Wir müssen in der Realität leider feststellen, dass unsere Beamtinnen und Beamten seit Jahren mit steigenden Fallzahlen von Übergriffen konfrontiert sind. Das haben wir in der Vergangenheit hier im Landtag und im Innenausschuss schon thematisiert. Es geht um ein in der Gesellschaft gestiegenes Aggressionspotenzial. Es geht um einen zunehmenden Autoritätsverlust von Bediensteten des Staates in Uniform. Und es geht darum, dass die generelle Gewaltbereitschaft nicht nur gestiegen ist, sondern sich auch in Angriffen auf Polizeibeamte dokumentiert.
Um das gleich deutlich zu machen: Zu Übergriffen kommt es nicht nur bei besonderen Einsätzen, beispielsweise bei Einsätzen von Sonderkommandos. Nein, die Gefahr, Opfer eines Übergriffs zu werden, trifft unsere Bediensteten bei einer ganz normalen Streifenfahrt, bei Verkehrskontrollen, in alltäglichen Situationen, wenn sie zu Ruhestörungen, Familienstreitigkeiten und anderem gerufen werden.
Natürlich gibt es besondere Auswüchse, wenn wir an das Gewaltpotenzial von Links- oder Rechtsextremen denken. Gerade hierzu hat es in der jüngsten Vergangenheit in anderen Ländern sehr schlimme Beispiele gegeben. Es ist doch so, dass wir, was das Anzünden von Pkws betrifft, besonders in Potsdam möglicherweise vor einem Überschwappen der Berliner Situation auf Brandenburg stehen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir möchten, dass sich die Brandenburger Landesregierung den Initiativen der Innenminister der meisten Länder auf der Bundesebene anschließt. Wir möchten aber nicht, dass sich die Landesregierung darauf beschränkt. Es darf nicht allein darum gehen, am Strafgesetzbuch etwas zu ändern. Wir müssen auch die Möglichkeiten, unsere Beamtinnen und Beamten auf diese neue Situation vorzubereiten, verbessern. In der Vergangenheit ist viel getan worden, was die Schutzkleidung, zum Beispiel Westen, betrifft. Wir dürfen aber auch in der Schulung nicht nachlassen, sondern müssen unsere Bediensteten so schulen, dass sie entsprechend vorbereitet sind, damit sie, wenn sie in alltäglichen Situationen mit Gewaltexzessen, mit plötzlichen Gewaltausbrüchen zu tun haben, entsprechend reagieren können.
Es geht insbesondere darum, dass wir den Bediensteten auch das Gefühl und die Gewissheit geben, dass die politisch Verantwortlichen hinter ihnen stehen. Sie müssen wissen, dass sie in ihrem Dienst nicht allein stehen. Deswegen sagen wir auch:
Die Problematik bezieht sich nicht allein auf Polizeibedienstete, sondern auch auf Feuerwehrleute und Rettungskräfte im Einsatz.
Ich freue mich auf die Debatte und würde mich noch mehr freuen, wenn sich eine große Mehrheit in diesem Haus fände, die die Möglichkeit nutzt, an einer wichtigen Stelle etwas zu verändern, damit diejenigen, die unseren Rechtsstaat infrage stellen und nicht davor zurückschrecken, Polizeibeamte und andere in ihrem Dienst anzugreifen, eine deutliche rote Karte bekommen. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir hören gelegentlich, wenn es um Entwicklungen in der Gesellschaft geht, die mit zunehmender Gewalt und zunehmenden Straftaten im Zusammenhang stehen, den Ruf nach härteren Strafen - so auch hier.
