Protocol of the Session on July 8, 2015

(Frau Lehmann [SPD]: Ja, frei vorgetragen!)

mit dem Sie eben die Derivatgeschäfte charakterisiert haben.

Fest steht: Derivatgeschäfte werden nicht mehr vorgenommen, wenn Währungsrisiken erkennbar sind. Derivatgeschäfte werden von uns auch nicht wahrgenommen, wenn erkennbar Gewinnerzielungsabsichten dahinterstehen. Wenn Sie jetzt die 14 Milliarden Euro Absicherungen unserer Kreditschulden von 18 Milliarden erwähnen: Genau das ist Sinn und Zweck von Derivaten - absichern, um Risiken zu minimieren.

Was das Abstimmungsverhalten hier im Parlament anbelangt, werde ich mich zurückhalten. Es ist Ihre Aufgabe, nachher die Entscheidung zu treffen.

Lassen Sie mich aber fortfahren; ich war ja noch nicht am Ende, als Sie mich unterbrochen haben. Ich habe auch für 2013 die Zahlen zu den Steuermehreinnahmen mitgebracht: 26 % mehr, bereinigte Ausgabensteigerung 1 %. Die logische Folge war, dass wir diese Jahresüberschüsse in eine Schwankungsrücklage gegeben haben, um für konjunkturelle Besonderheiten, aber natürlich auch einige politische Projekte - heute Vormittag ist ein ganz großes thematisiert worden: die Teilentschuldung - vorbereitet zu sein. Das werden wir auch angehen.

Zum großen Thema Schuldentilgung: Ich wollte mich eigentlich auf die Berichte beschränken, aber da Sie erneut versucht haben, Ihre ungedeckten Checks der Haushaltsberatung von vor 4 Wochen vorzutragen: Diese Koalition war die erste in Brandenburg, die 294 Millionen Euro Schulden getilgt hat.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Nicht Sie, sondern wir!

Sie haben, ja, versucht, 82 Millionen Euro mit einem Antrag zu untersetzen, um eine Schuldentilgung auch für den Doppelhaushalt 2015/2016 zu veranlassen. Nur haben Sie den Antrag so formuliert, dass Sie diese 82 Millionen Euro der Schwankungsrücklage entnehmen und wir gleichzeitig - das wissen Sie, Herr Bretz und Herr Petke, als diejenigen, die bei Ihnen jetzt Finanzpolitik machen - diese Entnahme kreditieren müssen. Insofern war das linke Tasche - rechte Tasche. Das sollten Sie sich merken; das lassen wir Ihnen nicht durchgehen.

Ich will zum Schluss kommen. Ich bitte Sie als Parlament, den Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Haushaltskontrolle zur Entlastung der Landesregierung zuzustimmen, und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Vielen Dank. - Ich schließe die Debatte. Wir kommen zu den Abstimmungen. Wir haben vier Abstimmungen vorzunehmen.

(Vogel [B90/GRÜNE]: Fünf! 4.1 und 4.2!)

Bitte? - Wir fangen einmal an; vielleicht kommt hier noch was - im Moment habe ich nur vier.

(Vogel [B90/GRÜNE]: Ich beantrage die getrennte Ab- stimmung über die Punkte 4.1 und 4.2. Das haben wir im- mer so gemacht!)

- Es kann ja sein, dass wir das immer so gemacht haben. Aber das muss trotzdem beantragt werden. - Einen kleinen Moment. - Ich bitte um Entschuldigung; wir klären das hier.

Gut, jetzt haben wir es. - Ich rufe die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle, Drucksache 6/1547, Rechnung der Präsidentin des Landtages, auf. Ich darf Sie fragen: Wer möchte dieser Beschlussempfehlung zustimmen? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Ich rufe die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle, Drucksache 6/1548, Rechnung des Präsidenten des Verfassungsgerichtes, auf. Ich darf Sie fragen: Wer möchte dieser Beschlussempfehlung zustimmen? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen.

Ich rufe die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle, Drucksache 6/1549, Rechnung des Landesrechnungshofes, auf. Ich darf Sie fragen: Wer möchte dieser Beschlussempfehlung zustimmen? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen.

Jetzt kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle, Drucksache 6/1550, Haushaltsrechnung und Vermögensnachweis 2012, sowie Jahresbericht 2014 des Landesrechnungshofes. Hier stimmen wir, wie beantragt, getrennt ab - zuerst über den Punkt 1 der Beschlussempfehlung. Wenn Sie da hineinschauen, wissen Sie, was gemeint ist.

(Vogel [B90/GRÜNE]: Bestätigung der Sachverhalte!)

Ich darf Sie fragen: Wer möchte Punkt 1 dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben? - Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? - Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen.

