Protocol of the Session on July 8, 2015

Man kann es auch anders sagen: Mit diesem unausgegorenen Entwurf inklusive der heute mit Antrag begehrten Änderung der regierungstragenden Fraktionen werden keine sehr guten Arbeitsbedingungen für die Landesdatenschutzbeauftragte geschaffen. Es wird keine völlige Unabhängigkeit geschaffen im Gegenteil: Diese bleibt leider zweifelhaft.

Deshalb liegt ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Dieser nimmt die Hinweise der Kommission ernst und verleiht der geforderten völligen Unabhängigkeit dadurch Geltung, dass dieses Amt den Status einer obersten Landesbehörde erhält, welche dann allein der parlamentarischen und der gerichtlichen Kontrolle, aber keiner Dienstaufsicht unterliegt, und das macht den wesentlichen Unterschied aus.

(Beifall CDU)

Im Gegensatz zum Entwurf der Landesregierung findet eben keine Anbindung an die Präsidentin des Landtages statt. Jedwede, wenn auch nur mittelbare Möglichkeit der Einflussnahme ist von vornherein ausgeschlossen.

Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zum Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Mit diesem Antrag wird die völlige Unabhängigkeit erreicht und damit eben auch Rechtssicherheit, was hier sehr wichtig ist. Der Entwurf der Landesregierung samt der begehrten Änderungen der regierungstragenden Fraktionen ist leider ein Risikoentwurf. Das Risiko heißt falsche und unzureichende Umsetzung der europäischen Vorgaben. - Vielen Dank.

(Beifall CDU und der Abgeordneten Nonnemacher [B90/GRÜNE])

Vielen Dank. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Scharfenberg.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da so etwas schnell in Vergessenheit gerät, möchte ich daran erinnern: Mit Rot-Rot hat es deutliche Fortschritte beim Datenschutz gegeben. Allein die Zusammenlegung der Aufsicht über den öffentlichen Bereich und den nichtöffentlichen Bereich war ein großer Fortschritt nach zehn Jahren Stagnation unter einem CDU-Innenminister.

(Lachen des Abgeordneten Bretz [CDU])

- Da waren Sie noch gar nicht da! Deswegen wissen Sie das nicht, Herr Bretz!

(Bretz [CDU]: Sie meinen, weil ich nicht da war, können Sie so etwas sagen!)

Wir wissen, dass allein durch diese Veränderung ständig neue Anforderungen mit diesem Amt der LDA verbunden sind. Wir wissen, dass der nichtöffentliche Bereich mit großen Anforderungen verbunden ist, die ständig wachsen. Damit werden wir uns in den nächsten Jahren auch intensiv auseinanderzusetzen haben.

Jetzt steht ein weiterer Schritt an, der Folge einer Forderung der EU nach Sicherung der Unabhängigkeit der Landesbeauftragten für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht ist. Wir haben zu entscheiden, wie groß dieser Schritt sein wird. Die am weitesten gehende Reaktion wäre zweifellos die Erhebung der LDA zur obersten Landesbehörde. Hierzu wären jedoch eine Reihe von flankierenden Maßnahmen erforderlich, insbesondere eine Änderung der Landesverfassung. Allerdings geht aus einer der im Rahmen der schriftlichen Anhörung eingegangenen Stellungnahmen auch hervor, dass man diesen Schritt nicht machen sollte, dass es Erwägungen gibt, die gegen eine solche Einordnung sprechen.

Die Koalition hat sich deshalb für einen anderen Weg entschieden, der es uns ermöglicht, relativ schnell in überschaubaren Zeiträumen auf die Vorgaben der EU zu reagieren. Damit greifen wir auch auf einen Vorschlag aus der Stellungnahme der Landesbeauftragten zurück. Zugleich stellen wir damit die Synchronität zur Landesverfassung her, was - mit Verlaub eigentlich schon längst hätte gemacht werden können.

Auf Antrag der Oppositionsfraktionen hat zu dieser Novellierung ein Anhörungsverfahren stattgefunden. Ich sehe es wie Tina Fischer: Das war gut so. Wir sollten uns jetzt nicht darüber streiten, ob nun eine schriftliche oder mündliche Anhörung besser gewesen wäre. Die Stellungnahmen haben vorgelegen. Wir konnten uns damit auseinandersetzen - wir haben das auch gemacht.

