Wir haben heute mit Freude in der Zeitung lesen können, dass wir auch mit dem Neubau der Synagoge in Potsdam rechnen dürfen - dafür vielen Dank. Hat die Landesregierung einmal darüber nachgedacht, die Themen Neubau der Synagoge in Potsdam und Wiederaufbau der Garnisonkirche in einen Zusammenhang zu bringen?
Wäre es nicht wünschenswert, beide Dinge unter einem inhaltlichen Zusammenhang zu sehen, weil es für die Stadt schön wäre, beide Projekte verwirklichen zu können? Ich selbst bin ein Befürworter sowohl der Garnisonkirche als auch der Synagoge in Potsdam.
(Frau Kaiser [DIE LINKE]: Wo sind Sie bloß zur Schule gegangen, Herr Bretz? - Zuruf von der CDU: Für Abitur hat es gereicht!)
Meine Auffassung zum Thema Garnisonkirche habe ich im Kontext der eben beantworteten Frage geäußert.
Zur Frage der Synagoge haben Sie selbst gerade gesagt, dass nach dem, was derzeit Sachstand ist, eine Finanzierung bereits eingeplant ist. Ich bin sehr froh, dass die nächsten Schritte gemacht sind. Eine andere Sache ist, dass infolge von privater Initiative der Aufbau der Garnisonkirche unter einem guten Vorzeichen steht - auch aufgrund der zusätzlichen Mittel seitens des BKM. Und auch mit der Synagoge geht es Schritt für Schritt voran.
Vielen Dank. - Damit sind wir bei Frage 1363 (Weitergabe von Patientendaten), die die Abgeordnete Heinrich stellt.
Apotheken leisten einen wichtigen und unentbehrlichen Beitrag in der Patientenversorgung. Viele Bürger haben ein vertrauensvolles Verhältnis zu Apothekern und schätzen deren fachlichen und zwischenmenschlichen Rat. In den Medien wurde in den letzten Tagen darüber berichtet, dass Rechenzentren von Apotheken Daten von Patienten und Ärzten verkaufen, die entgegen der bestehenden gesetzlichen Vorschriften unzureichend verschlüsselt sind. Aus den Rezeptdaten könne man Rückschlüsse auf einzelne Ärzte und Patienten ziehen. Das wä
re wiederum für Pharmafirmen von Interesse, wenn diese gezielt bei Ärzten für ihre Produkte werben wollen.
Ich frage daher die Landesregierung: Welche Kenntnis hat sie, dass sich Apotheken im Land Brandenburg an dieser Praxis beteiligt haben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Heinrich, wesentliche gesetzliche Grundlage für den Abrechnungsverkehr mit den gesetzlichen Krankenkassen ist § 300 des SGB V. Dessen Absatz 2 ermöglicht es den Apotheken ausdrücklich, für die Abrechnung Rechenzentren in Anspruch zu nehmen. Dies ist also nicht per se illegal, sondern gängige Praxis.
Der Datenschutz hat im Abrechnungsverfahren - das ist gar keine Frage - eine wesentliche Bedeutung, denn die Rechenzentren verarbeiten hochsensible Sozialdaten. Für die Kontrolle der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften ist die Beauftragte für Datenschutz des Landes Brandenburg zuständig. Wir haben uns mit ihr abgestimmt, und ihr liegen keine Kenntnisse darüber vor, dass es illegale Verfahren oder Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen gibt.
Auch wenn wir im Gesundheitsbereich keine Kenntnis davon haben, ob Apotheken im Land Brandenburg an dieser illegalen Praxis beteiligt waren, haben wir jetzt den Kontakt mit der Apothekenkammer aufgenommen und versucht, bei den Apothekerinnen und Apothekern Sensibilität für diese Thematik herzustellen, damit alle ordnungsgemäß und entsprechend den datenschutzrechtlichen Vorschriften im Land Brandenburg agieren. - Vielen Dank.
Vielen Dank für diese beruhigende Antwort. - Der Abgeordnete Günther stellt die Frage 1364 (Zulassung der Immanuel- Schule als Gesamtschule).
Für das laufende Schuljahr hat die freie Immanuel-Oberschule im Oranienburger Ortsteil Friedrichsthal durch das Bildungsministerium die Zulassung als Gesamtschule erhalten. Laut Schulportrait lernten im vergangenen Schuljahr in der einzigen 10. Klasse dieser Schule 9 von insgesamt 34 Schülerinnen und Schülern der bisherigen Oberschule.
