Von den Vorrednern wurden schon die beiden Punkte genannt, die in allen 16 Bundesländern kritisch und kontrovers diskutiert werden. Der eine ist die Arbeitspflicht. Dazu kann ich erzählen: 1990, als wir in Brandenburg begannen, war es genau umgekehrt. Damals brachen die volkseigenen Betriebe zusammen, so das Stahl- und Walzwerk oder das Getriebewerk, die Arbeitsmöglichkeiten im Strafvollzug angeboten hatten. Es war so, dass schätzungsweise 90 % der Gefangenen arbeiten wollten, wir aber gar keine Arbeit hatten. Inzwischen ist vielleicht für 60, 70 oder 80 % der Gefangenen Arbeit vorhanden. Insofern funktioniert die Arbeitspflicht auch gar nicht, weil wir
nicht genug Arbeit anbieten können. Aber das Entscheidende ist: Die große Mehrzahl der Gefangenen - ich habe keine Statistik, aber nach meinem Empfinden sind es über 90 % - will arbeiten, weil es gar nicht gut ist, 23 Stunden am Tag im Verwahrraum zuzubringen, und weil sie damit ihr Taschengeld aufbessern können, also eine ganz einfache Sache.
Das Grundanliegen hat der Minister schon erwähnt. Es geht um die Einbeziehung der Praktiker. Frau Stark hat in Bernau eine sehr gute Veranstaltung organisiert, wie ich gehört habe, wo auch Herr Feelgood dabei war, der die sozialtherapeutische Abteilung in Brandenburg leitet. Die Praktiker sagen uns: Arbeit muss natürlich in den Behandlungsplan integriert werden. Das hat der Minister auch gesagt. Arbeit an sich ist kein Wert, nur in den Behandlungsplan integrierte Arbeit ergibt einen Sinn. Manchmal sind andere sozialtherapeutische oder psychotherapeutische Maßnahmen vorrangig. Dann müssen diese vor einem Arbeitstraining stattfinden. Im Übrigen können per Gesetz § 68 durchaus Sanktionen verhängt werden das hat der Minister auch genannt -, wenn die Arbeit verweigert wird.
Ich staune, dass das rote Lämpchen schon blinkt. Ich hatte den Eindruck, dass der Minister seine Redezeit überzogen hat. Oder ist das nicht so? Dann habe ich ja mehr Zeit.
Die Haftlockerung ist wirklich der komplizierteste Teil. Dazu sagen uns die Praktiker: Ein Jahresschema hilft wenig. Es muss auch in den Behandlungsplan integriert werden und zu dem Zeitpunkt erfolgen, wo es sinnvoll ist. Sie wissen doch genau Sie sind doch von uns beiden der bessere Fachmann, jedenfalls vom Studium her -: Ein Langstrafer, der eine schlimme Straftat begangen hat - das sagen alle Praktiker, und das weiß ich aus den 22 Jahren, die ich im Strafvollzug in Brandenburg als Ehrenamtler bin -, braucht eine lange Strecke, ehe er auf dem Weg der Resozialisierung so weit ist, dass die Behandelnden sagen können: Hier wäre eine erste Ausführung möglich.
Wir werden trotzdem darüber diskutieren müssen, wie wir an diesem Punkt verfahren. Denn es ist abzusehen, dass alle anderen Bundesländer eine Zahl aufschreiben, und darauf werden wir reagieren müssen. Darüber sind wir, wie ich meine, in einer lebhaften Debatte, und das ist auch völlig richtig.
Wir werden also Anhörungen mit den Praktikern machen, das halte ich für ganz wichtig, weniger mit Hochschulprofessoren, sondern mit denen, die die Praxis kennen wie der Herr Feelgood, ein Name, der auch gleichzeitig Omen ist, mit den Opferverbänden, mit der Opferhilfe. Es ist schon wichtig, dass sie auch in den Behandlungsplan einbezogen werden, aber auch in die Art, wie das Gesetz gestaltet wird. Das habe ich in meiner Rede auch gesagt, dass wir die Opfer in ihrer Empfind
samkeit nicht ein zweites Mal verletzen dürfen. Weiterhin müssen wir mit den Bediensteten sprechen. Ich begrüße ganz herzlich Herrn Köpke. Natürlich müssen die, die das umsetzen müssen, ein gewichtiges Wort darüber mitreden können, wie das Ganze geschehen soll, und dann haben wir die Endfassung.
