Es liegt keine Dringliche Anfrage vor. Wir kommen zur Frage 1401 (Aufbauförderung für Existenzgründer im Land Brandenburg), gestellt von Frau Abgeordneter Lieske. Ich gehe davon aus, dass die Frage zusammen mit Frage 1402 (Förde- rung von Existenzgründungen im Land Brandenburg) beantwortet wird; sie wird von Herrn Abgeordneten Marco Büchel gestellt. - Frau Abgeordnete Lieske, bitte.
Brandenburg wird im bundesdeutschen Vergleich für die positive Entwicklung der Existenzgründungen gelobt und mit Prei
sen geehrt. Und doch beklagen vereinzelt - so auch in MärkischOderland - Gründer, dass der langwierige und manchmal sehr bürokratische Prozess, die Aufbauförderung im Land Brandenburg zu erhalten, den Schritt in die Selbstständigkeit erschwere.
Ich frage daher die Landesregierung: Wie werden die Erfahrungen aus der Umsetzung der derzeitigen Existenzgründerrichtlinie bei der Erarbeitung einer neuen Richtlinie berücksichtigt, und wie wird dabei auch das Thema Bürokratieabbau - Sie merken, ich kann es schon schlecht aussprechen - beleuchtet?
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Lieske. - Herr Abgeordneter Büchel stellt die ähnlich lautende Frage 1402.
Wie eben schon deutlich geworden ist, ist Brandenburg in puncto Unternehmensgründungen in einer Führungsrolle. Dies unterstrich auch Minister Baaske bei einem Besuch im Landkreis Märkisch-Oderland. Damit es so bleibt und weiterhin befördert wird, kündigte er für die neue EU-Förderperiode ab 2014 auch eine Förderung von Existenzgründungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds an.
Ich frage die Landesregierung: Welche weiteren konkreten Pläne gibt es abgesehen von dem in diesem Zusammenhang genannten Zuschuss zum Lebensunterhalt für die Förderung von Existenzgründern ab 2014?
Frau Vizepräsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal einen schönen guten Morgen!
In der Tat: Brandenburg ist ein Gründerland. Wir haben in den letzten Jahren mit unseren Gründungsinitiativen und den Zuschüssen, die wir in das ganze Szenario geben, sehr gute Erfahrungen gemacht und sind da eigentlich ganz gut aufgestellt. Einer hat uns allerdings einen dicken Strich durch die Rechnung gemacht, und zwar der Bund. Bisher gab es eine recht gut laufende Existenzgründungsrichtlinie des Bundes. Das heißt, die Arbeitsagenturen haben Zuschüsse gezahlt, wenn sich jemand selbstständig machen wollte. Hier gab es einen Rückgang um 80 %, also einen regelrechten Einbruch. Das ist natürlich zu merken. Genau hier wollen wir ansetzen und zusehen, dass wir das wieder stabilisieren können.
Wir haben ein Netz, durch das wir mitkriegen, ob Gründungen stattfinden oder nicht. In Brandenburg heißt das Lotsendienste.
Die Lotsendienste arbeiten an den Hochschulen und Universitäten, aber auch relativ frei an Gewerbezentren. Insbesondere für junge Leute gibt es da ganz gute Verfahren. Bei Ihnen in Märkisch-Oderland, Frau Lieske, gibt es ein extra System; es heißt „young companies“. Im Bereich der Handwerkskammer Potsdam heißt es „enterprise“ und in der Lausitz nennt man es „Zukunft Lausitz“. Es ist ein gutes System. Jemand, der eine Idee und vielleicht auch schon ein paar Euro von der Bank hat, kann sich dort vorstellen und die Machbarkeit erfragen. Wenn es dann heißt, ja, das ist in Ordnung, gehen sie zur BA und wollen einen Existenzgründungszuschuss haben. Dort heißt es: Neese! Haben wir nicht.
Genau da, Frau Lieske, bringen Sie vielleicht gerade etwas durcheinander, denn die Aufbauförderung Brandenburg gibt es noch gar nicht. Insofern kann noch niemand sagen, sie sei zu bürokratisch. Bei den Programmen, die bei der BA abgerufen werden, entsteht in der Tat mitunter der Eindruck, dass dies eine Landesförderung sei. Sie sind zögerlich und sagen, man müsse erst noch einmal gucken, anstatt den Leuten reinen Wein einzuschenken und zu sagen: Wir haben kein Geld. - Das ist der Punkt. Da werden die Leute von Pontius zu Pilatus geschickt, kommen auch zu mir und sagen: Da ist eine riesige Bürokratie im Gange. - Ich sage: Vergesst es, die haben kein Geld und werden euch nichts geben. - Da haben wir gesagt, lasst uns doch mal prüfen, ob wir nicht aus dem ESF Geld nehmen können. Das tun wir jetzt. Das Programm wird, wenn der Kollege Markov mitgezeichnet hat, in den nächsten Wochen starten. Wir wollen 725 Euro für ein Jahr nach der Gründung gewähren. Das Geld darf aber nicht in das Unternehmen direkt fließen, sondern muss zum Beispiel für die Sozialversicherung aufgewandt werden. Derjenige, der die Mittel beantragt, muss nachweisen, dass er sozialversichert ist. Er kann auch seinen Lebensunterhalt damit bestreiten, aber es darf eben nicht - ich sage mal - etwa zum Einkauf von irgendwelchen Materialien, die man für das Unternehmen braucht, verwendet werden. Uns geht es darum, dass der Unternehmensgründer sozial abgesichert ist und mithilfe des Geldes eben auch durchkommt.
