Keine Zustimmung durch die FDP-Fraktion findet die Einbindung von Ärzten in den Kreis der Beitragszahler. Ein Zuwachs an Patienten in einer Region aus der Zahl der Urlauber und Tagesbesucher, die sich ärztlich behandeln lassen, würde kein zusätzliches Honorar darstellen. Die Behandlung verursacht Aufwand = Kosten, aber ohne Honorarforderung. In touristischen Zentren kann daraus unter Umständen ein Arztmangel bzw. die Schließung von Arztpraxen entstehen. Diese von mir soeben genannten Details müssen aus unserer Sicht in den Ausschussberatungen durch eine Anhörung der Beteiligten geklärt werden.
Andererseits sehen wir in der vorliegenden Gesetzesänderung eine weitere Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Die Änderung des KAG kann günstige Ansätze für die Entwicklung des Tourismus in Regionen mit starker touristischer Prägung schaffen. Einen Wegfall oder eine Änderung der siebenfachen Übernachtungsquote halten wir für nicht angemessen.
Durch die angemessene Beteiligung gewerblicher Leistungsträger an der Planung und der transparenten Mittelverwendung für touristische Maßnahmen vor Ort wird die Handlungsfähigkeit der kommunalen Gremien erhöht, darf aber gleichzeitig nicht von Hauptverwaltungsbeamten mit Eurozeichen in den Augen zur Aufstockung knapper Haushalte zweckentfremdet werden.
Die ausschließliche Verwendung des Tourismusbeitrages für touristische Leistungen muss eindeutig im § 11 Abs. 5 festgeschrieben werden. Die Abgrenzung zur Daseinsvorsorge muss hier klar erkennbar sein.
Abschließend stelle ich fest: Es ist für die Mitglieder der FDPFraktion ein großer Widerspruch, dass unter anderem Boutiquen, Drogerien, Foto- und Musikgeschäfte, Lebensmittelmärkte, Schuhe-, Textil- und Haushaltswarengeschäfte zur Zahlung dieses Tourismusbeitrages herangezogen werden können, ihnen aber gleichzeitig die erweiterte Sonntagsöffnungszeit, also Öffnung zu Umsatzhochzeiten, von der Mehrheit dieses Parlamentes verwehrt wird. Ich erinnere daran, der Umsatz wird mit einem Hebesatz multipliziert, das Ergebnis ist Berechnungsgrundlage für den von Ihnen geplanten Tourismusbeitrag.
Am Erkenntniszuwachs sind Sie ja auch in der Zukunft nicht gehindert. Die FDP-Fraktion nimmt den vorliegenden Gesetzentwurf nicht an, stimmt aber der Überweisung in den Innenund Wirtschaftsausschuss zu. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Tomczak. - Wir setzen mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN fort. Frau Abgeordnete Nonnemacher hat das Wort.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch der zweite Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes kann großen Einfluss auf die Städte und Gemeinden in unserem Land haben. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, den Gemeinden in Zeiten knapper Kassen zusätzliche Einnahmen zur Verfügung zu stellen, aus denen sie ihre Aufwendungen hinsichtlich der touristischen Infrastruktur teilweise refinanzieren können.
Brauchten Gemeinden bisher regelmäßig mindestens das Siebenfache ihrer Einwohnerzahl an Fremdübernachtungen, um einen Tourismusbeitrag erheben zu können, so schlagen die Koalitionsfraktionen vor, diesen in Gänze aufzuheben. Das bedeutet, dass alle Städte und Gemeinden, die Aufwendungen für ihre touristische Infrastruktur haben, in Zukunft einen Tourismusbeitrag erheben können. Damit bekommen die Kommunen eine zusätzliche Möglichkeit, ihre Aufwendungen zu finanzieren und die wirtschaftlichen Nutznießer steigender Touristenzahlen an diesen Infrastrukturkosten zu beteiligen.
Zuallererst wird diese Regelung natürlich die Landeshauptstadt Potsdam erfreuen. Nicht nur der Oberbürgermeister spekuliert auf Einnahmen aus dieser kommunalen Steuer, um die Erhebung von Eintrittsgeldern für den Park Sanssouci abwenden zu können. Auch andere Gemeinden werden von dieser Regelung profitieren wollen.
