Einige mögen die Frage stellen, warum wir das eigentlich machen. Wir wissen, dass ungefähr 70 % unserer brandenburgischen Studentinnen und Studenten nach dem Studium nicht im Lande bleiben. Da war die Überlegung: Lasst uns doch etwas unternehmen, damit die Bindungskräfte zwischen den brandenburgischen Unternehmen und den hier Studierenden gefestigt bzw. überhaupt erst Beziehungen aufgebaut werden. Wir kamen auf die Idee, Stipendien zu zahlen, sodass junge Leute hier gehalten werden.
Ich darf an dieser Stelle verkünden, dass es das Ziel sein sollte, auch künftige Generationen hier zu halten. Matthias Platzeck ist gerade eben zum zweiten Mal Opa geworden. Lieber Matthias, noch herzlichen Glückwunsch dazu!
Auch seine Enkelin sollte die Möglichkeit haben, hier in Brandenburg die Schule zu besuchen und zu studieren.
Das Brandenburg-Stipendium gibt es in zwei Ausprägungen: Gefördert wird zum einen die Vergabe von Stipendien zur Erstellung einer Abschlussarbeit im Rahmen eines Hochschulstudiums, also einer Bachelor- oder Masterarbeit. Für ein halbes Jahr werden bei einem Stipendium von mindestens 500 Euro 375 Euro gefördert. Das Unternehmen zahlt 125 Euro. Das entspricht einer 75%-Förderung.
Zum anderen besteht die Möglichkeit, ein ganzes Jahr lang einen Werkstudenten im Rahmen eines betrieblichen Innovationsprojektes zu fördern. Viele große Unternehmen in Brandenburg arbeiten schon mit Werkstudenten. Die KMUs haben immer gesagt, sie könnten sich das nicht leisten. Darauf haben wir gesagt: Okay, dann tragen wir für zwölf Monate 75 % - das Unternehmen 25 % - des Bruttogehalts von mindestens 830 Euro, sodass der Werkstudent für ungefähr 20 Stunden pro Woche im Unternehmen arbeiten kann.
Zwei Drittel der Anträge konzentrieren sich auf die Werkstudenten. Ein Drittel der Anträge bezog sich darauf, dass Studenten aus anderen Bundesländern in das Unternehmen geholt werden sollten; auch das ist natürlich möglich. Es geht darum, die KMUs zu stärken und dafür zu sorgen, dass junge Leute ins Land kommen.
Das Programm richtet sich an junge Leute in ihrer aktiven Studierendenzeit. Ich meine, mit dem Brandenburg-Stipendium wird auch eine gute Möglichkeit für die Betriebe in unserem Land eröffnet, einen tieferen Einblick in unsere Wissenschaftslandschaft zu gewinnen. Was den Wissenstransfer anbelangt, ist ja noch einiges zu tun. Macht denn Ihr Haus auch etwas für diejenigen, die schon fertig sind, um diese ausgebildeten jungen Fachkräfte in unserem Land zu halten?
Ja, und zwar wiederum nicht nur für Studentinnen und Studenten, die aus Brandenburg kommen, sondern auch für die aus anderen Bundesländern. Ich habe kürzlich ein Unternehmen besucht, das zwei „Innovationsassistenten“ eingestellt hat, die aus Rostock kamen und nun in dem Betrieb etwas Innovatives machen. Hier gilt die Förderung: 60 % für zwei Jahre.
Wir fördern innovative Projekte, die zwar nicht unbedingt für den Markt, sehr wohl aber für das Unternehmen neu sein müssen. Ein Unternehmen will sich zum Beispiel bei der Energieeinsparung besonders hervortun, also neue Sachen angehen oder sich zertifizieren lassen. Das Unternehmen kann sich dafür den Absolventen einer Universität holen. Der Abschluss darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Zwei Jahre lang gewähren wir einen Zuschlag von 60 % auf den Lohn des jungen Absolventen. Ich glaube, es gibt 216 oder 217 Anträge bzw. eingestellte Absolventen.
Danke, Herr Minister, für diese Information. Sie haben gesagt, dass für das Brandenburg-Stipendium etwa ein Drittel der Anträge von Studierenden außerhalb Brandenburgs komme. Können Sie für die zwei Drittel, die also aus dem eigenen Land kommen, in etwa aufschlüsseln, von welchen Hochschulen sie kommen? Gibt es da Schwerpunkte, zum Beispiel den Raum Potsdam, oder sind es vor allem die Absolventen von Fachhochschulen? Lässt sich das irgendwie aufschlüsseln?
gen, dass es im Wesentlichen technische Berufe sind. Woher nun im Detail, weiß ich jetzt nicht aus dem Hut.
