Protocol of the Session on January 23, 2014

(Zurufe: Vor allen Dingen teuer!)

Viele ELER-Mittel sind in diesen Bereich geflossen. Gestatten Sie mir deshalb zu Anfang einen kleinen Werbeblock: In Neuzelle befindet sich eine 1268 gegründete Zisterzienserabtei. Das ist die bedeutendste barocke Klosteranlage in Brandenburg. Ich lade zum Besuch ein, damit man auch sieht, wie die Mittel aus meinem Haus eingesetzt werden; Neuzelle ist mit dem Regionalexpress 11 gut erreichbar. Dort befindet sich übrigens die älteste Brandenburger Brauerei, gegründet 1589. Sie hat auch einen Stand auf der Grünen Woche: am Eingangsbereich 21, falls der eine oder andere Abgeordnete noch nicht dort war.

Das war der liebe Teil. Jetzt kommt der für das MIL teure Teil. Die Landesregierung hatte im Dezember 2004 beschlossen, der Stiftung Stift Neuzelle schrittweise rund 9 100 Hektar Waldflächen und rund 2 000 Hektar landwirtschaftliche Flächen zuzuweisen, die sich früher im Eigentum des vormaligen Klosters und des späteren preußischen Stifts Neuzelle befanden. Die Übertragung der Waldflächen war in drei Tranchen geplant und sollte 2013 endgültig abgeschlossen werden; Sie haben das dargestellt.

Eine Personalübertragung von der Landesforstverwaltung an die Stiftung wurde ausgeschlossen. Das ist im Beschluss vom Dezember 2004 enthalten. Deshalb beschloss die Landesregierung damals, dass die Übernahme der Flächen von der Landesforstverwaltung jeweils erst dann erfolgen solle, wenn es keine arbeitsrechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf diese Flächen mehr gibt.

Diese Voraussetzung war mit dem Ende des Jahres 2013 grundsätzlich gegeben, sodass zwischen den beteiligten Ressorts die

abschließende Übertragung von 3 426 Hektar zum 1. Januar 2014 vereinbart wurde. Der Landesbetrieb Forst hat auf diesen Flächen die Bewirtschaftung zum Jahresende eingestellt. Die Besitzübertragung soll rückwirkend zum 1. Januar 2014 erfolgen. Die Landesregierung fertigt derzeit eine Vorlage, mit der der Ausschuss für Haushalt und Finanzen umfassend über die jeweiligen Auswirkungen dieser Flächenübertragung auf die Stiftung Stift Neuzelle und auf den Landesbetrieb Forst informiert wird. Nach Behandlung im Ausschuss - ich rechne damit, dass das Thema zeitnah auf die Tagesordnung gesetzt wird, Herr Vorsitzender - wird die Vermögenszuordnung formell beim Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen beantragt.

Ich hoffe, ich habe das umfassend dargelegt.

Es gibt dennoch Nachfragen der Fragestellerin. Bitte, Frau Geywitz.

Herr Minister, Sie haben Recht: Das ist wirklich eine wunderschöne Anlage. Ich denke, mit den Zuordnungen können wir sie auch wirtschaftlich auf eigene Füße stellen. Bei den vorherigen Tranchen gab es teilweise Verzögerungen, bis das Forsteinrichtungswerk dann auch mitgeliefert wurde. Es ist ja nicht nur eine Frage der grundbuchamtlichen Zuordnung, sondern man muss auch wissen, wann die Bäume gepflanzt werden und wann sie reif sind zum Fällen. Das ist eine ganz wesentliche Grundlage auch zur Bewirtschaftung des Forstes. Können Sie denn sagen, ob auch zeitnah die Übermittlung des Forsteinrichtungswerkes an die Waldbewirtschaftung im Forst Neuzelle erfolgen wird?

Frau Abgeordnete, Sie haben die Komplexität dieser Frage angesprochen. Die Vorlage wird den Ausschuss zeitnah erreichen. Selbstverständlich wird dann auch über diese Frage informiert.

Vielen Dank. - Damit sind wir bei Frage 1492 (Bund-Länder- Kommission zur Überprüfung der Hartz-IV-Regelungen), gestellt von der Abgeordneten Kaiser. Bitte sehr.

