Gerne. - Sie haben im Internet eine Kommunikationsstrategie veröffentlicht, wo Sie unter anderem erwägen, dass die Leit bildkonferenzen entweder per Livestream ins Internet übertra gen oder zumindest aufgezeichnet werden, um sie dann über YouTube hochzuladen. Ist das erfolgt bzw. beabsichtigen Sie, das zu tun?
Ich denke, dass die Weise, wie wir diese Dinge nacharbeiten wollen, durchaus ausreichend ist, um die notwendigen Infor mationen zu transportieren. Sie wissen, wir beabsichtigen, die 19 Konferenzen - zu den 18 in den Regionen kommt ja eine 19. hinzu, die wir mit den Gewerkschaften und den Personalräten durchführen wollen - zusammenzufassen. Wir wollen auf einem ersten Kongress - der wird in Cottbus stattfinden - die Dinge zusammenfassen, um dann in fünf weiteren Veranstal tungen - diesmal in den Grenzen der Regionalen Planungsge meinschaften - auszuwerten, was an Input und Abwägungen in der Zwischenzeit stattgefunden hat.
Nach diesen fünf regionalen Konferenzen wird es dann einen abschließenden Kongress in der Landeshauptstadt geben, der noch einmal auswertet, zusammenfügt und die Bürgerinnen und Bürger sozusagen in den Informationen mitnimmt. Ich denke, das ist dann eine so starke Information, dass es ausrei chend sein sollte - auch für den Landtag -, die Ergebnisse in die Beurteilung und die Beschlussfassung zum Leitbild einfließen zu lassen.
Herr Minister, Kritik an den Leitbildkonferenzen entzündet sich auch an der Art und Weise der Moderation. So ist sehr häufig von Bürgerinnen und Bürgern geäußert worden, dass sie sich in ihren Redebeiträgen abgeschnitten fühlen bzw. dass sie darauf hingewiesen werden, unbedingt eine Frage stellen zu
müssen, was natürlich der Idee eines Dialogs nicht gerade zu träglich ist, da damit eine Meinungsäußerung unterbunden wird. Ist beabsichtigt, für die kommenden Konferenzen mehr Fairness in die Moderationen zu bringen?
Ich kann Ihre Feststellung nicht teilen, ich war ja jedes Mal dabei. Es gab gelegentlich Äußerungen von Menschen, die ge hörten einfach nicht zur Sache. Da hat dann die Moderation darauf aufmerksam gemacht, dass das ein völlig anderes The ma ist. Mir ist in Erinnerung: Eine Bürgerin war mit den Ren ten nicht einverstanden, und die wurde darauf aufmerksam ge macht, dass das nicht zum Thema gehört.
Was mir aufgefallen ist, ist der Umstand, dass die Bürgerinnen und Bürger, die kein Mandat im Kreistag oder in einer Ge meinde hatten, die keine Verwaltungsmitarbeiter, egal welcher Couleur, waren und die auch keiner Partei angehörten, leider sehr wenig zu Wort kamen. Denn dominiert wurden die Veran staltungen unter anderem von Ihren Parteifreunden, die immer und ausreichend im Saal waren.
Danke. - Wir sind noch nicht am Ende. Die Kollegen Wich mann und Hoffmann hatten sich gemeldet. Herr Wichmann, bitte schön.
Wir hatten am Montag in Prenzlau die 9. Veranstaltung der Bürgerdialogtour. Ich finde, sie war dafür, dass sie um 17 Uhr angefangen hat, mit - wie mir Ihr Ministerium sagte - etwa 480 Besuchern gut besucht. Wir hatten auch eine umfangreiche Diskussion. Dass bei dem Thema keine Volksfeststimmung aufkommt, ist logisch, das liegt in der Natur der Sache. Was die Bürger aber erwarten, ist, dass sie auf ihre Fragen kompetente Antworten bekommen, zumal, wenn zwei Minister der Landes regierung anwesend sind.