Aus dieser Anhörung haben sich einige Anregungen ergeben, die wir sehr ernst nehmen. Deshalb haben wir, wie im Innenausschuss bereits angekündigt, noch einmal geprüft, wie zuverlässig und eindeutig gesichert werden kann, dass die Landesbeauftragte das Disziplinarrecht gegenüber ihren Mitarbeitern uneingeschränkt wahrnehmen kann. Das war ein Kritikpunkt, der in der Anhörung geäußert worden ist. Tina Fischer hat das hier erläutert.

Um Missverständnisse unmöglich zu machen, schlagen wir Ihnen deshalb mit einem gegenüber der Beschlussempfehlung des Innenausschusses erweiterten Änderungsantrag vor, die Landesbeauftragte in Bezug auf das Disziplinarrecht mit einer obersten Dienstbehörde gleichzustellen. Ich möchte in dem Zusammenhang sagen, dass das Disziplinarrecht in der praktischen Arbeit nach meiner Kenntnis bisher keine Rolle gespielt hat. Natürlich ist es aber eine Möglichkeit der Einwirkung und eine Einschränkung der Unabhängigkeit. Deswegen nehmen wir es ernst. Deswegen diese Klarstellung, die die LDA in ihrer Stellung stärkt.

Ich bitte Sie um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Kommunales in Verbindung mit unserem Änderungsantrag. - Danke.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Danke. - Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Jung.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Gäste! Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom

9. März 2010 entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr verstoßen hat. Die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die nichtöffentlichen Stellen und für öffentlich-rechtliche Wettbewerbsunternehmen zuständigen Kontrollstellen in den Bundesländern ist staatlicher Aufsicht unterstellt. Damit ist das Erfordernis, dass diese Stellen ihre Aufgaben in völliger Unabhängigkeit wahrnehmen, falsch umgesetzt worden.

Der uns vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung bzw. die konkret vorgesehene Ergänzung in § 22 Abs. 4 Satz 3 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes ist nicht ganz zielführend, um die völlige Unabhängigkeit der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht zu gewährleisten.

Im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist jedoch die Formulierung der Koalitionsfraktionen - ich zitiere -, „er unterliegt der Dienstaufsicht des Präsidenten des Landtages, soweit diese die Unabhängigkeit des Amtes nicht berührt“, der ursprünglichen Formulierung der Landesregierung, „soweit seine Unabhängigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird“, vorzuziehen. Denn „beeinträchtigt“ bedeutet, dass der Eingriff die Unabhängigkeit des Landesbeauftragten möglich ist, soweit dieser gerechtfertigt ist. Das Wort „berührt“ schließt dagegen jeden Eingriff aus, da jeder Eingriff in die Unabhängigkeit berührt, auch wenn dieser gerechtfertigt sein sollte. Allerdings führen beide Formulierungen nur zu einer Einschränkung des Weisungsrechts, lassen dieses aber immer noch bestehen. Völlige Unabhängigkeit bedeutet nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, dass die Kontrollstelle uneingeschränkt frei von Weisungen und jeglichem Druck handeln kann.

Auch wenn dies durch die Aufwertung der Landesbeauftragten zu einer obersten Landesbehörde geschehen könnte, haben wir genau bei diesem Vorgehen von der CDU und den Grünen große Bedenken. Dazu ist zunächst anzumerken, dass die Einrichtung einer weiteren obersten Landesbehörde eine gesetzliche Änderung voraussetzt und des Weiteren zusätzliche Haushaltsmittel für diesen Fall in Anspruch genommen werden müssten.

Mit dem durch die rot-rote Regierung verursachten Zeitdruck Sie haben fünf Jahre gebraucht, in denen letztlich nichts passiert ist - und den im Raume stehenden Strafzahlungen an die EU war eine ordnungsgemäße Behandlung nicht möglich. Zeit, um den Sachverständigen Fragen zu stellen, gab es nicht. Das Ganze war keine Sternstunde des Parlamentarismus, sondern erinnerte eher an das Durchpeitschen der EFSF- bzw. ESM-Verträge im Bundestag.

