseigentümer transparenter machen. Die Haushalts- und Wirtschaftsführung wird durch neue Bestim mungen vereinheitlicht. Dazu gehört zum Beispiel die obliga torische Trennung von übertragenen, freiwilligen und Pflicht aufgaben im Wirtschaftsplan und im Jahresabschluss.

An Stelle der Verbandsbeiräte sollen zukünftig Berufene aus dem Kreis der Grundstückseigentümer in der Verbandsver sammlung oder dem Verbandsausschuss stimmberechtigt sein. Die Stimmenmehrheit der zahlenden Mitglieder wird gewähr leistet. Die Grundstückseigentümer können damit jedoch mehr direkten Einfluss auf die Verbandsangelegenheiten nehmen - nach meiner Ansicht ein guter Kompromiss. Allerdings wird es auch hier weiterhin Diskussionen geben.

Ein weiterer Schwerpunkt des Entwurfs liegt in der Verbesse rung des Gesetzesvollzugs unter anderem durch folgende Än derungen. Das führe ich jetzt stichpunktartig auf: Die Rechts trägerschaft und Kostentragung bei Betrieb und Unterhaltung von Schöpfwerken hat sich als problematisch erwiesen. Das hat dazu geführt, dass die Landkreise zur Vermeidung von Ge fahren durch nicht ausreichende Wasserabführung bis zur Klä rung der Rechtsverhältnisse Übergangslösungen finden muss ten.

Im Ergebnis eines Rechtsgutachtens, in dem Lösungsmöglich keiten aufgezeigt wurden - auch im Internet eingestellt -, wird die Gewässerunterhaltung zukünftig auf Schöpfwerke und be stimmte Stauanlagen erweitert. Dadurch wird der Verantwortliche klargestellt: Es ist der Gewässerunterhaltungsverband, der wegen der Sachnähe eine effiziente Aufgabenerfüllung ge währleistet.

Weitere Punkte: Zukünftig sind Gewässerunterhaltungspläne aufzustellen und mit den betroffenen Fachbehörden abzustim men. Konflikte mit anderen Belangen wie Landwirtschaft, Fi scherei und Naturschutz sollen frühzeitig vermieden werden. Verbindliche Verfahrensvorschriften zur Festsetzung von Was serschutzgebieten sollen die landesweite Umsetzung verein heitlichen. Die Aufstellung und Umsetzung von Wasserbeseiti gungskonzepten wird optimiert.

Schließlich kommen wir zu einem weiteren spannenden The ma. Die Anpassung der Tarife des Wassernutzungsentgelts ist ein wichtiges Anliegen der Landesregierung. Eine solche An passung ist seit langem überfällig, zumal die Einnahmen insbe sondere den dringenden wasserwirtschaftlichen Investitionen und dem Hochwasserschutz zugutekommen. Diese Gelder wer den hundertprozentig wieder für den Zweck eingesetzt, kom men also den Bürgerinnen und Bürgern wieder zugute.

Bei der Anpassung wurde darauf geachtet, dass sich die öffent liche Wasserversorgung für die Bürgerinnen und Bürger nicht verteuert. Dort soll keine Erhöhung stattfinden, denn diese tra gen schon bisher im Verhältnis zu den anderen Verbrauchs mengen einen überproportional großen Anteil an der Abgaben last.

Es erscheint deshalb angemessen, den Wasserverbrauch durch Kühlwasser und Produktionswasser stärker an den Kosten der Wasserwirtschaft zu beteiligen als bisher. Bei der landwirt schaftlichen Beregnung wird das Wassernutzungsentgelt so ausgestattet, dass zur Schonung der Grundwasserressourcen vorrangig Oberflächenwasser benutzt werden soll.

Wasser ist Leben. Der Gesetzentwurf trägt dem Grundsatz Rechnung, mit dieser wertvollen Ressource weiterhin umzuge hen. Bezüglich der Kostenbeteiligung ist ein guter Kompro miss gefunden.

Ich freue mich auf eine konstruktive Beratung im Landtag Brandenburg. - Herzlichen Dank.

(Beifall SPD)

Herzlichen Dank. - Wir setzen die Aussprache fort. Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Roick.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Her ren! Liebe Gäste! Wenn man das Thema Wassergesetz auf der Tagesordnung sieht, denkt man wahrscheinlich erst einmal an etwas Romantisches, an Seen, an Flüsse, an schöne Ufer. Viel leicht sieht der eine oder andere auch den Eisvogel vorbeiflie gen.