Ich gebe Ihnen Recht, Herr Kollege Petke, dass es in der Tat in den letzten Jahren eine Entwicklung gegeben hat, die nicht nur in Berlin besorgniserregend ist. Wir haben auch in Brandenburg einzelne Fälle. Sie haben Potsdam angesprochen. In Werder hat es am Rande des Baumblütenfestes aggressive Menschenmengen gegeben, die gezielt auf Polizei und Rettungskräfte zugegangen sind und diese angegriffen haben. Das Ganze geschieht offensichtlich - so muss man fast sagen - aus Spaß. Das kann eine Gesellschaft in der Tat nicht dulden. Darin sind wir uns völlig einig. Dem muss mit aller Härte entgegengewirkt werden.
Aber der reflexartige Ruf nach härteren Strafen, der dann immer kommt, ist, wie jeder Kriminologe weiß, fast immer falsch und hilft uns überhaupt nicht. Gerade in Situationen, in denen eine alkoholisierte Menschenmenge Gewalttaten begeht, überlegt sich keiner von denen, ob die Strafe, die er maximal zu erwarten hat, nun zwei oder drei Jahre beträgt. Mit Strafen kann man, wie man sehr schnell sieht, an dieser Stelle nichts erreichen; zumal jedes Gericht bereits jetzt in der Lage ist, bei der Strafbemessung zu berücksichtigen, ob es die besonderen Umstände der Tat erfordern, den Höchstrahmen der Strafe auszuschöpfen oder aber eine mildere Strafe zu verhängen ist. Was wir brauchen, sind geeignete Einsatzkonzeptionen und eine Ursachenforschung. Die Verhältnisse in Berlin und beim Baumblütenfest in Werder sind sicherlich sehr unterschiedlich und haben wenig miteinander zu tun. Es gibt auch unterschiedliche konzeptionelle Ansätze. Ich bin sicher, dass die Polizei unter der Führung des neuen Innenministers es sehr intensiv angehen wird, für das Land Brandenburg Konzepte zu entwickeln.
Aus diesem Grund brauchen wir den ersten Teil Ihres Antrags nicht; er geht in die falsche Richtung. Den zweiten Teil brauchen wir nicht, weil er überflüssig ist. Daher können wir - es tut mir leid - Ihren Antrag nur ablehnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Koalitionsverträge haben es an sich - auch im Bund, dort zwischen CDU und FDP -, dass vieles darin steht. Die Punkte, über die Übereinstimmung zwischen den Beteiligten besteht, nehmen breiten Raum ein. Zum anderen gibt es Punkte, die der einen Fraktion, dem einen Partner wichtig sind und dem anderen nicht so sehr. Die trägt man aber mit, um an anderer Stelle eigene Positionen wiederzufinden. Einen solchen Punkt haben wir hier. Das ist nicht unser Ansatz, sondern er wurde von der CDU gewählt. Natürlich ist jeder hier im Haus bereit, aufzustehen und zu sagen: Wir stehen hinter unseren Polizeibeamten, Feuerwehrleuten und Rettungssanitätern, hinter jeder Einsatzkraft, die letztlich in unserem Interesse unterwegs ist. - Das ist gar keine Frage. Die Frage ist, was man tut, um die Leute fit zu machen, was man machen kann, um sie im Einsatz zu schützen, um dort Vorsorge zu treffen; denn das ist letztendlich unsere Aufgabe als Dienstherr.
Sie haben zwei Ansätze in Ihrem Antrag. Der erste ist eine Strafverschärfung, der zweite die bessere Vorbereitung auf den Einsatz. Was den zweiten Ansatz angeht, habe ich nicht das Vertrauen meines Vorredners, dass aus dem Ministerium heraus automatisch alles kommen wird, was toll und schön ist. Wenn es darum geht, dass wir das in den Ausschuss überweisen, um über den zweiten Ansatz reden zu können, bin ich voll bei Ihnen. Da kann viel getan werden, um unsere Beamten, unsere Einsatzkräfte für die größer werdenden Herausforderungen fit zu machen.
