diese nach Aussage des Bürgermeisters notwendig sind, um die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Ortsbeiräte zu gewährleisten. Luckau besteht aus 20 Ortsteilen.
Daher frage ich die Landesregierung: Hält sie es bei der Betrachtung der finanziellen Leistungsfähigkeit einer Einheitsgemeinde für angemessen, die Sicherstellung der demokratischen Mitwirkungsrechte als freiwillige Aufgabe zu betrachten?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Nonnemacher, Sie beziehen sich in Ihrer Anfrage auf die Prüfung der finanziellen Belastbarkeit der Stadt Luckau als Mitgliedskommune eines Trinkwasser- und Abwasserzweckverbandes, der auch in der Vergangenheit Zuwendungen aus dem Schuldenmanagementfonds bereits erhalten hat. Gemäß der Richtlinie zum Schuldenmanagementfonds ist für das jeweilige Haushaltsjahr die finanzielle Belastbarkeit der umlagepflichtigen Mitgliedskommunen zu prüfen. Ein Prüfkriterium sind Ausgaben für freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben, deren Bemessungsgrenze bei 3 % der Ausgaben des Gesamtverwaltungshaushaltes bzw. der Gesamtaufwendungen liegt.
Sie wissen, dass Zuwendungen aus dem Schuldenmanagementfonds auf der Grundlage des § 16 Finanzausgleichsgesetz des Landes Brandenburg finanziert werden. Daher sind strenge Maßstäbe an die haushaltsrechtliche Prüfung der Mitgliedskommunen anzulegen.
Die Stadt Luckau ist für einige ihrer Ortsteile Mitglied im Trinkund Abwasserzweckverband. Sie unterhält in den Ortsteilen Dorfgemeinschaftshäuser. Mit der Begründung der Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser zur Sicherstellung demokratischer Mitwirkungsrechte durch die Ortsbeiräte strebt die Stadt eine Anerkennung dieser Ausgaben als Pflichtaufgaben an. Damit würden die Umlageforderungen des Zweckverbandes gemindert bzw. aufgehoben.
Natürlich gilt, dass die kommunale Selbstverwaltung verfassungsrechtlich geschützt wird und auch bleibt. Die Bereitstellung und Unterhaltung von Dorfgemeinschaftshäusern ist aber nicht zwingend, um Mitwirkungsrechte auf kommunaler Ebene sicherzustellen. Es kann jederzeit auch auf andere Räumlichkeiten zurückgegriffen werden. Unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Grundsätze einer sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung von Haushaltsmitteln hat die Stadt Luckau eine eigenverantwortliche Auswahl der als freiwillige Aufgaben durchzuführenden Maßnahmen vorzunehmen, die sich an der Erfüllung der Pflichtaufgaben und an der Einhaltung der im Schuldenmanagementfonds vorgesehenen Bemessungsgrenzen für freiwillige Aufgaben zu orientieren hat.
Danke schön für die Gelegenheit zu einer Nachfrage. - Sie stimmen mir aber zu, dass die demokratische Mitwirkung von Orts
beiräten oder anderen Gemeindevertretern eine pflichtige Aufgabe ist. Welche anderen Räumlichkeiten kämen denn ausweislich in Betracht?
Es gibt natürlich öffentliche Räumlichkeiten, die zur Verfügung stehen. Es treffen sich auch Ortsbeiräte in privaten Räumlichkeiten. Auch das ist selbstverständlich. Sie müssen aber prüfen, welche Ausgaben man für ein Dorfgemeinschaftshaus für ein Jahr hat, in Bezug auf die Sitzungen und gegebenenfalls anfallende Mietkosten in privaten und/oder öffentlichen Räumen. Deswegen sollte man sehr genau hinschauen.
Es obliegt natürlich der Stadt Luckau, ob sie mit der Entscheidung für diese 3 %, die sie für freiwillige Ausgaben aufwenden kann, gleichzeitig die demokratische Mitwirkung von Ortsbeiräten in Dorfgemeinschaftshäusern sicherstellen möchte. Ich meine aber, man sollte sehr vorsichtig sein und an die Angelegenheit sehr stringent herangehen. Denn wir sind schon darauf angewiesen, dass die Kommunen oder auch Ortsteile von Kommunen, die die kommunale Gemeinschaft in solidarische Haftung nehmen, möglichst alle Anstrengungen unternehmen, damit nicht die Solidarität von anderen aufgekündigt werden kann.
Wir kommen nun zu Frage 1190 (Bekämpfungsstrategie gegen den Eichenprozessionsspinner), die der Abgeordnete Folgart stellt.