Damit das Land Brandenburg endlich seiner Verpflichtung zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 9. März 2010 nachkommt, werden wir mit diesen Bedenken und Bauchschmerzen dem Gesetzentwurf in der durch den Beschluss des Ausschusses für Inneres und Kommunales geänderten Fassung zustimmen. Die Änderung der Koalitionsfraktionen, die heute vorgelegt worden ist, ist auf alle Fälle auch zielführend und erhält unsere Zustimmung. - Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abgeordnete Nonnemacher.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste auf der Tribüne! Datenschutz ist ein Bürgerrecht. Das grundgesetzlich verbriefte Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren ist ein Kernanliegen unserer Fraktion, die sich stets für Bürgerrechte starkmacht.

Artikel 8 der Europäischen Grundrechtecharta gewährt jeder Person das Recht auf Schutz personenbezogener Daten und fordert, dass die Einhaltung dieses Rechts von einer unabhängigen Stelle überwacht wird. Diese Überwachung ist dringend notwendig. In Zeiten zunehmender Digitalisierung brauchen Bürgerinnen und Bürger Informationen über Möglichkeiten zur digitalen Selbstverteidigung. Seit Jahren fordern wir eine Stärkung der Stellung der Landesbeauftragten für Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht.

Seit 2010 kontrolliert die Landesdatenschutzbeauftragte nicht mehr bloß öffentliche Stellen; ihr obliegt auch die Kontrolle privater Unternehmen. Diese Gesetzesänderung war ein Schritt in die richtige Richtung und wurde von uns unterstützt. Sie geht aber nicht weit genug. Die „völlige Unabhängigkeit“ der Datenschutzbeauftragten, wie sie die Europäische Datenschutzrichtlinie wortwörtlich verlangt, ist in Brandenburg noch nicht gewährleistet.

Ebenfalls im Jahr 2010 wurde die Bundesrepublik Deutschland vom Europäischen Gerichtshof in einem Vertragsverletzungsverfahren verurteilt, weil Deutschland das Erfordernis, dass die Datenschutzbehörden ihre Aufgaben in völliger Unabhängigkeit wahrnehmen, falsch umgesetzt hat. Hieraus haben der Bund sowie die Länder Berlin, Hessen und Niedersachsen weitreichende Konsequenzen gezogen. Sie haben den Datenschutzbeauftragten den rechtlichen Status einer obersten Bundesbehörde bzw. Landesbehörde verliehen, die vollkommen eigenständig und unabhängig ausgestaltet ist.

Auch in Brandenburg ist es höchste Zeit, dass die europäischen Vorgaben umgesetzt werden. Hierzulande versucht man sich jedoch mit rechtlichen Tricks und Schummeleien aus der Affäre zu ziehen. Fakt ist: Sowohl nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung als auch dem heute noch eingebrachten Änderungsantrag von SPD und Linken bleibt es bei der Dienstaufsicht der Landtagspräsidentin über die Landesdatenschutzbeauftragte.

(Beifall der Abgeordneten Vogel [B90/GRÜNE] und Dr. Redmann [CDU])

Die Unabhängigkeit soll durch einen die Dienstaufsicht einschränkenden Nebensatz gesichert werden; er führt jedoch zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Einfacher und klarer wäre es, auf die Dienstaufsicht über die Landesbeauftragte in Zukunft vollständig zu verzichten.

(Beifall B90/GRÜNE und CDU)

Der gemeinsam von uns und der CDU-Fraktion eingebrachte Änderungsantrag sieht genau diese Gesetzesänderung vor. Mit unserem Antrag erhält die Datenschutzbeauftragte den Status einer obersten Landesbehörde. Damit wird die europäische Vorgabe einer vollkommenen Unabhängigkeit vollumfänglich umgesetzt. Die Landesdatenschutzbeauftragte wäre weder in die Struktur des Landtages noch die Exekutive eingebunden. Sie hätte einen eigenen Haushalt und damit die ihr zustehende, angemessene personelle und finanzielle Ausstattung. Als oberste Dienstaufsichtsbehörde wäre sie zudem mit alleiniger Personalhoheit ausgestattet und für die Ernennung, Versetzung und Abordnung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zuständig.