Ein Hauptgrund für diese Reform - das hat Minister Görke in seinem PowerPoint-Vortrag in Prenzlau gesagt...
... ist, dass Brandenburg ab 2020 weniger Geld hat. Wenn dann Bürger mehrfach die Frage stellen, wie viel wir durch diese Reform einsparen können, und bisher dazu keine Ant wort von den Ministern gegeben werden konnte, möchte ich heute von Ihnen wissen: Ab welcher der 18 Veranstaltungen können denn die Brandenburgerinnen und Brandenburger da mit rechnen, dass sie eine Antwort auf die Frage bekommen, wie viel Geld wir nun mit dieser Reform am Ende für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes tatsächlich einsparen können?
Ich will noch einmal betonen, worum es uns bei der Reform geht. Es ist eine Reform, die erfolgen soll, um Verwaltungen zukunftsfähig zu gestalten. Wir wollen angesichts der demo grafischen Entwicklung, die dem Land bevorsteht - und da re de ich nicht über die Zahlen bis 2030, sondern insbesondere über die Zahlen bis 2060, die uns bekannt sind -, dafür Sorge tragen, dass auch 2040 oder 2050 Verwaltungen noch effizient und vernünftig schnelle, rechtssichere Bescheide erstellen kön nen - die brauchen nämlich nicht nur die Bürgerinnen und Bür ger, sondern auch die Unternehmen in einer Region - und das bei möglichst geringem Ressourcenverbrauch.
Das bedeutet also: Diese Reform ist nicht in erster Linie eine Sparmaßnahme, aber wenn man mit einer Reform Geld einspa ren kann, dann ist das ein löblicher Nebeneffekt. Ich habe ge lernt, dass man Freude an konkreten Zahlen hat. Wir werden deshalb Verwaltungsbedingungen miteinander vergleichen. Das heißt, ich werden Ihnen Zahlen vorlegen, wie effizient zum Beispiel Bauordnungsämter in unterschiedlich großen Verwaltungen arbeiten - dies ist möglich -, aber auch für ande re Ressorts wird das gemacht werden.
Es gibt nur eines zu berücksichtigen: Die Organisationshoheit ist verbrieftes Recht der Kommunen. Wie gut eine Verwaltung nach einer Reform aufgestellt und wie effektiv sie verwaltet wird, liegt also nicht nur in den Händen derer, die eine Reform planen und durchführen, sondern auch und insbesondere in den Händen derer, die sie am Ende gestalten müssen. Das sind dann die Landräte, ihre Verwaltungen und selbstverständlich die Kreistagsabgeordneten.
Herr Minister, es gibt noch zwei Nachfragen. Herr Hoffmann und Herr Petke hatten sich gemeldet. Herr Hoffmann, bitte.
Herr Minister, Sie haben vorhin schon von den Veranstaltungen berichtet, und Sie haben erwähnt, dass bei den Veranstaltungen zum Teil auch „normale“ Bürger zugegen waren, also aus drücklich keine Mitglieder oder Vertreter von Parteien, keine Abgeordneten, auch nicht Mitarbeiter aus den Kreisverwal tungen. Ich habe mich bei den Veranstaltungen schon über die ses anfängliche obligatorische Verfahren zur Identitätsfeststel lung gewundert. Ich wundere mich noch mehr, woher Sie die Chuzpe nehmen, zu behaupten, dass die Bürger, die sich dort gemeldet haben, die möglicherweise Mitglieder von Parteien sind oder in einer Kreisverwaltung arbeiten, nicht zu den nor malen Bürgern gehören. Wie kommen Sie dazu, diesen Men schen abzusprechen, sich dort für ihre Belange einzusetzen und auch Antworten auf ihre Fragen haben zu wollen?
