Protocol of the Session on September 23, 2015

Das trifft dann auch auf Zustimmung in der Bevölkerung. Die Orte, die dies praktizieren, fahren sehr gut damit und haben sehr gute Erfahrungen mit den Möglichkeiten der unmittel baren und verbindlichen Bürgerbeteiligung. Auch die Men schen, denen diese Chance in die Hand gelegt wird, gehen sehr behutsam, umsichtig und nachhaltig mit dieser Möglichkeit um. Es gibt in der Tat Fälle, in denen Anlieger, Bürger den Straßenausbau wollen. Davor haben wir Respekt, und diesen Bürgerwillen - wenn die Menschen den Ausbau und auch dafür zahlen wollen - gilt es natürlich zu beachten. Das wird auch immer wieder in der kommunalpolitischen Diskussion vorge tragen. Aber genauso ist dann auch der Wille der Bürger zu be achten, die es nicht oder zumindest nicht in der teuren Form wollen.

Meine Damen und Herren, es ist in der Gesetzesvorlage auch daran gedacht, zwingende Ausbausituationen nicht dem Anlie gervotum anheimzustellen. Es steht darin, dass der Ausbau stattfinden muss, wenn eine gesetzliche Verpflichtung besteht, beispielsweise aus Verkehrssicherungsgründen oder in Trink wasserschutzgebieten.

Beim Bürgerentscheid „Gerechter Straßenausbau in Bernau“ im Oktober 2013 waren mit den von mir hier vorgetragenen Gegenargumenten alle Parteien der Stadtverordnetenversamm lung Bernau außer unsere Fraktion gegen den Bürgerentscheid, haben zu einem Nein aufgerufen, also gegen die verbindliche Mitbestimmungsmöglichkeit der Bürger. Das Ergebnis - ich habe es Ihnen mitgebracht - sah dann so aus:

(Der Abgeordnete Vida zeigt eine Übersicht.)

Der rote Balken sind die Jastimmen, 94,6 % Jastimmen, das, was hier aussieht wie ein Klecks, waren die Neinstimmen, 500 Neinstimmen beim Bürgerentscheid. Der Bürgerentscheid war erfolgreich. Seitdem ist es in Bernau zwingendes Orts recht, dass bei Anliegerstraßen die Bürger verbindlich - ver bindlich! - entscheiden dürfen.

(Beifall des Abgeordneten Schulze [BVB/FREIE WÄH LER Gruppe])

Seitdem hat die Stadt sehr gute Erfahrungen damit gemacht. Allen Unkenrufen zum Trotz haben wir seitdem eine sehr große Akzeptanz für die Baumaßnahmen, weil die Menschen mitreden können, weil sie ernst genommen werden, weil sie mitgenommen werden in die Entscheidungsfindung. Und, mei ne Damen und Herren, alle Ortsteile, auch die städtisch ge prägten Ortsteile, wo nur Mieter wohnen, die überhaupt nicht von den Ausbaubeiträgen betroffen sind, haben 90 % plus X dafür gestimmt und sich solidarisch erklärt mit den Beitragsbe lasteten und damit die Lügen gestraft, die gesagt haben: Hier wird etwas auf dem Rücken der städtischen Bürger ausgetra gen. Nein, auch die städtischen Einwohner, die Mieter, haben

mit deutlichem Votum in jedem Ortsteil mit krachender Mehr heit dafür gestimmt, dass die Beitragsbelasteten gehört werden. Andere Orte sind diesem Vorbild gefolgt und weitere Orte wer den durch Bürgerentscheide diesem Beispiel folgen. Es gilt hier, Mut zu haben, die Menschen verbindlich mitentscheiden zu lassen, wenn sie die überwiegenden Kosten zu tragen haben.