Meine Fraktion steht dem Ansinnen dieses Gesetzentwurfs grundsätzlich positiv gegenüber. Einer Überweisung in die Ausschüsse werden wir zustimmen. In den Ausschüssen sollten dann aber noch einige Fragen näher beleuchtet werden, die dieser Vorschlag aufwirft. Die Mehrzahl der brandenburgischen Städte und Gemeinden hat in den letzten Jahren eine touristische Infrastruktur aufgebaut und touristische Schwerpunkte gebildet und könnte unter den von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagenen Bedingungen einen solchen Touristenbeitrag erheben.
Können diese Gemeinden dann, wenn sie keinen ausgeglichenen Haushalt haben, von der Kommunalaufsicht oder dem Innenministerium genötigt werden, diese neue Steuer als zusätzliche Einnahmequelle auch zu erheben? Kann unter Haushaltssicherung die Möglichkeit zum Zwang werden? Wie wird gewährleistet, dass der Verwaltungsaufwand und zusätzliche Bürokratie in einem angemessenen Verhältnis zum Ertrag stehen? Wie wird definiert, welche Unternehmen vom Tourismus besonders und welche nur geringfügig profitieren? Ich denke, an dieser Stelle wird die Landesregierung gefordert sein, den interessierten Städten und Gemeinden mit Informationen unterstützend zur Seite zu stehen, damit diese vernünftige und gerichtsfeste Satzungen erarbeiten können. Es gibt viele offene Fragen. Auf die weitere Diskussion bin ich sehr gespannt.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Nonnemacher. - Wir setzen mit dem Beitrag der Landesregierung fort. Herr Minister Dr. Woidke, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Innenminister bin ich bekanntermaßen auch Kommunalminister. Daher freue ich mich, dass aus der Mitte des Landtags ein Vorschlag unterbreitet wird, der die Handlungsspielräume der Kommunen im Land erweitert. Seit jeher sieht das Kommunalabgabengesetz die Möglichkeit vor, dass die Gemeinden für touristische Einrichtungen und Anlagen Beiträge erheben. Allerdings dürfen das derzeit neben den Kurund Erholungsorten nur die Gemeinden, in denen „die Zahl der Fremdübernachtungen im Jahr in der Regel das Siebenfache der Einwohnerzahl übersteigt“.
Diese Regelung ist nicht nur unverständlich, sondern aus meiner Sicht auch unnötig. Man kann sich natürlich auch die Frage stellen: Warum ausgerechnet das Siebenfache der Einwohnerzahl? Warum nicht das Fünf- oder Dreifache? Oder vielleicht doch lieber das Zehnfache? In den Gesetzesbegründungen findet sich hierzu interessanterweise nichts. Durch bloße Zahlensymbolik lassen sich Beschränkungen für die kommunale Abgabenhoheit aus meiner Sicht auch nicht rechtfertigen.
Daher sind zwei Beschränkungen wichtig, die im KAG niedergelegt sind. Zum einen muss ein entsprechender Aufwand für touristische Zwecke bei der Gemeinde vorhanden sein: Ohne Gegenleistung der Gemeinde also kein Tourismusbeitrag. Zum anderen darf der Beitrag nur von denjenigen erhoben werden, die durch den Tourismus mittelbare oder unmittelbare Vorteile haben.
Ein weiterer Punkt ist mir sehr wichtig. Das KAG regelt nur die Möglichkeit zur Erhebung eines solchen Beitrags. Die Kommunen müssen also eigenverantwortlich entscheiden, ob, wann und in welchem Umfang sie diese Art der Finanzierung wählen. Herr Burkardt, ich wundere mich ein bisschen über Ihr mangelndes Selbstvertrauen. Das ist mir so noch nicht aufgefallen. Sie sind Stadtverordneter in Kleinmachnow. Haben Sie doch auch das Selbstvertrauen, da zu sagen: Wir wollen auch in Kleinmachnow selber darüber entscheiden, ob wir so etwas tun oder ob wir es vielleicht auch nicht tun.
In der Gemeinde muss abgewogen werden, ob sich der Aufwand lohnt, damit das richtige wirtschafts- und auch das richtige tourismuspolitische Signal gesetzt wird. Es muss logischerweise auch geprüft werden, ob nicht vielleicht alternative Finanzierungsformen denkbar sind. Eine solche Abwägung kann sinnvollerweise nicht auf der Landes- oder der Kreisebene, sondern nur anhand der konkreten Gegebenheiten innerhalb einer Gemeinde entschieden werden. Die Entscheidung gehört damit klar in die Hände von gewählten Gemeindevertretern und von kommunal Verantwortlichen. Daher halte ich es für gut, dass der Gesetzgeber diesen gewählten Vertretern diesen zusätzlichen Spielraum geben möchte. - Danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. - Herr Abgeordneter Ludwig, Sie haben noch Redezeit. - Darauf verzichten Sie. Demzufolge sind wir am Ende der Aussprache angelangt. Ich komme zur Abstimmung. Die SPD-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE beantragen die Überweisung des Gesetzentwurfes der Fraktion der SPD und der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 5/5827, Fünftes Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg, dabei geht es um Tourismus, an den Ausschuss für Inneres - federführend - und an den Ausschuss für Wirtschaft. Wer dieser Überweisung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag einstimmig überwiesen worden.