Laut Schulgesetz umfassen die Bildungsgänge einer Gesamtschule in integrierter Form den Bildungsgang der erweiterten Berufsbildungsreife, der Fachoberschulreife und den Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife. Da wir alle aus eigener Erfahrung wissen, welch hohe Anforderungen an die Errichtung einer gymnasialen Oberstufe in einer öffentlichen Schule gestellt werden, frage ich die Landesregierung: Wie gewährleistet diese Schule die für Gesamtschulen vorgeschriebene Regelung des Schulgesetzes mit der vorhandenen Schülerzahl?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Günther, auch wenn ich die Intention hinter Ihrer Frage verstehe, ist es trotzdem so, dass die geringe Schülerzahl der Jahrgangsstufe 10 der Immanuel-Oberschule des Jahrganges 2012/2013 für die Genehmigung der Schulformänderung nicht relevant ist. Die Klassenfrequenz-Richtwerte und Bandbreiten der Klassenbildung der VV-Unterrichtsorganisation - auf diese haben Sie verwiesen - gelten nur für die öffentlichen Schulen, nicht für Ersatzschulen. Für die Genehmigung einer Ersatzschule und die Änderung der Schulform sind ausschließlich die Genehmigungsvoraussetzungen nach § 121 des Brandenburgischen Schulgesetzes maßgeblich. Danach ist die Genehmigung nur dann zu erteilen, wenn die Schule in ihren Lernzielen und Einrichtungen nicht hinter öffentlichen Schulen zurücksteht.
Das MBJS hat den Antrag der Immanuel-Schule geprüft und kam zu dem Ergebnis, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind. Deshalb wurde der Antrag genehmigt. Wir gehen davon aus, dass die Immanuel-Schule die Regelungen des Schulgesetzes auch tatsächlich einhält. Die Änderung der Schulform erfolgt ab dem Schuljahr 2013/2014 schrittweise und umfasst zunächst die Jahrgangsstufen 7 und 11. Die Klassen dieser beiden Jahrgangsstufen werden nach den Vorschriften der Gesamtschule organisiert. Die noch bestehenden Oberschulklassen der Jahrgangsstufen 8 bis 10 werden nach den Regularien der Oberschule an diesem Standort auslaufen. - Vielen Dank.
Vielen Dank für diese Antwort. - Damit sind wir bei der Frage 1365 (Stand der Vorbereitungen auf die neue EU-Förderpe- riode), gestellt durch die Abgeordnete Kaiser.
Gegenwärtig läuft auf allen Ebenen der Abstimmungsprozess zur Ausgestaltung der neuen EU-Förderperiode 2014 bis 2020. Erst seit Juli jedoch besteht mit Einigung des Europäischen Parlaments und der EU-Staaten auf den EU-Haushalt für alle Mitgliedsstaaten Gewissheit über den gesamten finanziellen und auch inhaltlichen Rahmen, in dem sie sich bewegen können.
Die Mittel der EU, vor allem im Rahmen der Förderung durch die Fonds für Regionale Entwicklung, für soziale Belange, für ländliche Räume und für Fischerei, werden auch in den kommenden Jahren wesentliche Beiträge zur Entwicklung in Brandenburg leisten. Die Programme müssen im Land - in den ländlichen sowie in den Ballungsräumen - genutzt werden können, sie müssen ein breites Spektrum unterschiedlicher Politikbereiche und Projektansätze abdecken und verschiedene, auch regionale Besonderheiten berücksichtigen.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Wie ist der Stand der Vorbereitungen im Land Brandenburg auf die kommende EUFörderperiode?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kollegin, Sie verweisen richtigerweise darauf, dass wir erst seit kurzem ein höheres Maß an Gewissheit haben, was die finanzielle Ausstattung betrifft, weil zum einen die grundsätzliche Einigung zwischen der Kommission und dem Parlament erfolgt ist und zum anderen die Mittelzuweisungsschreiben der Kommission an Deutschland vorliegen, in welchem Umfang Übergangsregionen sowie weitere Regionen von europäischen Mitteln profitieren können.
Was gegenwärtig noch nicht abgeschlossen ist, sind die Mechanismen der nationalen Umverteilung, die erfolgen muss, um eine genauere Zuweisung von EFRE- und ESF-Mitteln auf die Übergangsregionen herunterzubrechen und umzusetzen. Die dazu notwendigen Gespräche, insbesondere in der Ministerpräsidentenkonferenz Ost, sind noch nicht abgeschlossen. Wir sind seit mehreren Monaten in intensiven Gesprächen, um einen Nachteilsausgleich für den Brandenburger Süden zu erzielen, der, wie Sie wissen, im Gegensatz zum Großraum Leipzig bei den Endverhandlungen in Brüssel nicht berücksichtigt worden ist. Diese Gespräche laufen und werden mit Sicherheit noch einige Wochen in Anspruch nehmen. Erst dann können wir endgültig sagen, in welchem Umfang wir hierfür Mittelzuflüsse zu erwarten haben.