Meine Damen und Herren, das Gleiche gilt auch für die An rechnung von Zuschüssen. Es ist so - das begrüßen wir auch -, dass auch im kommunalen Straßenbau Fördergelder ausgereicht werden. Von diesen Fördergeldern sollen die jeweiligen Straßenbaumaßnahmen in der Kommune profitieren. Wir erle ben es häufig in der kommunalpolitischen Diskussion, dass den Bürgern vor Ort gesagt wird: Seid doch für den Ausbau, dann gibt es Fördergelder! - Damit wird versucht, die Akzep tanz der Maßnahme zu steigern. So weit, so gut. Oft erleben wir dieses Argument auch als Druckmittel gegen die Bürger, indem gesagt wird: Wer gegen den Ausbau ist, gefährdet die Inanspruchnahme der Fördergelder, der bewirkt den Verlust der Förderung. - Dieser Interessenkonflikt muss fair aufgelöst wer den. Richtig ist, dass durch die Fördergelder die jeweilige Maßnahme gefördert wird. Daher sollte das Geld auch der Maßnahme gleichermaßen zugutekommen.

Derzeit haben wir die Situation, dass die Fördermittel vorran gig - um nicht zu sagen: ausschließlich - auf den gemeind lichen Anteil angerechnet werden. Das heißt, wenn eine Straße für eine Million Euro ausgebaut wird - die Bürger tragen 70 % der Kosten durch den Beitrag, die Gemeinde 30 %, es gibt bei spielsweise 200 000 Euro Fördermittel -, dann senken diese 200 000 Euro die Kosten der Gemeinde von 300 000 auf 100 000, die Bürger zahlen aber weiterhin 700 000 Euro Eigen anteil. Das Argument, ihr bekommt Fördermittel, schlägt also bei den Beitragspflichtigen in keiner Weise durch. Deswegen unser Vorschlag: Die Fördermittel sollen die Lasten beider kostenpflichtiger Gruppen, Gemeinde und Anlieger, gleicherma ßen senken. Sie bewirken eine erhebliche Akzeptanzsteigerung für die Maßnahme, wenn die Fördergelder auch auf die Anlie gerbeiträge durchschlagen, eine faire Lastenverteilung und schließlich wird das Fördergeld dafür eingesetzt, wofür es ge dacht ist, nämlich die Maßnahme zu unterstützen und nicht ei nen bestimmten Kostenpflichtigen.

Meine Damen und Herren, es ist nicht möglich, in Branden burg über das KAG zu diskutieren, ohne auch über Abwasser- und Altanschließerbeiträge zu sprechen. Landauf, landab äch zen die Menschen seit einigen Jahren unter dieser Sonderabga be Ost, besser bekannt als Altanschließerbeiträge - ein un glaublicher Vorgang, der sehr viel Unverständnis, sehr viel Frustration und auch sozialen Unfrieden ausgelöst hat. Die Menschen haben zu Recht kein Verständnis dafür, wenn sie für Anschlüsse zur Kasse gebeten werden, die sie vor 30, 40, 50 oder noch mehr Jahren teilweise selbst gelegt, für die sie selbst gebuddelt haben.

Natürlich geht es um Investitionen, die nach der Wende getäti gt worden sind. Aber der Bemessungspunkt für die Zahlungen - das ist in den Bescheiden ganz eindeutig -, ist der jeweilige Abwasseranschluss. Ein Verband, der den Anschluss nicht ge legt hat - denn den gab es vor 1990 nicht -, macht diesen zur Berechnungsgrundlage seiner Beitragsbescheide.

Dabei zahlen die Menschen sehr wohl ohnehin schon seit der Wende die Investitionen über Grundgebühren und Abschrei

bungen, die in die Kalkulationen einfließen, mit. Die Men schen zahlen mitunter fünfstellige Beträge für etwas, dessen Berechtigung in keiner Weise nachvollziehbar ist.

Meine Damen und Herren, im Einigungsvertrag zwischen DDR und BRD vom 31. August 1990 steht in Kapitel 9 Ziffer 11 Folgendes:

„Für Erschließungsanlagen oder Teile von Erschließungs anlagen, die vor dem Wirksamwerden des Beitritts bereits hergestellt worden sind, kann nach diesem Gesetzbuch ein Erschließungsbeitrag nicht erhoben werden.“

Was ist dieser Vertrag wert, wenn eine Vertragspartei untergeht und sich die Bürger nicht mehr darauf berufen können? Das rüttelt am Selbstverständnis vieler, deren Lebensplanung sich 1990 abrupt geändert hat.