Erstes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Gesetzes über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Brandenburgisches Ver- gabegesetz - BbgVergG)
Die Aussprache wird durch die einbringende Fraktion - das ist die CDU - eröffnet. Herr Abgeordneter Homeyer, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das seit dem 1. Januar gültige Vergabegesetz beinhaltet nach unserer Auffassung Grundfehler, die wir auch schon bei der Verabschiedung im August letzten Jahres kritisiert haben. Das Gesetz ist hauptsächlich für die Kommunen und die Unternehmen unpraktikabel, weil die einen eine weitaus höhere Kontroll- und Überwachungspflicht haben, während die andere Seite wiederum unter Umständen eine doppelte Buchführung mit zwei verschiedenen Tarifgruppen einführen muss, damit man sich überhaupt für öffentliche Aufträge bewerben kann.
Die von uns damals geäußerte Kritik werden wir weiter aufrechterhalten, weil sich viele Kommunen und Unternehmen auch heute darüber beklagen, dass das Vergabegesetz fern von jeder Realität ist. Meine Damen und Herren, fragen Sie doch einfach in Ihrem Landkreis oder in den Kommunen nach, wie es eigentlich mit der Umsetzung aussieht. Sie werden feststellen, dass es viele unterschiedliche Auffassungen und Probleme bei der Ausführung des Gesetzes gibt.
Wir sind nach wie vor der Meinung: Keiner braucht diese Regelung. Viele haben Anwendungsprobleme und kaum einer kann all dem etwas Gutes abgewinnen - außer Ihnen vielleicht, meine Damen und Herren von Rot-Rot. Ich frage Sie auch: Wie soll man eigentlich ein Gesetz bewerten, welches zu seiner Erklärung vier Verordnungen braucht, von denen, ich glaube, im Augenblick nur eine erlassen ist? Die zweite soll irgend
wann im September kommen. Die eigentliche Verordnung aber, die letztendlich den Kommunen rechtssichere Handhabung gewährleisten soll, ist noch nicht in Sicht.
Ein relativ kleines und schmales Gesetz, das vier Verordnungen braucht: Meiner Ansicht nach kann das nur heißen, dass es ein Murksgesetz ist. Ich behaupte auch: Es wird nicht bei vier Verordnungen bleiben, es werden wahrscheinlich noch weitere kommen.
Wir wollen mit diesem Gesetzentwurf einen inhaltlichen Fehler des Gesetzes - ich komme jetzt zu unserem Antrag -, der hauptsächlich von Unternehmerseite angesprochen wird, beheben bzw. versuchen, ihn zu heilen. Es geht um die Möglichkeit für unterlegene Anbieter, sich im sogenannten Unterschwellenbereich - also bei Vergaben unter 200 000 Euro bei Dienstleistungen und 5 Millionen Euro bei Bauleistungen - vor eventuellen Vergabefehlern wirkungsvoll und unbürokratischer zu schützen. Auch geht es darum, das weite Feld der vergaberechtlichen Praxis etwas zu vereinfachen, zumindest die Gerichte zu entlasten.
Bislang war es so, dass unterlegene Anbieter - da lag man unter den Wertgrenzen, die ich genannt habe -, wenn überhaupt, nur zivilgerichtlich teuer ihr Recht erstreiten konnten. Es sollte so sein, dass das Vergabeverfahren diesmal von einer neutralen dritten Stelle überprüft wird. Viele Unternehmen, die im Geschäft sind, können sich auch ein solches Gerichtsverfahren nicht erlauben. Dazu sind sie finanziell gar nicht in der Lage.
Ich will hier an dieser Stelle den Vergabestellen im Land Brandenburg und in den Kommunen nicht zu nahe treten, aber bei der Fülle der vergabefremden Kriterien, die Sie mit dem Gesetz eingeführt haben, ist das gesamte Verfahren komplexer und anfälliger für Fehler und Missbrauch geworden. Diese Fehler sind hausgemachte Fehler der Landesregierung bzw. dieser Regierungskoalition. Dafür können die ausführenden Vergabestellen - das sage ich hier ausdrücklich - überhaupt nichts. Nichtsdestotrotz sollten wir diese Fehler beheben. Wir haben die Chance dazu.
