Danke schön, das danken wir Ihnen auch. - Wir kommen zum letzten Redner. Für die Landesregierung spricht Minister Gör ke zu uns.
Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren! Dann werde auch ich mich bemühen, mich kurzzufassen. Es ist so
passiert, dass ich diesen Gesetzentwurf am 8. Juli eingebracht habe, und nach einem zügigen Gesetzgebungsverfahren, für das ich mich bei allen Beteiligten bedanke, können wir heute dieses Gesetz beschließen.
Es ist richtig: Mit diesem Gesetz wird der Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten, auf die Richterinnen und Richter übertragen. Für das Land entstehen insgesamt erhebliche Mehrausgaben von fast 180 Millionen Euro in den beiden Jahren 2015 und 2016. Diesen finanziellen Kraftakt, Herr Kollege Petke, wollen wir natürlich stemmen. Schließlich ist es auch eine Frage der ge rechten Teilhabe an der allgemeinen Einkommensentwicklung für die Beamten und die Richterschaft, aber auch eine Aner kennung für das, was Polizistinnen und Polizisten, Lehre rinnen und Lehrer, Feuerwehrleute, Richterinnen und Richter leisten.
Das werden wir tun, aber ich bitte Sie einfach, einiges nicht auszublenden. Wir haben als rot-rote Koalition im Jahre 2011 den Tarifabschluss 1:1 übernommen. Wir haben im Jahr 2013 ein Beschäftigungspaket mit den Gewerkschaften des öffentli chen Dienstes und den Beamtenvertretungen verabredet, das in einigen Punkten deutlich über dem Tarifabschluss lag, und wir werden diesen Tarifabschluss jetzt inhaltsgleich übernehmen. Ich glaube, es ist ein Gebot der Stunde und richtig und wichtig, dass wir das tun.
Ich möchte jetzt nicht zu den Nullrunden der Jahre kommen, zu denen Sie als innenpolitischer Sprecher das eine oder andere artikuliert haben. Insofern ordne ich mich dem Gebot der Zeit unter. Stimmen Sie dieser Vorlage zu, dass die ZBB die erhöh ten Bezüge und die Nachzahlungen im November leisten kann, und ich würde mich freuen, wenn Sie dem Gesetzentwurf zu stimmen.
Wir kommen also zur Abstimmung über die Beschlussempfeh lung und den Bericht in der Drucksache 6/2515 - Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2015 im Land Brandenburg. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthal tungen? - Damit ist dem einstimmig gefolgt worden.
Wir beginnen die Aussprache, und ich bitte den Abgeordneten Vida für die BVB/FREIE WÄHLER Gruppe ans Rednerpult.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Zu nächst entschuldige ich mich bei den Abgeordnetenkollegen dafür, dass sie so lange warten mussten - über ein Jahr ist ver gangen -, bis sie die Gelegenheit haben, mir eine halbe Stunde zuhören zu dürfen. Ich freue mich auf die Diskussion.
Meine Damen und Herren, es ist an der Zeit, Kommunalabga ben in Brandenburg neu zu denken. Wir können und sollten es uns erlauben, die Bürgermitbestimmung in diesem Bereich zu stärken, denn den Fortschritt im Bereich der Infrastruktur kön nen wir nicht nur daran messen, was technisch geht, sondern auch daran, wie in einer Demokratie die Bürger von starken Kommunen mitgenommen werden. Alle Parteien haben in ih ren Programmen - ob Landesprogrammen oder Kommunal wahlprogrammen - stehen, dass bei unmittelbaren örtlichen Belangen die Mitsprache der Menschen gestärkt werden soll. Deswegen gilt es hier, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, und deswegen stellt BVB/FREIE WÄHLER Ihnen hier fünf kon krete Vorschläge vor.
Meine Damen und Herren, wir erleben in sehr vielen Orten Folgendes beim Anliegerstraßenausbau: die Unzufriedenheit der Bürger. Sie sehen sich mit sehr hohen Ausbaubeiträgen konfrontiert, und die Mitbestimmung, die immer wieder ins Feld geführt wird, ist rein informativ. Die Entscheidung über den Ausbau wird in der Regel ohne die Zahlungspflichtigen ge troffen. Beim Ob des Straßenausbaus wird den Menschen im mer wieder gesagt: Wir müssen die Straße errichten, denn sie hat einen überörtlichen Charakter, sie dient der Allgemeinheit. - Wenn es dann an das Wie der Bezahlung geht, wenn es also darum geht, wer denn diese Kosten der Allgemeinheit trägt, dann heißt es: Die Straße dient ja fast nur den Anliegern. - Da mit werden dann hohe Beiträge der Bürger in Höhe von 65, 75 oder bis zu 90 % der Baukosten gerechtfertigt. Diesen Wider spruch gilt es aufzulösen.
Wenn eine Straße tatsächlich überwiegend der Allgemeinheit dient, ist es logisch, dass die Allgemeinheit, also nicht die An lieger, darüber entscheidet, ob sie errichtet wird. Was aber nicht geht, meine Damen und Herren, ist, dass beim Ausbau gesagt wird, sie diene der Allgemeinheit, also würden andere entscheiden, und es beim Geldeinsammeln heißt, sie nutze nur den Anliegern, und die müssten deswegen den „Bärenanteil“ zahlen. Hier muss es einen Gleichlauf in der Argumentation und im Umgang mit der Kostenverteilung geben.
Wenn wir immer wieder hören, dass es zu einer Wertsteigerung der Grundstücke käme, so muss ich sagen, dass dies völlig an der Lebenswirklichkeit der Menschen vorbeigeht. Wenn den Menschen, die zum großen Teil in der DDR gebaut oder geerbt oder nach der Wende teuer gekauft haben, jetzt drei Parkta schen - was nicht selten vorkommt - vor das Haus gesetzt wer den, ist der theoretische Wertzuwachs rein auf dem Papier und bringt praktisch keine Einnahmen für die Beitragspflichtigen. Denn die Menschen wollen nicht irgendeinen theoretischen Wertzuwachs geltend machen, sondern die Menschen wollen in ihren Häusern wohnen bleiben und wollen nicht, dass man ihnen erzählt, dass sie doch verkaufen sollen, wenn sie die Bei träge nicht bezahlen können, oder eine Hypothek eintragen las sen sollen, wenn sie die Schulden tilgen wollen. Nein, meine Damen und Herren, es ist eine Missachtung der Lebensleistung, wenn einem Rentner erzählt wird: Es bedeutet eine Wert steigerung für Ihr Grundstück und Sie können Ihr Grundstück jetzt besser verwerten.
Was sagen Sie denen, die ein Leben lang gespart haben und dann fünfstellige Beiträge für den Straßenausbau zahlen müs sen? Sagen Sie denen, dass sie doch zu einer Bürgerversamm lung gehen können, wo sie sowieso nur damit konfrontiert wer den, dass sie nicht entscheiden, sondern lediglich Kritik vortra gen können?
Wenn eine Gemeinde unbedingt eine Straße ausbauen muss, weil sie meint, das sei erforderlich, kann sie die Straße nicht als Anliegerstraße kategorisieren und nicht die Erstattung von 75 oder 90 % der Kosten von den Bürgern verlangen, oder die Ge meinde muss ressourcenschonende Ausbauparameter wählen, um einen kostengünstigeren Ausbau zu realisieren und keinen teuren grundhaften Ausbau mit überkandidelten Auffahrten, die dann doch hinzugebucht werden müssen, sondern die Ge meinde muss ortsbildwahrend und ressourcenarm nach Alter nativen suchen.