Und so lesen wir im Gesetz von einer Verjährung von 25 Jah ren. Wie setzt sich diese zusammen? Wir haben eine zehnjähri ge Verjährungshemmung - wo es also keine Verjährung geben soll - zwischen 1990 und 2000, plus 15 Jahre Verjährung von 2000 bis Ende 2015. In der Gesetzesbegründung durften wir zur Rechtfertigung der Verjährungshemmung, also warum man die Verjährung noch nicht laufen lassen kann, Folgendes lesen, Gesetzesbegründung der Landesregierung: „Schwierigkeiten beim Aufbau einer funktionierenden kommunalen Selbstver waltung“, „Zehnjährige Schonfrist zum Aufbau ihrer Verwal tungen und zur Sammlung von Erfahrungen“ seien „einzuräu men“. Es brauchte zehn Jahre, um die „Grundlagen für den Aufbau einer funktionierenden kommunalen Selbstverwaltung... zu schaffen“.

Dieser Beschluss wurde am 20. November 2013 gefasst - 20. November 2013 -, wohlgemerkt mit der Begründung: Pro bleme im Aufbau der Verwaltung, alles ein bisschen durchei nander, schwierig.

Am 18.11.2013, also nur zwei Tage vor Beschlussfassung mit der eben gehörten Begründung, ereignete sich Folgendes, wir lesen es auf der Website der Staatskanzlei:

„Für seinen Beitrag um den Verwaltungsaufbau in Bran denburg ist der frühere Ministerpräsident Manfred Stolpe mit dem ‚Stein-Hardenberg-Preis‘ ausgezeichnet worden. (... ) In seiner Laudatio betonte Ministerpräsident Woidke, Stolpe habe durch sein ‚außergewöhnliches Engagement‘ entscheidend dazu beigetragen, dass wir in Brandenburg kraftvolle und selbstbewusste Gemeinden (... ) haben. Ei ne der vordringlichsten Aufgaben seiner Landesregierung sah Manfred Stolpe nach der Wiedergründung des Landes im Oktober 1990 im Aufbau funktionierender, demokra tischer und rechtsstaatlicher Verwaltungen in Kommu nen, Kreisen und auf Landesebene. Innerhalb kurzer Zeit ist das gelungen.“

Meine Damen und Herren, das ist der Treppenwitz der Bran denburger Abgabengeschichte.

(Beifall des Abgeordneten Schulze [BVB/FREIE WÄH LER Gruppe])

Man verleiht sich Auszeichnungen, weil man in den 90ern alles so toll und so schnell gemacht und funktionierende Kommunen

aufgebaut hat, sagt der Ministerpräsident. Zugleich wird - zwei Tage vorher - erklärt, warum die ersten zehn Jahre besonders chaotisch gewesen sein sollen: weil man keine funktionierende Verwaltung gehabt hat. Und das wird zur Grundlage des Ge setzes gemacht und damit die Verjährungshemmung gerecht fertigt. Das glaubt Ihnen niemand!

Nein, meine Damen und Herren, es mag schon sein, dass wir 1990 keine rechtsstaatlichen Bedingungen hatten. Aber chao tische Zustände, nicht funktionierende Verwaltungen, das ist eine Missachtung der Arbeit Hunderttausender Bürger auf dem Gebiet des Landes Brandenburg auch schon 1990 und, ja, auch schon davor.

Meine Damen und Herren, wir feiern heute 25 Jahre Branden burg. Was für ein Selbstverständnis haben wir, wenn wir eine 25-jährige Verjährung festschreiben, also bis heute, bis Ende des Jahres, weil in den ersten zehn Jahren die Verwaltung hier so ungeordnet gearbeitet haben soll? Das rüttelt am Grundver ständnis der Lebensleistung unzähliger Menschen. Gerade die Linke ist damals vor Ort in den Kommunen dagegen sehr stark Sturm gelaufen und hat gesagt: So kann man mit den Men schen nicht umgehen, so kann man die Arbeitsleistung der Menschen nicht entwerten. - Stimmt! Nur, seitdem hat sich die Situation weiter verschlimmert. Die Menschen haben viele Entbehrungen ertragen, haben auch Zahlungen für Maßnah men getätigt, deren Mehrwert sie eingesehen haben. Diese Menschen müssen jetzt erstmals in ihrem Leben klagen. Zehn tausende von Klagen sind am Laufen, es gibt Widersprüche bei Behörden. Die Menschen werden mit dieser Situation mehr oder weniger alleine gelassen. Deswegen gilt es, hier den Ver trauensschutz wiederherzustellen, Planbarkeit hoheitlichen Handelns sicherzustellen, Verjährung auf ein verfassungsmä ßiges Maß zurückzufahren und daher: Weg mit der zehnjähri gen Verjährungshemmung!