Herr Kuhnert, ich muss Sie darauf hinweisen, dass hier nicht jeder seine Redezeit gestalten kann, wie er will. Wir haben eine Geschäftsordnung. Nur die Landesregierung darf das. Ich danke Ihnen für Ihren Beitrag.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister Schöneburg! Es wurde aber auch Zeit, dass im Land Brandenburg eine Reform des Justizstrafvollzugs erfolgt. Es wurde Zeit dafür, ein neues Justizstrafvollzugsgesetz vorzulegen. Ich finde es ausgesprochen richtig, dass viele Länder die Schwächen der Föderalismusreform zunehmend erkennen, daraus ihre Schlussfolgerungen ziehen und im Landesverbund mehrerer Länder eine Vereinheitlichung des Justizstrafvollzugs anstreben.
Die grundsätzlichen Intentionen, die Sie vorgetragen haben, teilen wir als FDP-Fraktion. In vielen Details steckt allerdings noch der Teufel, sie bedürfen daher einer näheren Erörterung. Dazu wird es im Rechtsausschuss eine Anhörung geben müssen, bei der sowohl Opferverbände als auch Polizei, Strafvollzugsbedienstete, Träger von Resozialisierungseinrichtungen wie auch diejenigen, die damit befasst sind, anzuhören sein werden. Insofern mag dort die weitere Erörterung erfolgen. Da ist der richtige Platz dafür. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Goetz. - Wir kommen zum Beitrag der Linksfraktion. Es spricht der Abgeordnete Loehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Köpke! Bereits im April dieses Jahres diskutierte der Landtag lebhaft in der von der CDU beantragten Aktuellen Stunde den damaligen Referentenentwurf des Justizvollzugsgesetzes von zehn Bundesländern. Vor acht Monaten, Herr Eichelbaum, war diese Debatte zumindest in Teilen sehr unsachlich.
Die Linke als verfassunggebende Partei fühlt sich der Landesverfassung Artikel 54 verpflichtet: Im Strafvollzug ist die Würde des Menschen zu achten. Er muss darauf ausgerichtet sein, den Strafgefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verant
wortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Uns geht es darum, durch verschiedenste Maßnahmen im Vollzug den Strafgefangenen zu befähigen, nach seiner Entlassung nicht erneut mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, und damit künftige Straftaten zu verhindern.
Wir stehen für einen potenziellen Opferschutz, Sie hingegen schüren Ängste und zeichnen hier ein groteskes Bild. Selbstverständlich wird ein zu langer Haftstrafe Verurteilter sehr viel später Ausgang oder Langzeitausgang erhalten als ein Gefangener, der zu einer kurzen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Es kommt jedoch stets auf die Betrachtung des Einzelfalls an. Denn es gibt durchaus Straftaten bzw. Täter, bei denen trotz der Schwere der Tat eine solche Möglichkeit schon sehr früh in Betracht kommen kann. Wie Sie wissen, handelt es sich in der Regel nicht um den raubenden und mordenden Psychopathen, der durch unsere Wälder und Städte streift, sondern in der Regel geht es um Beziehungstaten.
Warum soll eine Frau, die ihren gewalttätigen Ehemann im Schlaf heimtückisch tötete, für mindestens 10 oder 12 Jahre weggesperrt werden? Damit nehmen Sie billigend in Kauf, dass die Deformation in der Strafhaft Bemühungen um die Wiedereingliederung in die Gesellschaft konterkariert. Deshalb kennt das neue Gesetz auch keine Sperrfrist mehr, diese starre Grenze hat in der Praxis fatale Auswirkungen auf den Vollzugsplan der Gefangenen. Die Anstalten haben so erst nach dem Absitzen von 10 Jahren der Haft mit den notwendigen Maßnahmen zur Eingliederung der Strafgefangenen begonnen. Auch ohne diese Frist werden sich die Anstalten bei zu lebenslanger Haft verurteilten Gefangenen erst nach langen Zeiträumen der Beobachtung und durchgeführter Behandlungsprogramme mit positiven Ergebnissen entscheiden können, in die Gewährung von Lockerungen einzusteigen.
Zudem: Ein Langzeitausgang steht regelmäßig erst am Ende einer längeren Zeit der Erprobung in Ausführung und Ausgängen. Es erfolgt vorher stets eine intensive Einzelprüfung, ob Fluchtgefahr besteht oder der Gefangene den Ausgang für Straftaten missbrauchen könnte. Auf die individuelle Eignung des Strafgefangenen, auf seine Entwicklung kommt es an. Hat er sich beispielsweise um Wiedergutmachung bei seinem Opfer bemüht? Auch hierzu gibt es im Gesetzentwurf § 11 klare Regelungen. Bei zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten Strafgefangenen sieht § 48 zudem vor, dass alle Formen der Lockerung - nicht nur bei Langzeitausgang - der Zustimmung der Aufsichtsbehörde bedürfen. Das führt zu einer noch intensiveren Prüfung der Lockerungseignung, auf die der Gefangene im Übrigen keinen Anspruch hat, er hat lediglich einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung.
