Protocol of the Session on November 14, 2012

Drittens. Es ist eine Umgestaltung des Mehrbelastungsausgleiches für Mittelzentren und Kreisstädte vorgesehen, das heißt, dass die Zuweisungen in das Schlüsselzuweisungssystem integriert werden und die Mittelzentren und Kreisstädte dann bei der Berechnung ihrer Bedarfsmesszahlen einen absoluten Aufschlag auf die Einwohnerzahl erhalten sollen. Die systematische Folge, wenn man das so machen würde, ist, dass die durch diese Regelung steigenden Schlüsselzuweisungen für die Zuweisungsempfänger in die Grundlagen der Kreisumlage eingerechnet werden.

Der vierte Punkt, auf den man sich verständigt hat, ist die gesetzliche Umsetzung der stufenweisen Anpassung der Durchschnittshebesätze der Realsteuern bei der Berechnung der Steuerkraftzahlen.

Das sind die vier Aspekte, zu denen man sich verständigt hat, und, wie gesagt, wenn Sie das übernehmen wollen, dann kann das jetzt noch in das Gesetz eingearbeitet werden.

Es ist - fünftens - vereinbart worden, dass man über weitere Punkte miteinander debattieren will. Man hat ausgesucht, welche das sind, und die Debatte darüber soll im Laufe des nächsten Jahres fortgesetzt werden.

Vielen Dank, Herr Minister Dr. Markov. - Es gibt Nachfragebedarf. Frau Abgeordnete Nonnemacher hat das Wort.

Herr Minister, ich möchte nachfragen: Halten Sie nicht die Zeitschiene bei diesen Beratungen für etwas bedenklich, wenn der FAG-Beirat am 09.11. tagt und das Protokoll dieser Beratung noch nicht unterschrieben ist, aber bereits am gestrigen Tag in einer Sondersitzung des Innenausschusses die abschließende Beschlussempfehlung zum FAG verabschiedet wird?

Herr Minister.

Erstens. Der Beirat steht sozusagen nicht unter der „Fuchtel“ des MdF, und wenn er entscheidet, dann und dann zu tagen, dann tagt er an dem Tag, an dem er tagt.

Zweitens. Ich kann Ihnen auch diese Frage nicht beantworten; denn ich bin weder für die Tagesordnungen noch für die Festsetzung, wann Ausschüsse dieses Parlamentes tagen, zuständig. Das ist Hoheit des Parlamentes.

Vielen Dank, Herr Minister Dr. Markov. - Wir kommen nunmehr zur Frage 1093 (Fehlender Rettungshubschrauber), gestellt durch Herrn Abgeordneten Mike Bischoff, SPD-Fraktion.

Seit Monaten steht der Hubschrauberstandort für die dringend benötigte Luftrettung im uckermärkischen Angermünde fest. Die Luftrettung ist jedoch noch nicht in Betrieb gegangen. Dadurch treffen Rettungsärzte aufgrund sehr langer Wege unter Umständen unverantwortlich spät am Einsatzort ein.

Ich frage deshalb die Landesregierung: Wann kommt die Luftrettung vom Standort Angermünde aus zum Einsatz?

Für die Landesregierung antwortet Frau Tack, Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bischoff, vielen Dank für die Frage. Ich verrate jetzt ein Geheimnis - er weiß die Antwort schon, aber alle anderen wollen sie ja auch erfahren.

Es ist richtig, die Landesregierung hat sich entschieden, im Nordosten Brandenburgs einen Standort für einen Rettungshubschrauber einzurichten. Zur Umsetzung dieses Vorhabens bedarf es einer Reihe von Genehmigungsverfahren, welche laufen. Es wurde ein geeignetes Grundstück ausgewählt, nämlich in der Oderberger Straße in Angermünde; darauf haben wir uns gemeinschaftlich geeinigt.

Zunächst sind nun Gutachten zu erbringen, damit wir die Antragstellung nach Luftverkehrsrecht ausführen können. Für das zu bebauende Grundstück liegen ein Sachverständigengutachten zur Eignung des Geländes und das nicht unmaßgebliche Gutachten zur Schallimmissionsprognose - das heißt, eine gutachterliche Stellungnahme über prognostizierte Lärmentwicklung - vor, sodass der Standort als geeignet gilt.

Das Umwelt- und Gesundheitsministerium hat jetzt bei der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg die Genehmigung für diesen Landeplatz beantragt. Wenn das Verfahren positiv entschieden ist, kann gebaut werden; die Kollegen können sich aber bis zu einem Jahr Zeit lassen, sodass wir nicht wissen, zu welchem Zeitpunkt die Genehmigung erteilt wird. Logischerweise setzt im Anschluss daran die Bauphase ein. Neben den Flugbetriebsflächen mit einer Betankungsanlage werden ein Gebäudekomplex mit Hangar zum Unterstellen des Hubschraubers und Räume für das Personal errichtet.