Laut Koalitionsvertrag will die jetzige Bundesregierung nun Vorschläge der Bund-Länder-Kommission zur Vereinfachung des SGB-Leistungsrechts prüfen. Im Zusammenhang damit stehen verschiedene leistungsrechtliche Verschärfungen zur Diskussion, zum Beispiel die Idee, bisher mögliche Zahlungen für Mehrbedarfe bei alleinerziehenden Eltern mit Kindern wegfallen zu lassen. Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung Brandenburg die Schlechterstellung von Müttern, Vätern und Kindern in Ein-Eltern-Familien im Rahmen der ALG IIRegelungen ablehnen würde, und frage deshalb: Mit welchen inhaltlichen Prämissen plant die Landesregierung, sich an der Diskussion zur Umsetzung von Ergebnissen und Vorschlägen der genannten Bund-Länder-Kommission zu beteiligen?

Minister Baaske sagt es uns.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einen schönen Guten Morgen!

(Zurufe: Guten Morgen!)

Zunächst einmal: Es ist es keine neue Bund-Länder-Kommission. Ich habe heute Morgen extra noch einmal den Senator Scheele angerufen, der für die Länder in der Verhandlungsgruppe zum Koalitionsvertrag vertreten war. Es gibt nach wie vor nur die alte Bund-Länder-Kommission, die auch von der ASMK ins Leben gerufen wurde. Brandenburg hat sich daran beteiligt. Insofern resultieren auch die Prämissen, mit der wir in diese Arbeitsgruppe gehen, aus dem Beschluss zur Bildung der Bund-Länder-Kommission. Die klaren Prämissen sind: Bürokratieabbau, der Versuch, weniger Rechtsbehelfsverfahren in dem ganzen System zu haben, aber auch verständlichere Bescheide. Verständlichere Bescheide, weniger Rechtsbehelfsverfahren - das heißt nicht: Leistungskürzungen.

Wenn diese Vorschläge kommen, dann gehören sie nicht in diesen Tenor der Bund-Länder-Kommission. Allerdings kenne ich auch einige Leute, die in der Kommission sind und ähnliche Vorschläge gebracht haben, aber nicht in dem Tenor der Arbeit der Bund-Länder-Kommission; das will ich deutlich sagen.

Vielleicht stellen Sie erst einmal die Frage, dann kann ich das gleich mit beantworten.

(Frau Kaiser [DIE LINKE]: Ich habe eine Nachfrage!)

- Ach so.

Es geht darum, dass einige Leute, insbesondere vom Bund, gesagt haben, dass man Leistungskürzungen vornehmen könne, um alleinerziehende Frauen schneller und besser in Arbeit zu bringen. Warum? Sie wissen, dass Alleinerziehende, wenn sie mehrere Kinder haben, zum Beispiel nach dem SGB II nicht arbeiten müssen. Da veranlasste es den einen oder anderen, zu denken: Man könnte doch einfach die Leistung kürzen, dann würden sie wieder arbeiten wollen.

Ich halte das für einen vollkommen falschen Weg, und - soweit ich weiß - hielten auch die Ländervertreter in der Kommission das für einen falschen Weg. Wir haben nämlich argumentiert: Wenn man möchte, dass alleinerziehende Frauen arbeiten, dann sollte man sagen: Dann geht doch arbeiten, wir organisieren euch den Kitaplatz. - Auch das war ja sinngemäß Aufgabe des SGB II. Wenn dann die Arbeit da ist, können sie natürlich wieder arbeiten gehen. Aber man kann nicht mit Leistungskürzungen sozusagen die Daumenschrauben anziehen und sagen: Jetzt musst du dir eine Arbeit suchen. - Das kann so nicht funktionieren. Da waren die Ländervertreter dagegen. Ich halte es auch für falsch, so zu argumentieren.

Insofern würde ich Ihnen Ihre Angst nehmen. Wir würden da keinesfalls mitmachen, soweit ich weiß auch die anderen Länder nicht, wenn solche Vorschläge kämen.

War das die Antwort auf die Nachfrage?

(Frau Kaiser [DIE LINKE]: Nein!)

Dann stellen Sie die Nachfrage.

Danke für die klare Positionierung. Ich denke, es ist auch ein wichtiges Signal an die Ein-Eltern-Familien. Denn ich stehe absolut zu dieser Richtlinie, die Sie hier beschrieben haben.

Dennoch gibt es in dem ganzen System eine Reihe von Widersprüchen, die aktuell, mit Beginn dieses Jahres, entstanden sind. Ein Widerspruch ist zum Beispiel, dass mit Beginn des Jahres ALG II beziehende Ein-Eltern-Familien keine Zuschüsse mehr für Essengeld oder Vereinstätigkeit ihrer Kinder erhalten, die nach dem BuT, Bildungs- und Teilhabepaket, gezahlt worden sind, wenn sie Unterhaltsvorschuss erhalten. Den Unterhaltsvorschuss zahlen die Landkreise eben genau in Höhe der Bedarfssätze, die dann wiederum mit einer Null-Stelle im ALG-II-Bescheid vermerkt sind. Real bleibt die öffentlich gezahlte Leistung gleich. Die Mutter bekommt aber in dem Fall keinen Zuschuss mehr für Essengeld und Freizeit der Kinder.

