In Raddusch wurde das Aktionsbündnis „Klare Spree“ gegründet. Aufgabe dieses Bündnisses, dem auch Tourismusverbände und Kommunen angehören, ist es, das Bewusstsein der Verantwortlichen in Politik, Wirtschaft und Behörden für das Verockerungs- und Sulfatproblem in der Spree und ihren Zuflüssen einschließlich des UNESCO-Biosphärenreservates Spreewald zu schärfen.
Die brandenburgische Landesregierung hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Januar 2012 umfassend zum damaligen Stand des Problems Stellung genommen. Jetzt erhoben Vertreter des Aktionsbündnisses den Vorwurf, dass die LMBV aktuelle Daten nicht herausgebe. Damit sei aber das Erreichen des Zieles des Aktionsbündnisses, rechtzeitig nach Lösungen zu suchen und diese durch abgestimmtes Handeln zu realisieren, gefährdet.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Wie will sie das Anliegen des Aktionsbündnisses „Klare Spree“ unterstützen?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte etwas umfangreicher antworten. Die Braunkohlensanierung - es waren immerhin 17 DDR-Tagebaue - ist eine Generationenaufgabe. Wir sind gut beraten, die Sorgen der Menschen in der Lausitz sehr ernst zu nehmen. Wir befinden uns in den Haushaltsberatungen. Es gibt Diskussionen auch zu meinem Haushalt, dem für Infrastruktur und Landwirtschaft. Ich bin froh, dass es gelungen ist, mit dem Bund auszuhandeln, dass wir in den Jahren 2013 bis 2017 mehr Mittel für die Braunkohlesanierung im Land Brandenburg zur Verfügung haben, und zwar insgesamt 587 Millionen Euro, davon 220 Millionen Euro Landesmittel. Da ist nicht gekürzt worden, da ist aufgestockt worden!
Ich gehe fest davon aus, dass auch für die von den drei Abgeordneten dargestellte Problematik Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen. An die Bewältigung dieses Problems muss offensiv herangegangen werden. Man bekommt das aber nur im Bündnis mit den Menschen vor Ort hin. Deshalb kann ich der LMBV nur anraten, diese Daten im Internet zu veröffentlichen. Ich hätte damit überhaupt kein Problem, zumal mein Ministerium, was die investive Seite betrifft, damit dann auch noch zu befassen ist. Ich allein kann es nicht entscheiden. Ich kann nur diesen dringenden Rat geben. Denn am 8. Januar findet ohnehin die Informationsveranstaltung statt. Dort werden diese Daten eine Rolle spielen, und der erste Teil der Studie, die in einen südlichen und einen nördlichen Teil gegliedert ist, wird entsprechend diskutiert werden.
Ich möchte ganz deutlich sagen, dass ich die Fragen der drei Abgeordneten sehr gut nachvollziehen kann.
Es geht hier um die Zurverfügungstellung von Daten. Die LMBV finanziert also als Unternehmen das Ganze komplett selbst. Alle Teile der Studie sind zu 100 % von diesem Unternehmen finanziert. Frage: Es sind also gar keine Landesmittel eingeflossen? Das muss ich Ihrer Aussage entnehmen, Sie könnten nur eine freundliche Bitte äußern.
Dem schließt sich die nächste Frage an: Hat Ihr Ministerium vor, eigene Studien in Auftrag zu geben, um tatsächlich eine Datenlage, die für alle transparent und einsehbar ist, für den Fall zu erreichen, dass die LMBV sich Ihrer freundlichen Bitte nicht fügt?
Herr Minister, Sie sprachen das Verwaltungsabkommen an, das gerade abgeschlossen wurde. Es hat drei Säulen, so die Frage der Gefahrenabwehr und die Hebung des Folgenutzungsstandards. Wie sieht die Landesregierung, nachdem inzwischen viele Überleiter gebaut wurden - teurer als ursprünglich geplant -, die Frage der Gefahrenabwehr bzw. der Prioritätensetzung in der Gefahrenabwehr gegenüber diesen anderen Säulen?