Der Eichenprozessionsspinner entwickelte sich in den vergangenen Jahren vielerorts zu einer Gefährdung für die Bevölkerung. Darüber hinaus schwächte er erheblich den Eichenbestand. Die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners stieß auf Schwierigkeiten, die ihre Ursache teils in fehlenden Genehmigungen für den großflächigen Einsatz von Insektiziden auch im öffentlichen Raum hatte. Die zuständige interministerielle Arbeitsgruppe - MIL/MUGV - informierte die Landkreise darüber, dass das Bekämpfungsmittel Dipel ES nicht zugelassen sei und im Lufteinsatz mit Hubschraubern nicht verwendet werden dürfe, obwohl das Verfahren allgemein als effektiv und vor allen Dingen auch als kostengünstig gilt. Die Arbeitsgruppe gab den Landkreisen jedoch die Zusage zu prüfen, ob seitens des Landes eine Sondergenehmigung erteilt werden kann. Da die weitere Bekämpfung ab dem 25. April erfolgen und entsprechend vorbereitet werden muss, drängt die Zeit.
Ich frage die Landesregierung: Ist für 2013 eine Bekämpfungsstrategie gegen den Eichenprozessionsspinner einschließlich der erwähnten Sondergenehmigung für den Mitteleinsatz von Dipel ES per Hubschrauber auch im öffentlichen Raum vorhanden und umsetzbar?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es war ja schon einmal Thema in der Fragestunde. Ich möchte
mich erst einmal beim Landkreis Havelland bedanken. Im Jahre 2012 gab es dort eine umfassende Bekämpfung. Es wird jetzt interessant sein, welche Folgen das nach sich zieht und wie nachhaltig das gewesen ist.
Vor einem Monat habe ich über den erreichten Stand in der Interministeriellen Arbeitsgruppe berichtet und möchte das heute gerne ergänzen. Zurzeit kann man in keiner Weise mit den Genehmigungen durch die zuständigen Bundesbehörden zufrieden sein. Ich habe mich deshalb mit einem persönlichen Schreiben an den Präsidenten des Bundesamtes für Verbraucherschutz mit Sitz in Braunschweig und des Umweltbundesamtes mit Sitz in Dessau gewandt und gebeten, die erschwerenden Bedingungen in den Bescheiden zu überdenken. Das sind insbesondere Abstandsregelungen, die das Befliegen und damit das Bekämpfen sehr schwierig machen. Das Umweltbundesamt ist keine Genehmigungsbehörde, sie erteilt jedoch Zusatzauflagen, die die Sache erschweren.
Das Überfliegen der Alleen ist überhaupt noch nicht geregelt. Der Eichenprozessionsspinner in den Alleen muss genauso bekämpft werden, nicht nur wegen der Eichen, sondern auch wegen der Gefahr der Verbreitung. Da es vonseiten dieser Behörden, also von zwei Bundesbehörden, wovon eine die Genehmigungsbehörde ist und die andere die Auflagen erteilt, noch nicht die entsprechenden Genehmigungen gibt bzw. die Auflagen zu hoch sind, hat die Landesregierung zur Ultima Ratio gegriffen und eine Notfallzulassung für Dipel ES beantragt. Diese würde 120 Tage gelten.
Hierfür wiederum ist die Genehmigungsbehörde die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund. Also haben wir die dritte Bundesbehörde, die hier einbezogen wird, bzw. sie war bereits einbezogen. Sie war auch schon bei der Interministeriellen Arbeitsgruppe dabei. Man war dort erstaunt über die große Anzahl der Eichen; man hat hier wohl eher Kiefern und Birken erwartet. Wir wollen gemeinsam dafür sorgen, dass die Eichen erhalten bleiben. Sie sind Kulturgut und es geht zuerst um die Lebensqualität der Menschen. Es ist jetzt eine Zusatzgenehmigung, eine Notfallzulassung, beantragt, auch aus der dringlichen Situation heraus, die entstanden ist.
Was die rechtlichen Fragen im Detail betrifft, so steht Ihnen dafür Frau Korth zur Verfügung. Sie ist heute hier und Sie können gegebenenfalls auch die Mittagspause nutzen, denn alle rechtlichen Dinge - sehen Sie mir das nach, Herr Abgeordneter - kann ich jetzt im Detail nicht darlegen; wer für welche Genehmigung zuständig ist, das weiß Frau Korth im Detail sehr gut.