Es gibt eine besondere Betroffenheit bei denen, die in einer Ver waltung tätig sind. Dafür habe ich volles Verständnis. Ich habe
schließlich eine ähnliche Reform selbst mitorganisiert. Im Vor feld gab es Befürchtungen bei den Mitarbeiterinnen und Mitar beitern. Es gibt natürlich auch eine große Betroffenheit bei Ab geordneten. Ich bedaure nur, dass innerhalb der Fragezeit dieje nigen, die wirklich ohne eine besondere persönliche Betroffen heit im Saal waren, die einfach nur Fragen stellen wollten, kaum zu Wort gekommen sind. Sie kamen im Anschluss zu mir und sagten dann, dass sie keine Mitarbeiter, auch keine Abgeordne ten seien, aber gern einmal dieses und jenes wissen wollten. Ich hätte solche Fragen, die wirklich nicht parteiorientiert waren, sondern einfach nur zur Erhellung dienen sollten, gern auch in der dafür vorgesehenen Frage-Antwort-Runde beantwortet. Es war schade, dass die Diskussion von Verwaltungsmitarbeitern bzw. auch von Verantwortungsträgern aus Parteien, unter ande rem auch Ihrer Partei, dominiert wurde.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zwischendurch eine Anmer kung in eigener Angelegenheit: Ich bin als Tagungspräsident sowohl von einer Fraktion als auch vom Ministerpräsidenten eben angesprochen worden, um auf die Geschäftsordnung hin gewiesen zu werden.
Ich verbitte mir das, was den Ministerpräsidenten betrifft. An fragen, Nachfragen, die gestellt werden, während die Hauptfra ge beantwortet wird, sind zulässig. Das gilt noch für den Kolle gen Petke, das gilt nicht für den Kollegen Schulze. Herr Ministerpräsident, wenn Sie das anders sehen, tragen Sie es bitte im Präsidium vor.
Herr Minister, wenn Sie mehr Zeit gehabt hätten, wären auch noch mehr kritische Fragen und Anmerkungen gekommen. Ich frage mich, warum im Jahre 2015 die Frage der Mitgliedschaft in einer demokratischen Partei auf einer öffentlichen Veranstal tung durch einen Innenminister überhaupt thematisiert wird. Aber das ist eine Frage, die sich der Minister vielleicht selber stellen müsste.
Ich habe eine Frage zur Seite 6 Ihrer Präsentation. Dort wird aufgezeigt, wie die Anzahl der Mitarbeiter in den Kreisverwal tungen über die Jahre zurückgegangen ist. Hier ist schon mehr fach angeklungen, dass Sie vor Ort nicht in der Lage sind, die konkreten Fragen nach Zahlen, nach Geld usw. zu beantwor ten. Jetzt meine Frage zu dieser Entwicklung der Mitarbeiter zahl: Wann ist denn aus Ihrer Sicht eine Mitarbeiterzahl er reicht, wo Ihre Reformziele dann erfüllt sind?
Oder andersherum gefragt: Mit welchen Einsparungen auf der kreislichen Ebene und auf der Ebene der kreisfreien Städ te müssen wir rechnen, damit Ihre Reformziele erreicht wer den?
Vielen Dank, Herr Petke, für die Frage. Sie gibt mir die Gele genheit, auf die Funktionalreform hinzuweisen. Erst wenn die Funktionalreform beschlossene Sache ist, wissen wir, welche Aufgaben zukünftig in den Landkreisen und in den kreisfreien Städten oder der kreisfreien Stadt wahrzunehmen sind. Wenn wir die Funktionalreform II beschlossen haben, wissen wir, welche Aufgaben dann aus diesen Gebietskörperschaften in die angehörigen Städte und Gemeinden wechseln werden. Dann kann ich Ihnen auch sagen, in welcher Weise eine Verwaltung aufgestellt sein kann. Aber wie sie am Ende aufgestellt sein wird, das entscheiden diejenigen, die vor Ort in der Verantwor tung stehen.
Vielen Dank, Herr Minister. - Ich rufe jetzt die Frage 271 (Ge plante Einschränkung des Streikrechts) auf. Herr Dr. Andreas Bernig, bitte.