Da ich auch aus dieser Ecke komme, habe ich noch eine Frage, Herr Minister. - Ob wir jetzt die Daten von der LMBV zur Verfügung gestellt bekommen oder nicht, sei einmal dahingestellt. Hat denn das Ministerium vor, dort, ähnlich wie bei der Geschichte mit dem Grundwasserwiederanstieg, die Moderation zu übernehmen? Und wie schnell denken Sie denn zu handeln? Wir haben jetzt Winter. Wenn das Winterhochwasser in den Spreewald kommt, dann sind nicht nur die Fließe braun, sondern der ganze Spreewald, und wir können ihn touristisch eigentlich zumachen. Man muss hier wirklich ganz schnell handeln. Wie schnell kommt es also zu einer Moderation? Ich möchte auch auf die Fischerei verweisen, denn hier entsteht eine gefährliche Situation für die kleinen Fische.
Jetzt geht es um den Verantwortungsbereich. Ich fühle mich verantwortlich für das, was ich dargestellt habe. Ansonsten kann ich die LMBV aus ihrer Verantwortung nicht entlassen.
Ich will das auch gar nicht. Ich werde meiner Verantwortung auch insofern gerecht - deshalb danke ich noch einmal dem Abgeordneten Schippel -, als dass die Prioritäten verschoben werden. Die Prioritäten werden in § 3 in Richtung Gefahrenabwehr verschoben. Diese Mittel werden deutlich aufgestockt, nicht dagegen die Mittel entsprechend § 4. Das zeigt schon, dass die Brisanz der Situation erkannt ist.
Ansonsten - so leid es mir tut -: Die LMBV ist nicht weisungsbefugt. Ich gehe aber davon aus, dass sie dieses Signal von der Landesregierung entsprechend aufnimmt. Ich sehe überhaupt keinen Sinn darin, vor dem 8. Januar diese Daten nicht zu veröffentlichen. Denn es geht ja auch darum, darüber eine fundierte Diskussion zu führen.
Frau Abgeordnete, Sie haben gesagt - da gebe ich Ihnen Recht -: Es muss schnell gehandelt werden. Auch die Fischerei gehört zu meinem Verantwortungsbereich. Das betrifft Menschen, die darauf angewiesen sind, dass ihnen ihr Berufszweig den Erwerb sichern kann.
So viel zunächst von meiner Seite. Ich gehe aber davon aus, dass sich das Parlament 2013 mit der Problematik sehr umfassend befassen wird. Ich gehe auch davon aus, dass das Parlament, zumindest was den Teil Braunkohlensanierung betrifft, keine Änderungsanträge in der Richtung stellt, dass die Mittel gekürzt werden sollen, weil ich diese 587 Millionen Euro angesichts der Situation, die Sie geschildert haben, für dringend notwendig erachte.
Vielen Dank. - Die Abgeordnete Wehlan stellt die Frage 1141 (Ausbau der Bahnstrecke Berlin-Dresden auf 200 km/h).
Nach dem Bundesverkehrswegeplan soll der Ausbau der Bahnstrecke Berlin-Dresden erfolgen, und zwar für eine Geschwindigkeit von 200 km/h. Gemeinden im Landkreis Elbe-Elster wie Doberlug-Kirchhain, Sonnewalde und das Amt Elsterland haben nun die Sorge, dass sie für ihre Übergänge und Bahnhalte den nach Eisenbahnkreuzungsgesetz notwendigen Ausbau nicht finanzieren können. Es besteht die Gefahr, dass Bahnhalte wegfallen und damit ländliche Regionen wie beispielsweise der seit 1899 bestehende Bahnhof Rückersdorf durch den Ausbau abgehängt werden könnten. Die Streckenanrainerkommunen begrüßen den Ausbau, fordern jedoch wie auf sächsischem Territorium die Begrenzung der Geschwindigkeit auf 160 km/h, was für die gesamte Stecke lediglich acht Minuten Zeitdifferenz bedeuten würde.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie den dargelegten Sachverhalt, vor allem hinsichtlich der Möglichkeiten zur Unterstützung der Kommunen?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich begrüße auch die Vertreter der Eisenbahnerstadt Falkenberg