Zur Arbeitspflicht: Auch wenn Sie das heute nicht gesagt haben - es war in der gestrigen Debatte ein kurzes Thema -: Natürlich ist Arbeit ein wichtiger Baustein, um Gefangene zu resozialisieren. Mitunter - das hat Herr Kuhnert gerade in der Debatte gesagt - mangelt es jedoch in den Haftanstalten an angemessener Arbeit. Der vorliegende Gesetzentwurf bewirkt aus unserer Sicht wichtige Fortschritte, um Rückfallquoten zu verringern und künftige Straftaten zu verhindern und somit die Gesellschaft vor Straftaten zu schützen. Wir bitten um Überweisung in den Rechtsausschuss und freuen uns auf die dortige Debatte. Ihnen allen erholsame Feiertage. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Ich schließe an die Rede von Herrn Kuhnert an, der den Rest seiner Redezeit dafür genutzt hat, mich zu erwähnen. Gestern ging es ja um den Haushalt, den Einzelplan 04. Ich habe in meiner gestrigen Rede schon erwähnt, dass ich sehr zufrieden bin, dass in dem vorliegenden Gesetzentwurf zum Strafvollzug in Brandenburg tatsächlich unser Antrag aus dem Juni des letzten Jahres „Resozialisierung von Straftätern verbessern“, den wir Grüne gemeinsam mit CDU und FDP gestellt haben, Niederschlag gefunden hat. Tatsächlich sind damit Mehraufwendungen verbunden, finanzielle Mehraufwendungen für Umbauten und Ausstattung, die Qualifizierung des Personals und auch zur eventuellen Bereitstellung von mehr Personal - das wird man prüfen müssen.
Denn mit den Lockerungen, die hier vorgesehen sind und die wir sehr begrüßen, ist auch eines verbunden: Lockerungen im Strafvollzug können durchaus sehr personalintensiv sein, denn einige der Straftäterinnen und Straftäter müssen vollumfänglich bis zum letzten Hafttag begleitet werden. Es ist also nicht so, dass man mit dem bisherigen Personal einfach weiterarbeiten kann, sondern wir werden in der Anhörung vor allen Dingen darauf setzen - danke, Herr Kuhnert, ich freue mich auch auf die Debatte -, dass wir all das, was in diesem wunderbaren Gesetzentwurf aufgegriffen ist, in notwendiges Personal und in die notwendige Bereitstellung von Räumen für einen differenzierten Strafvollzug umrechnen.
Ich habe den Antrag „Resozialisierung von Straftätern verbessern“ erwähnt, der hier vor genau anderthalb Jahren von unserer Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemeinsam mit den Fraktionen der FDP und der CDU eingereicht wurde. Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg hatte damals gesagt, dass sich alle Punkte in dem Gesetzentwurf wiederfinden werden, den zehn Bundesländer geschaffen haben. Das ist richtig so. Was mich sehr erschüttert hat, ist, dass ich erst gar nicht verstanden habe, warum Danny Eichelbaum mich bittet, ihn hier heute nicht zu kritisieren, aber nach seiner Rede festgestellt habe, warum er mich gebeten hatte. Ich verstehe gar nicht, warum der Justizminister aufgefordert wurde, den Gesetzentwurf zurückzuziehen. Aber ich werde mit dem Kollegen von der CDU darüber reden, ob wir vielleicht einen Gegenentwurf einbringen wollen, der noch innovativer ist - ich bin sehr gespannt darauf.