Vor dem Hintergrund der langanhaltenden Tarifkonflikte im Schienen- und Luftverkehr, der Postangestellten, der Kita-Er zieherinnen und -Erzieher sowie angesichts wachsender Pro teste der Pflegekräfte hat der Freistaat Bayern noch vor der Sommerpause den Entwurf einer Entschließung in den Bun desrat eingebracht, in der die Einschränkung des Streikrechts im Bereich der Daseinsvorsorge gefordert wird. Der Antrag ist in die Ausschüsse verwiesen worden. Mit dem Antrag soll das Streikrecht für große Teile des öffentlichen Sektors beschränkt werden. Beschäftigte in öffentlichen Einrichtungen und in Be trieben der Daseinsvorsorge sollen danach künftig nur noch streiken dürfen, wenn „die Tarifparteien vor einem Tarifkon flikt eine Notdienstvereinbarung treffen und einen konkreten Streikfahrplan vorlegen“. Das wäre ein gravierender Eingriff in die Tarifautonomie.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Bernig, die Landesregierung Branden burgs lehnt den Antrag Bayerns ab, und zwar aus mehreren rechtlichen, insbesondere verfassungsrechtlichen Gründen, aber auch aus politischen Gründen. Ich möchte sie zumindest auszugsweise ausführen, da Sie nach der Einschätzung gefragt haben.
Das Streikrecht ist ein sogenanntes schrankenlos gewährtes Grundrecht. Das heißt, dass es lediglich durch andere Rechts
güter mit Verfassungsrang eingeschränkt werden kann. Es müssen also schwerwiegende Grundrechte von Arbeitgebe rinnen und Arbeitgebern oder Dritten diesem Streikrecht entge genstehen. Uns allen ist klar, dass es bei einem Streik immer eine Beeinträchtigung von Dritten geben wird. Ob dies aber ein Eingriff in Grundrechte Dritter, in diesem Fall der Allgemein heit, ist, muss im Einzelfall geklärt werden und ist bisher auch immer in Einzelfällen geklärt worden. Es gab sowohl gericht liche Urteile für, aber auch gegen angekündigte Streiks.
Des Weiteren wird in diesem Antrag mit dem Begriff der Da seinsvorsorge gearbeitet. Dieser Begriff ist aber ein weitge hend undefinierter Begriff. Bisher haben sich die Gerichte sehr schwergetan damit, zu entscheiden, was in den Bereich der Da seinsvorsorge gehört und was nicht. Das heißt, wir befürchten, dass es hier zu Abgrenzungsproblemen und Rechtsunsicher heiten käme, wenn man einen solchen Versuch unternehmen würde.
Drittens zum Thema Zwangsschlichtung: Nach diesem Antrag soll diese für jeden angekündigten Streik eingeführt werden. Das halten wir für nicht durchsetzbar, da sich manche Streikmaßnah men auch nur auf einen sehr begrenzten Raum und auf eine sehr begrenzte Zahl von Arbeitgebern und Arbeitnehmern beziehen. Insofern hier immer vorher eine Zwangsschlichtung durchzufüh ren, da stehen Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis.
In diesem Antrag wurde ausgeführt, dass es um Bereiche der Daseinsvorsorge, insbesondere für die körperliche Unversehrt heit, gehe, sprich Krankenhäuser, Pflege. Hier ist aber jetzt schon in der Regel eine Notfallversorgung vorzuhalten. Anson sten wäre ein Streik unverhältnismäßig und demzufolge rechts widrig. Das heißt, das muss man gar nicht gesetzlich regeln, denn in diesen Bereichen ist jetzt schon eine Notfallversorgung vorgesehen.
Die Ankündigungsfrist auf vier Tage zu begrenzen mag nicht verfassungswidrig sein. Allerdings gehört auch das Überra schungsmoment ein Stück weit zu dem Anliegen des Streiks und ist somit von der Koalitionsfreiheit gedeckt. Ob man dies hier so grundsätzlich verfassen sollte - vier Tage, egal, worum es geht -, möchten wir doch in Zweifel ziehen.