Vielen Dank. - Die Mikros funktionieren wieder, sodass wir zur Frage 1476 (Umfassende Nutzung der Europäischen Sozi- alfondsmittel für Brandenburg) kommen können, die der Abgeordnete Bernig stellt. Bitte.
Das Bundesarbeitsministerium bestätigte am vorletzten Wochenende Pressemeldungen, denen zufolge mit Stand November 2013 durch die Bundesrepublik erst 63 % der Mittel des Europäischen Sozialfonds abgerufen wurden, die in der Zeit von 2007 bis 2013 zur Verfügung stehen. Für den Bund waren das rund 3,5 Milliarden, für die Länder weitere 5,8 Milliarden Euro. Der „Bindungsstand“ - also die per Zuwendungsbescheid schon an konkrete Projekte gebundenen Mittel - liegt auf Bundesebene wiederum bereits bei 93 % der Sozialfondsmittel.
Ich frage die Landesregierung: Wie ist der Stand der Abrufung sowie der Bindung der Sozialfondsmittel im Land Brandenburg?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werter Kollege Bernig, im November haben wir im Ausschuss schon einmal darüber berichtet und auch die Zahlen genannt; sie sind seither nicht wesentlich anders. Es sieht also gar nicht so gut aus, wie man meinen möchte. Wer in den letzten Jahren durchs Land gefahren ist, der weiß auch, warum.
Mir haben die Träger schon 2010 gesagt, dass es sehr schwierig ist, die Maßnahmen, die man bewilligt bekommen hat, dann auch mit den Maßnahmeteilnehmern zu besetzen. Die Projekte, im Prinzip das ganze OP, wurden in den Jahren 2005 und 2006 geschrieben. Und dann galt es ab 2007. Die Arbeitslosigkeit war 2005 mehr als doppelt so hoch wie heute. Natürlich haben die Träger jetzt große Probleme, gerade wenn sie Fortbildungsmaßnahmen geplant hatten, zum Beispiel für Langzeitarbeitslose, die dann auch mit dieser Klientel zu besetzen. Das merkt man immer wieder. Insofern ist es gar nicht verwunderlich, dass bei uns - ich habe mir die Zahlen gerade noch einmal geben lassen - per Stand 31.12. 503,64 Millionen Euro per Bescheid gebunden sind. Das sind 81 %, das ist nicht schlecht. Das Problem ist nur: Per Bescheid gebundene Mittel heißt erst einmal, dass der Träger die Maßnahme durchführen könnte, er sie aber noch lange nicht so abrechnen kann, wie er es vielleicht geplant hat, also vielleicht mit 20 oder 25 Teilnehmern, weil davon nur die Hälfte kommt. Dann haben wir wiederum große Probleme mit dem Mittelabruf in Brüssel. Da sind wir in der Tat erst bei 61 %.
Aber ich muss noch einmal korrigierend sagen: Das Programm kann natürlich noch bis zum Jahr 2015 laufen. Wir können also 2015 noch bewilligen. Das Problem ist nur: Wir müssen spätestens 2017 abgerechnet haben. Das heißt also: In der Regel ge
ben wir Erstbewilligungsbescheide, zum Beispiel zu dem gerade genannten Projekt Innovationsassistent oder BrandenburgStipendium heraus, die reichen bis März 2015. Ein paar einfache Sachen, die man leicht administrieren kann - das hatte ich gesagt -, können von mir aus auch gerne bis in den Herbst 2015 hineinreichen, aber es muss sichergestellt sein, dass wir diese Maßnahmen dann auch bis 2017 abrechnen können. Am Ende werden wir das Geld vielleicht nicht ganz ausgeben. Aber ich möchte auch nicht, dass wir das Geld bewilligt haben und dann darauf sitzenbleiben. Das wäre für die Haushaltskasse besonders gefährlich. Insofern achten wir darauf, dass wir bis 2015 noch bewilligen. Aber wir wollen diese Maßnahmen dann natürlich auch abrechnen. Da hat es also große Änderungen gegeben, Innovationsassistent/Brandenburg-Stipendium ist ein Beispiel.
Sie haben mitbekommen, wir haben gerade in den letzten Jahren noch einmal viele neue Richtlinien aufgelegt. Es gibt die Möglichkeit, Existenzgründungen zu fördern. Wir haben gerade eine Sozialpartner-Richtlinie aufgelegt. Ich darf kurz daran erinnern, dass wir die Integrationsbegleiter, zu denen auch noch eine Frage kommt, auch als neues Programm dazugeschrieben haben, weil eben die alten Programme nicht so laufen, wie wir das eigentlich geplant hatten. Trotzdem danke für die Frage.