Die Frage von Herrn Büchel zielt in die Richtung: Wie geht es weiter? Wir wollen das Netz der Unternehmensberatung und der Lotsendienste fortführen. Die Gültigkeit der Richtlinie wird zunächst einmal bis hinein in die neue Förderperiode verlängert. Die Existenzgründung ist als einer von vier Schwerpunkten im neuen ESF-Programm enthalten. Das heißt, es wird also auch nach dem Jahr 2014 weitergehen, wahrscheinlich in einer ähnlichen Struktur, weil wir dafür auch Auszeichnung aus Brüssel erfahren haben. Ich gehe davon aus, dass es in Brüssel relativ gut durchgewunken wird. Diese Beratung wird es also weiterhin geben. Ob wir auch weiterhin den Zuschuss geben müssen, hängt vom Bund ab. Wenn der Bund wieder einstiege, wäre ich froh; dann könnten wir da wieder zurückgehen. Auf jeden Fall wird es mit der Existenzgründungspolitik als solcher in Brandenburg weitergehen. - Ich sehe eine Nachfrage.
Wenn ich es richtig verstanden habe, wird auch zukünftig über die Lotsendienste ein konkreter Ansprechpartner für Existenz
Es gibt eine Frage von Herrn Bommert, die zur rechten Zeit angekündigt worden ist. Herr Abgeordneter Bommert, Sie haben das Wort.
Herr Minister, Sie sprachen gerade davon, dass Sie nur den Lebensunterhalt stützen wollen. Ein Problem ist doch aber - das hatten wir schon in einem Antrag zur Meistergründungsprämie, der von allen Kammern befürwortet wurde -: Wenn sich jemand selbstständig macht, geht er zur Bank und erfährt: Ohne Eigenmittel läuft da nicht viel. Ist es dann nicht vielleicht doch sinnvoller, über diese Prämie - oder wie man es nennen will - nachzudenken und sie in Ihre Überlegung einfließen zu lassen? Wenn Menschen Unternehmen gründen wollen, brauchen sie dieses Geld. Ohne wird es nichts. Manche Leute stehen sicherlich vor dem Problem und sagen: Ich würde mich ja selbstständig machen, aber wenn ich zur Bank gehe und keine eigenen Mittel mitbringe, werde ich die Finanzierung nicht bekommen und kann mich somit nicht selbstständig machen. Ich glaube, die Katze beißt sich in den Schwanz, wenn man nur auf diese Förderung abzielt und sagt: Der Existenzgründer bekommt 725 Euro für ein Jahr als Zuschuss zum Lebensunterhalt.
Herr Kollege, den Zuschuss in Höhe von 725 Euro kann natürlich auch ein Meister, der derzeit angestellt bzw. beschäftigt ist, beantragen. Diese Förderung zielt nicht nur auf Erwerbslose, sondern auch auf Erwerbstätige, auf Menschen mit Berufsabschluss. Jeder kann diesen Zuschuss für eine Existenzgründung beantragen, Meister, Ingenieure, wer auch immer. Ich kenne Ihre Zielrichtung: Meisterprämie. Aber das ist ein sehr teures Programm, und wir müssten in große Tiefen tauchen, um es aufzulegen.
Vielen Dank, Herr Minister Baaske. - Die Frage 1403 (Aus- gliederung der Stadt Buckow aus dem Naturpark Märkische Schweiz) wird vom Abgeordneten Dombrowski gestellt.