Mit diesem Änderungsantrag räumen wir - CDU und Grüne sämtliche Risiken eines weiteren Vertragsverletzungsverfahrens sowie drohende Strafzahlungen aus.

(Beifall B90/GRÜNE sowie des Abgeordneten Dr. Red- mann [CDU])

Diese Gefahr besteht nämlich weiterhin. Zwar haben SPD und Linke mit dem heute eingebrachten Änderungsantrag einen Kritikpunkt der Kommission ausgeräumt - dass nämlich allein die Datenschutzbeauftragte für Disziplinarmaßnahmen zuständig sein sollte -, er schafft aber weiterhin nicht das, was wir fordern und was die Kommission bevorzugt: die Einrichtung der LDA als oberste Landesbehörde.

Sie, verehrte Damen und Herren von der Koalition, bessern scheibchenweise nach; man kann es aber auch gleich richtig machen. Ich gebe zu bedenken, dass die Kommission in ihrer Stellungnahme anmahnt, dass demnächst die sogenannte Datenschutzgrundverordnung in Kraft treten wird. Sie schreibt vor, dass die Datenschutzbeauftragte über ihren eigenen Haushalt und eigenes Personal verfügen muss. Spätestens dann wird die Gesetzesänderung, die wir vorschlagen, fällig werden. Ich fordere Sie daher auf, der Landesdatenschutzbeauftragten die besondere Stellung einzuräumen, die ihr als Hüterin von Grundrechten gebührt. Ihr Gesetzentwurf ist unzureichend und abzulehnen.

(Beifall B90/GRÜNE, CDU und BVB/FREIE WÄHLER Gruppe)

Vielen Dank. - Für die Gruppe BVB/FREIE WÄHLER spricht die Abgeordnete Schülzke; bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Gäste! Zum vorliegenden Gesetzentwurf sind verschiedene Gutachten eingeholt worden. Alle Stellungnahmen weisen bedingungslos darauf hin, dass eine mittelbare sowie unmittelbare Beeinflussung der Datenschutzbeauftragten ausgeschlossen sein muss. Richtlinie 95/46 der Europäischen Kommission fordert, dass die datenschutzrechtlichen Kontrollstellen die ihnen zugewiesenen Aufgaben in völliger Unabhängigkeit wahrnehmen. Die Gutachter verweisen auf die Urteilsbegründungen der bisherigen Vertragsverletzungsverfahren:

„Diese Unabhängigkeit schließt nicht nur jegliche Einflussnahme seitens der kontrollierten Stellen aus, sondern

auch jede Anordnung und jede sonstige äußere Einflussnahme …“

Beim vorliegenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ist zwar das Weisungsrecht erheblich eingeschränkt, jedoch bleibt die Dienstaufsicht mit ihrem Weisungs- und Disziplinarrecht bestehen. Die Gutachter weisen darauf hin, dass „völlig unabhängig“ nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes bedeutet, dass die Kontrollstelle völlig frei von Weisungen und Druck handeln kann. Daraus folgt, dass die Landesbeauftragte mit Unabhängigkeit ausgestattet sein muss.

Mit der vorliegenden Regelung und auch derjenigen im Änderungsantrag kann es immer zu unterschiedlichen Auffassungen zwischen der Präsidentin des Landtages und der Landesbeauftragten kommen. Wir als Gruppe BVB/FREIE WÄHLER haben Erfahrungen mit der Unabhängigkeit sammeln dürfen, als es im Frühjahr um notwendige Räume für unsere Gruppe ging. Unsere schriftlichen Anträge auf gemeinsame Gespräche oder gemeinsame Lösungssuche an die Präsidentin nahmen komische Wege. Einer Landesdatenschutzbeauftragten müssen solche Situationen erspart bleiben.

Der Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, demzufolge die Landesbeauftragte für Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht als oberste Landesbehörde in der Ausübung ihres Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen ist, bietet eine Regelung, die Unabhängigkeit herstellt und - in dieser Form - in Berlin, Hessen und Niedersachsen Anwendung findet. Das Risiko von Vertragsverletzungsverfahren und Strafzahlungen wäre ausgeschlossen. Wir werben dafür, dem Änderungsantrag von CDU und Grünen zu folgen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall BVB/FREIE WÄHLER Gruppe und B90/GRÜ- NE)