(Elster). Hier sehen wir, wie wichtig die Infrastruktur und ihr Ausbau für die Entwicklung einer Stadt sind. Auch der Ausbau der Eisenbahnstrecke Berlin-Dresden ist ein ganz wichtiges Vorhaben für das Land Brandenburg, für das Land Sachsen und selbstverständlich auch für die Berliner Region. Es ist nicht so, wie Sie, Frau Abgeordnete, es dargestellt haben. Es handelt es sich um eine Ausbaustrecke Berlin-Dresden. Ziel ist, dass sie mit 200 km/h befahren werden kann. Es gibt keinen Unterschied zwischen dem sächsischen und dem brandenburgischen Territorium, was das Ausbauziel betrifft. Es gibt sowohl in Brandenburg als auch in Sachsen Teilbereiche, die nicht auf 200 km/h ausgebaut werden können. Das entpflichtet nicht, weil es eine Gesamtstrecke ist, von der Beseitigung der Bahnübergänge. Geregelt ist das in § 11 Abs. 2 der Eisenbahnbetriebs- und -bauordnung. Damit im Zusammenhang stehen Sicherheitsfragen, und deshalb ist die Strecke insgesamt zu betrachten. Das führt insbesondere in den Landkreisen Teltow-Fläming und Elbe-Elster zu großen Belastungen für die kommunale Seite. Denn das Eisenbahnkreuzungsgesetz legt fest, dass von den Kosten für die Beseitigung von Bahnübergängen ein Drittel die Bahn, ein Drittel der Bund und ein Drittel der Straßenbaulastträger zu tragen hat. Das ist natürlich eine große Herausforderung. Ich habe entschieden, dass mit den Mitteln nach dem Entflechtungsgesetz, die mir vom Bund her zur Verfügung stehen, diese Kommunen zu 75 % unterstützt werden. Ich bin dem Parlament - mit Ausnahme der CDU - dankbar, dass es beschlossen hat, die Zweckbindung für das Entflechtungsgesetz weiterzuführen. Die CDU hat als einzige Fraktion dagegen gestimmt. Das verstehen auch Ihre CDU-Kollegen in den anderen Bundesländern bzw. meine Ministerkollegen nicht. Dies ist nämlich das wichtigste Programm, um überhaupt eine Möglichkeit zu haben, die Kommunen bei dieser Aufgabe zu unterstützen. (Zuruf des Abgeordneten Genilke [CDU])
- Herr Genilke, aus dieser Nummer kommen Sie nicht heraus, das können Sie vergessen. Dazu können Sie auch eine Zwischenfrage stellen.
Ich kämpfe darum, dass diese Mittel 2014 weiterhin zur Verfügung gestellt werden. Wir haben leider vom Bund noch kein Signal, wie es weitergeht. Ich gehe davon aus, dass zumindest die gleiche Höhe vonnöten ist, weil die Kommunen nicht in der Lage sind, diese Aufgabe allein zu schultern.
Das verlangt aber auch - das sage ich dem Parlament insgesamt Solidarität mit der Lausitz. Denn die Mittel, die dort für den kommunalen Straßenbau eingesetzt werden, können in anderen Landesteilen nicht eingesetzt werden. Ich halte dies aber angesichts der Größe der Aufgabe auch für notwendig.
Ich komme zu den Halten. Wir haben auf der Strecke BerlinDresden sechs Halte mit unter 50 Ein- und Aussteigern; in Rückersdorf sind es 30 bis 35. Ich stehe zu meiner Zusage: Es gibt eine Einzelfallprüfung. Im Fall Rückersdorf sehe ich durchaus Potenziale, die Ein- und Aussteigerzahlen zu erhöhen. Das geht aber nur in Gemeinsamkeit. Es ist eine Festlegung des Landesnahverkehrsplanes, dass wir das Punkt für Punkt und Halt für Halt überprüfen. Das betrifft selbstverständlich auch Rückersdorf.
Herr Minister, auch wenn Sie meine Begründung für die Festsetzung der Entflechtungsmittel nicht begriffen haben,
heißt das ja nicht, dass ich aus dieser Nummer nicht herauskomme. Im Übrigen war das nicht Sinn der Frage der Abgeordneten Wehlan. Deshalb beziehe ich mich auf diese Frage und stelle zwei Nachfragen zu diesem Thema.