Bezüglich des anderen Ansatzes - Erhöhung des Strafrahmens fehlt mir bisher jede Evaluation zu diesem Thema. Wenn Sie mir beweisen würden, dass in 70 oder 80 % aller Fälle, die zugenommen haben, der Höchststrafrahmen ausgeschöpft worden ist und die Gerichte in das Urteil hineingeschrieben haben: „Zwei Jahre waren eigentlich viel zu wenig, es hätte viel mehr sein müssen, aber mehr ging nicht“, wäre es eine andere Situation. Aber diese haben wir nicht. Uns liegen bisher keine wirklichen Evaluierungen zu Ergebnissen vor.
Wir haben dort, wo Straftäter festgestellt worden sind - das ist der erste Punkt, mit dem wir uns befassen müssten: die Feststellung zu verbessern, das heißt, die Polizei zu ertüchtigen, um denjenigen zu erwischen, der Straftaten begangen hat -, zu einem Großteil Einstellungen zu verzeichnen. Zu einem geringeren Teil kommt es zu Anklagen, im Strafverfahren selbst wiederum großteils zu Einstellungen gemäß §§ 153, 153 a StPO und darüber hinaus zu einem sehr geringen Teil zu Verurteilungen, jedoch nicht zu Höchststrafen, sodass es tatsächlich keinen Sinn macht, den Strafrahmen zu erweitern. Im Gegenteil: Der Strafrahmen reicht aus.
Es gibt hier - wie in vielen anderen Punkten auch - Vollzugsdefizite. Man muss den Täter erst einmal erwischen, um ihn anklagen bzw. verfolgen zu können. Daran krankt es. Da sind wir bei anderen Fragen, nämlich bei solchen, die die Dienststärke unserer Polizei betreffen: Wie viele Beamte haben wir? Wie weit sind sie in der Lage, den Anforderungen tatsächlich nachzukommen, die Täter zu verfolgen, zu stellen und dann auch zügig zur Anklage zu bringen?
Wir haben uns auch mit der Frage zu befassen, wie lange Strafverfahren bis zur Anklage dauern, ob zwei oder drei Monate dies hielte ich noch für angemessen - oder ob ein halbes Jahr oder ein Dreivierteljahr vergeht, bis der Täter sich vor dem Strafgericht wiederfindet.
Das ist ein Punkt, über den wir sprechen müssen, bei dem Prävention vernachlässigt wird, bei dem man viel tun kann, um unseren Einsatzkräften den Rücken zu stärken. Die Erhöhung des Strafrahmens gehört aus unserer Sicht nicht dazu. Lassen Sie uns darüber sprechen. Ihren Antrag auf Überweisung in die Ausschüsse gehen wir gern mit. Es gibt Gutes in diesem Antrag, insbesondere hinsichtlich der Ertüchtigung unserer Einsatzkräfte. Die Erhöhung des Strafrahmens gehört, wie gesagt, leider nicht dazu. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Petke, der Ruf nach schärferen Strafen scheint eine Lieblingsbeschäftigung von Ihnen zu sein. Mit dem Ruf nach Strafverschärfung sollen nach Ihrer Auffassung offensichtlich die verschiedensten Probleme gemeistert werden, aber es zeigt sich immer wieder, dass Universalrezepte nichts bringen und verschärfte Strafen nicht zuletzt angesichts des ausgefeilten Strafrechts - nicht das geeignete Mittel sind, um Kriminalität zurückzudrängen. Ich will damit keinesfalls in Abrede stellen - das ist hier bereits deutlich geworden -, dass die mit dem vorliegenden CDU-Antrag angesprochenen Angriffe auf Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungskräfte im Einsatz in besonderer Weise geahndet werden müssen; denn letztlich halten sie ihren Kopf für uns alle hin.