Nun komme ich zumindest zu einer positiven Nachricht bei allem unbefriedigenden Sachstand. Die Beschaffung von 18 000 Litern Dipel ES ist gelungen. Das Material steht also zur Verfügung. Wir müssen nun intensiv daran arbeiten, dass die Genehmigung erfolgt. Auch die haushaltsrechtliche Seite ist entsprechend abgesichert, das ist nicht das Problem. Das Problem ist die Genehmigung.
Nach meiner Kenntnis ist das im Gesundheitsausschuss am 13.02.2013 ein Thema, und wir haben uns verständigt, dass es am 21.02.2013 im Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft nochmals Thema sein soll; und wie gesagt, wenn es sehr detaillierte Nachfragen gibt, steht auch Frau Korth für rechtliche Dinge zur Verfügung.
Ja, nur noch eine Frage, die Sie mit einem klaren Ja beantworten können, Herr Minister, wenn es denn geht: Können wir davon ausgehen, dass Sie intensiv um diese Sondergenehmigung kämpfen? Denn sie ist in der Tat die beste Lösung, nicht nur hinsichtlich der finanziellen Belastungen, die auf die Landkreise bzw. die Kommunen zukommen würden.
Herr Abgeordneter, ich habe mir die dramatische Situation vor Ort selbst angesehen und weiß, wie brisant die Situation ist. Es ist nicht gewöhnlich, dass sich ein Landesminister an Präsidenten von Bundesämtern wendet und eine solche Ausnahmegenehmigung beantragt wird. Ich halte es für angemessen, weil wir wahrscheinlich 2013 die letzte Chance haben, die flächendeckende Verbreitung zu verhindern und die Lebensqualität in den betroffenen Regionen zu verbessern.
Vielen Dank. - Damit sind wir bei der Frage 1191 (Mögliche Verzögerung bei Ertüchtigung der Bahnstrecke Berlin-Rostock), die der Abgeordnete Krause stellt.
Es geht erneut um den Ausbau der Bahnstrecke des Regionalexpress 5 von Berlin zur Ostsee. Dort wird von 120 auf 160 km/h ertüchtigt. Wir haben das mehrfach miteinander beraten. Die Bauarbeiten sollten eigentlich bis Ende April 2013 abgeschlossen werden. Herr Vogelsänger hat in der Dezember-Sitzung gesagt, dass es so aussehe, als ob es klappen könnte.
Mittlerweile gibt es in der Presse Berichte, dass es bei den Bauarbeiten aufgrund von Bombenfunden aus dem Zweiten Weltkrieg in der Region Nassenheide und Löwenberg zur Verzögerung kommen kann. Trotzdem bietet die Bahn dies an, da es verhandelbare Faktoren gebe, um den Termin einhalten zu können. Das finde ich ein wenig “bemerkenswert“.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe im Dezember nichts anderes gesagt, als ich jetzt sagen werde: Vollumfänglich zuständig für diese Baumaßnahmen ist die Deutsche Bahn. Ich habe beim Termin im Dezember mit dem Konzernbeauftragten Dr. Trettin deutlich gemacht, dass es ein verheerendes Signal ist, wenn dieser Termin, 26. April 2013, nicht eingehalten wird, und da wusste ich noch gar nichts vom Flughafentermin und dessen Verschiebung. Die Menschen sind
auf diesen Termin eingerichtet, sie haben auch die Behinderungen akzeptiert, die mit dieser Sperrung verbunden sind, und sie freuen sich auf die Eröffnung.
Ich war in Fürstenberg/Havel. Dort ging es um einen Förderbescheid im Bahnhofsumfeld. Der Bürgermeister und auch Bürger der Stadt Fürstenberg/Havel sagten mir, für sie sei es sehr attraktiv, wenn man in einer Stunde von Fürstenberg am Berliner Hauptbahnhof sei. Da kommt der eine oder andere vielleicht sogar auf die gute Idee, nach Fürstenberg zu ziehen. Es ist ja schön dort. Herr Günther nickt, er kommt aus dieser Region; Herr Ziel auch. Daran sieht man, wie wichtig infrastrukturelle Maßnahmen sind.
Ich habe Herrn Dr. Trettin aufgefordert - ich gehe davon aus, dass er dies auch tut -, mir spätestens am 1. Februar 2013 einen Bericht vorzulegen, wie der aktuelle Stand ist. Mich interessieren Pressemitteilungen immer und ich lese sie mit Interesse. Aber die Verantwortung bleibt bei der Deutschen Bahn, und ich habe vor, den Bericht von Herrn Dr. Trettin nicht nur im Haus zu prüfen, sondern den Abgeordneten aus Oberhavel und selbstverständlich auch den verkehrspolitischen Sprechern der fünf Fraktionen zur Verfügung zu stellen, weil ich nicht daran denke, mir für eventuelle Terminverschiebungen von der Deutschen Bahn den schwarzen Peter zuschieben zu lassen. Der Termin ist nicht von mir genannt worden, sondern von der Deutschen Bahn, und ich erwarte, dass alles getan wird, um diesen Termin einzuhalten.