Erste Frage: Wie hoch ist der Unterschied zwischen den Finanzierungskosten der Investition zur Ertüchtigung der Strecke für 160 km/h und für 200 km/h?
Zweite Frage: Welche Auswirkungen hat das auf die Trassenpreise der Regionallinien, die wir auf diese Weise bestellen müssen?
Herr Genilke, Sie wissen ganz genau, dass man dies aus dem Handgelenk ohnehin nicht beantworten kann. Es ist eine Entscheidung der DB Netz, dass die Strecke von Berlin nach Dresden auf 200 km/h ausgebaut wird. Hier müssen wir aufpassen: Einerseits fordern wir Investitionen der Bahn. Jetzt macht es die Bahn für die Strecken Frankfurt (Oder)-Berlin, CottbusBerlin, Rostock-Berlin und, so ist es geplant, Dresden-Berlin. Im Bund haben Sie, CDU/CSU und FDP, die Mehrheit, und es ist laut Bundesverkehrswegeplan nun einmal festgelegt, dass diese Strecke für 200 km/h ausgebaut wird. Was die Stationsund Trassenpreise betrifft, so ist das dann mit der Deutschen Bahn zu klären.
Ich habe großes Interesse daran, dass selbstverständlich die gesamte Region von dem Ausbau und den Ausbaustandards entsprechend profitiert. Damit sind wir auch bei den Haltepunkten. Es muss geprüft werden, welche Haltepunkte weiterhin notwendig sind und wie in diese investiert wird, weil wir bis 2022 eine besondere Verpflichtung bezüglich der Barrierefreiheit haben.
Vielen Dank. - Der Fragesteller, Herr Genilke, möchte die Frage 1142 mit der Frage 1148 (Abstimmung im Bundesrat zur Abschaffung der Luftverkehrsabgabe) tauschen. Bitte sehr, Herr Genilke.
Am 23. November 2012 hat sich der Bundesrat mehrheitlich für die Abschaffung der Luftverkehrsabgabe ausgesprochen. Medienberichten zufolge hat auch die rot-rote Landesregierung Brandenburgs für eine Abschaffung der Luftverkehrsabgabe gestimmt.
Deshalb frage ich die Landesregierung: Welche Gründe haben sie dazu bewogen, für die Abschaffung der in Rede stehenden Luftverkehrsabgabe zu votieren?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das geht in einem Satz: Die Luftverkehrsabgabe ist rechtlich umstritten und wettbewerbsverzerrend. Deshalb tritt die Landesregierung für die Abschaffung ein. - Danke.
Herr Minister, eine Nachfrage: Halten Sie die steuerliche Gleichbehandlung zwischen Bahn und Flugzeug für gerechtfertigt, da Sie praktisch mit diesem einen Satz das Thema abräumen wollen?
Wir kommen zur Frage 1143 (Ertüchtigung Bahnstrecke Ber- lin-Rostock), gestellt vom Abgeordneten Krause.
Es geht erneut um einen Bahnstreckenausbau, und erneut ist Herr Minister Vogelsänger gefragt. Man kann ja vorher nicht wissen, dass es so eine Ein-Mann-Show wird.
Die Regionalverbindung Berlin-Rostock wird ebenfalls ertüchtigt; bei uns wird nur auf 160 km/h ausgebaut. Seit September 2012 ist die Strecke gesperrt. Geplant ist, dass der Ausbau bis April 2013 abgeschlossen ist. In der Region gibt es aber Mutmaßungen, dass das nicht zu schaffen ist und die Strecke bis zum Jahresende 2013 gesperrt bleibt, was natürlich sehr tragisch wäre.
Deswegen würde ich mich freuen, wenn Herr Vogelsänger Aufklärung schaffen und sagen könnte, bis wann die Bauarbeiten andauern.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Erster Satz: Verträge sind einzuhalten. Das betrifft auch die Deutsche Bahn. Sie hat dargelegt, dass es notwendig ist, diese Baumaßnahme mit einer Vollsperrung zu verbinden, und sich nicht nur mit dem Land Brandenburg, sondern auch mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern entsprechend verständigt. Ich teile diese Auffassung, weil die Alternative - Sie kennen das, Sie kommen aus dieser Region - viel, viel problematischer wäre.