Die bundesweit ansteigende Kurve von Widerstandsdelikten lässt sich jedoch für Brandenburg nicht gleichermaßen feststellen. Hier ist die Zahl dieser Übergriffe in den letzten Jahren annähernd gleich geblieben. Die ermittelten Fallzahlen für die Jahre 2004 bis 2008 zeigen, dass es in Brandenburg keinen relevanten Anstieg der Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gibt. Zudem geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage von Werner-Siegwart Schippel vom August dieses Jahres sogar eine sinkende Tendenz von Angriffen gegen Polizeibeamte hervor, die für das Jahr 2008 mit 379 Delikten beziffert werden. Diese Antwort hat noch der damalige Innenminister Schönbohm gegeben; ich denke, die werden Sie nicht in Abrede stellen.
Ich wiederhole noch einmal: Jede dieser Angriffs- und Widerstandshandlungen ist eine zu viel. Wir schätzen ein, dass die Strafverfolgungsmöglichkeiten - bezogen auf das Ausmaß der Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte - durchaus ausreichend sind. Neben dem Tatbestand des § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - enthält das deutsche Strafrecht eine Vielzahl von Tatbeständen, die zur Anwendung kommen, wenn die Widerstandshandlung zum Beispiel von einer Körperverletzung oder einer Nötigung begleitet wird. Das dürfte der von der CDU-Fraktion dargestellte Regelfall sein.
Der Tatbestand des § 113 StGB ist somit ein Auffangtatbestand, der nur dann zur Anwendung kommt, wenn der Polizeibeamte durch den Angriff nicht an der Gesundheit verletzt oder nicht zu einem Tun oder Unterlassen genötigt wurde. Falls ein Täter einen Polizisten bei einem Angriff an der Gesundheit verletzt, liegt Tateinheit mit dem Tatbestand der Körperverletzung vor. In diesem Fall würde die Bestrafung gemäß § 120 StGB mit einer Strafandrohung von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe erfolgen.
Ähnliches gilt für den besonders schweren Fall des § 113 Abs. 2 StGB, der vorliegt, wenn der Täter beispielsweise bei der Tat eine Waffe bei sich geführt hat. § 113 Abs. 2 StGB sieht eine Strafandrohung von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor und liegt damit beim unteren Strafrahmen genauso hoch wie der des § 224 StGB - gefährliche Körperverletzung -, ohne dass eine Körperverletzung eingetreten ist. Die aktuelle Strafandrohung für Angriffe gegen Polizeibeamte ist damit nicht weniger hoch als die für Angriffe gegen „normale“ Bürgerinnen und Bürger, sondern sie ist vorverlagert und greift bereits dort, wo bei einem Angriff auf einen „normalen“ Bürger noch keine Strafverfolgung erfolgen könnte. Gleichwohl haben Polizeibeamte, Rettungskräfte und Feuerwehrleute Anspruch auf umfassenden Schutz des Staates, dessen Interessen sie vertreten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ursprünglich hatte sich die Innenministerkonferenz dazu verständigt, gemeinsam mit der GdP eine Studie zum Thema „Gewalt gegen Polizeibeamte“ in Auftrag zu geben. Leider ist dieses Vorhaben nicht weiter verfolgt worden. Nachdem Prof. Pfeiffer aus Niedersachsen, der diese Studie erstellen sollte, seine ursachenbezogene Herangehensweise aufgezeigt hatte, haben sich offensichtlich einige Länder von diesem Vorhaben zurückgezogen. Nach meiner Kenntnis will die GdP diese Studie gegebenenfalls allein erstellen lassen. Das wäre sicher auch ein wirksamer Beitrag gegen die zunehmende Gewaltentwicklung allgemein, der auch vom Land Brandenburg unterstützt werden sollte.
Abschließend zitiere ich den Vorsitzenden der Innenministerkonferenz, den Bremer Innensenator Ulrich Mäurer:
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kollegen! Die Zeit ist fortgeschritten, die Erschöpfung schreitet spürbar voran. Mit großem Bedauern lege ich mein gut ausformuliertes Redemanuskript zur Seite und versuche, Ihnen in wenigen Sätzen die Position meiner Fraktion nahezubringen.