Was wollen wir? Wir wollen mithilfe fester Fristen den Unternehmen im Land zu ihrem Recht verhelfen. So sollten sie 14 Tage Zeit haben, sich anhand der Informationen, die sie als Unterlegene von den Vergabestellen erhalten, zu überlegen, ob sie gegen das Verfahren Einspruch einlegen wollen.
Danach sollte die Vergabekammer im Wirtschaftsministerium wiederum zwei Wochen Zeit haben, sich mit dem Fall zu beschäftigen. Mit diesem Verfahren wollen wir gewährleisten, dass gerade bei Vergaben an kommunale Unternehmen die privaten Unternehmen im Land eine reelle Chance erhalten, diese Vergabepraxis unbürokratisch, aber effektiv überprüfen zu lassen.
Es ist mir völlig bewusst, Kollege Domres, dass unsere Forderung - wir haben uns darüber schon unterhalten - zu einem personellen Mehraufwand im Wirtschaftsministerium führen wird. Das ist keine Frage. Das haben wir auch überlegt und diskutiert. Wir glauben aber, dass dieser Mehraufwand gerechtfertigt ist, um mit Einführung dieses Vergabegesetzes für die brandenburgischen Unternehmen ein Stück Gerechtigkeit zu erreichen.
Damit das nicht bei den kleinsten Vergabesummen passiert, haben wir eine Untergrenze von 150 000 Euro bei Bauleistungen und 50 000 Euro bei Dienstleistungen eingezogen. Somit wäre diese Änderung auch für kleine Aufträge praktikabel.
Die Erfahrungen mit ähnlichen Regelungen in Thüringen, Sachsen-Anhalt oder Sachsen zeigen bislang zwei Dinge. Zum einen hat sich die Sensibilität der Vergabestellen für derartige Sachverhalte erhöht, weil die Vergabekammern auf das Problem mithilfe der entsprechenden Verfahren aufmerksam gemacht werden konnten. Zum anderen gab es keine Anzeichen für eine Verfahrensverlängerung bei den Auftragsvergaben.
Wie üblich bei Gesetzentwürfen oder Anträgen, die wir in den Landtag einbringen, haben wir uns im Vorfeld auch mit den betroffenen Kammern und den Verbänden darüber unterhalten. Ich darf Ihnen das Ergebnis sagen - und das war eindeutig -: Zustimmung beim Bauindustrieverband, Zustimmung bei der Fachgemeinschaft Bau. Ich glaube, Kollege Dellmann hat sich sogar auf den Weg gemacht, sich bei den Koalitionsfraktionen für das Gesetz stark zu machen. Zustimmung von der Auftragsvergabestelle der IHKs und der Handwerkskammern. Sie sehen, dass wir diesen Gesetzentwurf nicht im luftleeren Raum erarbeitet haben. Wir haben uns an den Realitäten im Land und an den guten Beispielen aus den anderen Bundesländern orientiert.
Zugegeben, meine Damen und Herren, die Materie ist trocken und gespickt mit rechtlichen Fallstricken. Aber das von uns vorgeschlagene Verfahren führt zu mehr Transparenz und Rechtsstaatlichkeit, beseitigt eine Rechtsschutzlücke und dient letztlich auch der Qualitätssicherung im Beschaffungswesen. Die Erfahrung seit der Einführung der Nachprüfungsverfahren im Oberschwellenbereich zeigt, dass dadurch die Qualität der Vergabeverfahren erheblich verbessert wurde. Seit Jahren ist die Erfolgsquote von Vergaberügen oberhalb der Schwellenwerte rückläufig. Mit der beantragten Rechtsschutzmöglichkeit im Unterschwellenbereich ist ein ähnlicher Effekt ebenfalls zu erwarten. Wir denken, dass ein qualitativ besseres Beschaffungswesen hilft, auch Kosten zu sparen.
Meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, Sie haben mir alle aufmerksam zugehört. Eigentlich spricht überhaupt nichts gegen unseren Gesetzentwurf. Eigentlich können Sie nur noch zustimmen, zumindest der Überweisung. Das hoffe ich. - Danke.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Homeyer. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Der Abgeordnete Kosanke erhält das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das eine ist, zu behaupten, dass Anträge nicht im luftleeren Raum entstehen, und das andere ist die Wirklichkeit, dass es doch so ist.