Mit der Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung als Naturpark „Märkische Schweiz“ vom 12.09.1990 wurden noch vor der Geltung von bundesdeutschem Recht Naturschutzgebiete und ein Landschaftsschutzgebiet als Naturpark festgesetzt. Dabei wurde das Gebiet der Stadt Buckow in
die Gebietskulisse mit übernommen. Diese Tatsache führt immer wieder zu Schwierigkeiten bei der Aufstellung eines Flächennutzungsplans für die Stadt. Obwohl nach dem Urteil des OVG Greifswald vom 20.04.1994 der § 9 Nr. 3 der NaturparkVerordnung für nicht rechtswirksam erklärt wurde und demnach bei der Aufstellung von Bauleitplänen durch die Stadt kein Einvernehmen mit der Naturparkverwaltung herzustellen ist, behindert die Naturparkverwaltung immer wieder die Entwicklungsplanungen der Stadt Buckow. Zudem berichtete Staatssekretärin Hartwig-Tiedt in der Sitzung des zuständigen Fachausschusses am 06.03.2013, dass das Umweltministerium beabsichtige, die Stadt aus der Schutzgebietskulisse auszugliedern.
Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten Schritte hat sie bisher unternommen, um die Stadt Buckow aus der Schutzgebietskulisse des Naturparks „Märkische Schweiz“ auszugliedern und der Stadt Buckow so eine städtebauliche Entwicklung ohne ständige Interventionen der Naturparkverwaltung und der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises zu ermöglichen, wie es im Übrigen auch das Urteil des OVG Greifswald aus dem Jahr 1994 vorsieht?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dombrowski, anknüpfend an die Berichterstattung der Staatssekretärin im Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz am 6. März - das war die letzte Information will ich Ihnen mitteilen, dass mehrere Gespräche stattgefunden haben. Frau Hartwig-Tiedt hatte von einer Vor-Ort-Besichtigung mit den Kollegen am 4. März berichtet; davon wissen Sie. Am 29. April hat eine Beratung meiner Abteilung Naturschutz mit den Amtsdirektoren, Bauamtsleitern und Bürgermeistern stattgefunden. Gemeinsam mit der unteren Naturschutzbehörde und Naturparkverwaltung gab es eine weitere Vor-Ort-Besichtigung. Am 21. Mai dieses Jahres erfolgte die Beratung unserer Kollegen mit der Stadt Buckow und dem Amt Märkische Schweiz zu Einzelflächen des Flächennutzungsplans. Im Ergebnis dieser Beratung wurden zu den Problemflächen, um die es geht, konkrete Feststellungen getroffen und gemeinsam Kompromisslösungen gefunden. Sie sind protokolliert worden; es gab ein gemeinsames Ergebnis. Es liegt aber bisher noch kein überarbeiteter Flächennutzungsplan der Stadt Buckow vor. Das ist der eine Weg.
Der andere Weg ist, dass die generelle Herausnahme der Ortslage der Stadt Buckow aus dem Naturpark so, wie es Anfang März im Ausschuss berichtet wurde, weiter forciert bzw. im Rahmen der in der nächsten Förderperiode - 2014 bis 2020 - ohnehin anstehenden Pflege- und Entwicklungsplanung für den Naturpark ganz konkret vorbereitet wird. Darüber sind Sie informiert.
Ziel dieses Verfahrens ist es dann, die Naturparkverordnung insgesamt mit einem neuen Kartensatz - das sind Liegenschaftskarten im Maßstab von 1:10 000 - zu versehen sowie alle Ortslagen aus dem Landschaftsschutzgebiet herauszulösen. Das ist der zweite Schritt.
Zum Urteil Greifswald aus dem Jahr 1994 möchte ich noch sagen, dass die Naturparkverordnung im Übrigen keinen allgemeinen Einvernehmensvorbehalt für Bauvorhaben in bebauten Gebieten, Siedlungen und Ortslagen enthält. Das in § 9 Nr. 3 der Naturparkverordnung geregelte Einvernehmen zu Bauleitplänen im Außenbereich wird seit dem Urteil 1994 in der Vollzugspraxis überhaupt nicht mehr angewandt. Dazu möchte ich ergänzend sagen, dass es einen Erlass aus dem Jahr 1995 gibt; dort kann man noch einmal nachschauen.
Ich denke, wir sind hier in guter Absprache mit der Stadt Buckow, damit diese weiterhin eine positive Entwicklung nehmen kann. Wir leisten vonseiten des zuständigen Ministeriums selbstverständlich jede notwendige Unterstützung.
Vielen Dank, Frau Ministerin Tack. Ich sehe, der Fragesteller hat noch Fragebedarf. Herr Abgeordneter Dombrowski, bitte.
Frau Ministerin, eine ganze Stadt liegt im Naturschutzgebiet! Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass Sie in Gesprächen sind und dass letztendlich die Gesamtentlassung der Stadt Buckow aus dem Naturschutzgebiet davon abhängig ist, inwieweit in der neuen EU-Förderperiode Geld dafür bereitgestellt werden kann?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, möglicherweise war es akustisch nicht ganz verständlich: Der eine Punkt war, dass wir uns jetzt zu den Konfliktflächen im Rahmen der Flächennutzungsplanung verständigt haben und dass die Stadt Buckow ihren geänderten Antrag des überarbeiteten Flächennutzungsplanes vorlegt, und der andere Punkt hat mit dem zu tun, was in der nächsten Förderperiode im Rahmen der anstehenden, zu leistenden Pflege- und Entwicklungsplanung für den Naturpark zu tun ist. In der Förderperiode 2014 bis 2020 wird dann dieser Prozess vollzogen, die Stadt Buckow sowie alle Ortsteile aus dem LSG herauszulösen.