Genehmigungsverfahren, Ausschreibungsverfahren und Bauphase beanspruchen noch etwas Zeit. Ich habe keinen unmittelbaren Einfluss auf die Beschleunigung des Verfahrens. Ich gehe davon aus, dass spätestens im Sommer 2014 die Inbetriebnahme des Rettungsplatzes sein wird.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Es gibt noch Fragebedarf. Die Frage wird vom Abgeordneten Görke gestellt.

Frau Ministerin, habe ich Sie in der umfangreichen Antwort der Landesregierung richtig verstanden, dass alle Anträge und Voraussetzungen vorliegen, um die Luftrettung von diesem Flugplatz in der Uckermark aus vorzunehmen, und dass jetzt nur noch die Genehmigung der oberen Luftfahrtbehörde entscheidend ist? Meine weitere Frage: In welchem Zeitfenster sind nach den Erfahrungen der Landesregierung Genehmigungen zu erwarten?

Ich habe versucht, das zu beantworten. Es ist ein langer Zeitraum, die oberste Luftfahrtbehörde darf sich bis zu einem Jahr Zeit lassen. Ich hoffe, dass sie sich nicht so viel Zeit lässt. Wenn positiv beschieden ist, wird ausgeschrieben und dann gebaut. Das soll heißen: Es wird noch dauern.

Vielen Dank. - Die Frage 1094 (Regionalisierte Ergebnisse der Steuerschätzung) wird vom Abgeordneten Görke für die Fraktion DIE LINKE gestellt.

Vor einigen Tagen hat der Steuerarbeitskreis des Bundes und der Länder getagt. Es gibt die ersten Ergebnisse der regionalen Steuerschätzungen, auch für das Land Brandenburg. Deshalb frage ich im Namen der Fraktion: Zu welchen Erkenntnissen kommt die Landesregierung diesbezüglich?

Für das Ministerium der Finanzen antwortet Herr Minister Dr. Markov.

Frau Vizepräsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die regionalisierte Steuerschätzung hat das Finanzministerium in einem Bericht zusammengefasst. Dieser Bericht ist dem Vorsitzenden des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zugeleitet worden, und ich gehe davon aus, dass er auf einer der nächsten Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses ausführlich beraten wird. Ich werde jetzt nicht zu detailliert darauf antworten, auch weil das in dieser kurzen Redezeit schwer möglich ist.

Prinzipiell kann man sagen: Die Daten ergeben sich ja immer aus unterschiedlichen Betrachtungsweisen der Frage, wie sich die Wirtschaft entwickeln wird. Das heißt, man muss die Außen- und die Binnenwirtschaft betrachten. Bei der Außenwirtschaft muss man Punkte wie die Zinssätze der EZB und die Preise für Mineralöl im Auge haben; im Inland muss man sich ansehen, wie sich die Arbeitslosenzahlen entwickeln, wie sich das Bruttoinlandsprodukt entwickelt, wie sich Währungspa

ritäten entwickeln etc. pp. Das sind einige der ganz wichtigen Grundlagen, und daran merken Sie schon, dass es tatsächlich immer nur eine Schätzung ist. In der Vergangenheit haben wir oft erlebt, dass die Schätzungen dann mit der Realität nicht unbedingt übereinstimmten.

Prinzipiell kann man Folgendes sagen: Im Jahr 2012 erhöht sich der summarische Wert noch einmal um knapp 30 Millionen Euro im Verhältnis zur Maisteuerschätzung. Für die Jahre 2013, 2014, 2015 und 2016 gibt es Zuwächse, die aber geringer sind als die Zuwächse im Jahr 2012 und die dann auch jedes Jahr geringer werden: von 88 Millionen Euro auf 79 Millionen, 64 Millionen und schließlich rund 54 Millionen. Sie sinken also und sind auch geringer, als sie noch in der Maisteuerschätzung erwartet wurden, aber es sind Zuwächse.

Das bedeutet für das Land Brandenburg, dass wir zwar weniger Steuereinnahmen haben, dies aber über den Länderfinanzausgleich und die Bundesergänzungszuweisungen mehr als kompensiert wird und wir deswegen mit weiteren Zuwächsen - die aber geringer sind, als wir ursprünglich erwartet hatten - rechnen können.

Vielen Dank, Herr Minister Dr. Markov. Es gibt keinen Nachfragebedarf. - Wir kommen zur Frage 1095 (Beschluss der Mi- nisterpräsidentenkonferenz zur Energiewende), gestellt durch Herrn Abgeordneten Bretz für die CDU-Fraktion.

Die Ministerpräsidenten haben sich in Thüringen zur sogenannten Ministerpräsidentenkonferenz zusammengefunden. Bei dieser wurde das Thema Energiewende intensiv diskutiert. Es gab auch einen gemeinsamen Beschlusstext.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Mit welchen Maßnahmen gedenkt sie diesen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz zur Synchronisierung der nationalen Ausbauziele mit den Ausbauzielen der Länder, insbesondere für Solarenergie und Windenergie, umzusetzen?