Die Übergriffe auf Polizeibeamte und Rettungskräfte nehmen im bundesweiten Maßstab quantitativ zu, vor allem nehmen sie auch an Brutalität zu. Das ist nicht akzeptabel. Insbesondere mit Blick auf die Kollegen von der CDU-Fraktion, die uns Grünen manchmal unterstellen, wir seien auf dem linken Auge blind, sage ich: Wir wenden uns klar gegen ritualisierte 1.-MaiRandale. Wir wenden uns klar gegen die Aktionen der selbsternannten sogenannten Stadtguerillas. Auch wir lehnen solche Sachen kategorisch ab und distanzieren uns politisch davon in hohem Maße.
Dennoch halten wir den Ruf nach immer härteren Strafen bzw. höherem Strafmaß für nicht zielführend. Unser Strafmaß reicht aus. Der Kollege Dr. Scharfenberg hat das mit vielen Paragrafen unterlegt. Es geht dabei nicht nur um § 113 StGB, sondern es kommen oft auch gefährliche Körperverletzung und anderes ins Spiel.
Wir werden den Antrag der CDU-Fraktion ablehnen, weil wir härtere Strafen für keine zielführende Maßnahme halten, um das Problem „Gewalt gegen Rettungskräfte“ in den Griff zu bekommen. Wir denken, dass andere Ideen, die in dem Antrag angesprochen werden, sehr wohl diskussionswürdig sind, zum Beispiel verbesserte Ausrüstung und Deeskalationstraining. Da gehen wir mit. Aber in Ihrem Antrag wird hauptsächlich auf das Strafmaß abgezielt, weshalb wir ihn ablehnen. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich lege mein Redemanuskript zur Seite, weil eine Menge kluger Argumente bereits ausgetauscht worden ist. Ich meine, dass Konsens in diesem Hohen Haus zwischen der Landesregierung und den Abgeordneten, dem Souverän, besteht, dass natürlich ein entsprechender Schutz für die in staatlichen oder gesellschaftlichen Aufgabenbereichen tätigen Amtsträger ausgestaltet werden muss.
Aber die entscheidende Frage bei dem vorliegenden Antrag ist, ob die Strafrechtsverschärfung, die Erhöhung des Strafrahmens des § 113 Strafgesetzbuch, der richtige Weg ist, und da sind wirklich gravierende, grundlegende Zweifel anzumelden.
Grundlage des rechtsstaatlichen Strafrechts ist die Ultima-Ratio-Funktion des Strafrechts, und aus dieser Ultima-RatioFunktion des Strafrechts, also letztes Mittel zu sein, leitet sich für das rechtsstaatliche Strafrecht ab, staatliche Gewaltanwendung im Gewande des Strafrechts auch einem genauen Beurteilungs- und Begründungskatalog zu unterwerfen.
Die erste Frage, die sich aus verfassungsrechtlicher Sicht stellt, ist, ob diejenige Maßnahme, die man anstrebt - hier die Erhöhung des Strafrahmens - auch geeignet ist. Und geeignet bedeutet einmal, dass der Strafgesetzgeber, also wir oder - wenn
wir es initiieren wollen - der Bundestag zu überlegen haben, ob die gegenwärtig vorherrschende Situation es auch erfordert, dass eine solche Strafverschärfung stattfindet.
Das Zweite ist, dass der Strafgesetzgeber auch genau ausführen muss, dass und wie die angestrebte Maßnahme auch die Situation verändert. Da sind eben gravierende Zweifel angebracht sie sind schon benannt worden -: Erstens: Haben wir ein ausreichendes strafrechtliches Instrumentarium? Ich will nicht wiederholen, was der Abgeordnete Scharfenberg hier rekapituliert hat, ich will nur ergänzend sagen, dass es ja einen solchen Gesetzesantrag schon im Bundesrat gab, und zwar im April dieses Jahres, eingebracht vom Bundesland Sachsen.