Ich möchte tatsächlich im Rahmen der Anhörung im Rechtsausschuss qualifiziert diskutieren, ob wir es machen wollen, wie Hamburg es getan hat, so wie es jetzt im Entwurf steht: Lockerung in dem Sinne, dass die Möglichkeit besteht, ab dem ersten Hafttag den Antrag zu stellen - was nicht automatisch bedeutet, ihn genehmigt zu bekommen -, oder ob wir den Schwanz einziehen - das machen die in Rheinland-Pfalz - und einfach auf die Regelung der zehn Jahre zurückfallen, total egal, wie unsinnig das sein mag, uns einfach dem zu beugen, was die sogenannte öffentliche Meinung fordert. Denn es ist kein Gesetz zum Opferschutz - und ich diskreditiere kein einziges Opfer, wenn ich mich darum kümmere, dass Personen, die
Das sind zwei verschiedene Baustellen, und es gibt überhaupt keinen inhaltlichen Widerspruch! Es ist auch keine Fachdebatte, wenn man den künstlich konstruiert. Mich interessiert natürlich die öffentliche Meinung, und ich höre sie mir auch an und sage dann auch etwas zu dem Thema „Täter-Opfer-Ausgleich“ oder auch zur Stiftung für den Opferschutz. Ich habe auch zusammen mit dem Weißen Ring zum Thema „Opfer“ Schulklassen durch Ausstellungen geführt, habe mit der Polizei zum Thema Prävention zusammengearbeitet: Wie wird man tatsächlich stark und kräftig und kann sich auch gegen Angriffe wehren? usw. usf. Aber wir müssen diese Themen sauber trennen, denn letzten Endes verhindern wir weitere Opfer, wenn wir gestärkte Persönlichkeiten aus der Haft entlassen. Und gestärkt ist man nicht, wenn man zehn Jahre im geschlossenen Vollzug war. Das ist eine Erkenntnis, die sich breit durchgesetzt hat, und die dürfen wir auch vertreten. Wir bilden auch eine öffentliche Meinung, wenn wir als Politikerinnen und Politiker gut qualifiziert, mit Einfühlungsvermögen, aber auch mit fachlicher Präsenz in die Öffentlichkeit gehen, unsere Meinung kundtun und unsere Debattenbeiträge einbringen. Dazu sind wir, verdammt noch mal, verpflichtet! Und wir haben gefälligst die Erkenntnisse aus den Justizvollzugsanstalten und die der Forensik einzuflechten. Das ist die Aufgabe, Wissenschaft und Praxis zu verbinden und politisch sinnvolle Entscheidungen zu fällen.
„In Unfreiheit ein selbstständiges rechtskonformes Leben für die Freiheit einzuüben stellt eine besondere Herausforderung dar.“
Das habe ich vor anderthalb Jahren gesagt. Damit will ich nochmals betonen: Die Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizvollzugsdienst ist schon deswegen wichtig, weil sie einen verdammt harten Job haben, sie müssen nämlich auch jeden Tag in den Knast. - Danke.
Meine Damen und Herren, alle haben sich auf die Debatte im Ausschuss und die dortigen Anhörungen gefreut. Darf ich davon ausgehen, dass wir, um die Überziehung des Ministers wettzumachen, keine neue Runde eröffnen? - Ich stelle zumindest keinen lautstarken Widerspruch fest. Das Thema wird uns also weiter begleiten.
Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Antrags in der Drucksache 5/6437 an den Rechtsausschuss. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist beides nicht der Fall. Damit ist dieser Gesetzentwurf in 1. Lesung überwiesen worden.
Landnutzungspolitik für die Entwicklung und den Erhalt ländlicher Regionen gemeinsam denken, konkrete Umsetzung ermöglichen, dem Land dienen!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass ich heute diesen Antrag über mehrere Fraktionen hinweg einführen darf. Ich habe gleich zu Beginn eine gute Nachricht: In diesem Antrag taucht das Wort „Wolf“ oder „Wölfe“ nicht auf, und trotzdem ist es uns gelungen, hier über mehrere Fraktionen hinweg zu einem Konsens zu kommen.
Wie ist es dazu gekommen? Am 24. Januar hat die SPD-Fraktion eine Pressemitteilung herausgegeben, der ein sozialdemokratisches Positionspapier angefügt war, das zwölf Punkte benannte, von denen einer bereits Beschlusslage zwischen meiner Fraktion und den Regierungsfraktionen war. Zwölf Punkte gleich zwölf Ziele, allerdings fehlten konkrete Umsetzungen. Deshalb hatten wir uns erlaubt, am 22. Februar dieses Jahres einen Antrag zu stellen, in dem wir den zwölf Zielen zwölf Vorschläge zur konkreten Umsetzung zugefügt haben.
Wir haben diesen Antrag am 22. Februar - was mich sehr gefreut hat - fraktionsübergreifend in den federführenden Ausschuss zur Beratung überwiesen. Daraufhin kam es am 15.05. zu einem Fachgespräch zwischen den Fachpolitikern aller Fraktionen, in dem wir der Frage nachgegangen sind: Was können wir gegebenenfalls aus diesen zwölf Zielen und zwölf Vorschlägen gemeinsam auf den Weg bringen? - So ist es uns schließlich gelungen, aus zwölf Zielen der SPD und zwölf liberalen Umsetzungsvorschlägen immerhin über vier Fraktionen hinweg acht konkrete Umsetzungsaufforderungen an die Landesregierung zu formulieren.