Ein gleiches Problem betrifft, nebenbei bemerkt, auch den Rahmen von INTERREG. Auch über die nationale Verteilung der Mittel in den INTERREG-Programmen laufen gegenwärtig Verhandlungen. Hierzu gibt es einen Vorschlag aus dem Süden Deutschlands, nach dem Brandenburg, aber auch Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern wesentliche Einschnitte hinnehmen müssten. Auch diesbezüglich sind wir dabei, uns mit anderen Bundesländern abzustimmen, um eine andere Position mehrheitsfähig zu machen.
Unabhängig von diesen Fragen gibt es innerhalb der Landesregierung selbstverständlich einen intensiven Diskussions- und Entscheidungsprozess, wie wir grundsätzlich mit den Mitteln verfahren werden.
Kollege Baaske und ich haben uns geeinigt, dass die Mittel von EFRE und ESF zukünftig in einem Verhältnis von 70:30 aufgeteilt werden sollen.
Zweitens: Ich habe mit Kollegen Vogelsänger eine Vereinbarung getroffen, die uns befähigen wird, die immer wieder angesprochene und oft geforderte Kombination der Strukturfonds EFRE und ESF mit den ELER-Mitteln umzusetzen. Dazu wird es im EFRE-OP neben den drei Zielstellungen, die wir entsprechend der Vorgaben der Europäischen Union mit 80 % der EFRE-Mittel ausstatten müssen - also Forschung und Entwicklung, Wettbewerbsfähigkeit von KMU und CO2-Minimierung in allen Teilen der Wirtschaft -, einen vierten Bereich geben, eine sogenannte Mischachse, in der mehrere Wettbewerbe vereinigt werden: zum einen das bekannte ELER-Verfahren, zum anderen das bekannte Verfahren Stadtumbau und drittens ein Stadt-Umland-Wettbewerb. In diesem Kontext können wir die Mittel kombinieren, um sicherzustellen, dass wir in der Fläche des Landes struktur- und regionalpolitische Ansätze umsetzen können.
Zudem darf ich Ihnen noch eine erfreuliche Mitteilung machen: Im Rahmen der gewerblichen Förderung ist es uns nach
intensiven Gesprächen gelungen, sicherzustellen, dass wir den Brandenburger Süden ebenfalls in die ganz normale Förderkategorie einstufen können, sodass es hier nicht nur ein einheitliches Fördergebiet, sondern in Zukunft im Bereich der gewerblichen Wirtschaft auch einheitliche Förderkonditionen für Gesamtbrandenburg gibt.
Insofern: Die Vorbereitungen sind sehr weit gediehen. Ich bedanke mich bei meinen Kollegen für die gute und intensive Zusammenarbeit bezüglich des EFRE-OP. Der Entwurf wird dem Parlament in wenigen Tagen zugeleitet werden, damit wir in einen intensiven Austausch und in eine Diskussion eintreten können, genauso wie mit allen anderen Wirtschafts- und Sozialpartnern. - Vielen Dank.
Sie sagten, die Aufteilung zwischen EFRE und ESF wäre 70:30. Ich bitte um Klarstellung: 70 % für welchen Fonds?
Zweitens: Sie haben im letzten Satz gesagt - das war, nachdem ich gedrückt hatte -, dass das Operationelle Programm für EFRE dem Landtag in den nächsten Tagen zugeleitet wird. Ich hatte es aus der Sitzung des Ausschusses für Europaangelegenheiten und Entwicklungspolitik so in Erinnerung, dass alle Operationellen Programme noch in diesem Monat dem Landtag zugeleitet werden. Diesbezüglich bitte ich um Klarstellung.
Frau Abgeordnete, die Aufteilung der Mittel soll im Verhältnis 70 % für EFRE und 30 % für ESF erfolgen.
Zweitens: Ich habe im Ausschuss lediglich über das EFREProgramm gesprochen, bezüglich dessen ich die Zusage gemacht habe, dass wir das dem Parlament sehr zeitnah übermitteln werden, denn das MWE ist nur Verwaltungsstelle für den Bereich EFRE. Nach meiner Kenntnis sind meine Kollegen in der Erarbeitung des EFRE und ESF relativ weit, sodass man diesbezüglich mit einer zeitnahen Zusendung rechnen kann.
Vielen Dank. - Der Abgeordnete Hoffmann stellt die Frage 1366 (Untersuchung der Schadstoffbelastung des Rudower Sees).