Ich rufe Punkt 2 derselben Drucksache auf und darf Sie fragen: Wer möchte hier der Beschlussempfehlung folgen? - Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Bei fünf Enthaltungen ist diese Beschlussempfehlung angenommen.

Ich schließe damit Tagesordnungspunkt 5 und rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Fünftes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 6/613

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales

Drucksache 6/1963

Es liegen des Weiteren ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 6/1982, und ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 6/1996, vor.

Ich eröffne die Aussprache. Für die SPD-Fraktion erhält die Abgeordnete Fischer das Wort. Bitte schön.

Wir leben alle als digitale Gesellschaft. Jeder von uns trägt sein Smartphone den ganzen Tag mit sich herum. Die Vorteile der vernetzten Welt haben wir alle fast kommentarlos in unseren Alltag implementiert.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Werte Kollegen! Liebe Gäste! Die Herausforderungen und Probleme, die damit einhergehen, sind öffentlichkeitswirksamer. Die Bekämpfung von Terroreinheiten, ob national oder international, der NSAAbhör-Skandal.

Die Politik reagiert mit Gesetzen, mit Diskussionen zur Vorratsdatenspeicherung und überlegt, Sicherheitsbehörden zusammenzulegen. Genau da, an dieser Schnittstelle zwischen Bürger, Politik und Datenschutz bewegen wir uns. Diese Beispiele sowie die Folgen und die Diskussionen zeigen, welches Spannungsfeld bei diesem Thema zwischen der digitalen Welt und den Reaktionen besteht, machen aber auch deutlich, wie wichtig die umfängliche Arbeit der Datenschutzbeauftragten ist.

In Brandenburg haben wir, das Parlament, die Landesdatenschutzbeauftragte gewählt. Ich denke, dies ist die richtige Stelle, Folgendes zu sagen: Danke, Frau Hartge, für die gute Arbeit, die Sie in den letzten Jahren geleistet haben!

(Allgemeiner Beifall)

Aufgrund dieser Konstellation, dass wir die Landesdatenschutzbeauftragte gewählt haben, untersteht sie der Dienstaufsicht der Landtagspräsidentin. Das ist kein Brandenburger Spezifikum, das ist gar nicht ungewöhnlich, das haben unheimlich viele - fast die meisten - Bundesländer genau in dieser Konstellation so geregelt. Diesen Umstand hat die Europäische Kommission zu Recht gerügt, was durch den Europäischen Gerichtshof bestätigt wurde, denn aufgrund der Konstellation,

dass die Datenschützer der staatlichen Aufsicht unterstehen, können sie eben nicht - wie es, auch durch die Charta, gesetzlich vorgesehen war - in völliger Unabhängigkeit arbeiten. Das ist die Grundvoraussetzung, dass völlige Unabhängigkeit gegeben ist.

Das bedeutet in der Konsequenz - wie gesagt, das betrifft nicht nur Brandenburg, sondern die meisten Länder - Regelungsund Klarstellungsbedarf bei diesem Datenschutzgesetz. Es gibt zwei Wege, zwei Alternativen: Man kann die Stelle der bzw. des Landesdatenschutzbeauftragten als oberste Landesbehörde ausgestalten, man kann aber auch gesetzlich klarstellen, dass die Dienstaufsicht die Unabhängigkeit der Landesdatenschutzbeauftragten nicht tangieren kann. Der Innenausschuss hat sich zweimal damit befasst; wir haben eine Anhörung durchgeführt, wir haben eine detaillierte Stellungnahme von Ihnen, Frau Hartge, bekommen, und ich hatte zwar zwischenzeitlich den Eindruck, dass die Diskussion, ob die Anhörung mündlich oder schriftlich durchgeführt wird, fast wichtiger als die inhaltliche Frage war, aber sei‘s drum. Ich glaube, die Anhörung hat sich gelohnt. Insofern danke für die Initiative der Kollegen, die das beantragt haben. Wir sind teilweise in die Tiefen des Dienstund Disziplinarrechts vorgestoßen - bei dem Thema geht es auch nicht anders -, denn die Stellungnahmen sind zu dem Ergebnis gekommen, dass beide Wege, beide Alternativen möglich sind, aber eben auch, dass bei beiden Wegen Klarstellungs- und Änderungsbedarf besteht und noch Punkte offen sind.

Insofern gibt es keinen besseren oder schlechteren Weg, und man muss auch keine Noten vergeben. Noch einmal: Beide Wege, beide Alternativen sind möglich, aber bei beiden sollte nachjustiert werden. Wir haben das gemacht; ich bin gespannt, wie die Opposition gleich im Anschluss erklärt, was sie mit ihrem Antrag gemacht hat - da gab es die Zusage im Ausschuss, man gehe da noch einmal heran.