Aber es geht in diesem Gesetz um knallharte Interessen. Da ist zum einen der Waldbesitzerverband, der eher Nachteile darin sieht, dass er hohe Beiträge zahlen soll, und hin und wieder große und langwierige Klagen führt. Da ist zum anderen die Landwirtschaft, die ohnehin schon große Belastungen hat und Belastungen scheut, die aus der Umlage der Gewässerunterhal tung resultieren. Da sind die Wasser- und Bodenverbände, die möchten, dass die Beiträge durch die Kommunen eingezogen werden, um weiterhin ihre gute Arbeit zum Wohle aller durch führen zu können. Dann sind da die Kommunen, die das mehr heitlich nicht mehr wollen, weil sie meistens auch das Inkasso büro für diejenigen sind, die es mit dem Bezahlen nicht ganz so ernst nehmen und Schwierigkeiten bei der Beitragserhebung machen. Letzten Endes sind da auch die Bürger selbst, die für ihre Grundstücke zahlen wollen, und - der Minister hat es gera de angesprochen - die Industrie, die Druck macht und Ände rungen am Wassergesetz fordert.

Das Wassergesetz ist, glaube ich, zuletzt 2012 novelliert wor den, aber auch davor schon sehr oft. Wir nehmen uns auch in dieser Legislaturperiode eine Änderung vor. Der Koalitions vertrag sagt dazu: Wir wollen die Beiträge gerechter gestalten. Das haben wir uns vorgenommen. Das ist keine leichte Aufga be, insbesondere weil es in der Vergangenheit viele Klagen - vor allem von den Waldbesitzern - gab.

In Bezug auf die Belastung sollte es natürlich dabei bleiben, dass wir den Solidargedanken nicht aus den Augen verlieren, sondern dass alle, wie es bisher gehandhabt wird, gleicherma ßen an den Kosten beteiligt werden. Das Gesetz ist ins Parla ment eingebracht worden, aber es gibt die alte Regel, dass ein Gesetz normalerweise nicht so verabschiedet wird, wie es ein gebracht worden ist. Ich denke, das wird sicherlich auch hier der Fall sein, und es wird im Laufe des parlamentarischen Ver fahrens noch einige Änderungen geben.

Was bleiben wird, ist eine angemessene Beteiligung derjeni gen, die in der Fläche einen Mehraufwand verursachen, zum Beispiel durch Verrohrungen oder Querbauwerke. Die übrigen Mitglieder werden dadurch natürlich entlastet. Außerdem wol len wir den Gewässerunterhaltungsverbänden die Verantwor tung für Schöpfwerke und Stauanlagen übertragen.

Zukünftig sind Gewässerunterhaltungspläne aufzustellen. So sollen frühzeitig Konflikte mit anderen Fachbehörden vermie den werden. Es soll verbindliche Verfahrensvorschriften zur Festsetzung von Wasserschutzgebieten geben, und die Aufstel lung und Umsetzung von Abwasserbeseitigungskonzepten sol len optimiert werden.

Besonderes Augenmerk wollen wir natürlich auch auf den de mografischen Wandel legen. Ich habe nicht zuletzt durch mei ne Funktion als Vorsitzender der Enquetekommission direkt damit zu tun und werde natürlich auch als umweltpolitischer Sprecher die weitere Gesetzgebung beeinflussen.

Es gibt zwei große Knackpunkte, über die wir auch in der An hörung - sie wird am 14.09.2016 stattfinden - sprechen werden: erstens, ob Einzelmitgliedschaften ermöglicht werden können, und zweitens, ob die direkte Einziehung der Gebühren durch den Gewässerunterhaltungsverband ermöglicht werden kann. Ich verspreche mir dahin gehend in der Anhörung weitere Er hellung und denke, dass dieses Gesetz auch weiterhin im Aus schuss bzw. im Parlament beraten wird. Wir werden uns bemü hen, am Ende eine gerechte und dem Koalitionsvertrag ent sprechende Lösung zu finden. - Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall SPD sowie der Abgeordneten Schwar zenberg [DIE LINKE])

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache fort. Es spricht der Abgeordnete Dombrowski für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzent wurf, Herr Minister Vogelsänger, ist enttäuschend. Seit Jahren mache ich darauf aufmerksam, dass das Brandenburgische Wassergesetz rechtssicherer und vor allem solidarischer wer den muss.

Was meine ich mit solidarisch und rechtssicher? Es geht insbe sondere um die Gewässerunterhaltung und die Struktur der Wasser- und Bodenverbände, das heißt, um die Frage, wer Mit glied der Gewässerunterhaltungsverbände sein soll. Seit Beste hen des Landes Brandenburg sind dies die Kommunen, aller dings nicht nur für ihre eigenen kommunalen Grundstücke, sondern auch für die Grundstücke privater Dritter. Sie sind Mitglieder der Verbände, von denen sie die Beitragsbescheide für die durchgeführte Gewässerunterhaltung erhalten, und le gen diese Beiträge bislang für jedes einzelne Grundstück auf die privaten Eigentümer um oder erstellen einen Gebührenbe scheid. Dagegen wehrt sich der Städte- und Gemeindebund - zu Recht, wie ich meine - seit Jahren. Insbesondere die vielen Klageverfahren spielten hierbei eine wesentliche Rolle.