Wir kommen damit zur Frage 1404 (Aktivitäten der Landesre- gierung gegen Rechtsextremismus im Süden Brandenburgs), gestellt durch Frau Abgeordnete Nonnemacher.
Spremberg ist laut Berichten des Verfassungsschutzes und des Vereins Opferperspektive e. V. zusammen mit dem gesamten Süden Brandenburgs ein regionaler Schwerpunkt rechtsmotivierter Gewalttaten im Land Brandenburg. Die Gewalt zielt nicht nur auf alternative Jugendliche oder Ausländer. Auch die Presse ist schon Ziel von Einschüchterungsaktionen geworden. Die Ergebnisse der U18-Wahl in Spremberg vom 13. August 2013 mit über 33 % für die NPD lassen befürchten, dass sich rechtsextremes, menschenfeindliches Gedankengut bei Jugendlichen weiter verfestigt.
Ich frage daher die Landesregierung: Welche Maßnahmen hält sie unter anderem im Rahmen des Handlungskonzepts „Tolerantes Brandenburg“ in der Region für notwendig, damit kein Ort in Brandenburg als Angstzone bezeichnet werden muss?
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Nonnemacher, für diese Frage. Frau Ministerin Dr. Münch vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport wird sie beantworten.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Nonnemacher, die Landesregierung tritt mit aller Entschiedenheit gegen Rechtsextremismus, für Demokratie und Toleranz ein und fördert das Engagement der Bürgerinnen und Bürger gegen Rechtsextremismus. Ich denke, das zeigt auch die zahlreiche Präsenz von Mitgliedern der Landesregierung bei entsprechenden Protestaktionen gegen Rechts.
Es trifft zu, dass der Süden Brandenburgs - wie Sie sagen, Frau Nonnemacher - ein regionaler Schwerpunkt rechtsextremer Aktivitäten ist. Deswegen haben wir uns dafür eingesetzt, dass sowohl Cottbus als auch der Spree-Neiße-Kreis einen lokalen Aktionsplan für Demokratie, Vielfalt und Toleranz erhalten. Dieser lokale Aktionsplan läuft seit knapp zwei Jahren. Die beiden lokalen Aktionspläne sind gut miteinander vernetzt und haben in den vergangenen Jahren vor Ort viel bewirkt. Sie wissen aber genauso gut wie wir auch, dass man hier einen langen Atem braucht und nicht damit rechnen kann, sofortigen Erfolg zu haben.
Die Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg“ hat in den vergangenen vier Jahren mehr als 15 Projekte in Cottbus und Spree-Neiße gefördert und war mehr als 30-mal mit dem Demokratiemobil vor Ort. Das mobile Beratungsteam berät seit Jahren die Stadt Spremberg, aber auch andere Kommunen in Südbrandenburg, beim Umgang mit rechtsextremer Gewalt. Es hat zahlreiche Fortbildungen und Trainings mit lokalen Trägern durchgeführt und im Dezember 2012 die Broschüre „Brauner Spuk? - Rechtsextreme in Südbrandenburg und was wir tun können“ mit praktischen Handlungstipps veröffentlicht.
Der Verfassungsschutz hat im Juni dieses Jahres zusammen mit dem Städte- und Gemeindebund in Spremberg eine Veranstaltung zum Thema „Rechtsextremistische Parteien im Wahlkampf und Wechselwirkungen mit neonationalsozialistischen Strukturen“ für Verwaltungsmitarbeiter durchgeführt. Er war ebenfalls mehrfach mit seinem Info-Mobil vor Ort. Auch die brandenburgische Sportjugend hat in Südbrandenburg unter anderem Übungsleiterschulungen, Qualifizierungsmaßnahmen von Mitarbeitern in Kreissportbünden und individuelle Beratungen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus durchgeführt. Sie erinnern sich in diesem Zusammenhang sicherlich an die intensive Beratung beim Thema Kickboxen. Bei der Feuerwehr waren Mitarbeiter des Projekts „Ohne Blaulicht“ in den vergangenen zwei Jahren knapp 40-mal in Südbrandenburg vor Ort, um entsprechende Beratungen, Workshops und Projekte durchzuführen.
Ich könnte jetzt noch viele weitere Beispiele aufzählen, will hier aber erst einmal einen Punkt setzen, um meinen Beitrag nicht unnötig in die Länge zu ziehen. Ich will Ihnen das nur als