Herr Minister Christoffers hat Gelegenheit zu antworten.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter, auf der Sitzung vom 24. bis 26.10. haben die Ministerpräsidenten Folgendes beschlossen:

„…dass Netzausbau, Ausbau der erneuerbaren Energien sowie Ausbau der Speicher aufeinander abzustimmen sind. Der politische Dialog über die Synchronisierung der nationalen Ausbauziele mit den Ausbauzielen der Länder, insbesondere für Solarenergie sowie die On- und Offshore-Windenergie, ist mit dem Ziel zu führen, im Rahmen einer gemeinsamen nationalen Ausbaustrategie die Gesamtkosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien, der Stromnetze und des noch erforderlichen fossilen Kraftwerksparks im Griff zu behalten und die Akzeptanz nicht

zu gefährden. Die Länder sind bereit, im Interesse einer gemeinsamen Lösung ihre eigenen Planungen zu modifizieren.“

Am 02.11. wurde bei einem Gespräch mit der Bundeskanzlerin vereinbart, dass eine gemeinsame nationale Ausbaustrategie für erneuerbare Energien zu erarbeiten ist. Ein Verfahren zur Umsetzung des Beschlusses ist zwischen Bund und Ländern gegenwärtig noch nicht verabredet. Das ist Gegenstand weiterer Gespräche und Diskussionen, die gegenwärtig geführt werden. - Vielen Dank.

Es gibt Nachfragebedarf. Bitte, Herr Abgeordneter Bretz.

Herr Minister Christoffers, haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Frage haben Sie aber nicht beantwortet: Was gedenkt die Landesregierung konkret zu tun, um ihrer zustimmenden Beschlusslage in der Ministerpräsidentenkonferenz gerecht zu werden? Konkret bitte!

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich sagte Ihnen doch bereits, dass ein Verfahren zwischen Bund und Ländern noch nicht verabredet ist. Wir haben unsere Energiestrategie 2030 eingereicht. Das wissen Sie; sie ist hier im Landtag verabschiedet worden. Wir gehen davon aus, dass unsere Prognosen, unsere Planungen wissenschaftlich sehr valide sind.

Insofern bleibt jetzt abzuwarten, ob und in welcher Form eine derartige Arbeitsgruppe, wie zwischen den Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vereinbart, dann auch tatsächlich ins Leben gerufen wird. Sie wird ergänzt durch eine Reihe von Gesprächen, die aus verschiedenen Ministerien mit den Ländern bereits geführt werden.

Insofern, Herr Bretz, kann ich Ihnen die Frage nicht unmittelbar beantworten. Denn ich sehe gegenwärtig keinen Grund, von unseren Ausbauzielen abzuweichen. Sie wissen, dass die Ziele der einzelnen Länder sehr verschieden motiviert und dezidiert untersetzt worden sind. Hier geht es jetzt zunächst um einen Abgleich, und der wird durchgeführt.

(Vereinzelt Beifall DIE LINKE)

(Zuruf des Abgeordneten Bretz [CDU])

- Herr Bretz, Sie können nicht eine Nachfrage zu einer Nachfrage stellen.

Wir kommen zur Frage 1096 (Reststoffpotenziale für die Bio- gasproduktion nutzen), gestellt vom Abgeordneten Jungclaus.

Am 29. Oktober fand in Potsdam die vom LUGV und der Energie-Technologie-Initiative organisierte 7. Fachtagung Biogas statt. Nach der Pressemitteilung des Ministeriums ist auch

die Landesregierung der Auffassung, dass die Potenziale von Reststoffen für die Biogasproduktion bei weitem noch nicht ausgeschöpft sind. Bereits in der Biomassestrategie aus dem Jahr 2010 wurde dieser Zustand beschrieben, ohne dass hieraus eine konkrete Strategie oder ein Maßnahmenpaket abgeleitet wurde. Im vergangenen Jahr hat sich die Zahl der Biogasanlagen in Brandenburg im Vergleich zum Vorjahr um 33 % erhöht. Um den Biomassebedarf der Anlagen zu decken, werden neben umfangreichen Importen auch negative Auswirkungen auf die Umwelt durch den Anbau von Energiepflanzen immer größer.

Daher frage ich die Landesregierung: Welche Maßnahmen gedenkt sie zu ergreifen, um die vorhandenen Potenziale der Reststoffnutzung in Brandenburg für die Biogasproduktion stärker zu nutzen?

Für das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz antwortet Frau Ministerin Tack.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Jungclaus, wie im Eingangstext dieser Anfrage ausgeführt, wird bereits in der Biomassestrategie des Landes von 2010 auf noch ungenutzte Potenziale an Gülle, Wirtschaftsdünger, Landschaftspflegematerial, Bioabfällen und Reststoffen hingewiesen. Die Energiestrategie geht folgerichtig im Bereich Biomasse von einer zunehmenden Bedeutung dieses Potenzials aus und benennt seine Erschließung ausdrücklich als Maßnahme im dazugehörenden Maßnahmenkatalog; dort haben Sie bestimmt nachgesehen.