Meine Damen und Herren, wir haben schon sehr oft über diese Frage gesprochen. Neben der überfälligen Direktmitgliedschaft der Grundstückseigentümer sieht der Gegenentwurf auch diffe renzierte Beitragsberechnungen für land-, forst- und fischerei wirtschaftliche Flächen sowie für bebaute und versiegelte Grundstücke vor.

Ihr Gesetzentwurf unterscheidet nur zwischen Wald- und Nicht-Waldflächen. Er ist damit genauso unsolidarisch und un gerecht wie das jetzige Wassergesetz, denn er verkennt nach wie vor, dass derjenige, der von der Gewässerunterhaltung und damit von der schadlosen Wasserabfuhr einen Vorteil hat, die sen Vorteil auch stärker finanziell begleichen sollte als diejeni gen, die keinen Vorteil, sondern lediglich Nachteile davon ha ben.

Es gibt an diesem Gesetzentwurf sehr viel nachzusteuern, und wenn ich höre, Herr Minister, dass die direkte Mitgliedschaft auch daran scheitert, dass Kommunen nicht feststellen können, wem die Grundstücke gehören, frage ich mich, wie es möglich ist, dass ein Drittel der Kommunen sagt, wir können das, und zwei Drittel sagen, wir können das nicht - und das 25 Jahre

nach Herstellung der Deutschen Einheit. Ich frage mich auch, wie die Kommunen bei Baumaßnahmen an den Straßen Bei tragsbescheide verschicken können, wenn sie nicht feststellen können, wem die Grundstücke gehören. Im Grunde ist es ganz einfach: Man schaut ins Grundbuch, da steht einer, und derje nige, der den Bescheid bekommt, sagt: Das Grundstück gehört mir gar nicht mehr. - Dann kommt der Bescheid im Weiteren auch an die richtige Stelle.

Ich denke, dass es diesem Gesetzentwurf noch an mehr Ge rechtigkeit fehlt. Noch eine Anmerkung zur Beitragsbemes sung: Auch in diesem wichtigen Punkt hinkt der Gesetzentwurf hinterher, nämlich in Bezug auf die Frage, wie die Beitragsbe messung solidarischer und gerechter gestaltet werden kann. Bislang gilt für alle der gleiche Beitragsmaßstab für die Ge wässerunterhaltung, unabhängig davon, ob sie daraus einen Vorteil ziehen oder nicht. Waldbesitzer und Landwirte sagen, sie haben Nachteile, und Ihr Gesetzentwurf sieht nunmehr vor, diese Ungerechtigkeit nicht zu beheben, sondern im Grunde machen Sie im alten Stiefel weiter: Wenn alle gleich ungerecht behandelt werden, wird es schon richtig sein.

Wir meinen, dass das Wassergesetz deutlich differenzierter ausfallen sollte. Vorschläge dazu haben wir reichlich gemacht. Ich denke, wenn der Gesetzentwurf und Ihre Vorschläge an den Fachausschuss überwiesen werden, werden wir noch Gelegen heit haben, darüber zu beraten. Ich hoffe nur, dass die Beden ken der Landnutzer - das sind die Landwirte, die Fischereiver bände und viele andere -, die mit Ihrem Gesetzentwurf nicht einverstanden sind und einen eigenen Vorschlag gemacht ha ben, den Sie bisher nicht berücksichtigt haben, ernst genom men werden, dass die Sachkompetenz Eingang finden wird und das Gesetz nicht einfach durchgewinkt wird.

Meine Damen und Herren, diejenigen, die bezahlen, sollen auch wissen, wofür sie bezahlen. Unsere Linie als CDU-Frakti on ist, so wie es die Wasserrahmenrichtlinie vorsieht, dass das Verursacherprinzip eine wichtige Grundlage und das Maß aller Dinge sein sollte. Das muss auch im umgekehrten Sinne gel ten, das heißt: Wer einen Nutzen davon hat, soll mehr zahlen, und wer einen Schaden oder Nachteile davonträgt, soll weniger zahlen. Dies ist möglich, deshalb bitten wir um eine sachge rechte Beratung im Fachausschuss. - Danke schön.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache fort. Es spricht die Abgeordnete Schwarzenberg für die Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wohl kaum ein anderes Fachgesetz wurde in den letzten Jahren so oft geändert wie das Wassergesetz. Es gibt auch Gründe dafür. Zum einen: Wasser gehört zur Lebens grundlage der Menschen und ist zwingend erforderlich, kann aber bei Hochwasser auch zur Gefahr werden. Zum anderen ist es gerade im wichtigen Bereich der Gewässerunterhaltung bis her nicht gelungen, eine allseits akzeptierte Regelung zu finden und Rechtsfrieden herzustellen. Ehrlicherweise muss man sa gen: Es wird auch in Zukunft kaum möglich sein, alle zufrie denzustellen. Dazu sind die Interessen einfach zu unterschied