(Beifall des Abgeordneten Schulze [BVB/FREIE WÄH LER Gruppe])

Es gilt, meine Damen und Herren, die Verjährung auch sonst planbar zu machen. Es ist ein rechtsstaatliches Gebot - nicht von mir erfunden, sondern vom Bundesverfassungsgericht auf gestellt -, dass die Verjährung davor schützen soll, dass lange zurückliegende, abgeschlossene Vorgänge, unbegrenzt zur An knüpfung neuer Lasten herangezogen werden können.

Genau das ist in Brandenburg aber nicht gegeben. Immer wie der wurden Satzungen von Gemeinden und Zweckverbänden erfolgreich gerichtlich angegriffen. Was war die Reaktion da rauf? Sorgsamer arbeiten, um rechtmäßige Grundlagen für Bei tragsbescheide zu schaffen? Nein, es wurde einfach das Gesetz geändert, und zwar so, dass die Verjährung erst zu laufen be ginnt, wenn eine ordentliche Satzung erlassen worden ist. Da mit hat es der Zweckverband in der Hand: Satzungsfehler, die er begeht, gereichen ihm zum Vorteil. Der Bürger klagt, er ge winnt, es wird eine neue Satzung erlassen, weil die Satzung rechtswidrig ist. Tritt Verjährung ein? Nein. Weil die Satzung ja rechtswidrig war, kann nun eine neue erlassen werden, die Verjährung läuft von vorne.

Man muss sich das einmal vor Augen führen: Der Satzungsge ber verstößt gegen höherrangiges Recht - etwa durch Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz oder gegen Gebührenklar heit -, will also Zahlungen auf einer rechtswidrigen Grundlage

erheben, und dies nützt ihm sogar, weil die Verjährung ja neu zu laufen beginnt. Weil sich also jemand rechtswidrig verhält, hat er einen Vorteil bei der Erhebung von Abgaben.

Der Zweckverband kann also auf Grundlage der rechtswid rigen Satzung Beiträge erheben. Wenn manche Bürger nicht dagegen klagen - gut -, wird der Bescheid rechtskräftig. Wenn jemand klagt: Auch kein Problem, dann wird eine neue Sat zung mit neu beginnender Verjährung erlassen, und schon kann der Zweckverband auch die Beiträge eintreiben.

So kann es nicht weitergehen. Wir fordern Rechtssicherheit, Planbarkeit zugunsten der Bürger, einhergehend mit der Pflicht zur transparenten, rechtmäßigen Ausarbeitung von Ortsrecht. Das kann man im Rechtsstaat erwarten. Zurück zur alten Rege lung, dass die Verjährung zu laufen beginnt, wenn die Satzung erlassen wird, so wie es in allen anderen Lebenslagen und allen Bundesländern auch der Fall ist!

Im Übrigen, meine Damen und Herren, ist auch ein Hinauszö gern des Verjährungsbeginns durch die Satzung selbst mög lich. Es ist ja nicht nur so, dass eine rechtswidrige Satzung dazu führt, dass eine neue erlassen werden kann, sondern schon die Satzung selbst kann regeln, dass die Verjährung spä ter zu laufen beginnt. Das ist auch ein Unding. Wir sagen: Wenn die Satzung erlassen wird, soll die Verjährung zu laufen beginnen, spätestens an dem 1. Januar, der auf den Satzungs erlass folgt.

Schließlich, meine Damen und Herren, bringen wir als Ergän zung zu diesen Anträgen erneut den Vorschlag zur generellen Einführung von Musterverfahren ein. Das ist derselbe Antrag wie der der CDU-Fraktion aus der 5. Wahlperiode und versteht sich als Ergänzung zu den übrigen Anträgen.