Ich finde die Einstellung absolut richtig und bin dafür, dass wir die Strecke bis zum 26. April 2013 eröffnen. Ich frage nur noch einmal konkret nach, da in der Presse, wie gesagt, vonseiten der Bahn gesagt wurde, dass es verhandelbare Faktoren gebe. Es gibt also keine Verhandlungen über den Termin?
Ich habe in dem Gespräch deutlich gemacht, dass ich erwarte, dass der Termin eingehalten wird und ich den entsprechenden Bericht erwarte. Den Bericht können wir dann gemeinsam analysieren, was die besonderen Tatbestände bei dieser Streckensanierung betrifft.
Vielen Dank. - Die Abgeordnete Lehmann stellt die Frage 1192 (Versorgung für Patientinnen und Patienten mit Herzerkran- kungen).
In der „Märkischen Allgemeinen“ vom 16. Januar 2013 wird ausgeführt, dass im Vergleich zu anderen Bundesländern Brandenburgerinnen und Brandenburger, die einen Herzinfarkt erleiden, deutlich schlechtere Überlebenschancen hätten. Besonders herausgestellt wird dabei die Uckermark, in der der Anteil der Herzinfarkttoten an allen Verstorbenen so hoch wie nirgend sonst in Deutschland sei.
Diese Aussagen beruhten auf dem 24. Deutschen Herzbericht 2011, der am 15. Januar von der Deutschen Herzstiftung und drei Fachgesellschaften in Berlin vorgestellt wurde.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kollegin Lehmann! Es ist schwierig zu bewerten. Ich will es versuchen. Für die Überlebenschancen von Infarktpatientinnen und patienten ist die Prähospitalzeit - das ist das Stichwort - total entscheidend. Die Behandlung von Herzinfarkten sollte also innerhalb der „goldenen Stunde“ - damit ist die Zeitspanne zwischen den ersten Symptomen, das heißt dem Schmerzbeginn, und dem Eintreffen im Krankenhaus gemeint - eingeleitet werden.
In Brandenburg sind in den vergangenen Jahren Untersuchungen durchgeführt worden, in denen festgestellt wurde, dass die Prähospitalzeit durchschnittlich drei Stunden beträgt. Ein Viertel aller Patienten in Brandenburg erreicht aber erst nach mehr als sechs Stunden nach Schmerzbeginn die stationäre Aufnahme. Der optimale Handlungszeitraum von maximal vier Stunden wird hier also deutlich überschritten. Das ist eine Datenbasis, von der man Ableitungen treffen kann.
Worin liegen nun die Ursachen? Darauf gibt es keine einfache Antwort, und selbst die Deutsche Herzstiftung hat mit der Veröffentlichung ihres Berichtes deutlich gemacht, dass es sehr unklar ist, warum die Ergebnisse so unterschiedlich ausfallen.
Es werden auch Vermutungen angestellt. Ich finde es immer schwierig, einen Bericht mit knallharten Fakten - aus Sicht der Stiftung - zu veröffentlichen, dann aber nicht richtig zu begründen, woran es liegen kann. Die Vermutungen reichen unter anderem von regionaler Unterversorgung über ein wenig effektives Notarztsystem bis hin zu einer langen Prähospitalzeit und niedrigem Informationsstand der Bevölkerung.
Nun möchte ich den Blick noch einmal auf Brandenburg richten: Wie sieht es bei uns aus? - Über die Hilfsfristen haben wir lange diskutiert, woran sich Herr Prof. Schierack sicherlich noch erinnert. Die Hilfsfristen sind in Brandenburg auf 15 Minuten festgelegt. Die meisten brandenburgischen Landkreise haben im Jahr 2010 diese Hilfsfristen auch eingehalten.
In den Landkreisen, die in der Vergangenheit die Hilfsfristen nicht einhalten konnten, wurden gemeinsam Verbesserungen geschaffen. Das Land hat unter anderem dazu beigetragen, den bodengebundenen Rettungsdienst zu modernisieren, Rettungswachen neu in Betrieb zu nehmen bzw. neu zu bauen und zusätzliche Rettungsfahrzeuge anzuschaffen.