Wir haben das an zwei Stellen gemacht, einmal was das Verhältnis der Präsidentin direkt zur Landesdatenschutzbeauftragten betrifft. Wir haben klargestellt, dass das nur möglich ist, soweit die Unabhängigkeit nicht berührt wird - juristisch heißt das, dass man nicht einmal schief gucken darf. Beim Verhältnis der Landtagspräsidentin zu den für die Landesdatenschutzbeauftragte tätigen Mitarbeitern haben wir - insofern haben wir das heute vorgelegt und darin die Anregungen der Kommission aufgenommen - noch einmal geklärt, dass sie in diesen Fällen selbst die Aufgaben der obersten Dienstbehörde ausführt.

Insofern die Klarstellung am Ende: Was wir gemacht haben, ist nicht nur ausreichend, sondern wir sind über die Anforderungen der Kommission hinausgegangen. Dem Ziel, dass wir den Datenschutz sichern und eine gute, unabhängige Arbeit der Datenschutzbeauftragten sicherstellen, werden wir mit unserem Änderungsantrag vollumfänglich gerecht, und insofern bitte ich Sie um Zustimmung. - Vielen Dank.

(Beifall SPD und vereinzelt DIE LINKE)

Danke schön. - Für die CDU-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Lakenmacher. - Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gemäß dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 9. März 2010 hat die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen verstoßen, welche sich aus der bereits zitierten Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates ergeben. Diese Richtlinie schreibt klar vor, dass die zuständigen Kontrollstimmen der Länder - also bei uns in Brandenburg die Landesdatenschutzbeauftragte - ihre Arbeit in völliger Unabhängigkeit wahrnehmen müssen. Deshalb ist es notwendig, dass wir eine Änderung des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes vornehmen, um die eingeforderte völlige Unabhängigkeit zu gewährleisten.

Ich sage gleich zu Beginn: Was die Landesregierung hier mit ihrem Gesetzentwurf zur notwendigen Änderung des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes geliefert hat, ist meines und unseres Erachtens leider unzureichend. Das betrifft zum einen den späten Zeitpunkt. Angesichts dessen, dass das Urteil bereits 2010 ergangen ist, sind wir in Brandenburg ziemlich spät dran, und die Landesregierung hätte ihre Vorstellungen zu den notwendigen Änderungen viel früher entwerfen und vorlegen können und eben auch müssen.

Nachdem die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die CDU-Fraktion im Innenausschuss eine Anhörung zu diesem sehr komplexen Thema beantragt haben, wurde diese mit den Stimmen der regierungstragenden Fraktionen von Rot-Rot leider lediglich schriftlich gewährt. In der Sitzung des Innenausschusses am vergangenen Donnerstag wurden die schriftlichen Stellungnahmen dann diskutiert, und es konnte - wie es erforderlich gewesen wäre - keine mündliche Rücksprache mit den anzuhörenden Experten stattfinden und auch leider kein Konsens herbeigeführt werden.

Für mich steht fest: Mit einer mündlichen Anhörung, die leider nicht gewollt war, hätte dieses wichtige Thema in der gebotenen Art und Weise und besser behandelt werden können. Das war - warum auch immer - nicht gewollt, und so kommt es dann dazu, dass die regierungstragenden Fraktionen heute noch einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung vorgelegt haben, wohl wissend, dass dieser Entwurf wacklig und rechtsunsicher ist.

Zum Inhalt des Gesetzentwurfs der Landesregierung und auch zum heute vorgelegten Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen SPD und DIE LINKE - Frau Fischer, Sie haben es bereits angedeutet -: Klar und deutlich äußert sich die Kommission zum Entwurf der Landesregierung und stellt fest, dass die vorgesehene Beibehaltung der Dienstaufsicht der Präsidentin des Landtages gegenüber der Landesbeauftragten für Datenschutz nicht ausreicht, um das Kriterium der völligen Unabhängigkeit zu erfüllen. Auch die ergänzende Formulierung „soweit diese die Unabhängigkeit des Amtes nicht berührt“, die heute mit vorgeschlagen wurde, und der Ausschluss des Einflusses der Landtagspräsidenten auf Disziplinarverfahren machen es im Ergebnis nicht besser, denn mit dieser unbestimmten Formel kann eben nicht völlig ausgeschlossen werden, dass eine zumindest mittelbare Einflussnahme auf die Arbeit der Landesdatenschutzbeauftragten stattfindet.

Man kann es auch anders sagen: Mit diesem unausgegorenen Entwurf inklusive der heute mit Antrag begehrten Änderung der regierungstragenden Fraktionen werden keine sehr guten Arbeitsbedingungen für die Landesdatenschutzbeauftragte geschaffen. Es wird keine völlige Unabhängigkeit geschaffen im Gegenteil: Diese bleibt leider zweifelhaft.