Sieht die Landesregierung die Möglichkeit, derartige Widersprüche im Sinne der betroffenen Ein-Eltern-Familien zu korrigieren?

Dass der Unterhaltsvorschuss mit dem Bedarf verrechnet wird, ist Usus; das ist schon immer so. Das hat aber überhaupt nichts damit zu tun, ob die Hortzeiten, Essengeldzuschüsse oder Ähnliches weiterbezahlt werden. Aus meiner Sicht - da müssten wir uns einen konkreten Fall ansehen - hat das eine mit dem anderen nichts zu tun. Ich kenne Landkreise, die derzeit argumentieren: Es gibt diesen Zuschuss zu den KdU nicht mehr, also lassen wir auch diese Leistung wegfallen. Andererseits muss man deutlich sagen: Es war bisher nur der Zuschuss für die KdU gezahlt worden, es gab keine Zweckbindung für diese Leistung. Es war immer die Hoffnung damit verbunden, dass damit zum Beispiel bezahlt wird. Wenn ich aber sehe, dass in Brandenburg einige Jobcenter oder Landkreise nur 60 oder 70 % der bisherigen KdU-Zuschüsse in tatsächliche Leistungen des BuT umgewandelt haben, haben sie das Geld noch und können diese Leistungen zumindest vorerst noch gewähren. Ich glaube, nur Cottbus hat in den letzten Jahren zu 100 % ausgeschöpft. Insofern wäre da auf jeden Fall noch Geld, das der Bund für diese Leistungen zur Verfügung gestellt hat. Dass die Verrechnung mit anderen Einnahmen stattfindet, ist eine vollkommen andere Kiste, hat damit gar nichts zu tun.

(Frau Kaiser [DIE LINKE]: Also können wir das viel- leicht klären?)

- Da bräuchte ich den konkreten Fall, dann können wir dem nachgehen.

(Frau Kaiser [DIE LINKE]: Ja, den bekommen Sie!)

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 1493 (Definition des günstigen Erhaltungszustands der Wolfspopulation), die der Abgeordnete Dombrowski stellt.

Am 10. Januar 2014 erklärte der sächsische Umweltminister Frank Kupfer in einem Interview mit der „Sächsischen Zeitung“, dass Eingriffe in den Wolfsbestand dann möglich seien, wenn in einem Gebiet mindestens 250 erwachsene und reproduktionsfähige Tiere leben und diese im Austausch mit anderen Populationen stehen würden. Anderenfalls würde die erforderliche Mindestzahl bei 1 000 adulten und reproduktionsfähigen Individuen liegen, um einen günstigen Erhaltungszustand der Art zu erreichen.

Ich frage die Landesregierung: Wie definiert sie den natürlichen bzw. günstigen Erhaltungszustand der nach deutschem und europäischem Recht streng geschützten Art im deutschwestpolnischen Wolfsgebiet?

Die Antwort gibt uns Ministerin Tack.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dombrowski, die Landesregierung schließt sich auf die Frage nach dem günstigen Erhaltungszustand der mitteleuropäischen Flachlandpopulation des europäischen Grauwolfs - so ist die genaue und offizielle Bezeichnung des Wolfsbestands im deutsch-polnischen Wolfsgebiet - der für die Mitgliedsstaaten der EU verbindlichen Position an. Also sowohl in Sachsen als auch in Brandenburg sind die Positionen eindeutig. Demnach muss eine Wolfspopulation mit günstigem Erhaltungszustand mindestens 1 000 erwachsene Tiere umfassen. Das ist die Feststellung laut EU-Definition. Wir haben es in unserem schönen Wolfsmanagementplan - ich habe ihn noch einmal mitgebracht so beschrieben und hier im Parlament auch schon des Öfteren diskutiert.

Sie haben nach den Eingriffen gefragt und möchten deutlich gemacht haben, bezogen auf den Kollegen Kupfer in Sachsen, wie es um die Bedingungen bei den Eingriffen steht. Ich will noch einmal deutlich sagen, dass Eingriffe in den Wolfsbestand nicht erst nach Erreichen eines günstigen Erhaltungszustandes möglich sind. Vielmehr sind Ausnahmen, und die sind ja vielleicht von Interesse, schon jetzt möglich, wenn eine der in § 45 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz genannten Ausnahmevoraussetzungen vorliegt - auch dann, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind und sich durch die Ausnahme der Erhaltungszustand der betroffenen Population nicht verschlechtert. Wenn ansonsten unmittelbare Gefahr für den Menschen besteht - ich glaube, das ist noch einmal eine wichtige Aussage -, kann eine Entnahme von Wölfen aus der Population auch bei einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes zugelassen werden. Das ist völlig klar; wenn vom Wolf Gefahr für den Menschen ausgeht, muss reagiert werden. Das ist geboten.