Und vielen Dank für die Antwort. - Der Abgeordnete Homeyer stellt die Frage 1477 (Existenz der gemeinsamen Kindernach- sorgeklinik Berlin-Brandenburg GmbH).
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich freue mich, dass ich diese Frage stellen darf; denn wir hatten ja heute Morgen eine Aktuelle Stunde zur Gesundheitspolitik auf Antrag der Linksfraktion. Ich freue mich auf die Antwort unserer Landesregierung auf diese Frage.
Seit dem 13. März 2009 führt die gemeinnützige Kindernachsorgeklinik Berlin-Brandenburg GmbH in Bernau die familienorientierte Rehabilitation von krebs- bzw. herzkranken Kindern und Jugendlichen nach einem von den Krankenkassen anerkannten und wissenschaftlich belegbaren Konzept durch.
Die jungen Patienten werden dort im Beisein ihrer Eltern nach ihren Chemotherapien, Bestrahlungen, Tumoroperationen, Knochenmarktransplantationen oder auch Herzoperationen in einer vierwöchigen Rehabilitation behandelt.
Die gemeinnützige Klinik ist die einzige familienorientierte Nachsorgeklinik für diese Indikationen in den neuen Bundesländern. Bis Ende 2016 muss die Kindernachsorgeklinik Berlin-Brandenburg einen Neubau in Strausberg realisieren, da der bisherige Vermieter die Klinik in eine andere Nutzung überführen wird.
Die Klinik trägt sich aus den knapp bemessenen Pflegesätzen der Krankenkassen. Für zusätzliche Projekte und Anschaffungen von medizinischen Geräten ist man immer in großem Maße auf Spenden angewiesen.
Da die Reha-Einrichtung keinen Anspruch auf EU- oder sonstige Fördermittel des Landes oder des Bundes hat, ist ihre Existenz gefährdet.
Ich frage die Landesregierung: Was gedenkt sie zu tun, um der Kindernachsorgeklinik, die weit über die Grenzen von Brandenburg hinaus bekannt geworden ist, eine Zukunftschance zu geben und sie in ihrer Existenz zu unterstützen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Homeyer, ich möchte Sie freundlichst daran erinnern, dass ich zu dieser Situation hier schon zweimal auf Nachfragen der Kollegen von der SPD und der Linksfraktion gesprochen habe. Es hat sich an der Situation leider nichts geändert. Sie wissen, dass die familienorientierte Reha im Gesundheitssystem bisher leider keine sachgerechte Kostenerstattung erfahren kann, wenn wir nicht gegen Gesetze verstoßen wollen, und das wollen wir nicht.
Sie wissen, wenn Sie sich an meine Antworten aus vergangenen Zeiten erinnern, dass wir mit der Geschäftsführung und auch mit dem neuen Geschäftsführer der Kindernachsorgeklinik mehrere Gespräche geführt haben. Ich war in Wandlitz vor Ort, habe mir alles angesehen. Es ist völlig berechtigt, dass ein Neubau errichtet wird und bessere Bedingungen geschaffen werden. Nur: Die Finanzierung ist völlig offen. Ich war auch bei meiner Kollegin Kaiser in Strausberg. Wir waren mit den kommunal Verantwortlichen und mit denen der Kindernachsorgeklinik zusammen. Wir haben alle Modalitäten, die es gibt, abgewogen.
Eines will ich Ihnen sagen: Wir haben ein großes Interesse daran, dass dieses Angebot, das einzige in den ostdeutschen Ländern, erhalten bleibt, gar keine Frage. Wir werden uns auch weiterhin dafür engagieren, dass wir Lösungen finden. Wir werden mit Ihnen gemeinsam, wenn das gewünscht ist, Spenden einwerben. Ich habe zum Beispiel alle Gesundheitsminister der ostdeutschen Länder angeschrieben und auf diese Situation aufmerksam gemacht und Unterstützung in dem Sinne erfahren, dass alle ein Interesse an dieser Einrichtung geäußert haben. Aber die Finanzierung steht noch aus. Deshalb ist es eine gute Entscheidung, den Mietvertrag bis 2016 zu verlängern, damit alle Beteiligten noch Spielraum haben, darüber nachzudenken, ob ihnen etwas einfällt, bzw. ganz aktiv um Spenden zu werben. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin, für Ihre Antwort. Ich weiß natürlich, dass viele Kollegen aus allen Fraktionen sich aktiv für die Kindernachsorgeklinik engagieren. Aber man scheint jetzt an einen Punkt gekommen zu sein, wo es um Entscheidungen geht. Ich glaube, und das ist auch meine Frage an Sie als Fachministerin, dass Spenden und der Aufruf an andere Bundesländer alleine nicht ausreichen werden, um die Kindernachsorge
klinik bei uns halten zu können. Also ganz konkret an Sie, Frau Ministerin: Sehen Sie auch in Bezug auf mögliche Ermessensspielräume - der Finanzminister war ja auch schon eingeschaltet - Chancen, ohne Gesetze verletzen zu müssen, die Finanzierung dieses Vorhabens durch das Land zu begleiten - wir haben ja verschiedene Finanzierungsinstrumente -, auch Privatbanken und Hausbanken bei ihrem Engagement zu unterstützen? Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie hier heute ein wenig konkreter werden könnten.