Anlieger und Besucher des Rudower Sees beklagen immer wieder den bisweilen schlechten Zustand des Gewässers, dessen Eigentümer die Stadt Lenzen ist. Aufgrund der hohen Temperaturen, des hohen Sonnenlichtanteils und des geringen Frischwasserzuflusses aus dem Rambower Moor verringert sich der Sauerstoffanteil im See so stark, dass den aeroben Lebewesen die Lebensgrundlage entzogen wird.
Der Sauerstoffmangel im Wasser führt auch zu einem massiven Fischsterben, das nicht nur jedem Angler die Tränen in die Augen treibt, sondern auch zu sehr starken Geruchsbelästigungen
für Anlieger und Besucher des Rudower Sees führt. Fachkundige Personen vor Ort schätzen ein, dass eine Entschlammung des Sees eine geeignete Maßnahme sein könnte. Allerdings müsste man dafür aufgrund abfall- und bodenschutzrechtlicher Vorschriften Grenzwerte für bestimmte Schadstoffe einhalten, die darüber entscheiden, ob man diesen Schlamm aus der Nassausbaggerung als gefährlichen Abfall gesondert behandeln muss oder ob er anderweitig verwendet werden kann. Also muss das zunächst ermittelt werden.
Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten Möglichkeiten sieht sie, die Stoffkonzentration des Gewässerschlamms im Rudower See - zum Beispiel im Rahmen eines Pilotprojektes mit finanzieller Unterstützung durch das Land Brandenburg zu ermitteln?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Hoffmann, wir alle beklagen die Situation im Rudower See. Wir wissen: Eine schnelle Lösung wird es nicht geben. Sie haben es richtig beschrieben: Es geht um die Einträge von Phosphor; sie gelangen aus dem Rambower Moor über den Nausdorfer Kanal in den See. Das ist eine schwierige Situation. Wir bemühen uns seit langem um eine Verbesserung. Ich weise darauf hin, dass durch wasserbauliche Maßnahmen im Jahre 2003 der Wasserspiegel im Rambower Moor angehoben wurde, was zu vermehrten Phosphoreinträgen führte.
Die Anhebung des Wasserspiegels führt im Ablauf des Moores zu erhöhten Phosphorfrachten, die über den Nausdorfer Kanal in den Rudower See gelangen. Das ist die Ausgangssituation. Trotz mehrerer Maßnahmen, die seitdem durchgeführt wurden unter anderem der Einsatz von Fällmitteln, um das Phosphor zu eliminieren -, gab es in der Summe keine nachhaltige Verbesserung der Wasserqualität des Sees; Sie haben es beschrieben.
Nach Auffassung unserer Experten im LUGV wird es alles in allem - noch eine Weile dauern, bis die Phosphorkonzentration spürbar zurückgegangen ist. Das tut uns allen sehr leid, jedoch wirken einmal begangene Umweltsünden sehr lange und beschäftigen uns auch lange. Das ist im Zusammenhang mit dem Rudower See eine Tatsache.
Zur Frage, ob es möglich ist, in aller Eile eine Entschlammung durchzuführen: Die Antwort der Experten aus dem LUGV und anderer Fachleute lautet Nein. Erst dann, wenn die Phosphoreinträge aus dem Einzugsgebiet ungefähr natürliche Ausmaße angenommen haben, ist es sinnvoll, die Sedimente zu entnehmen und einen Normalzustand herzustellen. Das LUGV führt, wie Sie wissen, ein Monitoring durch, begleitet diesen Prozess, hat auch festgestellt, dass der Phosphorgehalt in den vergangenen fünf Jahren leicht zurückgegangen ist, was jedoch nicht dazu geführt hat, dass die Wasserqualität des Sees gut ist. Deshalb sagen wir: Im Augenblick entfaltet ein Pilotprojekt im Zusammenhang mit Entschlammung nicht wirklich eine nachhaltige Wirkung. Wir halten diese Lösung im Augenblick für nicht sinnvoll, sondern brauchen noch Zeit.
Sie haben darauf hingewiesen, dass die Maßnahmen zur Anhebung des Pegels im Rambower Moor zu einer stärkeren Vernässung geführt haben, und die Leute vor Ort sind der Meinung, dass sich dadurch die Wasserqualität verschlechtert hat. Ich frage Sie, wie Sie bzw. die Fachleute Ihres Hauses die Wasserqualität dieses Zuflusses beurteilen, insbesondere vor dem Hintergrund der Wasserrahmenrichtlinie, wonach die Qualität des Wassers des Oberliegers nicht schlechter sein darf als das des Unterliegers; die Leute vor Ort sind der Meinung, dass das hier der Fall ist.