Ich will aber noch dem Eindruck entgegentreten, dass Eingriffe in den Wolfsbestand quasi automatisch möglich seien, sobald

sich die mitteleuropäische Flachlandpopulation in einem günstigen Erhaltungszustand befindet. Da will ich deutlich sagen: Das ist keinesfalls so. Auch dann wäre ein Eingriff nur zulässig, wenn eine der gesetzlichen Ausnahmevoraussetzungen, auf die ich gerade eingegangen bin, vorliegt und wenn der Eingriff alternativlos ist, es also keine andere Entscheidung gibt, und dadurch keine Verschlechterung des Erhaltungszustandes eintritt.

Zudem wäre bei der Entscheidung über einen Eingriff allein der Wolfsbestand in Brandenburg bzw. dem jeweiligen Bundesland maßgeblich, und dessen Erhaltungszustand darf sich jeweils nicht verschlechtern. Ich will ergänzend sagen, dass bei uns im zuständigen Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz in Brandenburg gegenwärtig bekannt ist, dass wir elf Rudel haben, die natürlich wandern; Teile des Rudels wandern nach Sachsen-Anhalt und auch nach Sachsen. Und bei uns in Brandenburg sind noch zwei Wolfspaare und zwei Einzelwölfe zu Hause.

Es gibt Fragebedarf beim Fragesteller. Herr Dombrowski, bitte.

Frau Ministerin, eigentlich haben Sie meine Frage nicht beantwortet.

(Ministerin Tack: Doch, ich denke schon!)

Deshalb noch einmal dazu, worum es im Kern geht: Welche stabile Wolfspopulation nehmen Sie zur Grundlage Ihrer Entscheidungen oder Ihres Handelns? Gehen Sie davon aus, dass Westpolen und Ostdeutschland eine eigene Population haben, oder schließen Sie sich der Meinung der polnischen Wissenschaftler an, die in einem Gutachten festgestellt haben, dass es sich bei der Wolfspopulation in Ostdeutschland und Westpolen um den westlichen Rand der Wolfspopulation aus Nordosteuropa handelt? Darum geht es im Grunde genommen. Sie haben Eingriffsdinge vorgetragen, aber nicht gesagt, was Sie eigentlich zur Grundlage des günstigen Erhaltungszustandes genommen haben. Das wollte ich eigentlich wissen.

Herr Kollege Dombrowski, ganz zu Beginn habe ich gesagt. Es geht um die mitteleuropäische Flachlandpopulation des europäischen Grauwolfs, bezogen auf das deutsch-polnische Wolfsgebiet, nur das. Dass es darüber hinaus weitergehende gibt, das wissen wir. Aber wir haben in der Diskussion um den Wolfsmanagementplan - wenn Sie sich erinnern - genau das zugrunde gelegt, und das ist auch die Basis für die Mitgliedsstaaten, sozusagen die Position des EU-Rechts. Das ist unsere Ausgangsposition.

Weitere Fragen hat der Abgeordnete Schippel.

Frau Ministerin, Sie haben, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, eine Mindestzahl von 1 000 genannt. Nun hatten wir leidvolle Erfahrungen im Umgang mit den Zahlen von Kormora

nen und Ähnliches. Können Sie denn eine Höchstzahl nennen? Wo eine Mindestzahl vorhanden ist, müsste es ja theoretisch auch eine Höchstzahl geben, bei deren Erreichen man definitiv sagt: Wir greifen ein, weil es zu viel ist.

Lieber Kollege Schippel, eine solche Zahl gibt es nicht. Es geht um den günstigen Erhaltungszustand, und man geht davon aus, dass dieser bei 1 000 Tieren liegt. Es gibt dazu eine entsprechende EU-Regelung. Eine Obergrenze gibt es nicht. Fälschlicherweise wird immer davon ausgegangen, dass wir die Wölfe ansiedeln. Nein, sie kommen von selbst, weil sie hier wieder gute Lebensbedingungen haben. Nach Schätzungen leben 70 bis 90 Wölfe in Brandenburg, aber natürlich gibt es auch „Abwanderung“ in die Nachbarländer. Es gibt keine Obergrenze, sondern es ging um den günstigen Erhaltungszustand, und der entspricht 1 000 Tieren.