Herr Homeyer, gerne. Ich habe ja gesagt, wir denken über alles nach, und Sie haben richtig erwähnt, der Finanzminister, der Wirtschaftsminister, unser Ressort, die Staatskanzlei und auch die ILB sind schon in die Überlegungen, was wir tun können, einbezogen, damit wir eine Lösung finden. Im Augenblick gibt es keine - das habe ich deutlich gesagt -, wenn wir nicht gegen Gesetze verstoßen wollen. Das zum einen. Zum anderen habe ich angeboten, mit dem neuen Geschäftsführer der Nachsorgeklinik noch einmal eine Abwägung vorzunehmen. Ich glaube, es ist gerechtfertigt, das Problem dem neuen Gesundheitsminister anzutragen; das werde ich gern tun.
Ich bin dem Abgeordneten Homeyer für dieses Thema sehr dankbar. Inzwischen hat es in der Stadt Strausberg einen Runden Tisch zusammen mit dem Landkreis gegeben, das politische Bekenntnis für den Einsatz ist vorhanden, und auch die Krankenhaus Märkisch-Oderland GmbH hat ihre Bereitschaft zur Mitarbeit signalisiert. Nichtsdestotrotz besteht das Problem, dass das eine nachhaltig finanzierte Einrichtung sein könnte, weil die Kosten für diese Reha günstiger und gleichwohl die Bedingungen für die Kinder und Eltern viel besser sind als in Kliniken, aber diese Einrichtung in keinen Fördertopf passt. Deshalb frage ich: Sieht die Landesregierung die Möglichkeit, über Verhandlungen zur Überarbeitung der Pflegesätze für diese Einrichtung die künftige Finanzierung zu verbessern bzw. ein Refinanzierungsmodell von Baukosten verlässlicher zu gestalten? Da besteht Handlungsbedarf. Sehen Sie überdies eine Möglichkeit, diese in Ostdeutschland einmalige Einrichtung über politische Bemühungen der Ministerkollegen aus den anderen Bundesländern und auch der Bundesregierung so weit zu unterstützen, dass wir - wie Herr Homeyer warnt zu einer politischen Entscheidung kommen, ohne - selbstverständlich - geltende Gesetze verletzen zu müssen?
Die Argumente sind ausgetauscht. Ich will Ihnen gern versichern: Ich werde mich an den neuen Bundesminister wenden und rege an, dass wir das Thema auf die Tagesordnung der ersten Sitzung des gemeinsamen Landesgremiums - sie findet im März statt - setzen. Ich versichere: Wir haben nach jetzigen Gesichtspunkten alles abgecheckt, aber die Entwicklung ist noch offen. Vielleicht gibt es eine Chance, über die Punkte, die Sie angesprochen haben, Frau Kaiser - zum Beispiel die Pflegesatzfinanzierung zu öffnen -, zu einem guten Ergebnis zu kommen. Das will ich gern versuchen. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 1478 (Spartipps für Ar- beitslosengeld-II-Bezieher), gestellt vom Abgeordneten Büttner.
Um Bezieher von Arbeitslosengeld II über ihre Rechte und Pflichten zu informieren, hat das Jobcenter Pinneberg einen Ratgeber veröffentlicht, welcher auch Tipps enthält, mit deren Hilfe Leistungsempfänger ihre Kosten im Alltag senken können. So enthält die Broschüre Hinweise, wie etwa bei den Nebenkosten oder beim Einkauf die Ausgaben gesenkt werden können. Die Bundesagentur für Arbeit lobt die Publikation und auch bei den Betroffenen kommt der Wegweiser nach Aussage der Mitarbeiter des Jobcenters gut an.