Es wird den Bürgern gegenüber immer als großes Entgegen kommen dargestellt, dass es die Möglichkeit, Musterverfahren zu führen, gebe. Doch die Realität sieht anders aus. Denn um Musterverfahren führen zu können, muss der beitragserhe bende Zweckverband dem zustimmen, und die allermeisten tun das nicht. Das heißt, man kann die Bürger nicht damit be schwichtigen, dass sie doch die Möglichkeit haben, Musterver fahren zu führen, sondern es wird nicht erlaubt.

Deswegen appelliere ich an Sie, meine Damen und Herren - auch wenn Sie unsere anderen Anträge nicht unterstützen mö gen, was sich am kargen Applaus ablesen lässt. Niemand kann bestreiten, dass wir uns in einer schwierigen Lage befinden: Wir haben viele Diskussionen zum Straßenausbau und gleich zeitig Tausende sehr hohe Altanschließerbescheide - das ist ja nicht Streitgegenstand -, und die Verfahren bei Gericht und in den Behörden türmen sich, das dürfte unwidersprochen sein. Es ist nicht gut, in solch einer Situation auf die Angst der Bür ger vor den Gerichtskosten zu setzen, nach dem Motto: Die trauen sich eh nicht zu klagen, also brauchen wir auch keine Musterverfahren. - So kann man mit den Menschen nicht um gehen. Gerade jetzt wäre es wichtig, Musterverfahren durch führen zu können.

Viele Fälle - und auch das dürfte nicht streitig sein - sind wahr lich gleichgelagert. Eine Entlastung der Gerichte wünschen sich alle, und es wäre auch eine Erleichterung für die Bürger. Damit würde man den Bürgern auch nichts schenken, sondern lediglich die gerichtliche Überprüfung erleichtern.

Meine Damen und Herren, die Bürger unseres Landes sind mit erheblichen kommunalen Beiträgen belastet, deren Berechti gung oft sehr zweifelhaft ist. Die Menschen sind bereit, für Leistungen zu zahlen, deren Vorteil sie erkennen können und die einen Mehrwert für sie schaffen. Ich glaube, dass Branden burg nach 25 Jahren stark genug ist, auch in diesem Bereich eine stärkere Bürgermitbestimmung zu ermöglichen.

Lassen Sie uns mehr Transparenz, mehr Akzeptanz und mehr Kostenkontrolle in das weite Feld der Kommunalabgaben brin gen. Geben Sie wenigstens einigen unserer Anträge die Chance zur Umsetzung.

Meine Damen und Herren, Sie haben mir so lange zugehört, ich danke Ihnen. Ich kann Ihnen versprechen: Das war der we sentlich schwerere Teil des Tages. Die Zustimmung zu unseren Anträgen durch Heben Ihres Armes bei Ja ist die wesentlich leichtere Übung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall BVB/FREIE WÄHLER Gruppe und AfD)

Danke, Herr Kollege. - Ich bitte den Abgeordneten Kurth für die SPD-Fraktion ans Pult.

Liebe Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr ver ehrte Gäste! Herr Vida, Sie haben sich heute im Rahmen der Aussprache zur Regierungserklärung darüber beklagt, dass der Gruppe BVB/FREIE WÄHLER nicht ausreichend Redezeit gewährt wird.

(Schulze [BVB/FREIE WÄHLER Gruppe]: Zur Regie rungserklärung!)

- Zur Regierungserklärung. - Zum aktuellen Tagesordnungs punkt jedoch hat die Gruppe eine Redezeit von 30 Minuten, Sie haben das sichtlich genossen. Wie konnte das gelingen?

Dies konnte gelingen, weil die Gruppe fünf Gesetzentwürfe vorgelegt hat, wozu die Gruppe als Einreicherin gemäß unserer Geschäftsordnung jeweils einen fünfminütigen Bonus erhält. Ich zähle die Drucksachen nicht alle auf, das hat die Präsiden tin schon getan. Mithin sollen also durch fünf Gesetzentwürfe insgesamt drei Paragrafen eines Gesetzes geändert werden. Üblicherweise wäre das ein Gesetzentwurf, mit dem das KAG an insgesamt drei Stellen geändert werden könnte.

(Zuruf des Abgeordneten Schulze [BVB/FREIE WÄH LER Gruppe])

- Ich stehe am Mikrofon, und ich kommentiere das nicht wei ter.